Kinder in Syrien
Verwirklichung von Kinderrechten in Syrien
Vor dem Ausbruch des Bürgerkrieges im März 2011 war Syrien ein Land mittleren Einkommens, das in der Lage war, seine Landsleute adäquat zu versorgen. Die fortwährende Krise in Syrien hat bisher über 470.000 Menschen das Leben gekostet, darunter mehr als 12.000 Kindern (laut dem Syrischen Zentrum für Politikforschung, 2016). Hinzu kommen über 7,7 Millionen Vertriebene. UNICEF schätzt, dass 8,4 Millionen Kinder von dem Konflikt in Syrien betroffen sind, entweder in Syrien selbst oder als Flüchtlinge. Außerdem benötigen 6 Millionen syrische Kinder dringend humanitäre Hilfe, aber mehr als 2 Millionen haben keinen Zugang zu jeglicher Hilfe, da sie in schwer erreichbaren oder belagerten Regionen leben.
Index der Realisierung von Kinderrechten: 5,13/ 10 Bevölkerung: 18 Millionen Lebenserwartung: 55,7 Jahre |
Die Hauptprobleme, denen Kindern in Syrien ausgesetzt sind, sind:
Krieg
In bewaffneten Konfliktsituationen sind Kinder oft gewollt Zielscheibe oder werden nur unzureichend geschützt – öfter sogar beides. Das Leben syrischer Kinder ist stark von dem Konflikt beeinträchtigt. Jeden Tag werden Kinderrechte auf unterschiedlichste Weise verletzt, unter anderem in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Schutz, u.v.m.. Syrische Kinder sind regelmäßig Gewalt und bewaffneten Angriffen ausgesetzt. Einige werden zwangsrekrutiert, dass heißt sie werden gezwungen als Kindersoldaten zu kämpfen, andere werden in den Arbeitsmarkt gedrängt, um ihre Familien zu versorgen. Einige Tausend haben Familienmitglieder verloren und wurden gezwungen ihrem Zuhause zu entfliehen, nur um Vertriebene im eigenen Land oder in den Nachbarländern zu werden. Andere haben den prekären Weg über das Mittelmeer nach Europa genommen – oft ganz auf sich alleine gestellt.
Die Krise hat zu Einbußen der Existenzmöglichkeiten geführt und Millionen Syrer und Syrerinnen in die Armut getrieben. Sowohl in Syrien selbst, als auch in den Nachbarländern, werden syrische Kinder dazu gezwungen ihre Familien zu ernähren. Das Bildungssystem wird unter Beschuss genommen, da bewaffnete Gruppen dazu neigen in Schulen, Schulkindern und Lehrern und Lehrerinnen eine vorteilhafte militärische Strategie zu sehen. Hinzu kommt, dass sexuelle Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ein Charakteristikum des Syrienkonfliktes geworden ist. Die Angst vor solchen Gewaltakten, die weiter ansteigt, wenn Täter für ihre Taten nicht zur Rechenschaft gezogen werden, hat lähmende Auswirkungen auf vulnerable Gesellschaften. Sie kann die Mobilität insbesondere von Frauen und Mädchen einschränken und dazu führen, dass sie im Haus bleiben und nicht zu Schule gehen.
Der Krieg in Syrien ist gekennzeichnet von wiederholten Verletzungen des humanitären Völkerrechts. Insbesondere verstößt die gegenwärtige Situation gegen das Verbot von Angriffen auf die Zivilbevölkerung und Krankenhäuser und verletzt das Recht auf Zugang zu humanitärer Hilfe für alle Konfliktparteien. Es kommt zu vielen Verletzungen der Menschenrechte, die in Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit münden.
Im Jahr 2015 identifizierte UNICEF 1.500 individuelle Fälle von schweren Verstößen gegen die Kinderrechte in Syrien. Darunter waren über 60 % Morde sowie Fälle von Verstümmelung, gefolgt vom Gebrauch explosiver Waffen in von der Zivilbevölkerung bewohnten Gebieten. Außerdem werden Kinder auch Opfer staatlicher Repressionen. 2014 gab die UN bekannt, dass das syrische Regime auch Kinder verhaftet und foltert.
