Kindermisshandlung

Kinder in der ganzen Welt sind häufig abscheulichen Formen von Gewalt, Ausbeutung und Misshandlung ausgesetzt. Kindesmisshandlung findet leider in der ganzen Welt statt, oft auch gerade dort, wo Kinder eigentlich geschützt sein sollten: zu Hause, in der Schule und Online. Der Missbrauch wird häufig von Menschen begangen, die das Vertrauen der Kinder gewonnen haben. Alle Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Misshandlung.

Definition der Kindesmisshandlung

Kindesmisshandlung ist definiert als vorsätzliches schädigendes Verhalten gegen Kinder unter 18 Jahren durch eine(n) Erwachsene(n) oder ein anderes Kind. Diese Definition umfasst alle Arten und Formen von körperlicher und seelischer Misshandlung, die zu einer akuten oder potentiellen Schädigung “der Gesundheit, des Überlebens, der Entwicklung oder der Würde eines Kindes im Rahmen eines Verantwortungs-, Vertrauens- oder Machtverist hältnisses” (WHO) führen. Misshandlungen können isoliert, oder über einen längeren Zeitraum hin geschehen und das Risiko des Missbrauchs ist während ihres Wachstums und ihrer Entwicklung für Kinder grösser (WHO, 2020).

Die unterschiedlichen Formen der Kindesmisshandlung

Missbräuchliches Verhalten gegenüber Kindern kann viele Formen annehmen, dementsprechend gibt es auch vielfache Arten der Kindesmisshandlung, wie zum Beispiel:

  1. Mobbing und Cybermobbing
  2. Sexuelle Ausbeutung von Kindern
  3. Kinderhandel
  4. Kriminelle Ausbeutung von Kindern und Banden  
  5. Häusliche Gewalt
  6. Emotionaler Missbrauch  
  7. Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen / Beschneidung
  8. Grooming
  9. Vernachlässigung
  10. Körperliche Misshandlung
  11. Sexueller Missbrauch
  12. Länger zurückliegender Missbrauch
  13. Medizinischer Missbrauch

Risikofaktoren für Kindesmisshandlung

Kindesmisshandlung ist oft, aber nicht immer, nachweisbar; schwieriger ist es die Risikofaktoren zu erkennen. Es gibt vier unterschiedliche Kategorien von Risikofaktoren, welche die Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs, Vernachlässigung oder der Kindesmisshandlung erhöhen. Diese vier Kategorien der Gefährdung beziehen sich auf das Kind selbst, auf Eltern und Bezugspersonen, auf Beziehungsdynamik und gesellschaftliche Faktoren. Unter keinen Umständen kann das Opfer je verantwortlich gemacht werden – “Es ist nie die Schuld der missbrauchten Kinder” (WHO, 2020).

  1. Risiken, die dazu führen können, dass ein Kind misshandelt wird, sind unter anderem: das Kind ist unter vier Jahre alt, das Kind ist von den Eltern nicht gewollt oder es erfüllt die elterlichen Erwartungen nicht, das Kind hat spezielle Bedürfnisse oder hat eine physische oder neurologische Behinderung, das Kind identifiziert sich als LGBTQIA+ (WHO, 2020).
  1. Charakteristika von Eltern/Bezugspersonen, die auf ein größeres Risiko der Kindesmisshandlung hinweisen können, sind unter anderem aber nicht ausschliesslich: Alkohol- und Drogenmissbrauch, ein geringes Selbstwertgefühl, persönliche Missbrauchserfahrungen oder Misshandlung in der Kindheit, psychische Probleme, kriminelle Aktivitäten, finanzielle Schwierigkeiten, Bindungsschwierigkeiten mit dem Kind seit der Geburt, mangelnde Kenntnisse der kindlichen Entwicklung, unrealistische Erwartungen an das Kind und schlechte Impulskontrolle (WHO, 2020).
  1. Folgende Merkmale der Beziehungen innerhalb der Familie oder der Mitglieder des Haushaltes können das Risiko der Kindesmisshandlung erhöhen, sind aber nicht auf diese begrenzt: es gibt bereits häusliche Gewalt oder Missbrauch im Haushalt, die Familie hat keine familiäre Unterstützung, oder der Kontakt mit der Verwandtschaft oder der Gemeinschaft ist zusammengebrochen (WHO, 2020). 
  1. Zu gesellschaftlichen Faktoren, die das Risiko der Kindesmisshandlung erhöhen, gehören unter anderem: leichter Zugang zu Drogen und Alkohol, Mangel an familiärer oder gemeinschaftlicher Unterstützung, unzulängliche Wohnverhältnisse und geringer Lebensstandard, Armut und Arbeitslosigkeit, soziale und geschlechtsspezifische Ungleichheiten, gesellschaftliche Regeln und Normen, welche körperliche Züchtigung, starre Geschlechterrollen und die Förderung/Verherrlichung von Gewalt anderen gegenüber unterstützen (WHO, 2020).

