Kinder in Armenien

Die Verwirklichung der Kinderrechte in Armenien

Seit der Unabhängigkeit von der Sowjetunion im Jahr 1991 hat Armenien bemerkenswerte Fortschritte im Schutz der Rechte von Kindern erzielt. Durch umfassende Gesetzesreformen, den Aufbau eines kindgerechten Justizsystems sowie gezielte staatliche Investitionen in die Gesundheitsversorgung von Müttern und Kindern wurden entscheidende Verbesserungen erreicht. Diese Maßnahmen führten unter anderem zu einem deutlichen Rückgang der Zahl von Kindern in dauerhafter institutioneller Betreuung und brachten positive Entwicklungen in weiteren zentralen Bereichen mit sich. Dennoch stellen tief verwurzelte Probleme wie weitverbreitete Armut und die anhaltende Flüchtlingskrise erhebliche Hürden dar, die der vollständigen Umsetzung der Kinderrechte landesweit im Weg stehen.

Bevölkerung: 2,9 Mio. 

Bevölkerung im Alter von 0 bis 14 Jahren: 20 %

Lebenserwartung: 73,3 Jahre

Sterblichkeitsrate bei Kindern unter fünf Jahren: 8,2 ‰

Armenien auf einen Blick 

Die Republik Armenien (Hajastan) mit der Hauptstadt Jerewan ist ein Binnenstaat im südlichen Kaukasus und gehört gemeinsam mit Georgien und Aserbaidschan zu den drei transkaukasischen Ländern. Eingebettet zwischen dem Schwarzen Meer und dem Kaspischen Meer grenzt Armenien im Norden an Georgien, im Osten an Aserbaidschan, im Westen an die Türkei und im Süden an den Iran (Howe, 2025). 

Geografisch ist Armenien stark vom Hochgebirge geprägt: Rund 85 % des Staatsgebiets sind bergig, mit einer durchschnittlichen Höhe von 1.800 Metern über dem Meeresspiegel. Im Nordwesten erstreckt sich das Armenische Hochland, in dem sich der Berg Aragats befindet – mit 4.090 Metern der höchste Gipfel des historischen Armeniens. Die von Gebirgen umschlossene Lage des Landes sorgt für ein trockenes, kontinentales Klima. Armenien umfasst zwei terrestrische Ökoregionen: Mischwälder und Steppenlandschaften (Howe, 2025).

Von großer symbolischer Bedeutung ist der Berg Ararat – ein heiliger Ort der armenischen Geschichte. Auch wenn er heute auf türkischem Staatsgebiet liegt, bleibt er für viele Armenier ein nationales Sinnbild und identitätsstiftendes Wahrzeichen (Howe, 2025). 

Armenien blickt auf einen ereignisreichen Weg in die staatliche Unabhängigkeit zurück, geprägt von geopolitischen Umbrüchen und dem Erbe der Sowjetzeit. Der Teil Armeniens, der einst zum Russischen Reich gehörte, erklärte 1918 erstmals seine Unabhängigkeit. Diese währte jedoch nur kurz: Bereits 1920 wurde das junge Staatsgebilde von türkischen und sowjetischen Truppen besetzt. 

Zwei Jahre später, im Jahr 1922, wurde Armenien in die Transkaukasische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik eingegliedert – eine kurzlebige Union, die 1936 aufgelöst wurde. Anschließend wurde Armenien als Teilrepublik in die Sowjetunion integriert. Mit dem Zerfall des sowjetischen Imperiums erklärte Armenien 1990 seine Souveränität und erlangte am 23. September 1991 offiziell die Unabhängigkeit (Howe, 2025).

Ein zentrales geopolitisches Spannungsfeld stellt seither der Bergkarabach-Konflikt dar – ein ethnischer und territorialer Disput zwischen Armenien und Aserbaidschan. Historisch gesehen war Bergkarabach zum Großteil von Armeniern bewohnt. Mit der Auflösung der Sowjetunion folgte im Jahr 1991 die Unabhängigkeitserklärung. So entstand der De-facto-Staat Bergkarabach unter dem „Mutterstaat“ Aserbaidschan. Ein von Russland vermittelter Waffenstillstand im Jahr 1994 beendete die Kampfhandlungen vorerst, verstärkte jedoch zugleich die politische und wirtschaftliche Abhängigkeit der Region von Armenien. 

