Vertraulichkeitsvertrag
zwischen dem Verein Humanium (dem Eigentümer) einerseits
und
dem ehrenamtlichen Mitarbeiter (dem Empfänger) andererseits (die Parteien).
1) Aufgabe: Der Eigentümer arbeitet im Rahmen der Entwicklung seiner Aktivitäten mit ehrenamtlichen Helfern zusammen, um die Umsetzung der Rechte von Kindern zu verfolgen und eine nachhaltige und gerechte Entwicklung zu schaffen (die Aufgabe). Im Interesse seiner Aufgabe und um die Opfer, die Hilfsempfänger und die verschiedenen Akteure und Verfechter der Menschenrechte zu schützen, zielt der vorliegende Vertrag darauf ab, einen Austausch von vertraulichen Informationen zwischen den Parteien zu erlauben und zu gewährleisten.
2) Vertrauliche Informationen: Alle vom Eigentümer an den Empfänger in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form übermittelten Informationen und Daten sind im Sinne des vorliegenden Vertrages als vertraulich zu betrachten.
3) Verpflichtungen des Empfängers: Der Empfänger verpflichtet sich,
- die erhaltenen Dokumente vertraulich zu behandeln und aufzubewahren;
- diese Dokumente nicht für andere Zwecke als für die Aufgabe zu nutzen, weder direkt noch indirekt;
- Informationen nicht ohne offizielle Erlaubnis / Aufforderung durch den Eigentümer an andere Personen oder Rechtsformen weiterzugeben.
4) Ausnahmen: Die dem Empfänger auferlegten Verpflichtungen laut Punkt 3) treten bei folgenden Informationen nicht in Kraft:
- Informationen, die bei der Übermittlung an den Empfänger öffentlich oder die der Allgemeinheit zugänglich waren;
- Informationen, für die der Präsident oder Vizepräsident von Humanium vorab seine schriftliche Erlaubnis zur Weitergabe gegeben hat.
5) Transfer der Urheberrechte: Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der vorliegende Vertrag in keiner Weise eine Abtretung oder Erlaubnis zur Nutzung von Wissen, Design, Verfahren, Patenten oder anderen Urheberrechten des Eigentümers darstellt.
6) Gültigkeit: Der vorliegende Vertrag tritt ab dem Tag der Unterzeichnung in Kraft und verlängert sich so lange, bis die vertraulichen Informationen offenkundig allgemein zugänglich gemacht worden sind.
7) Abänderungsantrag: Der vorliegende Vertrag enthält die Verpflichtungen der Parteien zu diesem Thema in Vollständigkeit. Er kann nur durch einen von allen Parteien unterzeichneten schriftlichen Abänderungsvertrag geändert werden.
8) Angewandtes Recht und zuständige Rechtsprechung: Der vorliegende Vertrag unterliegt der Schweizer Rechtsprechung. Für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem vorliegenden Vertrag hervorgehen, ist Genf der Gerichtsstand.