Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung

Die Gleichberechtigung ist als Grundsatz tief in der menschlichen Moralität verwurzelt und wird geschützt vom Grundsatz der Nichtdiskriminierung, welcher ein sich wiederholender und vorherrschender Grundsatz in zahlreichen internationalen Rechtsverträgen von Menschenrechten ist. Wir haben alle das Recht, unabhängig von unserer Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Sprache, Religion oder ethnischen, nationalen oder sozialen Abstammung gleichberechtigt behandelt zu werden (Artikel 1 Konvention zur Beseitigung aller Formen von Rassismus (CERD)). 

Diskriminierung beschreibt die ungerechte oder benachteiligende Behandlung einer Person oder Gruppe basierend darauf, wer sie sind oder für wen sie gehalten werden. Behandlung kann eine Handlung, eine Entscheidung, eine Regel oder ein Gesetz sein, das zum Beispiel unterscheidend, ausschließend oder beschränkend auf eine Person oder eine Gruppe auswirkt (Artikel 1 CERD). Das Ergebnis einer solchen Behandlung ist, dass die diskriminierte Person ihre Menschenrechte oder andere legale Rechte nicht genießen kann oder einen erheblichen Nachteil im Genießen dieser Rechte erfährt. 

Diskriminierung kann von direkter oder indirekter Natur sein. Einerseits beschreibt die direkte Diskriminierung die eindeutig unterschiedliche Behandlung einer Person im Vergleich zu einer anderen Person in der gleichen Situation zu ihrem Nachteil basierend auf ihren Eigenschaften. Andererseits kann Diskriminierung indirekt stattfinden, wenn sich gleiche Behandlung oder sogenannte neutrale Behandlung deutlich unterschiedlich auf verschiedene Gruppen auswirkt. 

Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung in der UN-Kinderrechtskonvention (UNKRK)

Obwohl der Grundsatz der Nichtdiskriminierung im internationalen Recht gut etabliert ist, wurden die Möglichkeiten, wie ein Kind Diskriminierung erfahren kann, weniger beachtet. Außer der gruppenbezogenen Diskriminierung, der sogenannten Altersdiskriminierung, und den Diskriminierungsgründen, die in der KRK enthalten sind, werden Kinder mit einer Vielzahl von kinderspezifischen Diskriminierungsgründen konfrontiert, die in den Maßnahmen der KRK nicht explizit enthalten sind.

Der flexible Charakter der KRK macht es möglich, jüngste Entwicklungen einzuarbeiten, um eine nicht abschließende und indikative Auflistung an kinderspezifischen Diskriminierungsgründen zu erstellen, die der Ausschuss für die Rechte des Kindes (KRK-Ausschuss) über seine allgemeinen Kommentare und abschließenden Bemerkungen entwickelt (Besson, 2005). Beispiele hierfür sind Gründe der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität (Committee on the Rights of the Child, 2019) und HIV/AIDS (Committee on the Rights of the Child, 2003). 

Kinder haben auch ein Recht auf Nichtdiskriminierung.  Daher haben ausnahmslos alle Kinder das gleiche Recht, effektiven Schutz sowie die Rechte zu genießen, die in der KRK dargelegt sind. Der Artikel 2 (1) der KRK verbietet explizit die Diskriminierung eines Kindes basierend auf der „Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds“.

Zusätzlich werden „[der] Status, [die] Tätigkeiten, [die] Meinungsäußerungen oder [die] Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen“ als verbotene Diskriminierungsgründe als eine positive Verpflichtung hinzugefügt – eine Verpflichtung, um Maßnahmen in Artikel 2 (1) zur Verhinderung und Gewährleistung zu ergreifen.  

Grundlegend für das Erreichen einer wesentlichen Gleichbehandlung und Gleichberechtigung für Kinder ist die Notwendigkeit, die Möglichkeit zu sehen, dass jedes Kind seine Rechte und seine Entwicklung vollständig und ohne Nachteile im Vergleich zu anderen Kindern genießt. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Kinder vor indirekter Diskriminierung besonders geschützt werden, da jedes Kind seine speziellen und einzigartigen Bedürfnisse hat, die berücksichtigt werden müssen. 

Die vorherrschenden Formen der Diskriminierung von Kindern beinhalten die Diskriminierung basierend auf dem Geschlecht, dem sozialen Status, der Rasse und einer Behinderung oder einem anderen Gesundheitszustand, was zu vielen Problemen führt, wie zum Beispiel zur Ausgrenzung von Bildung, von Entwicklungsmöglichkeiten und von der Gesellschaft sowie zu Missbrauch, zu physischer und zu sexueller Gewalt. 

Geschrieben von Alexander Weihrauch

Übersetzt von Jana Ruf

Korrektur gelesen von Beate Dessewffy

Zuletzt aktualisiert am 2. März 2021

Quellen:

1969 International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination

Besson, Samantha (2005), The Principle of Non-Discrimination in the Convention on the Rights of the Child, The International Journal of Children s Rights. 13: 433-461. 

Committee on the Rights of the Child (17 March 2003), General comment No. 3 on HIV/AIDS and the Rights of the Child, CRC/GC/2003/3, retrieved from reworld.org.

Committee on the Rights of the Child (28 February 2019), Concluding observations on the combined fifth and sixth periodic reports of Italy, CRC/C/ITA/CO/5-6, retrieved from hdocstore.ohchr.org.