Die internationale Konvention der Kinderrechte – Text angepasst für Kinder ab 10 Jahren

Die internationale Konvention der Kinderrechte

Text angepasst für Kinder ab 10 Jahren

Die Konvention wurde von den Vereinigten Nationen (UNO) am 20. November 1989 eingeführt. Sie ist dafür da die Kinderrechte der Kinder aus der ganzen Welt zu schützen und die Lebensbedingungen dieser Kinder zu verbessern. 

Artikel 1 – Die Definition des Kindes

Die Konvention gilt für alle Kinder. Wenn Du jünger als 18 Jahre alt bist, bist Du ein Kind und Du bist daher durch diese Konvention geschützt.

Artikel 2 – Das Recht auf Gleichbehandlung

Diese Konvention ist für alle Kinder ohne Ausnahme anzuwenden:

-Du hast das Recht respektiert zu werden, Unabhängig davon ob Du ein Mädchen oder ein Junge bist, wie Dein Gesundheitszustand ist, woher Deine ethnische oder soziale Herkunft ist, welche Deine Sprache oder Religion ist, und unabhängig davon was für Meinungen du hast oder welche Staatsangehörigkeit du hast.

-Du hast das Recht auf Gleichheit. Das bedeutet ein Land muss Deine Rechte und die Rechte aller anderen Kinder gleich respektieren und schützen.

Artikel 3 – Das Recht auf Wohlergehen

1. Bei allen Entscheidungen die Dich etwas angehen, muss Deine Meinung berücksichtigt werden.

2. Die Länder müssen Dich beschützen und für Dein Wohlergehen sorgen, wenn Deine Eltern es nicht tun können.

3. Die Länder müssen dafür sorgen dass alle Einrichtungen, die sich um Dein Wohlergehen kümmern (Schule, Polizei…) Dir erfolgreich helfen und Dich beschützen.

Artikel 4 – Das Recht Deine Rechte anzuwenden

Die Länder müssen alles nötige bereitstellen, damit es Dir möglich ist alle deine Rechte, die Dir in dieser Konvention vorgeschrieben sind, anwenden zu können.

Artikel 5 – Das Recht von Deinen Eltern betreut zu werden

Deine Eltern haben das Recht und die Pflicht dich zu betreuen und dich bei der Anwendung deiner Rechte und der Entwicklung deiner Fähigkeiten zu beraten. Die Länder müssen dieses Recht und diese Pflicht respektieren.

Artikel 6 – Das Recht auf Leben und Entwicklung

1. Wie alle Kinder hast Du das Recht zu leben und nicht getötet zu werden.

2. Die Länder müssen Dir Dein Überleben und eine gute Entwicklung sichern, indem sie alles erforderliche für Deine Entwicklung beschaffen.

Artikel 7 – Das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit

1. Von Deiner Geburt an hast Du das Recht auf einen Vornamen, Nachnamen und eine Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit sichert Dir die Aufnahme und den Schutz eines Landes. Du hast auch das Recht Deine Eltern zu kennen und mit ihnen zusammenzuleben.

2. Auch wenn Du keine Staatsangehörigkeit hast, müssen die Länder Dein Recht auf einen Vornamen, Nachnamen und das Zusammenleben mit Deinen Eltern respektieren.

Artikel 8 – Das Recht auf den Schutz Deiner Identität

1. Die Länder müssen Deine Identität schützen. Sie müssen Dir helfen, Deinen Namen, Deinen Vornamen, Deine Nationalität und Deine Verbindung zu Deinen Eltern nicht zu verlieren.

2. Wenn Du Deiner Identität beraubt bist, müssen die Länder Dir helfen, sie so schnell wie möglich wiederzubekommen.

Artikel 9 – Das Recht mit Deinen Eltern zu leben

1. Du hast das Recht mit Deinen Eltern zu leben, außer es ist gegen Deinen Wunsch und Dein Wohlergehen (wenn Du Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung usw. bist)

2. Wenn sich Deine Eltern trennen, hast du das Recht, Deine Meinung zu den Entscheidungen, die Dich bezüglich ihrer Trennung betreffen,
zu äußern.

