Geschlossene Erziehungsanstalten in Frankreich: Eine neue Chance für jugendliche Straftäter
Geschlossene Erziehungsanstalten werden in Artikel 33 der Verordnung vom 2. Februar 1945 über Kinderkriminalität als Zentren beschrieben, in denen „Minderjährige unter Überwachung und Kontrolle stehen und eine verstärkte erzieherische und pädagogische Begleitung entsprechend ihrer Persönlichkeit erfahren.“ Der Ausschuss der Vereinten Nationen für Kinderrechte sieht diese Zentren, die als Alternative zur Inhaftierung von Jugendlichen gelten, als […]






