Kinder in Straßensituationen

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Allgemeine Bemerkung Nr. 21 (2017)

Der Ausschuss für die Rechte des Kindes hat eine Allgemeine Bemerkung („General Comment“) zu Kindern in Straßensituationen erarbeitet. Das ist ein monumentaler Schritt auf höchster Ebene und wird Politik und Vorgehensweisen auf internationalen, nationalen und lokalen Ebenen beeinflussen.

Kinder in Straßensituationen sind mehrfachen Verletzungen ihrer Rechte ausgesetzt. Das ist ein sowohl dringliches als auch komplexes Problem, mit dem sich politische Entscheidungsträger befassen müssen. Bis jetzt gab es noch keine maßgebende Auslegung der UN-Kinderrechtskonvention (im Folgenden KRK genannt) in Bezug auf Kinder in Straßensituationen.

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 21 liefert jetzt die von den Staaten benötigte Orientierungshilfe, um geeignete auf Rechten basierte Ansätze in diesem Bereich zu bestärken und damit beweglichere und reaktionsbereitere Partnerschaften mit nichtstaatlichen Akteuren (d. h. NROs) zu ermöglichen.

Wichtige Artikel

  • Artikel 2 – Nichtdiskriminierung Staaten werden weitgehend ermutigt, die aktuelle Allgemeine Bemerkung innerhalb von Regierungen und an Justiz- und Verwaltungsbehörden, Kinder in Straßensituationen, Eltern und Betreuungspersonen und den Privatsektor und die Zivilgesellschaft zu verbreiten. Es sollen alle Kommunikationskanäle geprüft werden, d. h. Druckmedien, Internet sowie Kommunikationskanäle der Kinder wie z. B. Geschichtenerzählen sollten eingesetzt werden, einschließlich Gebärdensprache und leicht verständliche Formate für Kinder mit Behinderungen und begrenzter schriftsprachlicher Kompetenz.
  • Artikel 6 – Das Recht auf Leben darf nicht eng ausgelegt werden. Siehe auch den Fall Villagrán-Morales et al. gegen Guatemala (1999), in dem Polizeibeamte drei Kinder und zwei Jugendliche in Straßensituationen folterten und ermordeten. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte befand, dass ein willkürlicher Entzug des Lebens nicht nur rechtwidrige Tötungsdelikte umfasst, sondern auch den Entzug des Rechts auf ein Leben mit Würde. In diesem Fall muss das Recht auf Leben absolut so ausgelegt werden, dass auch die Mindestvoraussetzungen für ein Leben in Würde einbezogen sind.
  • Artikel 6 – Recht auf Überleben und Entwicklung Es wird von Staaten erwartet, dass sie „Entwicklung“ als ganzheitliches Konzept auslegen, das die körperliche, mentale, geistige, moralische, psychologische und soziale Entwicklung des Kindes mit einbezieht. Programme können nur dann wirksam sein, wenn sie die tatsächlichen Gegebenheiten von Kindern in Straßensituationen anerkennen.

 

Mögliche Wege

Es gibt unterschiedliche Ansätze, die hinsichtlich der Kinder in Straßensituationen verfolgt werden können:

  • Der Kinderrechtsansatz, der Kinder als Rechteinhaber respektiert; hier werden Entscheidungen oft mit den Kindern zusammen getroffen.
  • Der Wohlfahrtsansatz mit seiner „Rettung“ von Kindern, wo Kinder als ein Objekt oder ein Opfer der Straße betrachtet werden und man für sie Entscheidungen trifft, ohne ihre Ansichten ernsthaft in Betracht zu ziehen.
  • Der repressive Ansatz, der Kinder als delinquent betrachtet.

 

Der Wohlfahrts- und der repressive Ansatz berücksichtigen nicht, dass Kinder Rechteinhaber sind. Dies führt zu einer weiteren Verletzung ihrer Rechte, da sie gewaltsam von der Straße geholt werden.

Somit ist der Kinderrechtsansatz nicht nur eine moralische und rechtliche Notwendigkeit, sondern auch der nachhaltigste Ansatz zur Ermittlung und Umsetzung von langfristigen Lösungen für Kinder in Straßensituationen.