3. Wenn Du von Deinen Eltern getrennt bist, hast du das Recht, sie regelmäßig zu sehen, außer es ist gegen Deinen Wunsch und Dein Wohlergehen.

4. Du hast das Recht zu erfahren, wo Deine Eltern sind (wenn sie z.B. im Gefängnis sind), außer es ist gegen Deinen Wunsch und Dein Wohlergehen.

Artikel 10 – Das Recht Deine Familie wieder zu finden

1. Wenn Du in einem anderen Land als Deine Eltern bist, hast Du das Recht, ein Land zu verlassen und in ein anderes Land einzureisen, um Deine Eltern wieder zu treffen. Deine Eltern haben das gleiche Recht.

2. Wenn Du in einem anderen Land wohnst als Deine Eltern, hast Du das Recht, wieder zu ihnen zurückzukehren.

Artikel 11 – Der Schutz gegen Deine Abschiebung und Verschleppung in ein anderes Land

1. Die Länder müssen Dich gegen die Risiken der Abschiebung und Verschleppung in ein anderes Land schützen.

2. Im Falle der Abschiebung, müssen die Länder, um Deine Rückführung sicherzustellen, kooperieren und zusammenarbeiten.

Artikel 12 – Das Recht auf Meinungsfreiheit

1. Ab dem Alter, in dem Du eine eigene Meinung hast, hast Du das Recht Deine Meinung zu allen Entscheidungen, die Dich betreffen, zu äußern. Die Erwachsenen haben die Aufgabe Deine Meinung zu berücksichtigen.

2. Die Länder müssen darüber wachen, dass Deine Meinung zu allen Dich betreffenden Entscheidungen berücksichtigt wird (Gerichtsbeschlüsse, …).

Artikel 13 – Das Recht auf freie Meinungsäußerung

1. Du hast das Recht Deine Meinung frei zu äußern. Du hast auch das Recht, Informationen einzuholen und zu erhalten und diese dann weiter zu verwenden.

2. Deine Recht auf freie Meinungsäußerung hat gewisse Beschränkungen:

a. Du musst die Rechte und den Ruf von anderen respektieren

b. Du darfst die Gesellschaft nicht in Gefahr bringen

Artikel 14 – Das Recht auf Gedankenfreiheit, Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit

1. Du hast das Recht auf Freiheit der Gedanken und des Gewissens und Du kannst eine Religion ausüben.

2. Deine Eltern haben das Recht und die Pflicht, Dich in der Ausübung dieser Rechte entsprechend Deinem Alter und Deiner Möglichkeiten anzuleiten.

3. Die Freiheit, einer Religion anzugehören und Deine Überzeugungen (das was Du denkst) auszudrücken hat Beschränkungen:

a. Du musst die Freiheiten und Rechte der anderen respektieren

b. Du darfst die Gesellschaft nicht in Gefahr bringen

Artikel 15 – Das Recht auf Versammlungsfreiheit

1. Du hast das Recht Gruppen mit anderen Kindern oder Erwachsenen zu gründen und an Versammlungen über Themen und Aktivitäten teilzunehmen, die dich interessieren.

2. Deine Versammlungsfreiheit hat Grenzen:

a. Du musst die Freiheit und Rechte anderer respektieren;

b. Du darfst die Gesellschaft nicht gefährden.

Artikel 16 – Das Recht zum Schutz deiner Privatsphäre

1. Niemand hat das Recht, ohne Rechtsgrundlage, in deine Privatsphäre einzugreifen, das heißt dein Leben mit deinen Eltern, wie auch dein privates Leben. Dein Haus, deine Post, sowie deine Ehre und dein Ansehen machen deine Privatsphäre aus und sind gleichwertig geschützt.

2. Länder müssen Gesetze erlassen, die alle Aspekte deiner Privatsphäre schützen.

Artikel 17 – Das Recht auf Information

Du hast das Recht Informationen zu erhalten (durch die Medien), die vielfältig und fair sind:

a. Länder müssen dafür sorgen, dass die Medien (Radio, Zeitungen, Fernsehen…) Kinder mit sinnvollen Informationen versorgen;

b. Sie müssen die Wissensentwicklung und das Verständnis für andere Kulturen fördern;

c. Sie müssen die Produktion von Kinderbüchern fördern;

d. Sie müssen die Medien ermutigen, die Kultur und die Sprache von Kindern aus Minderheiten zu berücksichtigen;

e. Länder müssen dich gegen Information schützen, die dein Wohlbefinden gefährden.

