Die Geschichte der Kinderrechte

Im Laufe der Geschichte haben Kinderrechte bedeutende Veränderungen erfahren. Einst als bloße Erweiterung ihrer Eltern ohne eigene Rechte betrachtet, werden Kinder heute als eigenständige Individuen mit eigenen Bedürfnissen und Schutzrechten anerkannt. Diese Entwicklung zeigt, dass sich das Verständnis von Kindheit und Menschenwürde weiterentwickelt hat. Trotz bedeutender Fortschritte sind jedoch weitere Bemühungen notwendig, um sicherzustellen, dass diese Rechte für alle Kinder gewährleistet sind.

Kinder in der Antike und im Mittelalter

In antiken Gesellschaften wurden Kinder oft als Eigentum und nicht als Individuen mit Rechten betrachtet. Im alten Rom beispielsweise gewährte das Konzept der patria potestas den Vätern nahezu uneingeschränkte Macht über ihre Kinder, einschließlich des Rechts, sie ohne rechtliche Konsequenzen zu verkaufen, auszusetzen oder sogar zu töten (Britannica, n.d.).

Kinder wurden in erster Linie als wirtschaftliche Vermögenswerte betrachtet, die für ihre Arbeit oder ihre Allianzen durch Ehen geschätzt wurden. Auch im antiken Griechenland hatten Kinder nur wenige Rechte und ihr Wohlergehen hing weitgehend von den Entscheidungen ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten ab.

Im Mittelalter verbesserte sich der Status von Kindern nicht wesentlich. Im mittelalterlichen Europa wurden Kinder beispielsweise oft als kleine Erwachsene betrachtet, von denen erwartet wurde, dass sie schon in sehr jungen Jahren zum Haushaltseinkommen beitrugen (Snell, 2019). Die einzigartigen Bedürfnisse und Verletzlichkeiten von Kindern wurden rechtlich und gesellschaftlich kaum anerkannt. Bildung war nur einigen wenigen Privilegierten vorbehalten und Kinderarbeit war weit verbreitet. Bereits Fünf- und Sechsjährige arbeiteten auf Feldern, in Bergwerken und in Werkstätten.

Die Aufklärung als Beginn des Konzepts der modernen Kindheit

Die Aufklärung im 17. und 18. Jahrhundert markierte einen Wendepunkt in der Konzeptualisierung der Kindheit und der Rechte von Kindern. Philosophen wie John Locke und Jean-Jacques Rousseau begannen, die Vorstellung von Kindern als kleine Erwachsene in Frage zu stellen und argumentierten stattdessen, dass die Kindheit eine einzigartige und prägende Lebensphase sei, die besondere Fürsorge und Bildung erfordere. 

Locke vertrat in seinem Essay Concerning Human Understanding, die Auffassung, dass Kinder als tabula rasa (unbeschriebenes Blatt) geboren werden und dass ihre Entwicklung von den Erfahrungen und der Bildung abhängt, die sie erhalten (Locke, 1690). In seinem Werk Emile stellt Rousseau Kinder als grundlegend anders als Erwachsene dar und betont die verschiedenen Phasen ihrer Entwicklung und wie wichtig es ist, sie ihrem Wachstum entsprechend zu behandeln (Wilkinson, 2006).

Diese und ähnliche Ideen der Aufklärung legten den Grundstein für ein neues Verständnis der Rechte von Kindern. Sie legten nahe, dass Kinder nicht nur Eigentum ihrer Eltern sind, sondern Individuen mit eigenen Rechten auf Bildung, Schutz und Fürsorge.

In dieser Zeit begann auch die staatliche Beteiligung am Wohlergehen von Kindern, insbesondere im Bildungsbereich.

Die im Jahr 1763 eingeführte Schulpflicht in Preussen zeigt die wachsende Anerkennung der Rolle des Staates und die Idee, dass die Bildung von Kindern sichergestellt werden muss, damit diese zu informierten und verantwortungsbewussten Bürgern werden (Yeban, 2024).

Die industrielle Revolution und erste Kinderschutzgesetze

Die industrielle Revolution im 19. Jahrhundert brachte dramatische soziale und wirtschaftliche Veränderungen mit sich, die tiefgreifende Auswirkungen auf Kinder hatten. Als Fabriken in Europa und Nordamerika aus dem Boden schossen, wurden Kinder oft als billige Arbeitskräfte eingesetzt und arbeiteten viele Stunden unter gefährlichen und ungesunden Bedingungen. Die Ausbeutung von Kinderarbeit war in dieser Zeit weit verbreitet und Kinder im Alter von fünf Jahren arbeiteten in Minen, Mühlen und Fabriken für einen Hungerlohn (Radfar et al., 2018). Diese Ausbeutung führte zu wachsender öffentlicher Empörung, die wiederum zu Gesetzesreformen führte.

