Nichtdiskriminierung

Das Recht auf Nichtdiskriminierung ist ein komplexes und lebenswichtiges Recht, das einen Grundstein der Verwirklichung der Menschenrechte darstellt. Die UN-Kinderrechtskonvention ist von ihren Idealen getragen. Obwohl alle Kinder gleichbehandelt, geschützt und versorgt werden sollten, sind in der heutigen Welt viele Kinder weiterhin Opfer von Diskriminierung.

Die Definition von Diskriminierung

Die Diskriminierung beruht größtenteils auf Angst, oft vor einer Gruppe, die anders aussieht, spricht, denkt oder sich anders verhält, oder vor einer ethnischen Gruppe, die die Sicherheit und kulturelle Identität einer anderen bedroht (Save the Children, 2014).

Es gibt unterschiedliche Definitionen von Diskriminierung. Dem Europarat zufolge ist Diskriminierung die ungleiche Behandlung verschiedener Kategorien von Menschen, wenn diese Behandlung aufgrund objektiver und vernünftiger Kriterien nicht gerechtfertigt werden kann (Europa, 2023).

Der Europarat lässt einige Arten der Ungleichbehandlung zu, verbietet aber jede Ungleichbehandlung, die nicht auf einem objektiven und vernünftigen Grund beruht. So wäre beispielsweise eine diskriminierende Maßnahme, die auf Kinder mit einem bestimmten ethnischen Hintergrund abzielt, um ihnen den Zugang zu Dienstleistungen wie Bildung zu verwehren, verboten.

Der UN-Menschenrechtsausschuss definiert sie als „jede Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die auf einem Grund wie Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Meinung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Status beruht und bezweckt oder bewirkt, dass die Anerkennung, der Genuss oder die Ausübung aller Rechte und Freiheiten durch alle Menschen gleichberechtigt zunichtegemacht oder beeinträchtigt wird“ (UN-Menschenrechtsausschuss, 1989).

Der Begriff der Diskriminierung umfasst drei wesentliche Dimensionen: (1) die unterschiedliche Behandlung eines Kindes, (2) wenn dies den Zweck oder die Wirkung hat, es zu beeinträchtigen oder zu schädigen, und (3) die Differenzierung beruht auf einem verbotenen Grund (Lansdown, 2022). Die verbotene Komponente ist also nicht unbedingt die diskriminierende Handlung selbst – jemanden anders zu behandeln.

Das verbotene Merkmal ist vielmehr das Ziel, das mit der diskriminierenden Handlung verfolgt wird, die Absicht hinter der diskriminierenden Handlung. Die verbotene Absicht ist der Zweck oder die Wirkung, die Anerkennung, den Genuss oder die gleichberechtigte Ausübung eines Rechts zunichtezumachen oder zu beeinträchtigen.

Formen der Diskriminierung

Diskriminierung kann sowohl direkt als auch indirekt sein. Direkte Diskriminierung beschreibt die spezifische unterschiedliche Behandlung einer Person zu ihrem Nachteil aufgrund ihrer Merkmale im Vergleich zu einer anderen Person in der gleichen Situation. Indirekte Diskriminierung liegt vor, wenn eine gleiche oder sogenannte neutrale Behandlung verschiedene Personengruppen erheblich unterschiedlich trifft.

Diskriminierende Handlungen können sich gegen Kinder oder Gruppen von Kindern richten, und zwar auf der Grundlage einer Vielzahl von Kriterien. Die häufigsten Kriterien sind: Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck, Geschlecht, sexuelle Orientierung, ethnische Zugehörigkeit, Kaste, Abstammung aufgrund des Erbstatus, Alter, Klasse, Behinderung, Gesundheitszustand, Rasse, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale, ethnische oder soziale Herkunft, Eigentum, Behinderung, Geburt oder sonstiger Status.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat eine lange Liste von Gruppen aufgestellt, die häufig diskriminiert werden, darunter Mädchen, verlassene Kinder, von Naturkatastrophen betroffene Kinder, in Heimen untergebrachte Kinder, Kinder aus ethnischen Minderheiten, die in alternativer Betreuung untergebracht sind, und Kinder, die von HIV/AIDS betroffen sind, um alle Kriterien zu nennen, die zur Diskriminierung von Kindern führen.

Insbesondere für Kinder werden die diskriminierenden Kriterien nicht unbedingt direkt auf das Kind angewendet, sondern auf die Eltern, Vormünder, Freunde oder die Familie. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Kind wegen der sexuellen Orientierung seiner Eltern diskriminiert wird.

In verschiedenen Teilen der Welt können bestimmte Gruppen von Kindern besonders anfällig für Diskriminierung sein. In Europa sind beispielsweise Kinder mit Behinderungen, LGBTQ+-Kinder und Roma-Kinder besonders von Diskriminierung bedroht (Europa, 2023). In anderen Regionen sind besonders diskriminierungsgefährdete Kinder Mädchen, Kinder aus religiösen oder ethnischen Minderheiten, Kinder in ländlichen Gebieten, Kinder, die Flüchtlinge oder Asylbewerber sind, sowie Kinder, denen die Freiheit entzogen wurde, und so weiter.