Vor dem Ausbruch des Bürgerkrieges besaß Syrien ein starkes Bildungswesen und verzeichnete im Bereich Sekundärschulbildung eine Einschulungsrate von beinahe 100% von Kindern im Grundschulalter. Gemäß der Volkszählung aus dem Jahr 2004 lag die Alphabetisierungsrate bei 79,6%: 86% der Männer und 73,6% der Frauen waren gebildet. Im Jahr 2002 wurde Bildung obligatorisch und kostenlos für die Klassen 1 bis 9. 2016 berichtete UNICEF von 2,1 Millionen Kindern in Syrien und 700.000 geflüchteten syrischen Kindern, die keinen Zugang zu Bildung haben. In Jordanien befanden sich 2016 allein 80.000 geflüchtete Kinder, die nicht zur Schule gehen konnten (HRW).
Die gezielte Zerstörung von Bildungseinrichtungen ist ein altbewährtes Merkmal von bewaffneten Konflikten. Schulen können als die Verkörperung der Staatsautorität gesehen werden. Deswegen werden sie von nichtstaatlichen Akteuren als legitimes militärisches Ziel behandelt. Syrien ist stark von Angriffen auf Bildungseinrichtungen betroffen, die Angriffe auf Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonal und Gebäude, sowie gezielter Mord und Entführungen umfassen. Seit dem Ausbruch des Konfliktes wurden mehr als ein Viertel der syrischen Schulen beschädigt, zerstört oder werden als Notunterkünfte für Binnenvertriebene genutzt.
Solche gezielten Angriffe haben tief greifende Auswirkungen auf Kinder und deren Bildung. Ein einziger Angriff kann zu der gezwungenen Schließung von Schulen und der Vertreibung der Bevölkerung führen. Darüber hinaus besteht die Angst, dass Kinder auf ihrem Schulweg Opfer von Angriffen, Entführungen und anderen Bedrohungen werden könnten, wenn Schulen geöffnet blieben. Im Jahr 2015 identifizierte UNICEF 1.500 individuelle Fälle von schweren Verstößen gegen die Kinderrechte in Syrien. Bei einem Drittel dieser Fälle wurden Kinder in der Schule oder auf dem Schul- oder Heimweg getötet. Die Gewalt und das Kriegstrauma wirken sich gravierend auf die mentale Entwicklung und die Lernfähigkeit aus.
Ohne ein Ende des Konflikts besteht die Sorge, dass diese Krise zu einer ‚verlorenen Generation‘ von Kindern führt, denen die Grundvoraussetzungen fehlen werden und der Zugang zu Bildung verwehrt bleibt.
Nach Schätzungen von UNICEF leben in Syrien 7 Millionen Kinder in Armut.
Internationale Sanktionen, die seit den Protesten gegen das Regime im März 2011 verhängt wurden, haben signifikante negative Auswirkungen auf die sozio-ökonomische Situation der zivilen Bevölkerung. Die Sanktionen verringerten die Staatseinnahmen, wodurch die Ressourcen zur Auszahlung von Gehältern im öffentlichen Sektor beschnitten wurden. Dies wiederum führte zu deutlichen Einkommenseinbußen vieler Familien. Darüber hinaus sind diese Sanktionen mitverantwortlich für den Preisanstieg von Waren des täglichen Bedarfs. Hierdurch wurde der Druck auf Familien, die den Großteil ihres Einkommens für genau diese Waren ausgeben, stark erhöht. Im Jahr 2015 litten nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UN sowie des UN Welternährungsprogramms 9,8 Million Syrer unter der unsicheren Lebensmittelversorgung.
