Ein weiterer Fortschritt für die Einhaltung der Kinderrechte!

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Das dritte Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention wurde am 14. Januar von einem zehnten Land, Costa Rica, ratifiziert, wodurch das Protokoll ab dem Monat April 2014 in Kraft treten kann!

assemblee-unphoto-devra-berkowitzDiese Nachricht können wir nur begrüßen, da dieses Protokoll schließlich einen beträchtlichen Fortschritt im Hinblick auf die Kinderrechte bedeutet: Die Minderjährigen werden von nun an bei 18 internationalen Experten des Kinderrechtskomitees der Vereinten Nationen Klage hinsichtlich ihrer Rechtsverletzung einreichen können.

Hiermit verstärkt das Protokoll die Wirksamkeit der Kinderrechtskonvention, da nun Einzelfälle behandelt werden können.

Die Länder, welche bis heute dem Protokoll zugestimmt haben, sind Albanien, Deutschland, Bolivien, Spanien, Gabun, Montenegro, Portugal, Slowakei, Thailand und zu guter Letzt Costa Rica als zehntes unterzeichnendes Land, was das Inkrafttreten des besagten Protokolls bewirkte.

Die Zukunft der Kinder, deren Rechte auf irgendeine Art verletzt werden, verbessert sich nun ein wenig.

Geschrieben von : Marlène Joris
Übersetzt von : Nicole WINTRICH
Bewertet von : Jeannette Nitsche