Kinder in Belgien

Die Verwirklichung der Kinderrechte in Belgien

Mit der Ratifizierung  wesentlicher internationaler Maßnahmen – insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes im Jahr 1991 – bekennt sich Belgien zu seinem Engagement und seinen kontinuierlichen Fortschritten im Bereich der Kinderrechte. Dennoch wirken sich nachweisliche Lücken weiterhin negativ auf Kinder aus – insbesondere hinsichtlich des ungleichen Zugangs zur Bildung und zur Gesundheitsversorgung sowie hinsichtlich des Schutzes vor Gewalt und Misshandlung, der Ausgrenzung von Kindern mit Migrationshintergrund sowie der Mängel im Jugendstrafrechtssystem.

Bevölkerung: 11,758 Millionen

Bevölkerung 0 – 14 Jahre: 16,30 %

Lebenserwartung: 82.3 Jahre

Sterblichkeit bei unter Fünfjährigen: 2,9 ‰

Ein erster Blick auf Belgien

Belgien liegt in Nordwesteuropa und ist seit seiner Unabhängigkeit im Jahr 1830 eine repräsentative Demokratie,    mit einer erblichen konstitutionellen Monarchie    an der Spitze. Das Land grenzt mit einer Gesamtlänge von 1.385 Kilometern an die Niederlande im Norden, an Deutschland im Osten, an Luxemburg im Südosten sowie an Frankreich im Süden (Britannica, 2025). 

Aus kultureller Sicht ist Belgien ein heterogenes Land, das sich an der Grenze zwischen den romanischen und germanischen Sprachräumen Westeuropas befindet. Abgesehen von einer deutschsprachigen Bevölkerung im Osten weist Belgien eine frankophone Bevölkerungsgruppe auf, die kollektiv als Wallonen bezeichnet wird (ca. ein Drittel der Gesamtbevölkerung) sowie eine flämisch- beziehungsweise niederländischsprachige Bevölkerungsgruppe, die als Flamen bekannt ist (Britannica, 2025).

Somit ist die belgische Bevölkerung in drei Sprachgemeinschaften gegliedert: die Flamen im Norden (flämische Gemeinschaft), die Frankophonen im Süden (französischsprachige Gemeinschaft) sowie die Deutschsprachigen (deutschsprachige Gemeinschaft). Die Region Brüssel-Hauptstadt  ist offiziell zweisprachig Gemeinden (Britannica, 2025).

Die im Ausland geborenen Einwohner stellen weniger als ein Zehntel der Gesamtbevölkerung dar. Obwohl die Mehrheit der Migranten aus anderen Ländern der Europäischen Union stammt, ist ebenfalls eine starke Präsenz von  Migranten aus Nord- und Zentralafrika, dem Nahen Osten sowie Südwestasien festzustellen (Britannica, 2025).

Der Status der Kinderrechte [1]

Belgien zählt zu den 51 Gründungsmitgliedern der Vereinten Nationen, denen es am 26. Juni 1945 beitrat.Im Anschluss daran ratifizierte Belgien am 16. Dezember 1991 die Konvention über die Rechte des Kindes. Darauf folgte am 6. Mai 2002 die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur Konvention über die Rechte des Kindes, das die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten regelt, und am 17. März 2006 schließlich die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur Konvention über die Rechte des Kindes, das sich mit Kinderhandel, Kinderprostitution sowie Kinderpornografie   (Nations Unies Droits de l’Homme Organes et Traités, n.d).

Belgien hat außerdem mehrere  wesentliche Übereinkommen ratifiziert:

  •  Den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (21. April 1983)
  • Das Zweite Fakultativprotokoll über die Abschaffung der Todesstrafe (8. Dezember 1998)
  •  Den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (21. April 1983)
  • Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2. Juli 2009)
  • Das Übereinkommen zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau (10. Juli 1985)

Maßnahmen zur Erfüllung der Bedürfnisse von Kindern in Belgien

Recht auf Bildung

Das Recht auf Bildung ist in Belgien ein Grundrecht, das sowohl durch Artikel 24 der belgischen Verfassung als auch durch die von Belgien ratifizierte internationale Konvention über die Rechte des Kindes gewährleistet wird. Dies umfasst eine Bildung, die sowohl kostenfrei als auch qualitativ hochwertig im Bereich der Primar- und Sekundarstufe ist (Défense des Enfants, 2013).

Darüber hinaus beginnt die Schulpflicht, die eine Dauer von zwölf Jahren umfasst, im Alter von sechs Jahren (bzw. ab September 2020 mit fünf Jahren) und endet mit Erreichen der Volljährigkeit, das heißt mit 18 Jahren. Die Schulpflicht beginnt in dem Kalenderjahr, in dem das Kind sein sechstes Lebensjahr vollendet (ab September 2020 bereits ab dem fünften Lebensjahr) und endet mit dem Erreichen der Volljährigkeit, die gesetzlich auf das Alter von 18 Jahren festgelegt ist.

Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich jedoch nur bis zum Alter von fünfzehn Jahren. Jugendliche im Alter von fünfzehn bis achtzehn Jahren haben die Möglichkeit, eine schulische Teilzeitausbildung zu absolvieren (Informations et services officiels belges, 2025).

Gemäß der belgischen Verfassung sind der Primar- und Sekundarunterricht kostenlos, und der Zugang zur Bildung muss allen ohne Diskriminierung gewährleistet sein. 

Tatsächlich muss Bildung insbesondere für Minderheiten und schutzbedürftige Gruppen zugänglich sein, darunter „Mädchen, Waisen, Kinder, die in ländlichen oder abgelegenen Gebieten leben, Kinder ethnischer und kultureller Minderheiten, Nomaden, indigene Völker, Kinder mit Behinderungen, Migranten, Asylsuchende, Flüchtlinge und vertriebene Kinder, Kinder, denen die Freiheit entzogen wurde sowie Kinder in Notsituationen“ (Défense des Enfants, 2013).

In der Praxis bestehen jedoch   diskriminierende Praktiken fort, die mit der ethnischen, religiösen und sprachlichen Herkunft sowie mit benachteiligten sozialen Schichten, dem Geschlecht und gegenüber Kindern mit Migrationshintergrund zusammenhängen. Die Armut, von der viele Menschen in Belgien betroffen sind, stellt ebenfalls ein wesentliches Hindernis für die Verwirklichung des Rechts auf Bildung für Kinder dar.

Tatsächlich können die zusätzlichen Kosten (wie beispielsweise Schulmahlzeiten, Schuluniformen, Bücher, Schulmaterial und Klassenfahrten), die durch den Schulbesuch entstehen, eine Belastung für arme Familien oder Familien aus benachteiligten Verhältnissen darstellen (Défense des Enfants, 2013). 

Der Zugang zur Bildung für Kinder wird somit durch mehrere Hindernisse erschwert, wobei die wichtigsten Hindernisse Armut sowie soziale und rassistische Diskriminierungen sind (Amnesty International, 2023).

Recht auf Gesundheit

Die belgische Verfassung erkennt seit 1994 das Recht auf Gesundheit an. Es handelt sich dabei um ein Recht auf den Schutz der Gesundheit, das den Zugang zu qualitativ hochwertigen, bezahlbaren und zeitnahen Gesundheitsleistungen sowie spezifische Patientenrechte umfasst (Sécurité sociale Citoyen, 2025). Darüber hinaus profitieren versicherte Personen in Belgien von einem obligatorischen Krankenversicherungssystem, das zahlreiche medizinische Kosten abdeckt (INAMI, 2025).

Belgien steht jedoch weiterhin vor mehreren Herausforderungen im Gesundheitswesen, insbesondere aufgrund ausgeprägter sozioökonomischer Ungleichheiten, eines Anstiegs von psychischen Gesundheitsproblemen wie Angstzuständen, Depressionen und Essstörungen sowie Herausforderungen beim Zugang zu medizinischer Versorgung, insbesondere für vulnerable Gruppen (INAMI, 2020; OECD, 2022; Indicators Belgium, 2024). 

Besonders Menschen in prekären Lebenssituationen sind diejenigen, deren Gesundheitsbedürfnisse am wenigsten erfüllt werden. So können beispielsweise  von den 20 % der Bevölkerung mit den niedrigsten Einkommen 6,7% ihre medizinischen Versorgungsbedürfnisse aufgrund ihrer im Verhältnis zu ihrem Einkommen hohen Kosten leider nicht decken (INAMI 2020). 

Recht auf Schutz

Das Recht auf Schutz in Belgien umfasst mehrere Aspekte: Den Schutz personenbezogener Daten, den Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie den Schutz der Rechte von Opfern. Belgien gewährt außerdem Schutz für international verfolgte Personen (Informations et services officiels belges, 2025). 

Insbesondere Kinder haben   das Recht auf Schutz vor:
„jeglicher Form von Gewalt; dem Gebrauch von Betäubungsmitteln; Entführungen ins Ausland; jeglicher Form sexueller Ausbeutung; Kinderarbeit, die ihre Gesundheit gefährdet oder ihre Schulbildung beeinträchtigt“ (UNICEF, 2011 ; Informations et services officiels belges, 2025). 

