Die Sonderbeauftragte des Generalsekretärs gegen sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten

Posted on Posted in Menschenrechte

Die sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten

Als Kriegstaktik wird die sexuelle Gewalt sehr häufig in bewaffneten Konflikten eingesetzt. Als Beispiele können wir Bosnien, Kongo, Sierra Leone…aufzählen, es ist nicht so wichtig wo der Konflikt entsteht, Vergewaltigungen begleiten ihn, zu seinen Opfern zählen sowohl Frauen und Mädchen, als auch Männer und Jungen.

Zainab Bangura

Sehr oft von den Behörden geleugnet und von den Opfern verschwiegen, konnte diese Gewalt nur verspätet die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft erlangen . In der Tat, hat Ban Ki-moon, die erste Sonderbeauftragte mit dem Thema über die Fragen der begangenen sexuellen Gewalttaten, erst während des Konflikts 2010 ernannt.

Die Aufgabe , die ihr übertragen wurde, ist beträchtlich, angesichts der Tatsache, dass die Vergewaltigungen in bewaffneten Konflikten sich oftmals nach Beendigung der Kampfhandlungen fortsetzen: „Es handelt sich nicht nur darum, die Kämpfenden physisch zu entwaffnen; man muss sie auch mental entwaffnen. Denn die Erfahrung zeigt, dass es nach dem Krieg allgemein einen Anstieg der Zahl der Vergewaltigungen im Bereich ihrer eigenen Gemeinschaft gibt“, hat Zainab Hawa Bangura , die aktuelle Sonderbeauftragte bestätigt.

Die Maßnahmen gegen die sexuelle Gewalt

Die Sonderbeauftragte hat erklärt, dass die Eliminierung dieser Plage durch die Umsetzung von 6 Zielvorgaben geschehen muss:

  • Der Kampf gegen die Straffreiheit, oder in anderen Worten, die Bestrafung der Urheber der sexuellen Gewalt in Konfliktperioden,
  • Der Schutz und die Wiedereingliederung der Opfer sexueller Gewalt,
  • Die Förderung eines politischen Willens jedes Landes, seinen Teil an Verantwortung im Kampf gegen die sexuelle Gewalt zu erfüllen,
  • Die Koordinierung der Bestrebungen der internationalen Gemeinschaft,
  • Eine Sensibilisierung im Hinblick auf Vergewaltigung in Bezug auf Kriegstaktik,
  • Die Mobilisierung gegen diese Plage und die Suche nach einer Lösung nach regionalem und nationalem Maßstab.

Der Kampf gegen die Gewalt muss also durch die Zusammenarbeit des betroffenen Landes mit der internationalen Gemeinschaft geschehen, und dies, mit dem Ziel das nationale strafrechtliche System des genannten Landes zu reformieren, um solche Taten zu ahnden, aber auch um den Schutz und die Wiedereingliederung der Opfer zu gewährleisten.