Artikel 18 – Die Pflichten deiner Eltern

1. Deine Eltern müssen dich erziehen und sich deiner richtigen Entwicklung annehmen.

2. Länder müssen Eltern bei diesen Aufgaben helfen und Institutionen und Dienste anbieten, deren Aufgabe es ist, dein Wohlbefinden zu sichern.

3. Wenn beide Eltern arbeiten, ist es die Aufgabe des Staates deinen Eltern in deren Pflichten zu unterstützen.

Artikel 19 – Das Recht auf Schutz vor Misshandlung

1. Länder müssen dich gegen jede Form von Misshandlung schützen, unabhängig davon, ob du in der Betreuung deiner Eltern bist, oder der eines anderen. Du hast das Recht gegen Gewalt, Verlassenheit, Vernachlässigung, Ausbeutung und sexuelle Gewalt geschützt zu werden.

2. Länder müssen dafür sorgen, dass du nie misshandelt wirst. Sollte dies dennoch passieren, muss der Staat deine Betreuung übernehmen.

Artikel 20 – Das Recht auf Schutz, wenn keine Familie vorhanden ist

1. Wenn du keine Familie mehr hast, muss der Staat dich schützen und betreuen.

2. Der Staat wird dafür sorgen, dass Menschen dich betreuen, sich um dich kümmern und du nicht alleine bist.

3. Jene, welche dich beschützen, müssen deine Vergangenheit und Kultur beachten.

Artikel 21 – Das Recht auf Adoption

Deiner Adoption wird nur zugestimmt, sollte diese dein Wohlbefinden fördern.

a. Die Menschen in dessen Fürsorge du bist, müssen ihr zustimmen.

b. Du kannst in ein anderes Land adoptiert werden, sollte das die beste Lösung darstellen.

c. Solltest du in ein anderes Land adoptiert werden, wirst du die gleichen Rechte haben, wie in deinem Heimatland.

d. Deine Adoption darf nie eine Geldquelle für die Menschen darstellen, die dich adoptieren.

e. Länder werden zusammenarbeiten, damit deine Adoption von kompetenten und verantwortungsvollen Institutionen überwacht wird.

Artikel 22 – Die Rechte eines Kindes als Flüchtling

1. Wenn du gezwungen bist, dein Land zu verlassen, hast du das Recht, als Flüchtling betrachtet zu werden. Du wirst vom Völkerrecht (Gesetze, die in allen Ländern gelten) und durch dieses Übereinkommen geschützt, unabhängig davon, ob du allein, mit deinen Eltern oder mit anderen Erwachsenen zusammen bist.

2. Länder und internationale Organisationen müssen dir helfen und sich um dich kümmern. Sie müssen dir helfen, deine Eltern und deine Familie zu finden. Wenn deine Familie unauffindbar ist, werden sich andere um dich kümmern und du wirst nicht allein gelassen werden.

Artikel 23 – Die Rechte eines behinderten Kindes

1. Wenn du behindert bist, hast du das Recht, das für dich bestmögliche Leben zu führen. Du selbst und deine Würde müssen von anderen respektiert werden. Du hast das Recht, wie jedes andere Kind behandelt zu werden, um dir dabei zu helfen, so selbstständig wie möglich zu werden und am Leben deiner Gemeinde teilzunehmen.

2. Die Länder müssen das Recht behinderter Kinder auf eine besondere Behandlung anerkennen, welche wesentlich für ihr Wohlergehen ist.

3. Die Länder müssen daher den Eltern zusätzliche Hilfe anbieten. Diese Hilfe wird, wenn nötig, kostenlos zur Verfügung gestellt, um sicherzustellen, dass du das Recht auf Bildung, Ausbildung, Gesundheit, Therapie, Beschäftigung, Freizeit, soziale Integration und persönliche Entwicklung hast.

