Wie kann ich als Kind bei Verstößen gegen die Kinderrechte Beschwerde führen?

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Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (hier „Ausschuss“) überwacht die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes durch ihre Vertragsstaaten.

Seit 2014 können Kinder direkt beim Ausschuss gegen ihr Heimatland Beschwerde führen, wenn bestimmte Kriterien zutreffen.

Folgende Fragen sollten sich Kinder (alle Personen unter 18 Jahren) stellen, bevor sie ein „Mitteilungsverfahren“ beim Ausschuss einleiten:

1) Hat mein Land das Protokoll angenommen und ist es mir daher erlaubt, Beschwerde zu führen?

Hat mein Heimatland die UN-Kinderrechtskonventionen und ihr drittes optionales Protokoll
ratifiziert, das heißt akzeptiert? Wenn wir uns nicht sicher sind, fragen wir bei örtlichen
Organisationen nach oder wenden uns an Freunde von Humanium, die helfen möchten.
Die Länder, die es Kindern erlauben, Beschwerde zu führen, finden wir hier: Länder, die
das Protokoll angenommen haben

2) Gibt es eine Struktur zur Geltendmachung meiner Rechtsansprüche?

Gibt es in meinem Land ein Gericht, eine Nichtregierungsorganisation oder eine Behörde, die meine Beschwerde anhören und geltend machen kann? Wenn es so etwas gibt, reiche ich meine Klage in meinem Land ein und warte auf Antwort. Danach kann ich meine Klage beim Ausschuss einreichen. Wen es eine Nichtregierungsorganisation wie zum Beispiel
Humanium gibt, wer könnte meine Interessen unterstützen?

 

3) Gemeinsam klagen?

Hey, ich kann mich auch mit ein paar Freunden zusammentun, die meine Sorgen teilen, und gemeinsam aktiv werden. Ja, ich treffe mich mit ihnen, befrage sie, höre mir ihre Stimmen und Meinungen an und dann tun wir uns zusammen. Oder nicht, das sehen wir dann.

 

4) Was genau ist unser Anliegen?

Ich habe auf der Website von Humanium viel über Kinderrechte gelernt, und nun ist es Zeit, sich zusammenzusetzen und unsere konkreten Forderungen zu formulieren. Vielleicht bitte ich einen befreundeten Erwachsenen, meine Forderungen noch einmal mit mir zusammen durchzulesen. Das sollte am besten jemand sein, der viel schreibt und sich gut in der Welt der Erwachsenen auskennt.

 

5) Unser Anliegen aufschreiben

Nun zum weiteren Geschriebenen: Wir müssen unsere Sache ordentlich formulieren. Es soll keine Beschwerde sein – ich glaube, es nennt sich „Mitteilung“, die zuvor bereits vorgestellt wurde. Das sollen sie selbst prüfen. Vielleicht bitte ich Humanium oder eine(n) andere(n) örtliche(n) Organisation oder Verein für Kinderrechte um Starthilfe, damit wir möglichst viel erreichen.

>>> Als Kind kannst du auch unsere Beratungsstelle um Hilfe bitten

Geschrieben von: Arndt Soret
Übersetzt von: Nadine Cesson