Nach syrischem Recht ist es illegal, Minderjährige vor dem Abschluss ihrer Grundschulausbildung oder vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres (je nachdem, was zuerst eintritt) zu beschäftigen. Kinderarbeit war schon vor dem Krieg ein Thema, die aktuelle humanitäre Krise hat das Problem allerdings verschärft. Ob in Syrien oder in den Nachbarländern, Kinder sind nun gezwungen unter Bedingungen zu arbeiten, die mental, physisch und sozial gefährlich sind.
In Syrien werden Kinder von ihren Familien in andere Teile des Landes oder die Nachbarländer geschickt, um Einkommen zu generieren, nicht rekrutiert oder im Konflikt verletzt zu werden. Familien, die Schwierigkeiten haben ihren Lebensunterhalt zu decken, sind manchmal dazu gezwungen ihre Kinder zur Arbeit zu schicken, ihre Töchter früh zu verheiraten, oder es zuzulassen, dass ihre Kinder von bewaffneten Gruppen rekrutiert werden. Kinder arbeiten in der Landwirtschaft, als Metallarbeiter, in Tischlereien, in Restaurants, als Straßenverkäufer, Autowäscher, Müllsammler oder Bettler.
In Syrien werden Kinder (vor allem Jungen) von allen Konfliktparteien als Soldaten zwangsrekrutiert, oftmals ohne das Einverständnis der Eltern. Die Hälfte von ihnen ist dabei jünger als 15 Jahre. Diese Kinder sind aktiv an den Kämpfen beteiligt und werden auch zum Töten benutzt und manchmal mit lebensgefährlichen Aufgaben betraut.
Die Situation von Flüchtlingskindern ist ähnlich verheerend. Nach Schätzungen der UN lebten 2015 70 % der syrischen Flüchtlinge im Libanon unterhalb der Armutsgrenze. 2016 lebten in Jordanien 90 % der syrischen Flüchtlinge in Armut, 67 % der Familien mussten sich verschulden (laut der UN Flüchtlingshilfe). Da erwachsene Flüchtlinge in den Nachbarländern zum Großteil nicht auf dem formellen Arbeitsmarkt tätig werden können, sind sie vom informellen Sektor abhängig, in dem sie sich der Gefahr aussetzen inhaftiert, bestraft oder nach Syrien deportiert zu werden. In einer solch verzweifelten Lage sehen sie sich gezwungen, ihre Kinder als Hilfe einzusetzen. Es ist schwierig, die Zahl der arbeitenden syrischen Flüchtlingskinder zu schätzen, u.a. da die Familien und die Arbeitgeber aus Angst vor den Konsequenzen das Problem verheimlichen, oder sie sich der Problematik erst gar nicht bewusst sind. Einer Schätzung von UNICEF und der Organisation Save the Children zufolge arbeiteten im Jahr 2015 zwischen 13 % und 34 % der 7- bis 17-jährigen Kinder im Za’atari Flüchtlingscamp in Jordanien.
Ca. 1 Million Menschen wurden seit Beginn des Krieges bis 2015 laut der WHO verletzt.
Vor dem Konflikt entsprach die Kindersterblichkeitsrate in Syrien der in anderen Ländern mit mittlerem Einkommen. Jedoch hat die unerbittliche Gewalt zu einem zerrütteten Gesundheitswesen geführt, welches Millionen Kinder leiden lässt. Kinder in Syrien sterben nicht nur als Resultat willkürlicher Angriffe auf Wohngebiete, sondern auch aufgrund fehlenden Zugang zu medizinischer Grundversorgung.
Laut WHO konnten 2015 mehr als die Hälfte der Krankenhäuser und öffentlichen Gesundheitszentren nur teilweise betrieben werden, aufgrund von fehlenden qualifizierten Mitarbeitern und Ärzten oder Schäden an den Gebäuden. Einige wurden gänzlich geschlossen. Laut der Organisation Physicians for Human Rights sind mehr als 15.000 von insgesamt 30.000 syrischen Ärzten außer Landes geflohen.
Medizinisches Personal und Patienten, unter ihnen Kinder, werden regelmäßig attackiert – ob unterwegs oder im Krankenhaus. Der eingeschränkte Zugang zur medizinischen Grundversorgung hat Menschen dazu gezwungen darauf zurückzugreifen ihre eigenen Häuser zu notdürftigen Kliniken umzufunktionieren.
