Erklärung von Beijing

Erklärung von Beijing

15. September 1995 (volltext)

Weltfrauenkonferenz

Wir, die an der Vierten Weltfrauenkonferenz teilnehmenden Regierungen, versammelt hier in Beijing im September 1995, im fünfzigsten Gründungsjahr der Vereinten Nationen,entschlossen, im Interesse der gesamten Menschheit die Ziele der Gleichberechtigung, der Entwicklung und des Friedens für alle Frauen in der ganzen Welt zu fördern,

in Anerkennung der Stimme der Frauen der Welt und in Kenntnis der Vielfalt der Frauen, ihrer Rollen und ihrer Lebensumstände sowie in Ehrung der Frauen, die Wegbereiterinnen waren, und beflügelt von der Hoffnung, die die Jugend der Welt verkörpert,

erkennen an, daß sich der Status der Frau in den letzten zehn Jahren in mancher wichtigen Hinsicht verbessert hat, daß jedoch nicht überall in gleichem Maß Fortschritte erzielt wurden, daß zwischen Frauen und Männern nach wie vor Ungleichheiten bestehen und daß es noch große Hindernisse zu bewältigen gilt, die ernste Folgen für das Wohl aller Menschen haben,

erkennen außerdem an, daß diese Situation durch die wachsende Armut verschärft wird, die das Leben der Mehrheit der Menschen in der Welt und insbesondere der Frauen und Kinder beeinträchtigt und deren Ursachen auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene zu suchen sind,

verpflichten uns vorbehaltlos, uns diesen Beschränkungen und Hindernissen zu stellen und so den Aufstieg und die Machtgleichstellung der Frauen in der ganzen Welt weiter zu fördern, und stimmen darin überein, daß hierzu jetzt und bis in das nächste Jahrhundert hinein dringende Maßnahmen erforderlich sind, die von einem Geist der Entschlossenheit, der Hoffnung, der Zusammenarbeit und der Solidarität getragen sind.

Wir bekräftigen unsere Verpflichtung:

auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die ihnen innewohnende Menschenwürde und auf die sonstigen in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Ziele und Grundsätze, auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die anderen internationalen Dokumente auf dem Gebiet der Menschenrechte, insbesondere die Konvention über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und die Konvention über die Rechte des Kindes sowie die Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und die Erklärung über das Recht auf Entwicklung;

zur Gewährleistung der vollen Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen als unveräußerlicher, fester und unteilbarer Bestandteil aller Menschenrechte und Grundfreiheiten;

auf dem Konsens und den Fortschritten aufzubauen, die bei früheren Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen – über die Frau 1985 in Nairobi, über Kinder 1990 in New York, über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, über die Menschenrechte 1993 in Wien, über Bevölkerung und Entwicklung 1994 in Kairo und über soziale Entwicklung 1995 in Kopenhagen – im Hinblick auf die Herbeiführung von Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden erzielt wurden;

auf die volle und wirksame Umsetzung der Zukunftsstrategien von Nairobi zur Förderung der Frau;

auf die Stärkung der Macht und die Förderung der Frau, unter Einschluß ihres Rechts auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, als Beitrag zur Deckung der moralischen, ethischen, spirituellen und geistigen Bedürfnisse von Frauen und Männern, ob einzeln oder gemeinschaftlich mit anderen, wodurch ihnen die Möglichkeit gewährleistet wird, sich in der Gesellschaft voll zu entfalten und ihr Leben nach ihren eigenen Bestrebungen zu gestalten.

Wir sind davon überzeugt:

daß die Machtgleichstellung der Frau und ihre gleichberechtigte und volle Teilhabe an allen Bereichen der Gesellschaft, so auch ihre Teilhabe an den Entscheidungsprozessen und ihr Zugang zu Macht, für die Herbeiführung von Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden von grundlegender Wichtigkeit sind;

daß die Rechte der Frau Menschenrechte sind;

daß gleiche Rechte, gleiche Chancen und gleicher Zugang zu Ressourcen, die gleiche Verteilung der Familienaufgaben und eine harmonische Partnerschaft von Mann und Frau für ihr Wohl und das Wohl ihrer Familie sowie für die Konsolidierung der Demokratie von maßgeblicher Bedeutung sind;

daß die Einbeziehung der Frau in die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, ihre Chancengleichheit sowie die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern als Träger und Nutznießer einer auf den Menschen ausgerichteten bestandfähigen Entwicklung Voraussetzung für die Beseitigung der Armut auf der Grundlage eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums, einer sozialen Entwicklung, des Umweltschutzes und sozialer Gerechtigkeit ist;