Der Krieg um Bergkarabach führte dazu, dass Aserbaidschan die Kontrolle über die Region verlor. Als Reaktion darauf verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Jahr 1993 vier Resolutionen, in denen der Rückzug der armenischen Streitkräfte gefordert und die Zugehörigkeit Bergkarabachs zu Aserbaidschan völkerrechtlich bekräftigt wurde (Vartanyan, 2024). 

Die ethnische Zusammensetzung Armeniens ist heute stark homogen: 98,1 % der Bevölkerung sind ethnische Armenier. Zu den Minderheiten zählen Jesiden (1,1 %) und Russen (0,5 %). Darüber hinaus leben kleinere Gruppen von Ukrainern, Griechen, Kurden, Georgiern, Assyrern und Belarussen im Land. Einst stellten Aserbaidschaner die zweitgrößte ethnische Gruppe in Armenien dar. Doch infolge des Bergkarabach-Konflikts verließen sie in großer Zahl das Land in Richtung Aserbaidschan (Howe, 2025). 

Status der Kinderrechte in Armenien [1]

Armenien hat sich einer Reihe internationaler Abkommen zum Schutz der Kinderrechte angeschlossen. Bereits 1993 ratifizierte die Regierung die UN-Kinderrechtskonvention. Im Jahr 2005 folgten zwei wichtige Fakultativprotokolle zur Konvention: zum einen das Zusatzprotokoll über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, zum anderen das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Darüber hinaus ist Armenien weiteren zentralen internationalen Menschenrechtsinstrumenten beigetreten – ebenfalls im Jahr 1993. Dazu zählen das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.  

Umgang mit den Bedürfnissen der Kinder in Armenien 

Recht auf Bildung 

Vor der Unabhängigkeit Armeniens orientierte sich das Bildungssystem am sowjetischen Modell, in dem Russisch die Unterrichtssprache war. Nach dem Zerfall der Sowjetunion wurden 1991 alle sowjetischen Schulen geschlossen, und Armenisch wurde zur offiziellen Unterrichtssprache erklärt. Heute untersteht das Bildungssystem dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport (Freeman, 2024).

Das staatliche Schulsystem ist wie folgt gegliedert: 

  • Grundschulbildung (6–10 Jahre, Klassen 1–4)
  • Allgemeinbildende Mittelstufe (10–15 Jahre, Klassen 5–9) – mit dem Abschlusszeugnis der Grundbildung
  • Sekundarstufe (15–18 Jahre, Klassen 10–12) – mit dem Abschlusszeugnis der Sekundarbildung

Recht auf Gesundheit 

Zur gesundheitlichen Versorgung von Schulkindern schreibt das Gesundheitsministerium vor, dass jede Schule mit mehr als 350 Schülern über eine eigene Medizinfachkraft verfügen muss. Kleinere Schulen teilen sich medizinisches Personal. Die Fachpersonen stehen in Verbindung mit örtlichen Polikliniken und sind zuständig für Routineuntersuchungen, Erste Hilfe und die Prävention epidemischer Krankheiten. Zu den routinemäßigen Vorsorgemaßnahmen zählen unter anderem Gewichtskontrollen, Größen- und Blutdruckmessungen, Seh- und Hörtests, die Überprüfung der Körperhaltung sowie psychosoziale Unterstützung (Save the Children, 2015). 

Im Jahr 2003 wurden mit Unterstützung der Pan-armenischen Vereinigung für Familie und Gesundheit sowie des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) mehr als 30 jugendfreundliche Gesundheitsdienste in Schulen eingerichtet, die Kindern und Jugendlichen individuelle Beratung anboten. Nach Ablauf der Projektlaufzeit und dem Ende der externen Finanzierung konnten diese Angebote jedoch mangels staatlicher Mittel nicht fortgeführt werden (Save the Children, 2015). 