Vor dem Konflikt hatten 96% der Frauen in Syrien Zugang zur medizinischen Versorgung. Heute haben in manchen Bezirken weniger als ein Viertel der Frauen regulären Zugang zu reproduktiven Gesundheitsdiensten. Vor 2011 hatten Impfprogramme in Syrien eine Abdeckungsrate von 91%. Diese fiel auf 68% im Jahr 2012 zurück. Obwohl es derzeit keine aktuellen, zuverlässigen Statistiken gibt, ist anzunehmen, dass diese Rate heute noch viel tiefer liegt. Krankheiten, die in Syrien zuvor ausgerottet waren, wie zum Beispiel Polio, treffen heute landesweit bis zu 80.000 Kinder. 2016 zählte die Organisation Save the Children 200.000 Todesfälle, die durch die fehlende Behandlung von chronischen Erkrankungen verursacht wurden.
Unter dem Artikel 34 der Kinderrechtskonvention (CRC) sind alle Kinder vor jeglicher Form der sexuellen Misshandlung geschützt. Minderjährige sind zudem unter syrischem Recht (Artikel 489) vor sexuellem Missbrauch geschützt.
Sexuelle Gewalt gegen Männer, Frauen, Jungen und Mädchen ist heute ein Charakteristikum des syrischen Bürgerkrieges. Dem UN Büro des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte (SRSG-SVC) liegen Berichte von sexualisierter geschlechtsspezifischer Gewalt im Rahmen von Inhaftierungen, an Checkpoints und während Hausdurchsuchungen in Syrien vor. Weibliche Flüchtlinge in Nachbarländern berichten darüber, dass die Angst vor Vergewaltigungen eine der Hauptgründe für ihre Flucht aus Syrien ist. Seit 2014 hat sich die Zahl an gemeldeten Fällen sexueller Gewalt durch terroristische Gruppen stetig vergrößert, allen voran durch ISIL. Im August 2014 entführte ISIL hunderte jesidische Frauen und Mädchen aus Sinjar im Norden des Irak. Einige dieser Frauen und Mädchen wurden nach Syrien verschleppt und dort in die Sexsklaverei verkauft.
Kinderehe existierte in Syrien schon vor dem Krieg, allerdings in viel geringerem Ausmaß als heutzutage. Seit dem Beginn des Krieges sind die Zahlen dramatisch gestiegen. In einigen Fällen, wie zum Beispiel in syrischen Flüchtlingsgemeinden in Jordanien, verdoppelte sich die Zahl an Kinderehen seit 2011. Das Mindestalter für die Ehe liegt gemäß syrischem Familienrecht (1907) für Jungen bei 18 Jahren und für Mädchen bei 17 Jahren. Obwohl Syrien im Jahr 2003 die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung (CEDAW) ratifizierte, wurde vom Staat ein allgemeiner Vorbehalt eingefügt im Zusammenhang mit Konflikten mit syrischem und islamischem Recht.
Zum Beispiel verbietet Artikel 16 (2) staatlichen Parteien Eheschließungen zwischen Minderjährigen zu vollziehen oder anzuerkennen, auch wenn in Syrien eine Hochzeit von Minderjährigen durch die Zustimmung des Vaters oder Grossvaters autorisiert ist. Das Mindestalter für Mädchen liegt bei 13 Jahren und für Jungen bei 15. Leider wird der Großteil der Ehen zwischen Minderjährigen von den Familien gegen den Willen der Mädchen arrangiert. Solche Ehen haben oft ernsthafte gesundheitliche Konsequenzen für die Mädchen zur Folge, die oft an wesentlich ältere Männer verheiratet werden. Die Mädchen sind sich der Risiken, die von sexueller Ausbeutung bis zu reproduktiver und sexueller Gesundheit reichen, nicht bewusst. Im syrischen und islamischen Recht ist Polygamie legal. Im ländlichen Syrien ist Polygamie eine gängige Praxis, und in manchen Gegenden hat sie sich seit dem Beginn des Konflikts weiter verbreitet.