Die globalen Auswirkungen von Diskriminierung auf Kinder

Diskriminierung führt zu Ausgrenzung und kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. Die Gründe, aus denen Kinder in ihrer Kindheit diskriminiert werden, bleiben bis weit in ihr Erwachsenenalter hinein bestehen. Diese langanhaltende Ausgrenzung und Diskriminierung können auf Missstand und Fremdenfeindlichkeit zurückzuführen sein und verheerende Folgen für das Leben der Opfer haben. (UNICEF, 2022).

Die Folgen von Diskriminierung können so vielfältig sein wie die Möglichkeiten zu diskriminieren. Die Auswirkungen von Diskriminierung können lang- oder kurzfristig sein und sich von der kleinsten Ebene (einer Einzelperson) bis hin zu ganzen Gesellschaften erstrecken.

Zur Vereinfachung lassen sich die Auswirkungen von Diskriminierung auf der individuellen Ebene in zwei Kategorien einteilen: objektiv und subjektiv. Objektiv kann Diskriminierung den Zugang zu den eigenen Rechten verhindern oder einschränken. So ist beispielsweise bekannt, dass in den USA farbige Menschen ungleich behandelt werden, wenn sie sich im Gesundheits- oder Bildungssystem engagieren, wo sie weniger Zugang zu hochwertiger Bildung haben (Harvard Center, s.d.).

Diskriminierung kann auch zu verpassten Chancen für Kinder und junge Erwachsene führen und die Ungleichheit zwischen den sozialen Schichten aufrechterhalten. Subjektiv können Kinder, die Opfer von Diskriminierung werden, eine negative Wahrnehmung ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Rasse, ihrer Kultur, ihres Aussehens, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung oder eines anderen Merkmals, das zur Diskriminierung verwendet wird, entwickeln.

Darüber hinaus hat die Forschung gezeigt, dass Opfer von Diskriminierung mit höherer Wahrscheinlichkeit an Depressionen, Angstzuständen und anderen negativen Auswirkungen auf die psychische Gesundheit leiden (Wellbeing, 2020). Diskriminierung bei Kindern wurde auch mit Mobbing in Verbindung gebracht, dass das psychische Wohlbefinden und die Entwicklung eines Kindes beeinträchtigt und sich bis ins Erwachsenenalter hinein negativ auswirken kann.

Diskriminierung löst auch Auswirkungen und Folgen größeren Ausmaßes aus, und sie wirkt sich nicht nur auf das Leben der Opfer aus, sondern kann, wenn sie sich in ein Muster einfügt, systemisch werden. Systemische Diskriminierung umfasst die Verfahren, Routinen und die Organisationskultur einer Organisation, die – oft ohne Absicht – dazu beitragen, dass Minderheitengruppen durch die Politik, die Programme, die Beschäftigung und die Dienstleistungen der Organisation weniger günstige Ergebnisse erzielen als die Mehrheit der Bevölkerung (Europarat, Systemische Diskriminierung, s.d.).

Schließlich kann Diskriminierung in ihren extremsten Formen zu körperlicher Gewalt führen. Aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Kleidung, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts, ihrer Religion usw. haben Kinder und junge Erwachsene oft körperlich unter diskriminierenden Handlungen gelitten, die oft als „Hassverbrechen“ bezeichnet werden. Die Angst und Wut, die oft mit Diskriminierung einhergehen, haben in größerem Maßstab verheerende Folgen für ganze Gruppen von Menschen.

In ihrer extremsten Form kann Diskriminierung mit bewaffneten Konflikten verbunden sein. In der Tat können bewaffnete Konflikte oft direkt mit Hass und außergewöhnlicher Diskriminierung in Verbindung gebracht werden (die Shoah, der Völkermord in Ruanda, der Völkermord an den Armeniern, um nur einige zu nennen).

Der universelle Status des Rechts auf Nichtdiskriminierung bei Kindern

Die UN-Kinderrechtskonvention beruht auf vier allgemeinen Grundsätzen: Nichtdiskriminierung, das Wohl des Kindes, das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung und das Recht, gehört zu werden. Das Recht der Kinder auf Nichtdiskriminierung ist somit die erste Säule für die Verwirklichung der Rechte aller Kinder.

Artikel 2 der KRK lautet wie folgt: „(1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
(2)    Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der. Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.“ (Übereinkommen über die Rechte des Kindes, 1989).

Daher ist Artikel 2 sowohl ein materielles als auch ein verfahrensrechtliches Recht, das zur Verwirklichung aller anderen Rechte angewendet werden muss. Aus diesem Artikel ergeben sich mehrere Verpflichtungen für die Vertragsstaaten. Erstens verpflichtet er die Staaten zur „Achtung und Gewährleistung“ der in der KRK verankerten Rechte, d. h. die Staaten sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was die in der Konvention enthaltenen Rechte einschränken oder beeinträchtigen könnte (Lansdown, 2022).