Grundsätzlich liegt die primäre Verantwortung für den Schutz von      eigenen oder unter ihrer Aufsicht stehenden Kindern  bei den Eltern oder den gesetzlichen Vertretern. Wenn jedoch Schwierigkeiten auftreten oder einem Kind ein Schaden zugefügt wird, ist der Staat dafür verantwortlich, das Kind zu schützen und dies geschieht durch Hilfsdienste sowie durch den Jugendschutz (Délégué général aux droits de l’enfant, n.d.). 

Dennoch bestehen weiterhin Schwierigkeiten im Bereich des Kinderschutzes, die sich in verschiedenen Problemlagen äußern – darunter familiäre oder sexuelle Misshandlung, das Fortbestehen körperlicher Züchtigungen, Herausforderungen bei der Koordination der Schutzdienste sowie ein Mangel an Ressourcen, verbunden mit einer administrativen Komplexität (SOS Villages d’Enfants, 2025). 

Risikofaktoren – Länderspezifische Herausforderungen

Armut

In Belgien wächst eines von fünf Kindern, das heißt 20,6%, in Armut auf (UNICEF Belgique, 2020). Dies hat Auswirkungen auf alle Lebensbereiche eines Kindes und kann schwerwiegende Folgen hinsichtlich seiner Gesundheit, seiner Zukunftsperspektiven, seiner Sicherheit und seiner Fähigkeit, seine Ausbildung erfolgreich abzuschließen, haben. In Belgien ist eine anhaltende Chancenungleichheit für Kinder aus benachteiligten Milieus zu beobachten. Studien zeigen, dass ein Schüler aus einem sozial schwächeren Umfeld schlechter integriert ist als seine Mitschüler aus wohlhabenderen sozialen Schichten (Amnesty International, 2023). 

Trotz des kostenfreien Grundschulunterrichts stellen die zusätzlichen Kosten für Familien mit geringem Einkommen oft ein Hindernis dar. Die Schülerinnen und Schüler müssen häufig Schuluniformen, Bücher und Schulmaterialien kaufen, und die Eltern sind zudem verpflichtet, für die Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge aufzukommen (Défense des Enfants, 2013).

Darüber hinaus hat die prekäre Lebenssituation langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern, insbesondere „aufgrund einer unzureichenden Ernährung, mangelnder Inanspruchnahme von Präventionsangeboten, schlechter Wohnqualität und eines mittelmäßigen Umfelds“ (Fondation Roi Baudouin, 2023). Die psychische Gesundheit und die Entwicklung der Kinder sind in diesem Zusammenhang ebenfalls stark gefährdet. Kinder sollten kostenlosen und gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung haben, unabhängig vom Versicherungsstatus ihrer Eltern, wie es bereits in mehreren europäischen Ländern der Fall ist (INAMI, 2020). 

Kinder mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung

In Belgien stehen Kinder mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung vor erheblichen Hürden hinsichtlich ihrer schulischen Inklusion und des Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen. Dies ist unter anderem auf den Mangel an geeigneten Strukturen und maßgeschneiderten Lösungen zurückzuführen, aber auch auf das Fortbestehen bestimmter Vorurteile.

Tatsächlich sind 90 % der Schulgebäude nicht barrierefrei und nicht an die Bedürfnisse von Kindern mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung angepasst. Zudem ist das Risiko von Misshandlungen und Gewalt gegenüber Kindern mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung besonders hoch, doch fehlen derzeit nationale Daten, um das Ausmaß dieses Problems zu erfassen. Es ist dringend erforderlich, schulische Unterstützungsmaßnahmen sowie Betreuungsangebote bereitzustellen, die auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes zugeschnitten sind. Ebenso ist es unerlässlich, das Schul- und Sozialpersonal für die spezifischen Bedürfnisse dieser Kinder zu sensibilisieren und entsprechend auszubilden (Parlement européen, 2013). 

Kinder mit Migrationshintergrund und geflüchtete Kinder

Theoretisch haben Kinder mit Migrationshintergrund und geflüchtete Kinder, die sich im Asylverfahren oder im Verfahren zur Aufenthaltsregulierung im Inland befinden, Anspruch auf Aufnahme in Belgien (Der Generaldelegierte für Kinderrechte, o. D.). In der Praxis jedoch gibt es lange Wartelisten für einen Aufnahmeplatz und der Schutz marginalisierter Gruppen ist nicht gewährleistet. So bleiben Kinder und ihre Familien ohne Unterkunft und sind gezwungen, unter prekären Bedingungen zu überleben – sei es auf der Straße oder in besetzten Gebäuden (Amnesty International, 2025).

