Todesstrafe für Kinder: Wenn der Iran Kinder hinrichtet

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ostill_shutterstock_140497819Man würde erwarten, dass der Iran als Staat, der die UN Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, sich an alle seine Grundprinzipien hält, darunter das absolute Verbot der Verhängung der Todesstrafe für Personen, die zum Tatzeitpunkt jünger waren als 18 Jahre.

Allerdings ist die Realität in diesem Land, das dieses Grundprinzip zu missachten scheint, eine ganz andere und Hinrichtungen von Minderjährigen finden in breitem Rahmen statt und werden durchgezogen. Welchen Grundsätzen zufolge sollte der sogenannte „Rechtsstaat“ die Hinrichtung von Minderjährigen legalisieren? Was tun internationale Organisationen, um diesem unentschuldbaren Verstoß gegen die Menschenrechte im Iran ein Ende zu setzen?

Das Mindestalter für strafrechtliche Verfolgung von Kindern im Vergleich: das Völkerrecht und der Iran

Nach der UN-Kinderrechtskonvention sind alle ratifizierenden Staaten verpflichtet, Personen unter 18 Jahren als Kinder zu betrachten.

Jedoch muss man das Konzept des Mindestalters für strafrechtliche Verfolgung differenziert betrachten. Das Mindestalter bedeutet konkret, dass Kinder unter dieser Altersgrenze nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kabolition-147726_1280-2önnen. Das heißt, dass Kinder in dem Alter nicht in der Lage sein sollten, gegen das Recht zu verstoßen. Obwohl dieses Alter von Land zu Land variiert, sollte es laut des Ausschuss für Kinderrechte nicht geringer sein als 12 Jahre.

Über diesem Alter von 12 Jahren können Minderjährige unter 18 Jahren, die gegen das Gesetz verstoßen haben, als strafmündig angesehen werden und bestraft werden. Allerdings werden diese nach dem Völkerrecht immer noch als „Kinder“ angesehen und somit hat die Kinderrechtskonvention rechtliche Mechanismen bereitgestellt zum Schutz von Minderjährigen. Diese schließen formal die Todesstrafe und die lebenslängliche Inhaftierung aus.

Im Iran macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen dem Mindestalter für strafrechtliche Verfolgung und dem Alter, ab dem Minderjährige rechtlich wie Erwachsene belangt werden können. So können nach dem iranischen Strafrecht Jungen ab 15 Jahren und Mädchen ab 9 Jahren strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Anders ausgedrückt können Jungen ab 15 Jahren und Mädchen ab 9 Jahren zu den gleichen Bedingungen verurteilt werden wie Erwachsene und folglich kann Ihnen auch die Todesstrafe auferlegt werden.

Der Iran steht an der Spitze der Staaten, die straffällige Minderjährige hinrichten

Jan H. Andersen_shutterstock_400254970Im Jahr 2016 ist der Iran leider weltweit an der Spitze der Staaten, die straffällige Minderjährige hinrichten. So wurden laut eines Berichts von Amnesty International zwischen 2005 und 2015 in diesem Land 73 Hinrichtungen von Minderjährigen registriert, davon mindestens 4 im Jahr 2015. Diese Zahlen sind leider in der Realität noch höher, da der iranische Staat sich weigert, offizielle Zahlen zu veröffentlichen und die Hinrichtungen streng geheim hält.

Schon im August 2014 hat ein Bericht der Vereinten Nationen gezeigt, dass mehr als 160 Minderjährige zum Tode verurteilt wurden und im Todestrakt langsam zugrunde gehen, während sie auf ihr trauriges Ende warten.

Es lässt sich vermuten, dass diese Minderjährigen in ungerechten und niederträchtigen Prozessen verurteilt wurden, während die Geständnisse durch unvorstellbare Folter und schlechte Behandlung erzwungen wurden.

Die Todesstrafe für Minderjährige: eine unverzeihliche Verletzung der Menschenrechte

Der Iran ist verantwortlich für eine schwere und unverzeihliche Verletzung der unantastbaren Rechte der Menschen, indem er die Todesstrafe bei minderjährigen Verurteilten anwendet.

Es handelt sich um eine Verletzung des unantastbaren Rechts des Kindes auf das Leben, das durch die UN-Kinderrechtskonvention und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) gesichert ist.AVN Photo Lab_shutterstock_384386803

Tatsächlich macht sich der Iran gegenüber einer internationalen Vereinbarung schuldig, die durch die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben wurde, deren Artikel 37 Folgendes besagt: „Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden.“

Der Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbietet ebenfalls formell die Todesstrafe unter Artikel 6: „Die Todesstrafe darf für strafbare Handlungen, die von Jugendlichen unter 18 Jahren begangen worden sind, nicht verhängt […] und nicht vollstreckt werden.“

Ein Ende der Hinrichtung von Kindern im Iran

Die Todesstrafe für Kinder ist unverzeihlich, grausam und gegen jeglichen ethischen Grundsatz. Es handelt sich um ein Verweigern dieser Staaten, Mechanismen zum Schutz, zur Bestrafung und zur Wiedereingliederung von Minderjährigen einzurichten, stattdessen entledigen sie sich dieser. Kein Verbrechen, auch wenn es durch ein Kind begangen wurde, ist entschuldbar, aber die Entscheidung, ein Kind zum Tode zu verurteilen ist barbarisch. Es gäbe eine ganze Reihe an politischen Instrumenten, die eingesetzt werden könnten, um die Kinder zu bestrafen und sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren.sakhorn_shutterstock_134122904

Es gibt leider derzeit immer noch 7 Länder, in denen Minderjährige weiterhin hingerichtet werden. Das sind Saudi-Arabien, der Iran, die Malediven, Nigeria, Pakistan, Sri Lanka und der Jemen. Die USA schaffte die Todesstrafe im Jahr 2005 ab, nachdem ein Entscheid des Obersten Gerichtshofs sie als „grausam und nicht verfassungsgemäß“ eingestuft hat.

Es ist Zeit, dass auch der Iran, der im Gegensatz zu den USA weiterhin die Todesstrafe auf Minderjährige anwendet, aufhört, sich dem Aufruf der internationalen Gemeinschaft und der internationalen Organisationen zum Schutz von Menschenrechten gegenüber taub zu stellen und dieser Barbarei ein Ende setzt.

Geschrieben von : Diane BE
Übersetzt von: Claudia Roth

Korrekturen von: Fenja Behrmann

http://amnistiepdm.org/uploads/3/1/0/7/3107751/pdm_iran_2016.pdf

http://amnistiepdm.org/uploads/3/1/0/7/3107751/growing_up_on_death_row_-_the_death_penalty_and_juvenile_offenders_in_iran_.pdf

http://www.journaldesfemmes.com/societe/actu/1465842-peine-mort-iran/

https://www.amnesty.org/fr/press-releases/2016/01/irans-hypocrisy-exposed-as-scores-of-juvenile-offenders-condemned-to-gallows/

https://www.amnesty.org/fr/press-releases/2015/11/iran-death-penalty-facts/

http://www.itele.fr/monde/video/en-iran-160-mineurs-attendraient-leurs-executions-151648