Die Zeichen bzw. Warnsignale von Kindesmisshandlung erkennen

Die Warnzeichen für Kindesmisshandlung sind nicht immer eindeutig und es kann das Leben eines Kindes retten, wenn man Anzeichen oder ein Problem erkennt. Da es unterschiedliche Formen des Kindesmissbrauchs gibt, sind auch die Anzeichen verschiedenartig (Smith, Robinson, Segal, 2020). Einige Beispiele sichtbarer ‘Warnzeichen’, die auf Kindesmisshandlung hinweisen, sind Selbstverletzung, aufsässiges Verhalten, Suizidversuche, Abwesenheit in der Schule, sozialer Rückzug von Freunden/Familie oder sozialen Aktivitäten, extreme Veränderung der schulischen oder ausserschulischen Leistungen, Verhaltensveränderungen, Aggression, Wut, Feindseligkeit oder Hyperaktivität (Santos, Holland, 2018).

Die Auswirkungen von Kindesmisshandlung auf die Kindheit und die kindliche Entwicklung

Kindesmisshandlung kann langwierige Auswirkungen bis ins Erwachsenenalter haben. Nicht alle Auswirkungen von Kindesmisshandlung sind körperlicher Natur, aber die emotionalen, psychologischen, verhaltensmässigen und kognitiven Folgen können sich negativ auf das Selbstwertgefühl des Kindes, seine Bildung, zukünftigen Beziehungen und die Arbeit auswirken (Smith, Robinson, Segal, 2020). Die Folgen von Kindesmisshandlung sind oft generationenübergreifend, da die Opfer von Kindesmissbrauch oft zukünftige Täter werden. Dies muss bei vorbeugenden Massnahmen daher berücksichtigt werden, um den fortlaufenden Kreislauf des Missbrauchs und der Ausbeutung zu unterbrechen (WHO, 2020). Die Auswirkungen des Missbrauchs auf die kindliche Entwicklung werden wie folgt in vier Kategorien eingeteilt: körperlich, psychisch, kognitiv und verhaltensmässig.

Die körperlichen Auswirkungen reichen von Verletzungen, Wachstumsstörungen (Grösse, Gewicht), Hautschädigungen oder Narben, Geschlechtskrankheiten (STDs), schweren Hirnschäden bis zum Tod (National Research Council, 1993).

Die psychischen Folgen des Kindesmissbrauchs umfassen Vertrauensmangel, Schwierigkeiten Beziehungen aufzubauen, Gefühl der Wertlosigkeit, Schwierigkeiten damit Emotionen zu verstehen, Angstgefühle, Depression, Wut und Rage oder Dumpfheit (Smith, Robinson, Segal, 2020).

Kognitive Folgen sind unter anderen Lernschwierigkeiten, verzögerte intellektuelle Entwicklung und Beeinträchtigung der schulischen Leistungen (National Research Council, 1993).

Die Auswirkungen von Kindesmissbrauch auf das Verhalten des Kindes sind zum Beispiel aggressives und trotziges Verhalten, Bindungsschwierigkeiten, emotionale Instabilität und bei Kindern, die sexuellen Missbrauch erfahren haben, verstärkter Sexualtrieb (National Research Council, 1993).

Körperstrafe

Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes definiert körperliche Züchtigung als “jede Bestrafung, bei der körperliche Gewalt angewendet wird mit der Absicht, Schmerz oder Unbehagen zu bereiten, auch wenn es noch so gering ist”. Meistens bedeutet körperliche Züchtigung Kinder zu schlagen (“eine knallen”, “klapsen”, “prügeln”), entweder mit der Hand, oder mit einem Gegenstand, wie Peitsche, Stock, Gürtel, Schuh, Kochlöffel usw. Weiterhin kann diese Art von Misshandlung andere Formen annehmen, zum Beispiel Treten, Schütteln oder Werfen von Kindern, Kratzen, Kneifen, Beissen, Haare Ziehen oder auf die Ohren Boxen, mit einem Stock verprügeln, Kinder dazu zwingen, in unbequemer Lage zu verharren, verbrennen, verbrühen oder erzwungenes Essen/Trinken” (Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, 2011). 

