Kinderrechtskomitee: Niger und Benin

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Vom 24. -28. September fand sich das Kinderrechtskomitee im Palais Wilson zusammen, um die Einhaltung der Kinderrechte in Niger und in Benin zu prüfen.

Diese beiden westafrikanischen Staaten, die mit Problemen wie Armut und sprunghaftem Bevölkerungswachstum zu kämpfen haben,  haben zunächst die Bilanz vorangegangener Jahre hervorgehoben. Daraufhin haben die Experten des Kinderrechtskomitees Probleme angesprochen, die trotz aller Bemühungen weiterbestehen.

 

 

Nach einem generellen Austausch hat  das Kinderechtskomitee mehrere Herausforderungen benannt   , die in Bezug auf Niger noch zu bewältigen sind. Zu allererst muss die Definition  von Kindern in der Rechtsprechung neu festgelegt werden, da dies bisher unzureichend geschehen ist.

Auch ist es laut Ausschuss    dringend, die Rechtsprechung anzugleichen, da in Niger sowohl ziviles als auch Gewohnheitsrecht angewandt wird. Aufgrund dieser Differenzierung entstehen vielerlei Probleme, die dem Kindesrecht entgegenstehen (z. B. frühe Eheschließung). Ebenso sollte laut Komitee das legale Mindestalter der Eheschließung bei Mädchen auf 18 Jahre angehoben werden. Weiterhin haben die Experten des Komitees ein eklatantes Problem bei der Beurkundung von Geburten festgestellt. Letztere werden nicht genau geprüft, weshalb das Bevölkerungswachstum nicht genau beobachtet werden kann.

In Bezug auf die Rechtsprechung fordert das Kinderrechtskomitee die Erarbeitung einer spezifischen Regelung, die darauf abzielt,  den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten zu verhindern. Zudem sollen Neuerungen der Rechtsprechung im Gesundheitsbereich angestoßen werden ( um besser gegen verschiedenste Krankheiten wie  vor allem Tuberkulose anzugehen) und die Häufigkeit von Erkrankungen zu verringern.

Für Niger wird des Weiteren empfohlen, das Budget für den Bildungsbereich   zu prüfen und gegen das Problem des Sex-Tourismus anzugehen (zudiesem Zweck hat ein Experte sie auf die Nichtregierungsorganisation ECPAT verwiesen).

Schließlich kam es zu einer hitzigen Debatte über den Verkauf von Kindern,     der im Strafgesetzbuch von Niger nicht formell unter Strafe steht, wie es gemäß des „ Fakultativprotokolls  zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, der Kinderprostitution und der pornographischen Darstellung von Kindern“  der Fall sein sollte. Eine Anpassung des Strafgesetzbuches ist laut Komitee zwingend notwendig.

Für   Benin wurden die gleichen Probleme im Zusammenhang mit Datenerfassung und    Kontrolle der demographischen Entwicklung angesprochen. Das Komitee hat die Frage aufgeworfen, warum tatsächlich nur 50 % aller Kinder (bei der Geburt)   beurkundet werden.

 

 

Des Weiteren  haben die Experten eine traurige Tatsache in Bezug auf  Benin angesprochen: Es handelt sich um Kinder – die auch als „Vidomégons“ bezeichnet werden –    die Pflegefamilien zugewiesen und dort oftmals als billige Arbeitskraft eingesetzt werden. Tausende von Kindern werden im  Namen einer lokalen Tradition auf diese Art und Weise ausgebeutet und manchmal sogar mißhandelt.

Die anwesenden Vertreter   Benins (Justizministerium) hielten dem entgegen, dass dieses Phänomen u.a.durch   kostenlose Beschulung und die Einrichtung von Kantinen rückläufig wäre. Die Kinder könnten am Unterricht teilnehmen; Familien würden finanziell erleichtert, sodass sie ihre Kinder nicht mehr zur  Arbeit schicken müssten. Weiterhin hat das Komitee im Zusammenhang mit der Ausbeutung von Kindern das Land wegen bettelnder Kinder sowie sogenannter Hexen-Kinder und den als Albinos geborenen Kindern und deren Schicksal alarmiert (letztere werden von den Eltern als Fluch angesehen und häufig geopfert).

 Letztendlich bedauert das Komitee, dass das beninische Strafgesetzbuch immer noch nicht angepasst wurde. Ebenso zeigen sich die Experten besorgt darüber, dass es noch keine Rechtsprechung in Bezug auf die Unterbindung jeglicher Art von Kindesausbeutung (einschließlich Zwangsarbeit) gibt. Das Komitee spricht   vorgenanntes Problem ebenfalls für Niger an, und zwar betrifft dies den Verkauf von Kindern, der nicht formell unter Strafe steht , was eine diesbezügliche Regelung notwendig macht.

 

Humanium strebt an, die Rechte jedes einzelnen Kindes weltweit zu schützen,  indem wir Erwachsene und Kinder für unsere Initiative sensibilisieren,    einen Wandel der öffentlichen Meinung bewirken und direkt vor Ort arbeiten.

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Geschrieben von Eddy Malouli

Übersetzt von Anja Caky

Lektorat Susanne Schröder