4. Länder arbeiten zusammen und tauschen alle nützlichen Informationen aus, um behinderten Kindern zu helfen. Die Entwicklungsländer erhalten zusätzliche Hilfe.

Artikel 24 – Das Recht auf Gesundheit und auf medizinische Versorgung

1. Die Länder müssen dich bei guter Gesundheit sein lassen, indem sie dir alle notwendigen Behandlungen bieten.

2. Die Länder müssen in erster Linie arbeiten an:

a. einer Reduzierung der Zahl der Todesfälle bei Kindern;

b. einer Verbesserung der grundlegenden medizinischen Behandlungen für alle Kinder;

c. einer Entwicklung präventiver Behandlungen (Impfstoffe, etc.) und der Bekämpfung der Unterernährung (Probleme, die aus dem Fehlen einer ausgewogenen Ernährung resultieren);

d. der Entwicklung von Hilfsmaßnahmen für Mütter vor und nach der Geburt ihres Babys;

e. der Entwicklung des Zugangs zu Informationen über Gesundheit, Ernährung und Hygiene;

f. der Verbesserung der Familienplanung (das heißt, jedes Mittel, das den Eltern hilft, die Zeit zu wählen, wann sie ein Kind haben möchten)

3. Länder werden den traditionellen Praktiken ein Ende setzen, die gefährlich für die Gesundheit des Kindes sind.

Artikel 25 – Das Recht auf die wiederholte Überprüfung deiner Unterbringung

Wenn dein Land dich in einem Zentrum zur Gesundheitsversorgung untergebracht hat, hast du das Recht, dass deine Situation regelmäßig untersucht wird, um herauszufinden, ob du die vorgesehene Behandlungen noch brauchst.

Artikel 26 – Das Recht auf soziale Sicherheit

1. Du hast das Recht auf Leistungen zur sozialen Sicherheit. Es ist ein nationales System, das dir Zugang zur Deckung der Grundbedürfnisse verschafft (Gesundheit, Bildung, Ernährung, etc.)

2. Die Länder müssen dir helfen je nach deiner Situation und der Situation derer, die sich um dich kümmern.

Artikel 27 – Das Recht auf einen guten Lebensstandard haben

1. Du hast das Recht auf einen guten Lebensstandard, mit dem Du Dich normal entwickeln kannst.

2. Deine Eltern sind verantwortlich für deine Entwicklung.

3. Falls erforderlich, werden die Länder deinen Eltern helfen, vor allem, dass sie dir Nahrung, Kleidung und Obdach bieten können.

4. Wenn du das Recht auf eine Unterhaltszahlung hast, werden die Länder sicherstellen, dass du diese bekommst und dass dieses Recht respektiert wird, wo immer du bist.

Artikel 28 – Das Recht auf Bildung

1. Länder erkennen an, dass du das Recht auf Bildung hast wie jedes andere Kind:

a. Du hast das Recht, kostenlos die Grundschule zu besuchen. Der Grundschulbesuch ist obligatorisch;

b. Du hast das Recht, eine weiterführende Schule zu besuchen. Die Oberstufe muss kostenlos sein oder es muss Hilfe gegeben werden, damit du in diese Schule gehen kannst;

c. Du hast das Recht auf Hochschulbildung;

d. Du hast das Recht auf Bildungs-und Berufsberatung;

e. Die Länder müssen alles tun, um dich zu ermutigen, zur Schule zu gehen.

2. Disziplinierung in der Schule muss deine Rechte und deine Würde respektieren.

3. Staaten müssen zusammenarbeiten, um Unwissenheit und Analphabetentum (was bedeutet, nicht zu wissen, wie man liest und schreibt) auf der ganzen Welt zu bekämpfen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen verbessern. Den Entwicklungsländern muss geholfen werden.

