Kinder in der Schweiz

Kinder in der Schweiz

Die Verwirklichung der Kinderrechte in der Schweiz

  

Neben ihrem Image als Schokolade produzierendes Steuerparadies hat die Schweiz auch eine verborgene Seite: Bei der Verwirklichung der Kinderrechte müssen noch Fortschritte erzielt werden, insbesondere in den Bereichen Missbrauch, Empfang von minderjährigen Flüchtlingen, Diskriminierung, Armut …

   

Index der Realisierung von Kinderrechten:9,26/ 10
Grüner Bereich: Guter Zustand

Bevölkerung: 7,6 M.
Bev. 0-14 Jahren: 15,6 %

Lebenserwartung: 82,6 Jahre
Kindersterblichkeit: 3 ‰

Die größten Probleme der Kinder in der Schweiz:

Missbrauch

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verurteilt jede Form von Gewalt gegen Kinder: In der Schweiz wurde die Bestrafung von Kindern durch ihre Eltern 1978 verboten. Dennoch ist die Prügelstrafe nicht ausdrücklich im schweizer Recht verboten.

Bis heute gibt es keine genauen Statistiken über die Häufigkeit dieser Art von Gewalt, doch Fachleute schätzen, dass 10-20% der schweizer Kinder im Verlauf ihrer Kindheit einer Art von Missbrauch ausgesetzt sind.

Der Ausschuss für die Rechte des Kindes hat seine Besorgnis über diese Situation ausgedrückt und hat die Schweiz ermutigt, Aufklärungskampagnen zu den negativen Auswirkungen von Gewalt gegen Kinder zu starten.

Diskriminierung

Im Jahr 2008 ergab ein nationales Forschungsprogramm, dass Kinder in der Schweiz unter ungleichen Bedingungen aufwachsen. Es gibt eine Gruppe von Kindern, die nicht in vollem Umfang die ihnen garantierten Rechte der Kinderrechtskonvention genießen. Lehrmethoden und die Arbeitsbedingungen der Eltern sowie die soziale und kulturelle Herkunft führen zu erheblichen Diskrepanzen beim Schulbesuch der Kinder und ihrem Erfolg.

Außerdem führen Unterschiede in den Systemen zwischen den verschiedenen schweizerischen Kantonen zu Ungleichbehandlung von Kindern: Zum Beispiel in den Kantonen, in denen Kinder sehr schnell in verschiedene Klassen in weiterführenden Schule eingeteilt werden, sind Kinder mit Lernschwierigkeiten und Kinder von Einwanderern weniger erfolgreich. Es hat sich gezeigt, dass diese Kinder viermal wahrscheinlicher in eine besondere Klasse eingruppiert werden und anschließend ihren Bildungsweg nicht fortsetzen.

Selbstmord

Die Schweiz ist in der unglücklichen Position, zu den Ländern mit der höchsten Selbstmordrate zu gehören. Selbstmord ist sogar die häufigste Todesursache unter den 15- bis 24-Jährigen. Die Statistiken zeigen, dass in der Schweiz jeder zwanzigste Jugendliche versucht, sich das Leben zu nehmen: Alle 3 Tage begeht ein/e Jugendliche/r Selbstmord. Ein relativ leichter Zugang zu einer Anzahl von tödlichen Mitteln und insbesondere der Zugang zu Schusswaffen sind eine Hauptursache dieser Rate.

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder in Westeuropa, das kein nationales Suizid-Präventionsprogramm hat. Kürzlich wurde dem Parlament ein Antrag vorgelegt, um dieses Phänomen auf Bundesebene besser zu verstehen und zu analysieren.

Armut

Die Schweiz hat den Ruf ein reiches Land zu sein: Doch fast 9 % der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze. Nach dem Eidgenössischen Statistischen Amt erhalten 4,4% der Kinder zwischen 0 und 17 Jahren Sozialhilfe. Dies ist auch für die Altersgruppe, die am meisten von Armut betroffen ist. Rund 45% der Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, sind Kinder. Die Familien, die in der Schweiz von Armut betroffen sind, sind im Allgemeinen groß oder es sind Familien mit nur einem Elternteil.

