Die Verwirklichung der Kinderrechte in Aserbaidschan


Trotz anhaltender Bemühungen zur Verbesserung des Kindeswohls und der Bereitschaft des Staates, die Kinderrechte zu verwirklichen, stehen Kinder in Aserbaidschan weiterhin vor schwierigen Herausforderungen. Diese Herausforderungen betreffen grundlegende Rechte wie Bildung, Gesundheit und Ernährung, die allen Kindern in Aserbaidschan im gleichen Maß garantiert werden sollten.
Bevölkerung: 10,40 Millionen
Bevölkerung im Alter von 0–14 Jahren: 22 %
Lebenserwartung: 73,49 Jahre
Sterblichkeitsrate unter 5 Jahren: 18,1 ‰
Aserbaidschan im Überblick
Aserbaidschan ist ein transkontinentales Land in der Kaukasusregion zwischen Osteuropa und Westasien (SOS Children’s Villages, 2025). Es erstreckt sich an den Südhängen des Kaukasusgebirges und grenzt im Norden an Russland, im Osten an das Kaspische Meer, im Süden an den Iran, im Westen an Armenien und im Nordwesten an Georgien. Südwestlich von Aserbaidschan, angrenzend an Armenien, den Iran und die Türkei, liegt die Exklave Naxçıvan (Nakhichevan) (Britannica, 2025).
Aserbaidschan hat eine junge, wachsende Bevölkerung. Die Geburten- und Sterberaten des Landes liegen jeweils leicht unter dem weltweiten Durchschnitt, und die Lebenserwartung liegt bei etwa 73 Jahren. Mehr als ein Fünftel der Bevölkerung ist unter 15 Jahre alt, fast die Hälfte ist jünger als 30 Jahre. Aus diesem Grund sollte sich jede Kinderpolitik in erster Linie auf die Bereitstellung hochwertiger Bildung, Gesundheitsversorgung sowie umfassender Betreuung konzentrieren, um – mit einer starken Betonung auf den sozialen Schutz gefährdeter Kinder – die Gesundheit und Entwicklung von Kindern sicherzustellen.
Aserbaidschan ist überwiegend muslimisch; über drei Fünftel der Bevölkerung sind Schiiten und etwa ein Drittel Sunniten. Aserbaidschan erlangte zwischen 1918 und 1920 seine Unabhängigkeit, wurde aber später in die Sowjetunion integriert. Es erklärte am 23. September 1989 seine Souveränität und am 30. August 1991 seine Unabhängigkeit (Britannica, 2025).
Status der Kinderrechte [1]

Nach seiner Unabhängigkeit trat Aserbaidschan 1992 den Vereinten Nationen bei (Britannica, 2025). Infolgedessen ratifizierte Aserbaidschan am 13. August 1992 die Kinderrechtskonvention, am 3. Juli 2002 das Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie (United Nations Human Rights Treaty Bodies, n.d.).
Aserbaidschan ratifizierte auch andere internationale Menschenrechtsinstrumente, nämlich den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 1992 sowie das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau 1995 (United Nations Human Rights Treaty Bodies, n.d.).
Die Bedürfnisse von Kindern in Aserbaidschan ansprechen
Das Recht auf Bildung

Bildung ist in Aserbaidschan ein verfassungsmäßiges Recht. Artikel 42 der Verfassung besagt: „Jeder Bürger hat das Recht auf Bildung“ und schreibt die kostenlose und obligatorische Sekundarschulbildung vor (National Coordination Council for Sustainable Development of the Republic of Azerbaijan, 2025). In der Tat hat sich die Einführung der kostenlosen Vorschulbildung in Aserbaidschan bisher positiv auf die Einschulungsraten ausgewirkt und „die Betreuungsquote stieg innerhalb von vier Jahren von 25 auf 83 Prozent“ (Human Rights Watch, 2025).
Nach Abschluss der Sekundarstufe mit 15 Jahren können Schülerinnen und Schüler wählen, ob sie ihre höhere Ausbildung (entspricht der US-amerikanischen Highschool) fortsetzen oder eine Berufsausbildung beginnen möchten. Alle aserbaidschanischen Schülerinnen und Schüler legen am Ende der Sekundarstufe eine zentrale Prüfung ab.