Ein bedeutender Fortschritt erfolgte im Jahr 2019: Die Regierung stellte rund 25 Mio. US-Dollar aus dem Staatshaushalt bereit, um die medizinische Versorgung für alle Kinder unter 18 Jahren kostenfrei zu machen. Zuvor galt dieses Recht lediglich für Kinder unter sieben Jahren, Kinder mit Behinderungen, Waisen sowie Jungen zwischen 14 und 15 Jahren – im Vorfeld ihrer Wehrpflicht (JAM News, 2019). 

Recht auf sauberes Wasser und sanitäre Grundversorgung 

Der Zugang zu sauberem Wasser bleibt in Armenien, insbesondere in ländlichen Regionen, eine große Herausforderung (Hubendick, 2021). Im Jahr 2021 verfügten rund 27 % der ländlichen Bevölkerung über keine angemessene Wasserversorgung. Obwohl Armenien über zahlreiche natürliche Wasserquellen wie Seen und Flüsse verfügt, ist die Regierung bislang nicht in der Lage, eine flächendeckende, sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten. In vielen Dörfern steht Wasser lediglich zwei bis drei Stunden pro Tag zur Verfügung, oft mit sehr geringem Wasserdruck (Asiatische Entwicklungsbank, 2014). 

Die Wurzeln dieser Problematik reichen bis in die Sowjetzeit zurück: Vor der Unabhängigkeit war die Wasser- und Abwasserwirtschaft staatlich organisiert, wie in der gesamten Sowjetunion. Über 90 % der städtischen Bevölkerung bezog ihr Wasser aus zentralen Versorgungssystemen (Asiatische Entwicklungsbank, 2014).

Diese waren jedoch ineffizient – durch Lecks und veraltete Infrastruktur gingen bis zu 80 % des Wassers auf dem Weg zum Verbraucher verloren. Das entsprach einem Verlust von etwa 400 % mehr als in vergleichbaren Städten Westeuropas zur gleichen Zeit. Nach dem Zerfall der Sowjetunion wurden tiefgreifende Reformen im Wassersektor unumgänglich.  Trotz verschiedener Bemühungen erhielten jedoch in den Jahren unmittelbar nach 1991 lediglich rund 15 % der Bevölkerung eine kontinuierliche Wasserversorgung (Asiatische Entwicklungsbank, 2014). 

Recht auf Identität 

Die Geburtenregistrierung ist ein grundlegendes Kinderrecht – doch in Armenien bleibt sie nicht allen Kindern vorbehaltlos zugänglich. Eine im Jahr 2009 von der Armenischen Hilfsgesellschaft durchgeführte Studie in den Regionen Jerewan, Gegharkunik und Schirak ergab, dass 126 Kinder aus 97 befragten Familien bei ihrer Geburt nicht staatlich registriert wurden. 19 dieser Kinder lebten zu diesem Zeitpunkt in Betreuungseinrichtungen, und 35 wurden  nicht im Krankenhaus, sondern zu Hause geboren. 

Die Studie zeigte, dass die Ursachen für fehlende Geburtenregistrierungen vielfältig waren: In 39,9 % der Fälle besaßen die Eltern selbst keine Ausweisdokumente. 13,8 % führten die fehlende Registrierung auf langwierige und bürokratische Verfahren zurück. 12,5 % nannten belastende familiäre Umstände. 9,8 % gaben das Fehlen eines Elternteils an.

Weitere 9,8 % verwiesen auf mangelndes Interesse der Eltern. 3,5 % konnten sich die mit der Registrierung verbundenen Kosten nicht leisten. 11,3 % waren sich der Bedeutung und Notwendigkeit einer Geburtenregistrierung gar nicht bewusst. 9,5 % entfielen auf sonstige, nicht näher definierte Gründe (Save the Children, 2015). 

Um dem entgegenzuwirken, wurde 2011 eine gesetzliche Reform beschlossen. Gemäß dem Gesetz der Republik Armenien über Personenstandsurkunden sowie dem Gesetz über die lokale Selbstverwaltung sind seither die Gemeindevorsteher verpflichtet, nicht registrierte Geburten in ihrer Zuständigkeit zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur nachträglichen Registrierung zu ergreifen (Save the Children, 2015). 

