Bahnbrechender Meilenstein zur UNKRK: Verabschiedung des Allgemeinen Kommentars zu Kinderrechten im digitalen Umfeld

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Am 24. März 2021 hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes offiziell seinen neuen Allgemeinen Kommentar Nr. 25 zu den Rechten von Kindern in Bezug auf das digitale Umfeld veröffentlicht. Die Verabschiedung dieses Allgemeinen Kommentars signalisiert, dass die digitalen Erfahrungen von Kindern zum ersten Mal in der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) erwähnt werden, und markiert einen historischen Moment für alle, die sich für den Schutz von Kindern im Internet einsetzen.

Ein Meilenstein für die Rechte der Kinder

In seiner 86. Sitzung verabschiedete der Ausschuss den Allgemeinen Kommentar Nr. 25 zu den Rechten von Kindern in Bezug auf das digitale Umfeld. Dies stellt einen Meilenstein dar, da es das erste international maßgebliche Rechtsdokument ist, das ausdrücklich anerkennt, dass die Rechte von Kindern sowohl offline als auch online gelten (OHCHR, 2021).

Der Allgemeine Kommentar (AK) ist ein wichtiges Dokument, das die Auslegung bestimmter Artikel der KRK erleichtern und leiten wird, und in diesem speziellen Fall die Auslegung der KRK in Bezug auf Internet- und Technologieentwicklungen aktualisieren wird. Dieses Dokument tritt ohne Zweifel zu einem entscheidenden Zeitpunkt in Kraft, da die Coronavirus-Pandemie die Kinderrechte bedroht hat und auch weiterhin bedroht. Die Online-Präsenz von Kindern ist massiv verstärkt, da weltweit Bildungs- und Freizeitangebote, sowie soziale, politische und berufliche Aktivitäten zunehmend in die virtuelle Sphäre verlagert werden.

Kinderrechte in der digitalen Welt nach AK Nr.25

Ziel des Allgemeinen Kommentars ist es, zu erläutern, wie die Vertragsstaaten das Übereinkommen über die Rechte des Kindes in Bezug auf das digitale Umfeld umsetzen sollten. Zudem wird eine Anleitung für einschlägige Gesetzgebung, Politik und andere Maßnahmen gegeben, die die vollständige Einhaltung der staatlichen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen sicherstellen soll. Insbesondere wird erklärt, was die digitale Umgebung für die Bürgerrechte und Freiheiten von Kindern bedeutet, einschließlich der Rechte auf Privatsphäre, Nichtdiskriminierung, Schutz, Bildung, Spiel und mehr (The Global Partnership to End Violence Against Children, 2021).

Der neue Kommentar ist das Ergebnis einer Überarbeitung von Staatsberichten, Rechtsprechung und Kinderkonsultationen, welche partizipative Workshops mit 709 Kindern in städtischen und ländlichen Gebieten in 28 Ländern umfassten. Dazu wurden Kinder von Minderheiten, Kinder mit Behinderungen, Migranten oder Flüchtlingskinder, Straßenkinder, inhaftierte Kinder, Kinder aus sozioökonomisch schwachen Gemeinschaften und aus anderen schwierigen Verhältnissen befragt und spielten eine entscheidende Rolle bei der Ausarbeitung des endgültigen Textes (5 Rights Foundation, 2021).

Der Allgemeine Kommentar Nr. 25 schärft nicht nur das Bewusstsein für die Risiken, denen Kinder im Internet ausgesetzt sind, sondern nimmt auch Staaten und Unternehmen in die Verantwortung, Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Risiken entgegenzuwirken (Doughty Street Chambers, 2021). Der Allgemeine Kommentar Nr. 25 wird dabei seitens der Mehrheit der Unterzeichnerstaaten als ausdrückliche Verpflichtung anerkannt. Diese Staaten können von den Vereinten Nationen, insbesondere vom Ausschuss für die Rechte des Kindes, zur Rechenschaft gezogen werden.

Verpflichtungen der Vertragsstaaten im Sinne des AK

Das Dokument ermutigt die verschiedenen Länder, Informationen zu verbreiten und Sensibilisierungskampagnen zu Kinderrechten im digitalen Umfeld durchzuführen. Weiterhin Bildungsprogramme für Kinder, Eltern, Betreuer, die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger zu fördern, um deren Wissen über Kinderrechte in Bezug auf die mit digitalen Produkten und Dienstleistungen verbundenen Chancen und Risiken zu verbessern.