Diese Prüfung entscheidet über die Zulassung zur Universität, indem die Noten aller Absolventinnen und Absolventen auf nationaler Ebene verglichen werden (James Madison University, 2020). Darüber hinaus bietet das aserbaidschanische Ministerium für Wissenschaft und Bildung internationale Bildungsstipendien an (Ministry of Education, Technological & Vocational Training, 2024).
Vor Kurzem hat UNICEF in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bildung sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Bildung ein Projekt mit dem Titel „Ausbau des Netzwerks allgemeinbildender Bildungseinrichtungen mit inklusiven Klassen“ gestartet. Die Schulung zielt darauf ab, das Netzwerk inklusiver Schulen zu stärken, die Qualität des inklusiven Unterrichts zu verbessern und die Kompetenz der Lehrkräfte zu erhöhen. Ziel der Schulung ist es, den Teilnehmenden praktische Werkzeuge und neue Praktiken inklusiver Bildung zu vermitteln, um das Lernen behinderter Kinder besser zu fördern (UNICEF, 2024).
Im Schuljahr 2024/2025 allein werden 29 allgemeinbildende Schulen in die Initiative aufgenommen, sodass sich die Gesamtzahl der teilnehmenden Schulen landesweit auf 67 erhöht (UNICEF, 2024). Allerdings besuchen nur 7,1 % aller Kinder unter 6 Jahren eine Vorschule. Schätzungsweise 12,6 % der Jugendlichen besuchen keine weiterführende Schule.
Viele dieser Kinder haben nie eine Schule besucht oder haben die Schule aus verschiedenen Gründen abgebrochen. Angesichts der sehr geringen Verfügbarkeit von Vorschulen oder anderen Schulvorbereitungsprogrammen ist diese extrem niedrige Einschulungsrate nicht überraschend (UNICEF, 2016).
Durch die hohen Kosten für Schulbildung, Bücher und Uniformen sowie die unzureichende Infrastruktur und die mangelnde Qualität der Schulbildung können viele Familien ihre Kinder nicht in die Schule schicken. So sind die Kinder gezwungen, der Schule fernzubleiben, um ein Einkommen zu erzielen und zum Familieneinkommen beizutragen. Infolgedessen sind über 7 % der Kinder zwischen 5 und 14 Jahren direkt von Kinderarbeit betroffen (SOS Children’s Villages, 2025).
Nationale Kinderschutzsysteme sollten die Stärkung wichtiger Institutionen im Sozial-, Bildungs– und Gesundheitswesen ermöglichen. Darüber hinaus sollten sie sicherstellen, dass sich Strafverfolgungsbehörden und -organisationen um gefährdete Kinder kümmern. Ein starkes Kinderschutzsystem kann dazu beitragen, die vielen intersektionalen Probleme zu bewältigen, mit denen Kinder und ihre Familien häufig und kontinuierlich konfrontiert sind (UNICEF, o. J.).
Das Recht auf Gesundheit

Artikel 41 der aserbaidschanischen Verfassung garantiert den Zugang zur Gesundheitsversorgung und besagt Folgendes: „Jeder hat das Recht auf Schutz seiner/ihrer Gesundheit und auf medizinische Hilfe.“ Außerdem „ergreift der Staat alle notwendigen Maßnahmen zur Entwicklung aller Formen von Gesundheitsdiensten auf der Grundlage verschiedener Eigentumsformen, gewährleistet die hygienisch-epidemiologische Sicherheit und ermöglicht verschiedene Formen der Krankenversicherung“ (Präsident der Republik Aserbaidschan, 2025).
Darüber hinaus haben medizinische und pflegerische Ausbildungseinrichtungen in Aserbaidschan einen neuen Impflehrplan eingeführt. Der unter der Leitung der Weltgesundheitsorganisation (im Folgenden WHO) entwickelte Lehrplan wurde im Rahmen einer breiteren Zusammenarbeit zwischen der WHO und dem Gesundheitsministerium mit Mitteln der Europäischen Union von medizinischen und pflegerischen Ausbildungseinrichtungen in Aserbaidschan eingeführt und führte zu nachhaltigen Verbesserungen der Qualität der Impfdienste in Aserbaidschan (World Health Organization, 2025).
