Erklärung der Rechte des Kindes, 1959

Erklärung der Rechte des Kindes, 1959

Über Die Erklärung

1959 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung der Rechte des Kindes. Dies war die erste große internationale Übereinkunft über die Grundprinzipien von Kinderrechten.

Ursprung der „Erklärung der Rechte des Kindes“

declaration-of-geneva-19241924 verabschiedete der Völkerbund die Genfer Erklärung, ein historisches Dokument, das zum ersten Mal die Existenz von spezifischen Kinderrechten sowie die Verantwortung von Erwachsenen gegenüber Kindern anerkannte und bestätigte. Die nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten Vereinten Nationen übernahmen die Genfer Erklärung im Jahr 1946. Aber nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 wurden die Unzulänglichkeiten der Genfer Erklärung im Bereich der Menschenrechte offenbar, die daher erweitert werden musste.

„Mehrere UN-Mitgliedsstaaten forderten daraufhin eine Konvention, also eine internationale Übereinkunft, die für die Staaten, die sie ratifizierten, rechtlich bindend sein würde. Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht angenommen.“ [unsere Übersetzung]

Deshalb beschlossen die Mitgliedsstaaten eine zweite Erklärung der Rechte des Kindes aufzusetzen, welche wieder von dem Gedanken ausging, dass „die Menschheit den Kindern das Beste schuldet, was sie zu geben hat“.
Am 20. November 1959 wurde diese Erklärung der Rechte des Kindes einstimmig von allen 78 Mitgliedsstaaten der Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Resolution 1386 (XIV) verabschiedet.

Inhalt der Erklärung der Rechte des Kindes

„Kinder werden allgemein als menschliche Wesen anerkannt, die die Möglichkeit haben müssen, sich körperlich, psychisch, sozial, moralisch und geistig in Freiheit und Würde zu entwickeln.“ [unsere Übersetzung]

Doch weder die Genfer Erklärung von 1924 noch die Erklärung der Rechte des Kindes von 1959 definieren, wann die Kindheit beginnt und endet, hauptsächlich, um zu vermeiden, eine Position in Bezug auf Abtreibung einzunehmen.
Jedoch betont die Präambel zur Erklärung der Rechte des Kindes das Bedürfnis der Kinder nach besonderer Fürsorge und Schutz, „einschließlich angemessenem rechtlichen Schutz, vor sowie nach der Geburt“.

Die Erklärung der Rechte des Kindes beinhaltet zehn Grundsätze (2):

  • 1. Das Recht auf Gleichheit, ohne Unterschiede auf Grund von ethnischer Herkunft, Religion oder nationaler Herkunft.
  • 2. Das Recht auf besonderen Schutz der körperlichen, psychischen und sozialen Entwicklung.
  • 3. Das Recht auf einen Namen und eine Nationalität.
  • 4. Das Recht auf angemessene Ernährung, Unterkunft und medizinische Versorgung.
  • 5. Das Recht auf besondere Bildung und Behandlung, wenn ein Kind eine physische oder psychische Behinderung hat.
  • 6. Das Recht auf Verständnis und Liebe von Seiten der Eltern und der Gesellschaft.
  • 7. Das Recht auf Freizeitaktivitäten und kostenfreie Bildung.
  • 8. Das Recht darauf, in allen Situationen unter den Ersten zu sein, die Hilfe erhalten.
  • 9. Das Recht auf Schutz vor allen Formen der Vernachlässigung, Grausamkeit und Ausbeutung.
  • 10. Das Recht, in einer Atmosphäre des Verständnisses, der Toleranz, der Völkerfreundschaft und der allgemeinen Brüderlichkeit aufzuwachsen.