“Körperliche Züchtigung ist die am weitesten verbreitete Form von Gewalt gegen Kinder“ (Europarat). Eine Beendigung der körperlichen Züchtigung wird dazu beitragen, auf das Ziel 16.2 der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zur Beendigung der Gewalt gegen Kinder hinzuarbeiten (Global Coalition to End All Corporal Punishment of Children, 2018). Durch körperliche Züchtigung werden verschiedene Kinderrechte verletzt, wie zum Beispiel das Recht auf Achtung der Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Gesundheit und Bildung, Freiheit von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sowie das Recht auf Entwicklung (Global Coalition to End All Corporal Punishment of Children, 2018).

Da die körperliche Züchtigung weltweit die am weitesten verbreitete Form von Gewalt gegen Kinder darstellt, würde ein Verbot sich positive auf die Verringerung anderer Formen von Gewalt Kindern gegenüber auswirken. Es ist bewiesen, dass körperliche Züchtigung negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Verhalten von Kindern hat und zum Beispiel zu psychischen Problemen, beeinträchtigter kognitiver Entwicklung, asozialem Verhalten und erhöhter Aggression führt (Global Coalition to End All Corporal Punishment of Children, 2018).

Weltweit gibt es unterschiedliche und gegensätzliche Einstellungen bezüglich körperlicher Bestrafung: einerseits wird  sie als Schädigung der kindlichen Entwicklung verstanden, andererseits als Art der Disziplinierung um Kindern Respekt beizubringen (Howard, 2018). 

Gemäss den internationalen Menschenrechtsabkommen sind Länder verpflichtet, alle Formen von körperlicher Züchtigung, auch im häuslichen Umfeld, zu verbieten. Diese internationale Verpflichtung wird von dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes unter der Allgemeinen Bemerkung Nr. 8 zum Recht des Kindes auf Schutz vor körperlicher Züchtigung und anderen Formen von grausamen und demütigenden Formen der Bestrafung ausgelegt (Global Coalition to End All Corporal Punishment of Children, 2018).

Körperliche Züchtigung besteht vor allem in den folgenden zwei Umfeldern:

  1. In der häuslichen und familiären Umgebung
  2. In Schulen

Weltweit ist körperliche Züchtigung in der Schule seit 2020 in 58 Ländern verboten, in 67 Ländern ist sie nicht verboten. Dabei verbieten 16 Länder sie nicht unter allen Umständen, einschliesslich in Urteilen bei Verbrechen, und in 31 Ländern ist körperliche Züchtigung nach Landesrecht, religiösem und/oder traditionellem Recht noch rechtmässig als Bestrafung für Verbrechen, die von Jugendlichen begangen wurden (Global Coalition to End All Corporal Punishment of Children, 2018). 

Regionale Gesetze und Verbote variieren in Bezug auf körperliche Züchtigung. In Ost- und Südafrika haben bis Juni 2020 3 Länder (Kenia, Seychellen und Südafrika) jegliche Anwendung körperlicher Züchtigung verboten und weitere 4 Länder haben sich zu einem vollständigen Verbot verpflichtet (Global Coalition to End All Corporal Punishment of Children, 2020). In Südasien ist Nepal seit Januar 2020 das einzige Land, das körperliche Züchtigung unter allen Umständen verboten hat. Sri Lanka hat sich verpflichtet, es als Strafe für Verbrechen zu verbieten, aber nicht als ein vollständiges Verbot.

In ganz Ostasien und im Pazifik haben sich Länder wie Japan, die Mongolei, Neuseeland und Südkorea zu einem vollständigen Verbot körperlicher Züchtigung verpflichtet. Insgesamt haben sich bis Januar 2020 36 Länder in ganz Europa und Zentralasien zu einem vollständigen Verbot verpflichtet (Global Coalition to End All Corporal Punishment of Children, 2021).

Der Nahe Osten und Nordafrika, auch bekannt als die MENA-Region, haben weltweit eine der höchsten Raten an körperlichen Züchtigungen. Eine von Human Rights Watch durchgeführte Umfrage ergab, dass 90 % der Kinder in der Region körperliche Züchtigung erleiden. In den meisten Ländern der MENA-Region fehlen Gesetze und Richtlinien zur Beendigung der körperlichen Züchtigung, während einige Länder die Anwendung ausdrücklich zulassen (Human Rights Watch, 2021).

Verbreitung von Kindesmisshandlung und globale Statistiken

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erleiden etwa 300 Millionen Kinder im Alter von 2-4 Jahren körperliche Bestrafung und emotionalen Missbrauch durch ihre Eltern/Betreuer. 1 von 13 Männern und 1 von 5 Frauen geben an, als Kinder im Alter von 0-1 Jahren sexuell missbraucht worden zu sein. Weltweit haben etwa 120 Millionen junge Frauen und Mädchen unter 20 Jahren irgendeine Form von sexuellem Missbrauch erlitten (WHO, 2020).