Artikel 29 – Die Ziele deiner Bildung

Das Ziel deiner Bildung ist:

a. Deine persönliche Entwicklung zu fördern und deine Fähigkeiten zu entfalten.

b. Dir beizubringen, die Rechte anderer zu respektieren und dir ihre Meinung anzuhören und zu akzeptieren;

c. Dir beizubringen, deine Kultur und das Land, in dem du lebst, zu respektieren;

d. Dich darauf vorzubereiten, in einer freien Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen, ganz im Sinne von Verständnis, Frieden, Toleranz, Gleichberechtigung und Freundschaft für alle;

e. Dir deine natürliche Umgebung näher zu bringen und dir beizubringen, sie zu respektieren.

Artikel 30 – Die Rechte von Kindern, die einer Minderheit oder Naturvölkern (*) angehören

Wenn du einer kulturellen, religiösen oder sprachlichen Minderheit angehörst, hast auch du das Recht, dein kulturelles Leben und deine Religion auszuüben und die Sprache deines Volkes zu sprechen.
(*) Zu den Naturvölkern gehören Menschengruppen, deren Vorfahren bereits bestimmte Gebiete besiedelt haben, und die im Einklang mit der Natur leben.

Artikel 31 – Das Recht auf Freizeit

1. Du hast das Recht dich auszuruhen, auf Freizeit, auf Freizeitaktivitäten und Spiele. Du hast auch das Recht an künstlerischen und kulturellen Aktivitäten teilzunehmen, die deinem Alter entsprechen.

2. Dein Land muss dein Recht auf Freizeit wahren und dir Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung bieten.

Artikel 32 – Das Recht auf Schutz vor Ausbeutung

1. Dein Land muss dich davor beschützen, ausgenutzt zu werden, das heißt, zur Arbeit gezwungen zu werden. Du darfst keine gefährlichen Arbeiten ausführen beziehungsweise keine Art von Arbeit, die möglicherweise schädlich für deine Gesundheit ist oder deine Entwicklung oder Bildung verhindern könnte.

2. Dein Land muss alles erdenkliche dafür tun, dich vor Ausbeutung zu beschützen, dazu gehört :

a. Sie müssen ein Mindestalter einführen, unter welchem du nicht arbeiten darfst;

b. Sie müssen Regeln und Bedingungen aufstellen, unter denen du arbeiten darfst, wie zum Beispiel die Anzahl von Stunden festlegen;

c. Sie müssen jeden bestrafen, der sich nicht an diese Regeln hält.

Artikel 33 – Das Recht auf Schutz vor Drogen

Dein Land muss alles erdenkliche dafür tun, dich vor Drogen zu schützen. Sie müssen dich auch davor bewahren, für die Produktion von Drogen oder den Drogenhandel eingespannt und ausgenutzt zu werden.

Artikel 34 – Das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch

Dein Land muss dich vor allen Arten von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt schützen.
Länder arbeiten gemeinsam daran, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um:

a. jeden davon abzuhalten, dich zu illegalen sexuellen Handlungen zu überreden oder dich gar dazu zu zwingen .

b. zu verhindern, dass du zur Prostitution gezwungen wirst;

c. zu verhindern, dass du für pornografische Produktionen (Fotos oder Filme) ausgenutzt wirst.

Artikel 35 – Das Recht auf Schutz vor Kinderhandel

Dein Land muss dich davor schützen, verkauft oder entführt zu werden.

Artikel 36 – Das Recht auf Schutz gegen sonstige Formen der Ausbeutung

Die Länder müssen Dich gegen alle anderen Formen von Ausbeutung, die Deinem Wohlbefinden schaden, schützen.

Artikel 37 – Das Recht auf Schutz gegen Folterung und Freiheitsentzug

1. Die Länder müssen sicherstellen:

a. Daß Du nicht gefoltert wirst oder Dir eine andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe widerfährt. Du darfst weder zur Todesstrafe noch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

b. Daß Deine Freiheit Dir nicht rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird, dass heisst ohne rechtliche Gründe. Deine Festnahme und Deine Inhaftierung dürfen nur die allerletzte Möglichkeit sein.

c. Wenn Dir Deine die Freiheit entzogen wird, sollst Du menschlich und mit Achtung vor der jedem Menschen innewohnenden Würde behandelt werden. Du darfst nicht zusammen mit Erwachsenen eingesperrt werden. Es muss auf Dein Wohl geachtet werden, unter Berücksichtigung Deiner entsprechenden Bedürfnisse. Du hast das Recht, mit Deiner Familie in Verbindung zu bleiben.

d. Wenn Du eingespeert bist, hast Du das Recht auf verschiedene Formen von Beistand. Du hast das Recht gegen die Gründe Deiner Inhaftierung vor einem Gericht zu protestieren, und dieses muss Dir eine Antwort in kurzmöeglichster Zeit geben.