Die Vertragsstaaten haben auch die Pflicht sicherzustellen, dass Unternehmen diese Verpflichtungen einhalten. Somit sind Staaten der primäre Pflichtenträger, wenn es darum geht zu gewährleisten, dass die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention eingehalten werden; dies beinhaltet eine regelmässige Berichterstattung an den Ausschuss, wie die Verpflichtungen erfüllt wurden. Generell sind die Staaten verpflichtet sicherzustellen, dass alle Einrichtungen, deren Aktivitäten sich in ihrem Zuständigkeitsbereich auf Kinder auswirken, ihrer Verantwortung in Bezug auf die Rechte des Kindes nachkommen.

So sollten Unternehmen, die bei der Bereitstellung von Dienstleistungen und Produkten im Zusammenhang mit dem digitalen Umfeld die Rechte von Kindern direkt und indirekt beeinflussen, die Rechte von Kindern respektieren und den Missbrauch von Kinderrechten im Zusammenhang mit dem digitalen Umfeld verhindern. Speziell in Bezug auf Werbung und Marketing heißt es im Allgemeinen Kommentar, dass die Vertragsstaaten die Erstellung von Profilen oder die gezielte Ansprache von Kindern jeden Alters zu kommerziellen Zwecken auf der Grundlage einer digitalen Aufzeichnung ihrer tatsächlichen oder abgeleiteten Merkmale, einschließlich Gruppen- oder Kollektivdaten, gezielter Ansprache durch Assoziation oder Profiling durch Affinität, gesetzlich verbieten sollten (Alliance for Childhood, 2021).

Praktiken mit Kindern direkt oder indirekt in Kontakt zu treten, die sich auf Neuro-Marketing, emotionale Analyse, aufdringliche Werbung und Werbung in virtuellen Umgebungen stützen, um Produkte, Apps und Dienstleistungen zu bewerben, sollten ebenfalls verboten werden. Insgesamt handelt es sich um ein weitreichend formuliertes Dokument, das in Zeiten einer Pandemie, die durch intelligentes Arbeiten, Fernunterricht und massiven Einsatz von technologischen Geräten zur Sicherstellung von Dienstleistungen und Beziehungen geprägt ist, besonders relevant ist.

Das Engagement von Humanium für die Rechte von Kindern im digitalen Umfeld

Der Allgemeine Kommentar weist auf die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft bei der Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Evaluierung von Gesetzen, Politiken, Plänen und Programmen in Bezug auf die Rechte des Kindes hin. Tatsächlich lud der Ausschuss im März 2019 alle interessierten Parteien ein, zum Entwurf des Allgemeinen Kommentars Stellung zu nehmen, und erhielt dazu 136 Eingaben.

Als Antwort auf den oben erwähnten Aufruf der UN zur Beteiligung von NGOs an der Ausarbeitung des Allgemeinen Kommentars zu Kinderrechten in Bezug auf die digitale Umgebung, hat Humanium einen Vorschlag für den Allgemeinen Kommentar Nr. 25 eingereicht, denn Humanium hat eine klare Vision davon, wie Kinderrechte in der digitalen Welt umgesetzt und überwacht werden können und sollten.

Humanium hat mit seiner Eingabe den Ausschuss für die Rechte des Kindes stark unterstützt und wichtige Interessenvertreter dazu gebracht, die Bedeutung der Kinderrechte in der digitalen Welt anzuerkennen. Insbesondere bekräftigte die Vorlage von Humanium die grundlegenden Prinzipien der Kinderrechte, einschließlich ihres Rechts auf Schutz vor Missbrauch, Ausbeutung und anderen Formen von Gewalt im Internet, wobei stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht und als Leitbild fungiert.

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Geschrieben von Federica Versea

Übersetzt von Helga Burgat

Korrektur gelesen von Sibylle Daymond

Für weitere Informationen:

United Nations Human Rights Treaty Bodies, UN Treaty Body Database, Terminology glossary. 

5 Rights Foundation. (2021). UNCRC GENERAL COMMENT NO. 25 – Explanatory Notes, 5 Rights Foundation.

5 Rights Foundation. (2021). UNCRC GENERAL COMMENT NO. 25 – Child-friendly version, 5 Rights Foundation.

Bibliographie:

5 Rights Foundation. (2021). UNCRC GENERAL COMMENT NO. 25 – EXPLANATORY NOTES. 5 Rights Foundation.

Alliance for Childhood. (2021). Children’s Rights Apply in the Digital World. Taken from Alliance for Childhood.

Doughty Street Chambers. (2021). General Comment 25 on children’s rights in relation to the digital environment now addended to the Convention on the Rights of the Child (CRC). Taken from Doughty Street Chambers.

OHCHR. (2021). General Comment on children’s rights in relation to the digital environment. Taken from OHCHR.

The Global Partnership to End Violence Against Children. (2021). Celebrating the adoption of General Comment 25. Taken from End Violence Against Children.