Darüber hinaus gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den Kantonen in Bezug auf die gewährte finanzielle Unterstützung für Familien in einer prekären Situation: Dies gibt Anlass zu einer inakzeptablen Ungleichheit bei der Behandlung der betroffenen Kinder.

Flüchtlings- und nicht gemeldete Kinder

Die Politik zu Ausländern ist in der Schweiz besonders streng. Es wird geschätzt, dass rund 10.000 nicht gemeldete Kinder in der Schweiz leben. Eine Studie von Terre des Hommes aus dem Jahr 2010 ergab, dass aufgrund der Komplexität des Asylantragsprozesses eine erschreckende Anzahl von unbegleiteten Minderjährigen jedes Jahr verschwindet, manchmal sogar vor Beginn des Asylverfahrens. Sich selbst überlassen, lassen sich betroffene Jugendliche mit Drogenhandel oder Kriminalität ein oder werden Opfer von sexueller Ausbeutung.

In bestimmten Fällen werden junge Flüchtlinge in Verwaltungshaft genommen, oft für mehrere Monate, bevor sie zurück in ihr Herkunftsland geschickt werden. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zum internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes, wonach ein Kind nur eingesperrt werden soll, wenn keine andere Alternative möglich ist.

Darüber hinaus sind für jene Jugendliche, die vorübergehend Asyl erhalten, die Möglichkeiten für den Erwerb einer Berufsausbildung sehr begrenzt, da nicht immer eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Nicht gemeldete Kinder können zur Schule gehen, ohne dass die Behörden alarmiert werden, doch etwa 10% von ihnen erhalten keine ordentliche Schulbildung. Im Allgemeinen vermeiden nicht gemeldete Personen es, aus Angst, denunziert zu werden, zum Arzt zu gehen. Deshalb haben ihre Kinder normalerweise keinen Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung. Außerdem leben die meisten von ihnen unterhalb der Armutsgrenze.

Die Zukunftsaussichten für die Flüchtlingskinder sind deshalb in der Schweiz besonders düster.

Das Recht auf Mitwirkung

Trotz der Anstrengungen der Schweiz ist die Umsetzung von Artikel 12 des Internationalen Übereinkommens über die Rechte des Kindes, der garantiert, dass Kinder das Recht auf Mitwirkung an Entscheidungsprozessen haben, die für sie relevant sind, unvollständig, insbesondere in der Justiz. Zum Beispiel haben Kinder in Scheidungsverfahren das Recht auf eine Anhörung durch den Richter. In der Praxis wird nur eine Minderheit von ihnen angehört. Die Repräsentation von Kindern wird nur selten gefordert und Gerichte haben kein Bewusstsein über die Wichtigkeit der Mitwirkung von Kindern.

Der Bundesgerichtshof tendiert dazu, sämtlich Mitwirkungsrechte von Kindern zu beschneiden: Er glaubt, dass nur Kinder im Alter von 12 Jahren und älter zu Fragen, die sie betreffen bei Gericht gehört werden sollten, dass ein/e Minderjährige/r in einem Verfahren über Ausländer oder in Verfahren zur Schule nicht gehört werden muss, da die Darstellung der Eltern als ausreichend angesehen wird. Deshalb sind viele Kinder nicht in der Lage, sich zu äußern, insbesondere nicht diejenigen, die am meisten gefährdet sind, wie zum Beispiel junge Menschen mit Behinderungen.

Umwelt

Der durchschnittliche ökologische Fußabdruck der Schweiz entspricht 5 gha: Das bedeutet, wenn jeder so viel wie die Schweizer verbraucht, bräuchten wir drei Planeten! Umweltverschmutzung und Überkonsum wirken sich auf die künftigen Perspektiven der Kinder aus. Die Schweizer sollten deshalb weitere Anstrengungen zur Verringerung dieser negativen ökologischen Folgen unternehmen.