Artikel 38 – Das Recht auf Schutz in einem bewaffneten Konflikt

1. Im Falle eines bewaffneten Konfliktes müssen die Länder Dich schützen, so wie es im Internationalen Humanitären Recht (ein Recht, welches die bewaffneten Konflikte gesetzlich regelt) vorgeschrieben ist.

2. Wenn Du jünger als 15 Jahre bist, müssen die Länder verhindern, dass Du direkt am Kampf beteiligt bist.

3. Wenn Du jünger als 15 Jahre bist, darfst Du nicht in einer Armee verpflichtet werden. Zwischen 15 und 18 Jahren dürfen die Länder Dich in deren Armee engagieren, müssen jedoch zuerst die älteren Kinder auswählen.

4. Wenn Du von einem Kampf betroffen bist, müssen die Länder Dich beschützen und sich um Dich kümmern.

Artikel 39 – Das Recht auf Genesung und Wiedereingliederung

Wenn Du Opfer von Missbrauch, Ausbeutung oder Folter oder einen anderen Formen grausamer Behandlung warst, müssen die Länder Dir helfen, dass Du wieder Gesund wirst und wieder ein normales Leben führen kannst.

Artikel 40 – Die Justiz und die Rechte von Minderjährigen

1. Wenn Du unter Verdacht stehst oder beschuldigt wirst ein Vergehen oder Verbrechen begangen zu haben, müssen die Länder Deine grundlegenden Rechte respektieren. Dein Alter muss bei einem Urteil berücksichtigt werden. Es muss alles unternommen werden, das Du wieder normal und gut in der Gesellschaft leben kannst.

2. Die Länder achten also darauf:

a. Dass Du nicht zu unrecht verurteilt wirst;

b. Dass folgende Dinge berücksichtigt werden:

– Du giltst als unschuldig, solange bis Deine Schuld klar bewiesen ist;

– Du musst schnell über die Gründe Deiner Verurteilung informiert werden;

– Ein Prozess gegen Dich muss gerecht verlaufen (d.h. vor einem echten Gericht), Dein Alter und Dein Interesse muss in dem Urteil berücksichtigt werden;

– man darf Dich nicht dazu zwingen, Dich schuldig zu bekennen;

-Du musst das Recht haben, dem Urteil widersprechen zu können, d.h. Du hast das Recht, dass Dein Urteil noch einmal überprüft wird ob es auch gerecht ist.

– Ein Anwalt darf Dich unterstützen

– Wenn Du die Sprache nicht sprichst, hast Du das Recht, dass ein Übersetzer für Dich übersetzt.

– Deine Privatsphäre muss respektiert werden, während des gesamten Verfahrens.

3. Die Länder müssen Gesetze einführen, die Dein Alter berücksichtigen:

a. Die Länder müssen eine Altersgrenze festlegen, ab dem man erst vom Gesetz her bestraft werden kann.

b.Sie müssen zuerst einmal alles Mögliche unternehmen, sich um Dich zu kümmern, bevor sie gerichtliche Schritte eingehen.

4. Die Länder müssen dafür sorgen, dass Du wenn Du bestraft werden solltest, trotzdem Betreut wirst und Deine Bildung bekommst um somit Dein Wohlbefinden zu sichern, entsprechend Deiner Situation und dem Vergehen, dass Du begangen hast.

Artikel 41 – Das Recht auf den bestmöglichsten Schutz

Wenn ein Land Gesetze hat, die Dir eine bessere Behandlung ermöglichen, als es in dieser Kinderrechtskonvention möglich ist, so soll das Gesetz dieses Landes angewandt werden.

Artikel 42 – die Verbreitung der Rechte

Die Länder sollen Erwachsenen und Kindern diese Konvention bekannt machen.