Obwohl in Bezug auf die Gesundheit und Ernährung von Kindern erhebliche Fortschritte erzielt wurden, gibt die Anämierate bei Frauen und Kindern weiterhin Anlass zur Sorge, und 24 % der Kinder sind betroffen (UNICEF, 2016). Die hohe Anämierate bei Schwangeren ist insbesondere „ein wesentlicher Grund dafür, dass fast jedes zehnte Kind ein niedriges Geburtsgewicht hat und schätzungsweise 4,9 % der Kinder unter fünf Jahren untergewichtig sind“ (Humanitarian Exchange Language, 2025).
Das Recht auf Nahrung

Die Verfassung Aserbaidschans garantiert das Recht auf angemessene Nahrung nicht ausdrücklich. Obwohl das Land dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) beigetreten ist und 2009 dessen Fakultativprotokoll (OP-ICESCR) unterzeichnet hat, muss es dieses noch ratifizieren, um seine vollständige Umsetzung im Land zu gewährleisten (Food and Agriculture Organization of the United Nations, 2025).
In Bezug auf die Bemühungen der Regierung zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung erklärte der UN-Experte für das Recht auf Nahrung, Aserbaidschan habe seine Bemühungen auf Produktivität konzentriert, um wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Es wurde jedoch auch festgestellt, dass die Herausforderung nun darin besteht, „das Recht auf Nahrung für alle zu gewährleisten und die damit verbundenen Ziele durch die Bereitstellung angemessener Budgets und die Sicherung eines Wachstums, das allen Gesellschaftsschichten zugutekommt, umzusetzen“ (United Nations Human Rights Office of the High Commissioner, 2020).
Darüber hinaus ist Aserbaidschan der Globalen Allianz gegen Hunger und Armut freiwillig beigetreten und hat erklärt, dass es die Notwendigkeit anerkennt, Armut und Hunger in all ihren Formen und Dimensionen zu beenden und die Agenda 2030 wirksam umsetzen wird, um diese Ziele zu erreichen (Global Alliance against Hunger and Poverty, 2025).
Risikofaktoren – Länderspezifische Herausforderungen
Armut

Trotz eines relativ stabilen wirtschaftlichen Umfelds bleibt Armut für ländliche Familien ein anhaltendes Problem, da über 25 % der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze leben (SOS Children’s Villages, 2025). Weil Armut weiterhin ein großes Problem darstellt und eine Ursache für Ungleichheiten ist, ist eine angemessene finanzielle Unterstützung unerlässlich, um Kindern aus wirtschaftlich benachteiligten Familien qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu bieten. Das derzeitige Sozialschutzsystem Aserbaidschans richtet sich jedoch nicht gezielt an Kinder, wie es zu erwarten wäre (UNICEF, 2016).
Angesichts der Tatsache, dass es rund 2,9 Millionen Kinder unter 18 Jahren gibt, insgesamt mehr als ein Viertel der Bevölkerung, sollte Kindern besondere Beachtung geschenkt werden. Um den generationsübergreifenden Teufelskreis der Benachteiligung zu durchbrechen, ist ein umfassendes Verständnis der strukturellen und sozialen Faktoren erforderlich, die Kindern Schaden zufügen.
Dazu gehören „Gewalt, Ausbeutung, Missbrauch, Vernachlässigung und unnötige Trennung von ihren Familien“ (UNICEF, n.d.). Um diese Risiken zu mindern, müssen integrierte und reaktionsfähige soziale Dienste gestärkt werden, um gefährdete Familien zu unterstützen, insbesondere solche, die von Armut, sozialer Ausgrenzung und systemischer Benachteiligung betroffen sind (UNICEF, n.d.).
Kinderehen
Leider sind Kinderehen in Aserbaidschan nach wie vor ein Problem. Schätzungsweise 11 % der Mädchen im Land werden vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet. Das Gesetz besagt, dass minderjährige Mädchen mit Genehmigung der lokalen Behörden heiraten können (USAID, 2023). Da Ehen mit Personen unter 18 Jahren (oder in Ausnahmefällen unter 17 Jahren) nicht erfasst werden, besteht ein Mangel an statistischen Daten, durch den das Ausmaß solcher Ehen nur schwer eingeschätzt werden kann (UNFPA, 2020).