Es gibt mehrere Gründe, warum syrische Familien in Binnen-/Flüchtlingsgemeinschaften auf die Praxis der Kinderehe für ihre Töchter zurückgreifen. Binnenflüchtlinge in Syrien und Flüchtlinge in den arabischen Nachbarländern sind einer konstanten Lebensmittel- und wirtschaftlichen Unsicherheit ausgesetzt, sowie an fehlenden Möglichkeiten für den Lebensunterhalt zu sorgen. In diesen Gemeinschaften sind Frauen und Mädchen einem größeren Risiko sexueller Gewalt ausgesetzt. Weibliche Flüchtlinge im Za’atari Flüchtlingslager haben von ihrer Angst berichtet, in Scheinehen gezwungen zu werden. In Bekaa Vallery/Libanon wird von Gangs berichtet, die Flüchtlingsfrauen und Kinder ausbeuten. Unter dem Druck, die Mädchen beschützen zu müssen und um die Last hinsichtlich der Ressourcen der Familie zu erleichtern, greifen Familien auf die Kinderehe zurück. Hinzu kommt, dass im syrischen Recht ein Vergewaltiger seiner Strafe entkommen kann, wenn er das Opfer heiratet, da Vergewaltigung in der Ehe nicht explizit kriminalisiert ist.
Das Recht auf Nicht-Diskriminierung
Das syrische Staatsangehörigkeitsgesetz, das es syrischen Frauen verbietet ihre Nationalität an ihre Kinder weiterzureichen, hat verheerende Folgen auf die zivilen, ökonomischen und sozialen Rechte syrischer Kinder. Kinder aus einer Ehe zwischen einer syrischen Frau und ausländischen Ehepartnern haben keinen Zugang zu freier Bildung oder können keinen Eigentum erwerben. Zudem haben sie nur limitierten Zugang zum Gesundheitssystem und anderen Vergünstigungen, die syrischen Staatsangehörigen zustehen.
Des Weiteren können syrische Gesetze negative Auswirkungen auf Minderheiten im Land haben. Die Gesetzesverordnung Nr. 93 aus dem Jahr 1962 führte dazu, dass 120.000 syrischen Kurden die Nationalität entzogen wurde, da sie nicht in der Lage waren, zu beweisen, dass sie seit 1945 in Syrien lebten. Diese Minderheitengruppe, die die zweitgrößte ethnische Gruppe nach den syrischen Arabern in Syrien darstellt, ist effektiv staatenlos. Sie können nicht von der vorhanden Ressourcen und Dienstleistungen profitieren, die syrischen Staatsbürgern zustehen, wie z.B. Lebensmittelergänzung, Zugang zu öffentlichen Krankenhäusern und Anstellung in Regierungsbehörden. Des Weiteren werden Ehen zwischen Syrern und Kurden nicht legal anerkannt und Kinder, die in einer solchen Ehe geboren werden, werden ebenfalls staatenlos. Den Kurden mit einem ausländischen Status werden keine Pässe ausgestellt und es ist ihnen auf legalem Weg nicht erlaubt in das Land ein- oder auszureisen. Dies hat negative Auswirkungen auf syrische kurdische Flüchtlingsfamilien, die nach Kurdistan im Nordirak geflohen sind.
Staatenlosen Kindern in Syrien fehlen Dokumente. Das verwehrt ihnen den Zugang zu staatliche Dienstleistungen, inklusive der Gesundheitsvorsorge, Bildungsinstitutionen und dem rechtlichen Beistand, folglich sind diese Kinder extrem vulnerabel. Außerdem sind diese der Lebensmittelunsicherheit, der Marginalisierung, der sexuellen Ausbeutung, dem Menschenhandel, der Zwangsarbeit, der Vertreibung und der Zwangsehe ausgesetzt.
Geschrieben von: Priyanka Sinha