 

„Auf der Straße zu leben bedeutet nicht, dass wir keine Rechte haben können“

 

Zwar werden Kinder in Straßensituationen in der KRK nicht ausdrücklich erwähnt, aber der Ausschuss stellt fest, dass „alle Bestimmungen auf Kinder in Straßensituationen, die der Verletzung einer großen Mehrheit der Artikel der Konvention ausgesetzt sind, Anwendung finden.“

Insgesamt wurden 327 Kinder und Jugendliche in Straßensituationen aus 32 Ländern in sieben regionalen Beratungen eingebunden.

Der Kinderrechtsansatz sorgt für Respekt, Würde, Leben, Überleben, Wohlergehen, Gesundheit und Entwicklung, Beteiligung, Gehör und Nichtdiskriminierung von Kindern als Rechteinhaber.

Da keine systematische Erhebung von Daten erfolgt, ist es unbekannt, wie viele Kinder sich in Straßensituationen befinden. Durch die Abwesenheit von Daten werden diese Kinder unsichtbar, was dazu führt, dass keine Politiken erarbeitet werden oder Maßnahmen nur kurzfristig sind. Dies betrifft alle Staaten.

Nach dem Massaker in Candelária in Rio de Janeiro in Jahre 1993, wo 8 Straßenkinder von der Polizei erschossen und mehrere andere verletzt wurden, als sie auf den Stufen einer Kirchen schliefen, nahm das Interesse an Straßenkindern international zu.

Dieser Angriff wurde von der internationalen Gemeinschaft scharf verurteilt und in Brasilien verlangten viele die strafrechtliche Verfolgung derjenigen, die die Kinder erschossen hatten. Dieses Massaker macht auf die Gefahren aufmerksam, die Kindern in Straßensituationen drohen.

In Bezug auf Alter, Geschlecht, Ethnizität, Staatsangehörigkeit, Behinderung und sexuelle Orientierung unterscheiden sich Kinder in Straßensituationen sehr. Diese Vielfalt bringt unterschiedliche Erfahrungen, Risiken und Bedürfnisse mit sich. Die Art und Dauer der auf der Straße verbrachten Zeit unterscheidet sich von Kind zu Kind bedeutend.

Wesentliche Voraussetzungen für die Verbesserung der Situation von Straßenkindern

  • Identifizierung und Verbreitung von als wirksam erwiesenen, auf Rechte basierenden Vorgehensweisen, Politiken, Überwachung der Situation und Aufbau von Kapazitäten.
  • Zusammenarbeit zwischen Staaten, UN-Organen und -Einrichtungen, regionalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen ist unentbehrlich für den angemessen Schutz von Kindern, die als Migranten, Flüchtlinge, Asylbewerber und Opfer oder Überlebende des Menschenhandels Grenzen überqueren.

Besuchen Sie unsere Website, um mehr über Humanium zu erfahren: www.humanium.org/en

 

Verfasst von: Igi Nderi Übersetzt von: Andrea Muller

Korrekturgelesen von: Sina Acksen

 

Quellen:

  1. http://streetchildren.org/uncrc-to-develop-general-comment-on-children-in- street-situations/
  2. https://www.childinthecity.org/2017/07/19/change-our-story-un-calls-for- action-on-street-children/
  3. http://bettercarenetwork.org/library/particular-threats-to-childrens-care-and- protection/children-living-or-working-on-the-street/un-crc-general-comment- no-21-2017-on-children-in-street-situations
  4. http://www.streetchildrenresources.org/wp-content/uploads/gravity_forms/1- 07fc61ac163e50acc82d83eee9ebb5c2/2017/07/General-Comment-No.-21- 2017-on-children-in-street-situations.pdf
  5. https://iachr.lls.edu/sites/iachr.lls.edu/files/iachr/Cases/Street_Children_- Villagran_Morales_et_al-_v_Guatemala/Villagr%2B%C3%ADn%20Morales

%20et%20al.%20v.%20Guatemala.pdf