Risikofaktor –> Länderspezifische Herausforderungen 

Armut 

Laut UNICEF-Daten aus dem Jahr 2017 leben rund 34,2 % der Kinder in Armenien in Armut, während etwa 2 % in extremer Armut aufwachsen. Besonders dramatisch ist die Situation in der Region Schirak, wo die Kinderarmutsquote mit 50,9 % landesweit am höchsten ist (UNICEF Armenien, o. D.). Ein zentrales Instrument zur Armutsbekämpfung ist die staatliche Sozialhilfe, insbesondere Leistungen zur Verbesserung des Lebensstandards armutsbetroffener und benachteiligter Haushalte.

Erste rechtliche Grundlagen dafür wurden bereits in der Sowjetzeit mit dem Gesetz über „Beihilfen für Kinder aus sozial schwachen Familien“ geschaffen. Seither wurde das System mehrfach reformiert. 

1997 führte die Regierung ein neues Verfahren ein, um bestimmten gesetzlich definierten Bevölkerungsgruppen finanzielle Unterstützung zu gewähren – unabhängig von traditionellen Privilegien. Infolgedessen wurde 1999 ein Regierungsdekret verabschiedet, das die bis dahin bestehenden Kinderbeihilfen sowie weitere kategorische Sozialleistungen durch eine einkommensabhängige Familienbeihilfe ersetzte. Dieses System bildet bis heute das größte Unterstützungsprogramm für armutsbetroffene Familien – sowohl mit als auch ohne Kinder – und erreicht etwa 12,7 % der Bevölkerung (UNICEF, 2019).

Diskriminierung 

Laut Studien des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen zählt Armenien zu den Ländern mit der höchsten Rate geschlechtsselektiver Abtreibung weltweit – ein Ausdruck tief verwurzelter gesellschaftlicher Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen. Umfragen im ganzen Land zeigen, dass männliche Nachkommen vielfach bevorzugt werden. Gründe hierfür sind unter anderem ihr vermeintlich höherer sozialer Status, der stärkere wirtschaftliche „Nutzen“ sowie ihre Rolle in der Weiterführung der Familienlinie. 

Vertriebene Kinder 

Im Jahr 2020 kam es infolge einer großangelegten Militäroffensive Aserbaidschans zur Rückeroberung der Region Bergkarabach zu einem erneuten bewaffneten Konflikt. Die Gewalt zwang etwa 90.000 Menschen, darunter zahlreiche Kinder, zur Flucht nach Armenien.  Bei den Auseinandersetzungen gab es hunderte Todesopfer und Verletzte. Bis Oktober 2024 verzeichnete UNICEF insgesamt 115.366 Geflüchtete, darunter 36.000 Kinder (UNICEF Armenien, 2024). 

Armenien erhielt in der Folge sowohl regionale als auch internationale Unterstützung. Anfang 2024 stellte der Europarat ein Hilfspaket über 2,8 Mio. Euro bereit. Es umfasst unter anderem eine neue Initiative zum Schutz geflüchteter Kinder, die rechtliche sowie politische Unterstützungsstrukturen stärken soll (Europarat, 2024). 

Institutionelle Betreuung 

Imletzten Jahrzehnt hat Armenien durch bereichsübergreifende Zusammenarbeit bedeutende Fortschritte bei der Reduzierung der Zahl von Kindern in vollstationärer Betreuung erzielt. Dank der gemeinsamen Bemühungen von Regierung, Zivilgesellschaft und internationalen Nichtregierungsorganisationen sank die Zahl der Kinder in dauerhafter Heimbetreuung zwischen 2014 und 2023 von rund 2.000 auf nur noch 400.

Reformen im Jahr 2023, die auf die Förderung eines unabhängigen Lebens abzielen, unterstützten diesen Wandel zusätzlich: Ehemalige Heimkinder erhalten seither zwölf Monate lang den Gegenwert eines Monatslohns sowie Mietzuschüsse, um ihnen den Übergang in ein eigenständiges Leben zu erleichtern (Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, 2024).