Der Begriff „achten und gewährleisten“ hat auch eine positive Komponente, die die Staaten verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das Kind seine Rechte wahrnehmen kann. Zweitens verpflichtet Artikel 2 den Vertragsstaaten „jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind“ zu schützen, unabhängig von seinem Status (Bürger, Besucher, Kinder von Wanderarbeitern, Kinder ohne Papiere usw.) (Übereinkommen über die Rechte des Kindes, 1989).

Rahmen für den Schutz vor Diskriminierung auf verschiedenen Ebenen

Auf internationaler Ebene gelten einige Arten von Diskriminierung als so problematisch und wiederkehrend, dass die internationale Gemeinschaft spezielle internationale Instrumente zu ihrer Bekämpfung entwickelt hat, z. B. das UN-Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen (1960), das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2006), das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1966) und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (1998).

Auf regionaler Ebene garantiert der Europarat in Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dass der Genuss aller in der Konvention enthaltenen Rechte ohne Diskriminierung aus irgendeinem Grund zu gewährleisten ist. Die speziell auf Kinder ausgerichtete Strategie des Europarats für die Rechte des Kindes widmet diskriminierten und marginalisierten Gruppen von Kindern besondere Aufmerksamkeit (Europa, 2023).

Mehrere EU-Richtlinien verbieten Diskriminierung im Sozialsystem und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die zwar Kinder nicht direkt erwähnen, aber alle für Kinder relevant sind (z. B. die Richtlinie 2000/43/EG zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse) (Europarat, Handbuch zum europäischen Recht in Bezug auf die Rechte des Kindes, 2022).

Andere regionale Instrumente enthalten ähnliche Bestimmungen zum direkten Schutz von Kindern vor Diskriminierung. So heißt es beispielsweise in Artikel 3 der Afrikanischen Charta über die Rechte und das Wohlergehen des Kindes: „Jedes Kind hat Anspruch auf die in dieser Charta anerkannten und garantierten Rechte und Freiheiten, ungeachtet der Rasse, der ethnischen Gruppe, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen und sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes oder seiner Eltern oder Erziehungsberechtigten“ (Afrikanische Charta über die Rechte und das Wohlergehen des Kindes, 1990).

In den vergangenen Jahrzehnten wurden zur Umsetzung internationaler und regionaler Verträge und zur Bekämpfung spezifischer Arten von Diskriminierung immer mehr nationale Antidiskriminierungsgesetze erlassen. Ein Beispiel dafür ist das südafrikanische Gesetz zur Förderung der Gleichstellung und Verhinderung ungerechter Diskriminierung aus dem Jahr 2000 oder das britische Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2010.

Wie das Recht der Kinder auf Nichtdiskriminierung in Zukunft wirksam umgesetzt werden kann

Nichtdiskriminierung bedeutet nicht Gleichbehandlung, genauso wenig wie Nichtdiskriminierung bedeutet, dass alle Arten von Diskriminierung verboten sind. Positive Diskriminierung kann in der Tat ein Mittel sein, um sicherzustellen, dass ein Kind angemessen und vollständig am Leben in der Gesellschaft teilnehmen kann. Beispielsweise fördert der Europarat bei der Förderung der vollständigen Zugehörigkeit von Kindern mit Behinderungen zur Gesellschaft „positive Aktionsprogramme“ parallel zu anderen Maßnahmen (Europarat, 2013).

Neben den zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln wird Diskriminierung auch mit sozialen und humanen Mitteln bekämpft. Bildung ist ein entscheidender Bestandteil im Kampf gegen diskriminierende Praktiken und Überzeugungen. In diesem Zusammenhang spielen Sensibilisierungsprogramme und -kampagnen eine Schlüsselrolle bei der Sensibilisierung der Menschen für die Kämpfe und Nöte, mit denen andere Menschen konfrontiert sein können.

In dieser Hinsicht haben sich junge Menschen zunehmend an diesen Programmen beteiligt, vor allem über soziale Medien, indem sie sich mit Jugendlichen auf der ganzen Welt austauschen und ihre Geschichten teilen. Laut UNICEF stimmen im Durchschnitt mindestens neun von zehn Personen der jungen Generationen zu, dass die Gleichbehandlung von Minderheiten wichtig ist (Unicef, 2022).

Zivilgesellschaftliche Organisationen spielen eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung von Diskriminierung und der Datenerhebung.

Die Arbeit der Zivilgesellschaft stützt sich auf drei Säulen:

(1) Direkte Maßnahmen bei Verletzungen der Kinderrechte und bei Versorgungslücken;

(2) Stärkung der Fähigkeit der Pflichtenträger, ihren Verpflichtungen nachzukommen (Politik, Praxis und Gesetzgebung);

(3) Stärkung des Verständnisses und der Fähigkeit von Kindern, ihren Erziehungsberechtigten und der Zivilgesellschaft, ihre Rechte einzufordern und andere zur Verantwortung zu ziehen (Save the Children, 2014). Diese Organisationen sind wichtig, da sie den betroffenen Gemeinschaften (Kinder) eine Stimme geben und die Kluft zwischen ihnen und den Entscheidungsträgern überbrücken.

Geschrieben von Léa Allix

Revidiert von Aditi Partha

Übersetzt von Sam Aldersey-Williams

Korrektur gelesen von Susanne Russell

Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2023

Literaturverzeichnis:

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