Kinder in Bhutan

Kinder in Bhutan

Die Verwirklichung der Kinderrechte in Bhutan

Als kleiner Staat zwischen zwei voll entwickelten Mächten (Indien und China) präsentiert sich Bhutan auf internationaler Ebene sehr zurückhaltend. Und trotz seines großen Fortschritts muss dieses Land noch einiges an Arbeit leisten, damit Kinderrechte voll anerkannt und umgesetzt werden können.

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Index der Realisierung von Kinderrechten: 8,13/10
Orange Stufe: Wahrnehmbare Probleme

Bevölkerung: 725 300
Bev. 0-14 Jahren: 27,8%

Lebenserwartung: 68,3 years
Kindersterblichkeit: 27‰

 

Hauptprobleme der Kinder in Bhutan:

Armut

Fast ein Viertel der Bevölkerung von Bhutan lebt unterhalb der Armutsgrenze. Außerdem ist das Bruttonationaleinkommen (BNE) extrem niedrig. Obwohl noch nicht öffentlich bestätigt, wird angekommen, dass es 10 mal niedriger ist als das von Portugal.

Viele Kinder leiden unter den Konsequenzen dieser Armut – besonders im Gesundheitsbereich, Bildung und Arbeit. Dabei sind Kinder in ländlichen Gebieten stärker betroffen als Kinder in der Stadt.

Diskriminierung

Kinder mit Behinderung: Trotz der bisherigen Bemühungen des Landes ist die Situation von Kindern mit Behinderung prekär. Sie stehen noch immer am Rande der Gesellschaft und genießen nicht die ihnen zustehenden Rechte. Angebote spezialisierter Hilfsorganisationen sind unzureichend. Darüber hinaus werden ihre Rechte nicht geschützt und Zugang zu öffentlichen Diensten ist erschwert. Diese Kinder haben Schwierigkeiten in Bezug auf Bildung, medizinischer Versorgung, etc.

Migrantenkinder

Die bhutanische Nationalität ist schwierig zu erlangen, da beide Elternteile bhutanischer Nationalität sein müssen. Deswegen leben in Bhutan viele Kinder, die nicht dieser Nationalität angehören. Manche von ihnen sind staatenlos. Das bedeutet, dass sie große Schwierigkeiten haben ihre Rechte durchzusetzen. Außerdem werden Migrantenkinder von Bhutanern diskriminiert. Sie sehen sich mit Hindernissen konfrontiert, welche ihnen die Nutzung der öffentlichen Dienste erschweren. Daher sind ihre Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung und Staatsangehörigkeit nicht gesichert.

Das Recht auf Bildung

In Bhutan geht durchschnittlich mehr als eins von zehn Kindern nicht zur Schule. Daher sollte der Zugang vereinfacht werden, insbesondere die Grundschulbildung betreffend.
Leider sind die zusätzlichen Kosten noch immer zu hoch, was auch durch nicht-institutionelle Bildung verstärkt wird. Einige Eltern können die Finanzierung der Ausbildung ihrer Kinder nicht garantieren.

Zudem besteht keine Schulpflicht. Die ärmsten Familien schicken ihre Kinder für ein Einkommen lieber arbeiten anstatt zur Schule, was ihnen finanziell keine Vorteile bringen würde.

AIDS

Die Anzahl der HIV-Infizierten in Bhutan nimmt zu. Präventionsmaßnahmen und Aufklärung sind unzureichend. Deswegen ist die Übertragungsrate auf Kinder, deren Mütter nicht aufgeklärt sind, sehr hoch.

Zudem werden oftmals keine vorbeugenden Verhütungsmethoden angewendet. Das führt zur Ausbreitung von HIV und unerwünschten Schwangerschaften bei jungen Mädchen.

Kinderarbeit

Obwohl das gesetzliche Arbeitsalter bei 18 Jahren liegt, muss fast eins von fünf Kindern arbeiten, um seine Familie zu unterstützen. Dabei begegnen sie schwierigen Arbeitsbedingungen auf dem Feld oder in Werkstätten.

Das Ausmaß sexueller Ausbeutung von Kindern ist ebenso sehr besorgniserregend in diesem Land, wo sexuelle Mündigkeit keiner Altersbegrenzung unterliegt. Deswegen ist Kinderprostitution sehr schwer auszumerzen.

Kinder von Minderheiten

Bhutan hat das Anliegen, für die Wahrung und Einhaltung der Rechte von Minderheiten, geschützt durch die Kinderrechtskonvention, zu sorgen. Tatsächlich aber werden Minderheiten wie z.B. Nepalesen als eine sehr präsente Bevölkerungsgruppe, in diesem Land nicht ausreichend geschützt.
Außerdem sind die Kinder Opfer von Diskrimierung. Ihre Rechte auf Ausübung und Wahrung ihrer Sitten, Religionen und sprachlichen Traditionen werden andauernd verletzt. Sie sind nicht angemessen in die restliche Gesellschaft integriert und haben nicht den gleichen Zugang zu öffentlichen Diensten.

Gewalt gegen Kinder

Körperliche Bestrafung ist nicht ausdrücklich verboten in Bhutan. Daher sind viele Kinder Opfer von schlechter Behandlung sowohl zu Hause als auch in der Schule. Der Ausschuss für die Rechte des Kindes hat folglich Sorge über die Gesetzeslage in Bhutan geäußert, die den Schutz von Kindern gemäß der Konvention über die Rechte des Kindes nicht garantieren kann. So gibt es z.B. Klöster, in denen junge Mönche körperliche Bestrafung erleiden.

Dementsprechend ist Misshandlung von Kindern im Familienumfeld viel zu häufig. Außerdem kann keine Unterstützung und Aufsicht dieser Kinder garantiert werden.