Die Unterzeichnerstaaten und Vertragsparteien der UN-Kinderrechtskonvention

Die Kinderrechtskonvention (KRK) ist mit 196 Vertragsparteien das momentan am häufigsten ratifizierte internationale Menschenrechtsinstrument (Tobin, 2019; UNICEF, n.d.). Obwohl sie fast überall anerkannt wird, entzieht sich ein Staat ganz offensichtlich der weltweiten Verantwortung. Warum haben die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) die bis heute erfolgreichste Menschenrechtskonvention nicht anerkannt?

Die Gesetzesverabschiedung, Ratifizierung und das Inkrafttreten

Die KRK ist ein Dokument, das eine Vielzahl an Regeln enthält, die für die Staaten in Bezug auf Kinder verbindlich sind. Um die Verbindlichkeit für die meisten Staaten, abgesehen von den USA, nachzuvollziehen, ist es hilfreich zu verstehen, wie ein Dokument wie die KRK überhaupt verbindlich wird.

Normalerweise sind Gesetze Regeln, die den Alltag der Bürger bestimmen. Ein Beispiel dieser Regeln sind Geschwindigkeitsbeschränkungen. Diese Gesetze werden von den Regierungen in unseren Ländern verabschiedet. Sie sind Gesetze, die ein Teil des „innerstaatlichen Rechtes“ ausmachen. Die Regeln der KRK sind jedoch anders. Sie werden nicht von den Gesetzgebern in unseren jeweiligen Ländern verabschiedet, sondern von Staaten, die sich zusammenschließen und spezielle Dokumente erstellen, die völkerrechtliche Regeln beinhalten. Diese Regeln sind besonders, denn anders als Geschwindigkeitsbegrenzungen, die den Bürgern vorschreiben, was zu tun ist, weisen diese die Staaten an, was zu tun ist. Das Völkerrecht beinhaltet Regeln, die die Beziehung zwischen den Staaten steuert und Verpflichtungen seitens der Staaten vorsieht.

Diese Dokumente, auch Verträge oder Konventionen genannt, durchlaufen verschiedene Schritte, bevor sie für Staaten verbindlich werden. Als Erstes, setzen sich die Vertreter der Staaten zusammen und diskutieren, welche Regeln Teil einer Konvention sein sollten. Dies wird auch als Entwurfsphase bezeichnet. Wenn sich die Staaten letztendlich auf den Inhalt einer Konvention einigen, dann können sie das Dokument verabschieden. Mit anderen Worten, die Staaten akzeptieren, dass diese „Version“ der Konvention, die endgültige Version des Dokumentes ist. Die Staaten können dann das Dokument unterzeichnen, so als ob man einen Vertrag unterschreiben würde. Mit der Unterzeichnung einer Konvention, versprechen sich die Staaten gegenseitig, dass sie sich an die Regeln halten wollen, die sie zusammen aufgestellt haben.

Das unterzeichnete Dokument wird dann von dem Vertreter eines jeden Staates an das Heimatland übergeben, damit der neue Vertrag intern von einem Gremium wie dem Parlament oder dem Senat genehmigt werden kann. Dieser Schritt ist auch als Ratifizierung bekannt. Die Unterzeichnung und Ratifizierung sind entscheidende Schritte im Prozess, denn sie versichern, dass der Staat gewillt ist, sich an die Regeln der Konvention zu halten. Das ist wichtig, denn nur die Staaten, die eine Konvention unterzeichnen und ratifizieren, sind an die darin enthaltenen Regeln gebunden. In diesem Stadium des Prozesses, ist es wichtig zu beachten, dass die verabschiedete finale Version der Konvention noch nicht rechtlich bindend ist. Dies passiert ausdrücklich im nächsten Schritt, nachdem die Konvention in Kraft tritt.