Parallel dazu wurde eine Infrastruktur zum Schutz besonders schutzbedürftiger Kinder aufgebaut. Zwei bestehende 24-Stunden-Heime wurden 2016 und 2018 grundlegend reformiert. Im Jahr darauf wurden drei veraltete Einrichtungen durch Programme ersetzt, die Kinder gezielt bei der Rückkehr in ihre Herkunftsfamilien unterstützen. Durch diese Maßnahmen konnten schätzungsweise fast 400 Kinder vor einer dauerhaften Unterbringung in Heimen bewahrt werden (Hoher Kommissar der Vereinten Nationen, 2024).

Die Förderung familiärer Zusammenführung stand auch in den Folgejahren im Zentrum der Reformen. Zwischen 2020 und 2023 erhöhte die Regierung die Mittel für Pflege- und Schutzdienste, insbesondere für zivilgesellschaftliche Organisationen, die in ländlichen und schwer erreichbaren Regionen tätig sind. Gleichzeitig wurden Verwaltungssysteme modernisiert, um den Zugang zu gemeindenahen Familiendiensten zu verbessern – mit dem Ergebnis, dass deutlich mehr Kinder in ihre leiblichen Familien zurückkehren konnten (Sargsyan, 2024). 

Trotz dieser positiven Entwicklungen bestehen weiterhin Herausforderungen: Über 1.100 Kinder befinden sich nach wie vor in staatlichen Waisenhäusern und Sonderschulen. Die Mehrheit von ihnen hat eine Behinderung – eine Folge fehlender spezialisierter, gemeindenaher Unterstützungsangebote für diese besonders vulnerable Gruppe (Sargsyan, 2024).  

Verfasst von Vanessa Cezarita Cordeiro 

Intern lektoriert von Aditi Partha

Übersetzt von Melanie Morawetz

Deutsches Lektorat von Karolina Hofman

Zuletzt aktualisiert am 9. Februar 2025

Referenzen:

Asian Development Bank. (2014, May 9). “Providing clean, safe water to Armenians.” Retrieved from Asian Development Bank, accessed on 4 February 2025. 

Council of Europe. (2024, April 12). “Armenia: Council of Europe launches package of measures in response to refugee influx, including protecting children’s rights.” Retrieved from Council of Europe, accessed 6 February 2024.

Freeman, K.T. (2024, February 15). “Armenia.” Retrieved from Aacrao, accessed on 27 January 2025. 

Howe, G.M., Dowsett, C.J.F. (2025, January 31). “Armenia.” Retrieved from Britannica, accessed on 25 January 2025. 

Hubendick, L. (2021, May 10). “Armenia takes action to achieve the SDG 6.” Retrieved from Stockholm International Water Institute, accessed on 4 February 2025. 

Human Rights Watch. (2017, February 22). “Abuse and discrimination against children in institutions and lack of access to quality inclusive education in Armenia.” Retrieved from Human Rights Watch, accessed on 8 February 2025. 

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Sargsyan, Z. (2024, January 19). “Nearly half a million children in Europe and Central Asia live in residential care facilities.” Retrieved from United Nations Armenia, accessed on 5 February 2025. 

Save the Children. (2015). “Child rights situation analysis: Armenia.” Retrieved from Save the Children, accessed on 29 January 2025. 

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United Nations Office of the High Commissioner. (2024, September 5). “Experts of the Committee on the Rights of the Child Commend Armenia on its Digital Literacy Education for Children, Raise Questions on Corporal Punishment and Children’s Participation in Climate Change Policies.” Retrieved from United Nations Office of the High Commissioner, accessed on 4 February 2025. 
Vartanyan, O. (2024, March 4).

“Armenia struggles to cope with exodus from Nagorno-Karabakh.” Retrieved from International Crisis Group, accessed on 29 January 2025.


[1]  Dieser Artikel erhebt weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Repräsentativität hinsichtlich der Situation der Kinderrechte in Armenien. Eine der zentralen Herausforderungen besteht in der eingeschränkten Verfügbarkeit belastbarer Daten: Viele der vorhandenen Informationen sind veraltet, unvollständig, methodisch fragwürdig oder schlicht nicht existent. Dies erschwert eine umfassende und differenzierte Einschätzung der aktuellen Lage erheblich.