Darüber hinaus verbietet das belgische Gesetz erst seit Mai 2024 die Inhaftierung von Kindern in Abschiebehaftzentren aufgrund ihres Migrationsstatus. Der belgische Staat muss jedoch noch Maßnahmen ergreifen, um andere Formen alternativer Inhaftierung zu verbieten, die ebenfalls die Rechte der Kinder verletzen, wie beispielsweise die Unterbringung von Kindern in sogenannten ‚geschlossenen Zentren‘ oder ‚Rückkehrhäusern‘.

Dies beinhaltet insbesondere die Stärkung der Verfahrensrechte von Minderjährigen in diesem Kontext, indem ihnen der Zugang zu rechtlicher Unterstützung im Falle einer drohenden Inhaftierung gewährleistet wird. Ebenso ist es entscheidend, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der den Schutz von Minderjährigen sicherstellt, um deren Trennung von inhaftierten Elternteilen zu verhindern (Defence des Enfants International Belgique, 2024).

Kindesmisshandlung

Die Zahl der Fälle von Kindesmisshandlung in Belgien ist alarmierend. Im Jahr 2017 wurden von den Behörden in der Föderation Wallonie-Brüssel insgesamt 6.188 Fälle registriert, die von Fachkräften aus dem Gesundheitswesen oder von sozialen Diensten gemeldet wurden.

In der Region Flandern belief sich die Zahl der gemeldeten Kinder im Jahr 2018 auf 8.669, wobei 14,2 % der betroffenen Kinder unter drei Jahre alt waren. Darüber hinaus wird geschätzt, dass 15,6 % aller Mädchen vor dem vollendeten 15. Lebensjahr Opfer körperlicher Gewalt durch Erwachsene werden (UNICEF Belgique, 2017 ; SOS Villages d’Enfants, 2025). 

Belgien muss diese Probleme dringend beheben. Dazu ist es notwendig, alle vorhandenen Daten über sämtliche Formen von Gewalt gegen Kinder systematisch zusammenzufassen. Ebenso müssen die Mechanismen zur Identifizierung von betroffenen Kindern  sowie   die Betreuungssysteme – insbesondere für jene, die von Menschenhandel oder Ausbeutung betroffen sind – gestärkt werden (UNICEF Belgique, 2017).

Jugendstrafrecht

In Belgien können jugendliche Straftäter speziellen Maßnahmen unterworfen werden, wie etwa Schutz-, Betreuungs- oder Erziehungsmaßnahmen. Ziel ist es, die Persönlichkeit des Minderjährigen sowie seine Lebenssituation zu berücksichtigen (Service Public Fédéral Justice, 2007).
In der Praxis   jedoch     tragen viele der angewandten Maßnahmen dem Alter der Jugendlichen nicht ausreichend Rechnung   und sind nicht an ihre individuelle Situation angepasst  .

Es wird zudem geschätzt, dass nur einer von fünf Jugendlichen sich ausreichend über die Justiz, ihre Rolle und ihre Funktionsweise informiert fühlt. Bei einer zwischen 2021 und 2022 in Belgien durchgeführten Studie gaben 55,6 % der befragten Jugendlichen an, vor ihrer Anhörung weder korrekt über ihre Rechte informiert noch angemessen darauf vorbereitet worden zu sein. Außerdem zeigt ein im Jahr 2018 dem belgischen Staat vorgelegter Bericht, dass zwischen 2013 und 2016 rund 1.700 Jugendliche wegen kriminalitätsbezogener Straftaten inhaftiert wurden (Défense des Enfants International Belgique, 2022). 

Jugendkriminalität ist ein vielschichtiges Phänomen. Belgien muss dringend handeln – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene –, um eine tatsächliche Reduzierung der Zahl Minderjähriger, denen die Freiheit entzogen wurde, zu gewährleisten. Prävention und Umgang mit Jugendkriminalität erfordern daher einen ganzheitlichen Ansatz, der Bildung, familiäre Unterstützung, Resozialisierung sowie eine Reform des Justizsystems umfasst (Défense des Enfants International Belgique, 2022 ; Afebia, 2024).

Verfasst von Moïra Phuöng Van de Poël

Interne Korrektur durch Aditi Partha

Übersetzt von Dilan Sögüt

Lektorat von Susanne Schröder

Zuletzt aktualisiert am 5. Mai 2025

Bibliographie : 

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[1]  Dieser Artikel erhebt keinesfalls den Anspruch, einen vollständigen oder repräsentativen Überblick über die Kinderrechte in Belgien zu geben; tatsächlich besteht eine der zahlreichen Herausforderungen darin, dass nur wenige aktuelle Informationen über belgische Kinder vorliegen, von denen ein Großteil unzuverlässig, nicht repräsentativ, veraltet oder schlichtweg nicht existent ist.