Das Inkrafttreten hört sich vielleicht sehr besonders an, es bedeutet jedoch nur, dass die Konvention von einem bestimmten Zeitpunkt an, rechtlich bindend wird. Normalerweise, müssen entweder eine oder zwei Bedingungen erfüllt sein, bevor eine Konvention in Kraft treten kann. Als Erstes, muss eine vorherbestimmte Anzahl von Staaten das Dokument unterzeichnen und ratifizieren, bevor die Konvention in Kraft treten kann. Im nächsten Schritt legt die Konvention ein bestimmtes Datum fest, nach dem diese in Kraft tritt. Erst nach dem Eintrittsdatum sind die Staaten, die die Konvention unterschrieben und ratifiziert haben, an diese gebunden und gelten als Vertragspartner.

Schließlich können Staaten, die nicht Teil der ursprünglichen Verhandlungsstaaten sind, aber dennoch Vertragspartei werden wollen, dies zu einem späteren Zeitpunkt tun. Dieser Prozess wird als Beitritt bezeichnet. Dies ist durchaus üblich  und war auch bei vielen Vertragsparteien der KRK der Fall.

Die Unterzeichnung der Konvention

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die KRK. Nach einer langen und schwierigen Entwurfsphase von fast zehn Jahren, wurde die Konvention öffentlich zugänglich und zur Unterzeichnung freigegeben (Fottrell, 2021). Damit die Konvention in Kraft treten konnte, waren 20 Staaten notwendig, um den Vertrag, die KRK, zu ratifizieren (Art. 49 (2) CRC; Crawford, 2012).

Besonders dank James Grant, dem damaligen Geschäftsführer von UNICEF, und seinem starken Einsatz, konnte dieses Ziel in erstaunlich kurzer Zeit erreicht werden (Tobin, 2019). Am 26. Januar 1990 wurde die KRK zur Unterzeichnung freigegeben, und am 3. August 1990 ratifizierte Bangladesch die Konvention als 20. Land. Dies führte dazu, dass die KRK am 2. September 1990 in Kraft trat (UN Treaty Body Database, n.d.).

Es war der Beginn von etwas Neuem und Außergewöhnlichem; Kinder wurden als Träger und nicht als Subjekte von Menschenrechten angesehen (UN Office of the High Commissioner for Human Rights, 2007). Anstelle eines wohltätigen Ansatzes, bei dem Kinder nur Gegenstand einer guten Betreuung sind, werden sie nun als Menschen und Individuen mit eigenen Rechten betrachtet (UNICEF, n.d.).

In den darauffolgenden Jahren, trat ein Staat nach dem anderen der KRK bei. In den 90er-Jahren traten erstaunliche 170 Staaten, darunter der Jemen, die Niederlande, Kenia, Indonesien und Ecuador, der Konvention bei (UN Treaty Body Database, n.d.). Im darauffolgenden Jahrzehnt, wurden auch Osttimor, Serbien und Montenegro Vertragspartner der KRK (UN Treaty Database, n.d.).

Der Südsudan und Somalia traten erst kürzlich der Konvention bei. Beide Länder schlossen sich im Jahr 2015 an und erhöhten dadurch die Gesamtzahl der Unterzeichner und Vertragspartner der KRK auf 163 bzw. 196 (UN Treaty Body Database, n.d.). Von diesen 163 Staaten gibt es jedoch einen Staat, der den Vertrag unterzeichnet, ihn aber nicht ratifiziert hat und somit der KRK noch nicht beigetreten ist – die Vereinigten Staaten von Amerika.

Der Staat, der wahrscheinlich nie beitritt

Während der 10-jährigen Entwurfsphase der Konvention, war die USA eine der wichtigsten treibenden Kräfte hinter dem Entwurfsprozess (Davidson, 2014). Sie machten in der Tat Textvorschläge für 38 verschiedene Artikel der KRK und schlugen neue inhaltliche Bestimmungen vor, weit mehr als jede andere Entwurfspartei (Davidson, 2014). Nachdem die Konvention verabschiedet und zur Unterzeichnung freigegeben wurde, unterschrieb die USA. Im Gegensatz zu den anderen Parteien, weigerte sich die USA, diese zu ratifizieren. Das wirft die Frage auf – warum?