daß die ausdrückliche Anerkennung und Bekräftigung des Rechtes aller Frauen, über alle Aspekte ihrer Gesundheit, insbesondere ihre eigene Fruchtbarkeit, zu bestimmen, eine Grundvoraussetzung ihrer Machtgleichstellung ist;

daß Frieden auf lokaler, nationaler, regionaler und weltweiter Ebene erreichbar ist und unauflöslich mit der Förderung der Frauen verknüpft ist, da diese eine wesentliche Kraft darstellen, wenn es um Führerschaft, Konfliktbeilegung und die Förderung eines dauerhaften Friedens auf allen Ebenen geht;

daß es unbedingt notwendig ist, auf allen Ebenen unter voller Mitwirkung der Frauen wirksame, effiziente und einander gegenseitig verstärkende Politiken und Programme, namentlich Entwicklungspolitiken und -programme, die die unterschiedliche Situation von Frauen und Männern berücksichtigen, auszuarbeiten, durchzuführen und zu überwachen, mit denen die Machtgleichstellung und Förderung der Frau begünstigt wird;

daß die Mitwirkung und der Beitrag aller Akteure der Bürgergesellschaft, insbesondere von Frauengruppen und -netzwerken sowie von anderen nichtstaatlichen Organisationen und lokalen Organisationen der Gemeinwesen unter voller Achtung ihrer Autonomie in Zusammenarbeit mit den Regierungen für die wirksame Umsetzung der Aktionsplattform und für deren Folgeprozeß wichtig sind;

daß die Umsetzung der Aktionsplattform Engagement von seiten der Regierungen und der internationalen Gemeinschaft erfordert. Indem sich die Regierungen und die internationale Gemeinschaft auf nationaler und internationaler Ebene, so auch auf dieser Konferenz, zu Maßnahmen verpflichten, erkennen sie die Notwendigkeit an, vorrangige Maßnahmen zur Machtgleichstellung und Förderung der Frau zu ergreifen.

Wir sind entschlossen:

verstärkte Anstrengungen zu unternehmen und Maßnahmen zu treffen, damit die Ziele der Zukunftsstrategien von Nairobi zur Förderung der Frau bis zum Ende dieses Jahrhunderts erreicht werden;

sicherzustellen, daß Frauen und Mädchen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten uneingeschränkt wahrnehmen können, und wirksame Maßnahmen zur Verhütung von Verletzungen dieser Rechte und Freiheiten zu ergreifen;

alles Erforderliche zu tun, um alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen zu beseitigen, und alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die sich der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Förderung und Machtgleichstellung der Frau entgegenstellen;

die Männer zu ermutigen, sich voll an allen Maßnahmen zur Herstellung von Gleichberechtigung zu beteiligen;

die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frau, insbesondere ihre Erwerbstätigkeit, zu fördern und die beständige und zunehmende Belastung der Frau durch Armut zu beseitigen, indem wir die strukturellen Ursachen der Armut durch eine Änderung der Wirtschaftsstrukturen ausräumen und so sicherstellen, daß alle Frauen, einschließlich der Frauen in ländlichen Gebieten, als wichtige Trägerinnen der Entwicklung gleichberechtigten Zugang zu Produktivressourcen, Chancen und öffentlichen Dienstleistungen haben;

eine bestandfähige Entwicklung zu fördern, in deren Mittelpunkt der Mensch steht, namentlich ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, indem wir für die Grundbildung, die lebenslange Weiterbildung, die Alphabetisierung und Ausbildung sowie die primäre Gesundheitsversorgung von Mädchen und Frauen sorgen;

positive Maßnahmen zu ergreifen, um im Interesse der Förderung der Frau Frieden zu gewährleisten und in Anerkennung der führenden Rolle der Frauen in der Friedensbewegung aktiv auf eine allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle hinzuarbeiten und die Verhandlungen zum unverzüglichen Abschluß eines universalen und multilateral und wirksam verifizierbaren Vertrags über das umfassende Verbot von Kernversuchen zu unterstützen, der zur nuklearen Abrüstung und zur Verhütung der Verbreitung von Kernwaffen unter allen Aspekten beiträgt;

jede Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern und zu beseitigen;

den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zu Bildung und Gesundheitsversorgung sowie ihre diesbezügliche Gleichbehandlung zu gewährleisten und die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen sowie ihre Bildung zu verbessern;

