Kinder in Liechtenstein

Kinder in Liechtenstein

Die Verwirklichung der Kinderrechte in Liechtenstein

Liechtenstein steht an erster Stelle unseres Index zur Umsetzung von Kinderrechten (ICDE) und somit kann dem Land im Bereich des Schutzes der Kinderrechte nichts nachgesagt werden. Die Lage der Kinder ist tatsächlich sehr gut in Liechtenstein. Das liegt zum Teil daran, dass das Land sehr klein ist; die Größe vereinfacht die Kontrolle und Umsetzung der Gesetze. Allerdings sind immer noch ein paar Verbesserungen möglich.

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Index der Realisierung von Kinderrechten: 9,39/10
Grüner Bereich: Guter Zustand

Bevölkerung: 35000
Bev. 0-14 Jahren: 16,6%

Lebenserwartung:  79,9 Jahre
Kindersterblichkeit: 2 ‰

Hauptprobleme, mit denen Kinder in Liechtenstein konfrontiert sind:

Die Justiz

Das Gesetz Liechtensteins definiert die maximale Haftzeit vor dem Gerichtsurteil von Jugendlichen unter 18 Jahren nicht eindeutig. Nach der Kinderrechtskonvention sollte die Haftzeit geringer sein als die maximale Haftzeit für Erwachsene. Dabei sollte eine Haft nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden und unter angemessenen Bedingungen stattfinden. Die Haftdauer sollte dabei so gering wie möglich sein.

Liechtenstein verfügt über keine Armee. Dennoch können im Falle eines Krieges oder einer Notsituation die Bürger des Landes eingezogen werden und das Gesetz gibt hierfür kein Mindestalter an. Kinder könnten also theoretisch eingezogen werden.

Ebenso wird der Einzug von Kindern in bewaffnete Gruppen (innerhalb des Landes oder außerhalb) nicht vom Gesetz bestraft.

Die Aufnahme von Ausländern

Obwohl Liechtenstein über ein gutes Aufnahmezentrum für Asylbewerber verfügt, ist der zuständige Vertreter von Nichtregierungsorganisationen nicht immer anwesend bei den Terminen zur Überprüfung der Bewerber. Seine Anwesenheit hingegen sorgt dafür, dass es nicht zu Diskriminierungen kommt.

Zudem ist es sehr schwierig, die liechtensteinische Staatsangehörigkeit zu bekommen. Die Bewerber, die sie nicht durch Heirat erlangen, müssen 30 Jahre lang im Land gelebt haben (die Jahre, die man vor dem 20. Lebensjahr in Liechtenstein verbracht hat, zählen doppelt). Die doppelte Staatsangehörigkeit ist verboten, also müssen Kinder, die die liechtensteinische Staatsangehörigkeit erhalten wollen, ihre vorherige aufgeben. Das trennt sie von ihrem Ursprungsland.

Die Integration von Ausländern

Die Regierung kümmert sich aktiv um die Überwachung von rassistischen Bewegungen und rechtsextremistischen Strömungen, die Gewalt auch in den Schulen provozieren. Dennoch ist die Integration von Ausländern, die immerhin fast 35% der Bevölkerung ausmachen, noch immer unzureichend und es fällt Ausländern schwer, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.

Die Sprachbarriere ist zudem ein großes Problem für eingewanderte Kinder, die kein Deutsch sprechen, welche die offizielle Sprache des Landes ist. Sie erfahren erhebliche Nachteile in der Schule: Ihre Schulnoten sind schlechter und sie haben im Durchschnitt weniger Unterrichtsstunden als Kinder aus Liechtenstein.

Sexualität

Die Regierung misst jungen Mädchen, die schon im jungen Alter, gewollt oder ungewollt, schwanger werden, nicht genug Aufmerksamkeit bei. So muss die Regierung einen besseren Zugang zu Informationen über die sexuelle Gesundheit und Verhütung für Jugendliche schaffen. Das ist umso wichtiger, da Abtreibungen in Liechtenstein nicht erlaubt sind, außer wenn die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist oder diese jünger als 14 Jahre ist.

Misshandlungen

Häusliche Gewalt ist ein besorgniserregendes Problem. Zu viele Kinder müssen noch Misshandlungen über sich ergehen lassen. Das Gesetz zum Verbot von Körperstrafen innerhalb der Familie wurde erst vor kurzem erlassen und die Gewohnheiten sind noch immer in den Köpfen der Menschen verankert. Die materielle und psychologische Hilfe, die von den Behörden angeboten wird, ist noch immer nicht ausreichend, um den Opfern angemessen zu helfen. Zudem wird nicht ausreichend sensibilisiert und die Ausbildung des polizeilichen und medizinischen Personals ist in diesem Bereich unzureichend, sodass diese sich nicht angemessen kümmern können.