Die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Afghanistan wird von der CEDAW getragen

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Die afghanische Regierung unterzeichnete die Konvention zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung von Frauen am 14. August 1980, aber auf Grund der tobenden Konflikte in dem Land wurde die Konvention erst 2003 ratifiziert.

Seitdem überarbeitet Afghanistan seine Verfassung, und hat die Gleichberechtigung von Mann und Frau vor dem Gesetz klar herausgestellt. Beide Geschlechter genießen jetzt denselben Rechtsanspruch Außerdem erkennt die Regierung auch ihre Verpflichtung an, Mütter und Kinder zu schützen.
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Eine regelrechte nationale Strategie, um Frauenrechte zu schützen, wurde eingeführt. Ein Gesetz zur Abschaffung von Gewalt gegen Frauen ist jetzt in Kraft und verstärkt die Sanktionen gegen diejenigen, die solche Verbrechen begehen; eine Frauenquote wurde für die Regierung und in neuen Einrichtungen wie der Staatsanwaltschaft eingeführt und das Hochkommissariat zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen wurde geschaffen.

Da die Regierung Afghanistans erst vor kurzen, nach vielen von Krieg gezeichneten Jahren, normale Aktivitäten wieder aufgenommen hat, hat die Einführung der Konvention noch keine sichtbaren Veränderungen gebracht, doch die institutionellen und gesetzgebenden Aspekte der Gesetze setzen sich schrittweise durch.

Als Ergebnis davon kann in den nächsten Jahren eine Entwicklung des Status von Frauen in Afghanistan erwartet werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Konvention zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung von Frauen, unter der englischen Abkürzung CEDAW bekannt, ausschließlich den Fragen zur Gleichberechtigung der Geschlechter gewidmet ist. Sie wurde von der UN Generalversammlung am 18. Dezember 1979 verabschiedet und verkörpert als Symbol die Rechte und Freiheiten, die den Frauen gegeben wurden. Bis heute haben ca. 190 Länder die Konvention ratifiziert.

Die Konvention beinhaltet auch die Klausel, die Mitgliedsstaaten zu bestimmten, gesetzlichen Änderungen zu verpflichten. Diese beinhalten: die Einarbeitung des Prinzips der Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Abschaffung von diskriminierenden Gesetzen und die Errichtung neuer Einrichtungen (Gerichtshöfe und öffentliche Organe), die Frauen vor allen Formen von Diskriminierung und Gewalt schützen sollen.

Artikel 18 der Konvention legt zudem fest, dass Mitgliedsstaaten einen jährlichen Bericht über den Status der Einführung der Konvention in ihrem Land erstellen.

Geschrieben von : Marie Bertrand
Übersetzt von : Juliane Itta
Bewertet von : Susanne SCHRODER