Zum einen hat der US-Senat Bedenken geäußert, dass die KRK die Elternrechte einschränken und diesen widersprechen würde (Bartholet, 2011; Davidson, 2014; Killbourne, 1998). Das Argument lautet, dass Eltern nicht mehr länger in der Lage sind, Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen, wenn man diesen erlaubt, als Rechtsinhaber angesehen zu werden. Im Grunde genommen gibt es den Kindern ein Recht, sich ihren Eltern zu widersetzen (Killbourne, 1998). Bei näherer Betrachtung der Konvention fällt jedoch sofort auf, dass dieses Argument auf einem Missverständnis beruht.

Des Weiteren glaubt der US-Senat, dass die KRK weitreichende Auswirkungen auf die Regierungsführung ihres Staates haben könnte (Davidson, 2014; Killbourne, 1998). Das ist potenziell wahr, denn die Ratifizierung der KRK würde bedeuten, dass die Bundesregierung Gesetze über Themen erlassen könnte, die normalerweise den Staaten (also den Staaten innerhalb der USA) vorbehalten sind (Killbourne, 1998). Außerdem, neben der internen Regierungsführung, argumentieren Anti-Internationalisten auch, dass ein Staat einen Teil seiner Souveränität aufgibt, wenn dieser ein internationales Gesetz ratifiziert. Somit könnte er dann auf internationaler Ebene zur Rechenschaft gezogen werden (Davidson, 2014). 

Was auch immer die Gründe sein mögen, es ist eher unwahrscheinlich, dass die USA beitreten werden. Interessanterweise haben die USA aber sowohl das Fakultativprotokoll über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten als auch das Fakultativprotokoll über den Verkauf von Kindern, der Kinderprostitution und der Kinderpornographie ratifiziert.

Geschrieben von Yunus Oppier

Übersetzt von Franziska Theis

Korrektur gelesen von Beate Dessewffy

Letzte Überarbeitung am 16. Dezember 2021

Bibliografie: 

Bartholet, E. (2011). Ratification by the United States of the Convention on the Rights of the child: Pros and cons from a child’s rights perspective. Annals of the American Academy of Political and Social Science, 633(1), 80–101.  https://doi.org/10.1177/0002716210382389, accessed on September 27, 2021

Crawford, J. (2012). Brownlie’s Principles of Public International Law (8th ed.). Oxford University Press.

Davidson, H. (2014). Does the U.N. Convention on the Rights of the Child Make a Difference? Michigan State International Law Review, 22(2), 497–530. Retrieved from https://heinonline.org/HOL/P?h=hein.journals/mistjintl22&i=517, accessed on September 27, 2021

Fottrell, D. (2021). Revisiting Children’s Rights: 10 Years of the UN Convention on the Rights of the Child. Brill.

Killbourne, S. (1998). Opposition to U.S. Ratification of the United Nations Convention on the Rights of the Child: Responses to Parental Rights Arguments. Loyola Poverty Law Journal, 4, 55–112. Retreived from https://heinonline.org/HOL/P?h=hein.journals/lopo4&i=65, accessed on  September 28, 2021

Tobin, J. (2019). Introduction: The Foundation for Children’s Rights. In The UN Convention on the Rights of the Child: A Commentary (pp. 1–20). Oxford University Press. Retreived from https://doi.org/10.1093/law/9780198262657.001.0001, accessed on September 26, 2021

UN Office of the High Commissioner for Human Rights. (2007). Legislative History of the Convention on the Rights of the Child Vol. 1. Retreived from https://www.ohchr.org/Documents/Publications/LegislativeHistorycrc1en.pdf, accessed on September 27, 2021

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UNICEF, Convention on the Rights of the Child. (n.d.). Retrieved from https://www.unicef.org/child-rights-convention/, accessed on September 30,2021