Sexuelle Ausbeutung
Aserbaidschan hat alle wichtigen internationalen Konventionen gegen Kinderarbeit ratifiziert. Die aserbaidschanische Gesetzgebung entspricht jedoch nicht den internationalen Standards hinsichtlich der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern. Obwohl die Behörden bestimmte Gesetze gegen Kinderpornografie und sexuelle Ausbeutung von Kindern durchsetzen, berichten einige Vertreter der Zivilgesellschaft weiterhin, dass Jungen und Mädchen zur sexuellen Ausbeutung missbraucht werden (US Department of Labor, 2023; USAID, 2023).
Kinderarbeit
Infolgedessen sind Kinder in Aserbaidschan weiterhin den schlimmsten Formen der Kinderarbeit ausgesetzt, darunter Zwangsbetteln und kommerzielle sexuelle Ausbeutung, in einigen Fällen eine direkte Folge von Kinderhandel. Kinder werden auch zur Baumwollernte und -produktion gezwungen (US Department of Labor, 2023). Eine genaue Zahl der betroffenen Kinder ist nicht verfügbar, da die Daten nur Aufschluss über die Anzahl der Frauen geben, die zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gehandelt werden (GRETA, 2023).
Körperliche Misshandlung
Körperliche Misshandlung ist weder zu Hause noch in alternativen Betreuungseinrichtungen, in der frühkindlichen Betreuung oder in der Tagesbetreuung für ältere Kinder verboten. Der Staat hat die Empfehlungen der Vereinten Nationen von 2023 zum Verbot von körperlicher Misshandlung im privaten und öffentlichen Bereich (End Corporal Punishment, 2025) bislang nicht umgesetzt.
Kinder mit Behinderungen
In Aserbaidschan herrscht – insbesondere in manchen Gemeinden und Institutionen – immer noch der weit verbreitete Irrglaube, behinderte Kinder seien krank und müssten deshalb von anderen Kindern getrennt und in Heimen untergebracht werden (UNICEF, 2005). Dieser Glaube hat zur Institutionalisierung behinderter Kinder beigetragen und ihren Zugang zu inklusiver Bildung eingeschränkt. Tatsächlich berichtete eine lokale NGO 2020, dass in Aserbaidschan „zwischen 6.000 und 10.000 behinderte Kinder Zugang zu separaten Bildungseinrichtungen hatten, während die Restlichen zu Hause oder gar nicht unterrichtet wurde“ (USAID, 2023).
Diskriminierung
Die Roma-Gemeinschaften in Aserbaidschan sind ständiger struktureller Diskriminierung ausgesetzt. Dazu gehören Probleme im Zusammenhang mit der persönlichen Dokumentation, mangelnder Zugang zu Bildung, extreme Armut, Arbeitslosigkeit, die Einbindung in den irregulären Arbeitsmarkt, nicht registrierte Wohnungen und schädliche traditionelle Praktiken wie frühe Zwangsverheiratung, Kinderausbeutung und Betteln (Human Rights Council, 2023).
Darüber hinaus sind LGBTQ+-Jugendliche sowohl innerhalb als auch außerhalb von Bildungseinrichtungen intersektionalen Formen körperlicher und emotionaler Schäden wie Mobbing und Belästigung ausgesetzt. Dies ist auf den Mangel an inklusiven Programmen zurückzuführen, die Gleichheit, Frieden und Gewaltlosigkeit in Bildungseinrichtungen fördern und vorherrschende soziale und kulturelle Stereotypen in Bezug auf Sexualität und Geschlecht ansprechen (Human Rights Council, 2023).
Geschrieben von Moïra Phuöng Van de Poël
Intern Korrektur gelesen von Aditi Partha
Übersetzt von Kathrin Lukas
Korrektur gelesen von Jana Ruf
Zuletzt aktualisiert am 31. März 2025
Quellen:
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[1] Dieser Artikel erhebt keineswegs den Anspruch, eine vollständige oder repräsentative Darstellung der Kinderrechte in Aserbaidschan zu geben. Tatsächlich besteht eine der vielen Herausforderungen darin, dass es kaum aktuelle Informationen über die Kinder in Aserbaidschan gibt. Viele dieser Informationen sind unzuverlässig, nicht repräsentativ, veraltet oder schlicht nicht vorhanden.

