Ziel der Konvention

Die Kinderrechtskonvention

Das Ziel der Konvention

Der Schutz der Kinderrechte und deren Durchsetzung sind das Hauptanliegen des Übereinkommens über die Rechte des Kindes.

Ein Rechtsdokument über die Verpflichtungen der Vertragsstaaten

UN-milton-grantDie Kinderrechtskonvention von 1989 und deren zwei Fakultativprotokolle kennzeichnen einen enormen Fortschritt im Rahmen des Schutzes der Kinderrechte.

Als erstes verbindliches Abkommen im internationalen Recht bezüglich der Kinderrechte verpflichtet die Kinderrechtskonvention ratifizierende Staaten zu gewissen Obligationen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Grundsätze und Bestimmungen dieses Übereinkommens anhand geeigneten und wirksamen Massnahmen durchzusetzen.

Zum Beispiel müssen die Staaten innerhalb ihrer Landesgrenzen ein sicheres Umfeld für alle Kinder schaffen (ob diese nun ihrer Jurisdiktion unterliegen oder nicht) und Institutionen zum Schutze des Wohlbefindens der Kinder errichten. Damit werden die Grundrechte der Kinder gesichert.

UNphoto-Evan-SchneiderDes Weiteren verfügt die Konvention über eine Kontrollinstanz, dem Ausschuss für die Rechte des Kindes. Der Ausschuss überwacht die Umsetzung der Konvention und der Zusatzprotokolle von den Vertragsstaaten und nimmt periodische Berichte über deren Fortschritte sowie der aktuellen Lage der Kinderrechte entgegen.

Zusätzlich empfängt und bearbeitet der Ausschuss auch Berichte von nationalen NROs (Nichtregierungsorganisationen), um eine möglichst sachgerechte und transparente Darstellung der Situation der Kinderrechte in den verschiedenen Staaten zu haben.

Das Kind als Rechtsträger

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist das erste internationale Abkommen, welches dem Kind unabdingbare Rechte und Freiheiten anerkennt.

Die wichtigsten Abkommen vor der Kinderrechtskonvention, beispielsweise die Deklaration von 1924 oder 1959, bestimmten lediglich Regeln die Bezug auf Kinder nehmen, erkannten diese jedoch nicht als eigenständige Rechtsträger an.

UNICEF-Azurduy-Arrieta1Die Kinderrechtskonvention verleiht ihnen die rechtliche Grundlage als selbstbestimmende Individuen ihr Schicksal mitzubestimmen und den Respekt ihrer Rechte zu fordern. Als Rechtsträger haben die Kinder ein Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen, die deren Wohlbefinden betreffen und die Möglichkeit, ihre Meinung zu relevanten Themen zu äußern.

Die Interessen der Kinder sind nicht mehr lediglich vom Standpunkt der Erwachsenen aus vertreten, sondern die Kinder werden miteinbezogen. Durch die Kinderrechtskonvention wird somit das Mitwirken der Kinder als ausschlaggebend für die erfolgreiche Förderung ihrer Rechte und des Kinderwohls angesehen.