alle Menschenrechte von Frauen und Mädchen zu fördern und zu schützen;

verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, daß alle Frauen und Mädchen, die sich aufgrund von Faktoren wie Rasse, Alter, Sprache, ethnische Herkunft, Kultur, Religion oder Behinderung oder aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur autochthonen Bevölkerung in mehrfacher Hinsicht Hindernissen gegenübersehen, was ihre Machtgleichstellung und Förderung betrifft, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten gleichberechtigt wahrnehmen können;

die Achtung vor dem Völkerrecht, namentlich auch vor dem humanitären Recht, zu gewährleisten, damit insbesondere Frauen und Mädchen Schutz zuteil wird;

die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß Mädchen und Frauen jeden Alters ihre Möglichkeiten voll zur Entfaltung bringen können, dafür zu sorgen, daß sie voll und gleichberechtigt am Aufbau einer besseren Welt für alle mitwirken, und ihre Rolle im Entwicklungsprozeß zu stärken.

Wir sind entschlossen,

sicherzustellen, daß die Frau gleichen Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen, namentlich Grund und Boden, Krediten, Wissenschaft und Technologie, Berufsausbildung, Information, Kommunikation und zu den Märkten erhält, als Mittel zur Förderung des Aufstiegs und der Machtgleichstellung von Frauen und Mädchen, so auch dadurch, daß sie unter anderem auf dem Weg der internationalen Zusammenarbeit besser in die Lage versetzt werden, die Vorteile aus dem gleichen Zugang zu diesen Ressourcen wahrzunehmen;

den Erfolg der Aktionsplattform sicherzustellen, wozu ein starkes Engagement seitens der Regierungen, der internationalen Organisationen und von Institutionen auf allen Ebenen notwendig sein wird. Wir sind fest davon überzeugt, daß die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und der Schutz der Umwelt einander bedingende und gegenseitig verstärkende Bestandteile einer bestandfähigen Entwicklung sind, die den Rahmen unserer Anstrengungen zur Herbeiführung einer höheren Lebensqualität für alle Menschen bildet. Eine ausgewogene soziale Entwicklung, die der Befähigung der Armen, insbesondere der in Armut lebenden Frauen, zur nachhaltigen Nutzung der Umweltressourcen Rechnung trägt, ist ein notwendiges Fundament einer bestandfähigen Entwicklung. Wir erkennen außerdem an, daß ein breites und nachhaltiges Wirtschaftswachstum im Kontext einer bestandfähigen Entwicklung notwendig ist, um sozialer Entwicklung und sozialer Gerechtigkeit Bestand zu verleihen. Für den Erfolg der Aktionsplattform wird außerdem folgendes erforderlich sein: die Mobilisierung angemessener Mittel auf nationaler und internationaler Ebene sowie neuer und zusätzlicher Mittel zugunsten der Entwicklungsländer aus allen zur Verfügung stehenden Finanzierungsmechanismen, so auch aus multilateralen, bilateralen und privaten Quellen für die Förderung der Frau; Finanzmittel zur Stärkung der Kapazität der nationalen, subregionalen, regionalen und internationalen Institutionen; das entschlossene Eintreten für gleiche Rechte, gleiche Pflichten und gleiche Chancen sowie die gleichberechtigte Mitwirkung von Frauen und Männern in allen nationalen, regionalen und internationalen Organen und an grundsatzpolitischen Entscheidungsprozessen; und die Schaffung beziehungsweise Stärkung von Einrichtungen auf allen Ebenen, die den Frauen der Welt Rechenschaft abzulegen haben;

den Erfolg der Aktionsplattform auch in den Umbruchländern sicherzustellen, wozu eine ständige internationale Zusammenarbeit und Unterstützung notwendig sein wird.

Wir verabschieden hiermit die nachstehende Aktionsplattform und verpflichten uns als Regierungen zu ihrer Umsetzung, bei der wir dafür Sorge tragen werden, daß in allen unseren Politiken und Programmen eine geschlechtsbezogene Perspektive zum Ausdruck kommt. Wir fordern das System der Vereinten Nationen, die regionalen und internationalen Finanzinstitutionen, andere in Betracht kommende regionale und internationale Institutionen und alle Frauen und Männer sowie die nichtstaatlichen Organisationen, unter voller Achtung ihrer Autonomie, und alle Teile der Bürgergesellschaft in Zusammenarbeit mit den Regierungen nachdrücklich auf, sich voll auf diese Aktionsplattform zu verpflichten und zu ihrer Umsetzung beizutragen.