Meldemechanismen und Prävention

Kindesmissbrauch ist ein vielschichtiges Problem, daher wird ein multisektoraler Ansatz benötigt um ihn zu verhindern. Die folgende nicht erschöpfende Liste skizziert eine Reihe von Interventionen, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2020) empfohlen wurden:

  1. Größere Unterstützung für Eltern und Betreuer, um gesunde Erziehungsstrategien zu stärken. Diese Unterstützung sollte von qualifizierten und geschulten Fachleuten innerhalb der Gemeinschaft geleistet werden.
  2. Stärkerer Fokus auf Bildung. Die Priorisierung des Rechts der Kinder auf Bildung stärkt die Widerstandsfähigkeit junger Menschen und verringert ihre Risikofaktoren für Missbrauch. Darüber hinaus sollten Schulen ein sicheres und gewaltfreies Umfeld bieten, um die gesunde Entwicklung der Kinder zu fördern.
  3. Stärkerer pädagogischer Fokus auf sexuellen Missbrauch und Ausbeutung. Kinder brauchen mehr Unterstützung, um ihr Verständnis von Einwilligung und dem Recht auf Privatsphäre sowie ihr Wissen über den Zugang zu Hilfe und Unterstützung zu verbessern.
  4. Stärkerer Fokus auf kulturelle Normen und Werte. Programme und Initiativen müssen darauf hinarbeiten, Kinder vor gemeinschaftlichen und gesellschaftlichen Normen zu schützen, die die grundlegenden Menschenrechte von Kindern verletzen und sie Schaden aussetzen.
  5. Stärkerer Schwerpunkt auf Gesetzesreform und Strafverfolgung. Körperliche Bestrafung muss ebenso wie andere Handlungen, die Kindern Schaden zufügen, verboten werden, und diese Gesetze müssen durchgesetzt werden, um Kinder vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung zu schützen.
  6. Stärkerer Fokus auf Hilfs- und Unterstützungsdienste. Je früher ein möglicher Fall von Kindesmissbrauch erkannt wird, desto einfacher ist es, Folgeschäden zu verhindern und zu mindern. Gemeinden müssen daran arbeiten, Kindesmissbrauch so früh wie möglich zu erkennen und Kinderopfer zu betreuen.

Weiterhin hat die WHO sieben Strategien entwickelt, um Gewalt gegen Kinder zu beenden: INSPIRE (WHO, 2016).

  • Implementierung und Vollzug von Gesetzen
  • Normen und Wertevorstellungen
  • Sichere Umfelder
  • Paket zur Unterstützung von Eltern und Betreuern
  • Intensivierung von Einkommen und wirtschaftlichen Verhältnissen
  • Rasche Gegenmassnahmen und Unterstützungsangebote
  • Erziehung, Aufklärung und Alltagskompetenzen

Wichtige Dokumente und Gesetzestexte

Es gibt verschiedene internationale Rechtsinstrumente, die Kindesmissbrauch erkennen und darauf reagieren. Im Einzelnen:

  1. Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC);
  2. Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen zur Kindesrechts-Konvention betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und die Kinderpornografie (OPSC)
  3. Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (OPAC)
  4. Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zur Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Palermo-Protokoll)
  5. Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT, 1984)
  6. Europarat-Übereinkommen über Computerkriminalität (Budapester Übereinkommen)
  7. Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
  8. Empfehlung des Europarats Nr. R (80)4 zu Gewalt in der Familie
  9. Empfehlung des Europarats Nr. R (90) zu sozialen Maßnahmen bei Gewalt in der Familie
  10. Empfehlung des Europarats Nr. R (93)2 zu den medizinrechtlichen Aspekten des Kindesmissbrauchs
  11. Allgemeine Bemerkung Nr. 14 (2013) zum Recht des Kindes auf vorrangige Berücksichtigung seines Wohls (Art. 3 Abs. 1)
  12. Allgemeine Bemerkung Nr. 13 (2011) zum Recht des Kindes auf Freiheit von allen Formen von Gewalt (Artikel 19)
  13. Allgemeine Bemerkung Nr. 12 (2009) zum Recht des Kindes, gehört zu werden
  14. Allgemeine Bemerkung Nr. 15 (2013) zu den Rechten des Kindes auf den höchsten erreichbaren Gesundheitsstandard (Artikel 24)
  15. Allgemeine Bemerkung Nr. 9 (2006) zu den Rechten von Kindern mit Behinderungen
  16. Afrikanische Charta für die Rechte und das Wohl des Kindes
  17. Erklärung zu den Verpflichtungen für Kinder in ASEAN

Geschrieben von Vanessa Cezarita Cordeiro

Übersetzt von Susanne Russell

Korektur gelesen von Sibylle Daymond

Zuletzt revidiert am 25. Juni 2021

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