Anpassungsfähigkeit für Kinder mit Behinderungen
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes garantiert gleiche Rechte für Kinder mit Behinderungen. Mitgliedstaaten wurden aufgerufen dieses Recht anzuerkennen, und der UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes richteten den Fokus auf «Bedingungen, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern». Artikel […]