Die ersten bedeutenden gesetzgeberischen Bemühungen zum Schutz von Kindern vor Ausbeutung erfolgten in Form von Fabrikgesetzen im Vereinigten Königreich. Das Fabrikgesetz von 1833 war ein Meilenstein in der Gesetzgebung, dass die Arbeitszeit von Kindern beschränkte und Fabrikinspektionen zur Durchsetzung dieser Beschränkungen vorschrieb.

Entsprechend durften Kinder unter neun Jahren nicht mehr in Textilfabriken arbeiten und die Arbeitszeit von Kindern im Alter von neun bis dreizehn Jahren wurde auf acht Stunden pro Tag begrenzt. Zudem mussten Kinder jeden Tag mindestens zwei Stunden Unterricht erhalten (Britannica, n.d.). Darauf folgte das Minengesetz von 1842, das die Beschäftigung von Jungen unter zehn Jahren und allen Frauen in unterirdischen Kohlebergwerken verbot (UK Parliament, n.d.).

Ähnliche Reformen wurden in den Vereinigten Staaten erlassen, wenn auch öfter auf bundesstaatlicher als auf nationaler Ebene. So verabschiedete Massachusetts beispielsweise 1852 das erste Gesetz auf bundesstaatlicher Ebene, das die Schulpflicht vorschrieb. Dies widerspiegelt die wachsende Erkenntnis, dass Bildung entscheidend ist, um den Kreislauf von Armut und Ausbeutung zu durchbrechen (Yeban, 2024). Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts hatte die Bewegung zum Schutz von Kindern weltweit an Dynamik gewonnen.

Das frühe 20. Jahrhundert: die Entstehung der modernen Kinderrechtsbewegung

Im frühen 20. Jahrhundert entstand die moderne Kinderrechtsbewegung, die sich durch die wachsende Anerkennung der Rechte von Kindern im Unterschied zu denen von Erwachsenen auszeichnete. Diese Zeit war geprägt vom Entstehen internationaler Organisationen und Ausschüsse, die sich dem Wohlergehen von Kindern widmeten. 

Im Jahr 1919 wurde das Child Welfare Committee (CWC) des Völkerbunds gegründet – der erste Ausschuss, der nicht von individuellen Staaten ins Leben gerufen wurde, sondern von der internationalen Gemeinschaft selbst (Jimeno, 2020). Daraufhin entwarf Eglantyne Jebb, eine Pionierin der Kinderrechte, die erste internationale Erklärung für Kinderechte, nämlich die Erklärung der Rechte des Kindes (Museum of Cambridge, n.d.).

Die Erklärung der Rechte des Kindes, die 1924 vom Völkerbund verabschiedet wurde, war ein bahnbrechendes Dokument, das den Grundstein für die modernen Kinderrechte legte. Sie wird oft als Genfer Erklärung bezeichnet und besteht aus fünf Grundprinzipien:

  • Kindern müssen die Mittel für eine normale Entwicklung gegeben werden, sowohl materiell als auch spirituell.
  • Hungernde Kinder müssen ernährt, kranke Kinder gepflegt, zurückgebliebene Kinder gefördert, straffällige Kinder resozialisiert und Waisen untergebracht werden.
  • Kinder müssen in Notzeiten als zuerst Hilfe erhalten.
  • Kinder müssen in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, und vor Ausbeutung geschützt werden.
  • Kinder müssen in dem Bewusstsein erzogen werden, dass sie ihre Talente in den Dienst ihrer Mitmenschen stellen müssen (D’Costa und Liefaard, 2017).

Die Genfer Erklärung war ein bedeutender Schritt nach vorne, doch sie war nicht rechtsverbindlich und hatte nur begrenzte Auswirkungen auf die nationale Politik. Dennoch wurde darin der Grundsatz verankert, dass Kinder spezifische Rechte besitzen und dass die internationale Gemeinschaft eine Rolle beim Schutz dieser Rechte spielt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg: Die Vereinten Nationen und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Das Ende des Zweiten Weltkriegs und die Gründung der Vereinten Nationen (UNO) im Jahr 1945 markierten eine neue Ära in der Entwicklung der Kinderrechte. Die Schrecken des Krieges, darunter das weit verbreitete Leid der Kinder, machten deutlich, dass die Rechte aller Menschen, auch die der Kinder, auf internationaler Ebene stärker geschützt werden müssen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, war ein bahnbrechendes Dokument, das die Würde und die Rechte aller Menschen, unabhängig von ihrem Alter, bekräftigte.

Artikel 25 der AEMR befasst sich speziell mit den Rechten von Kindern und besagt, dass „Mütter und Kinder Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung haben“ und dass „alle Kinder, eheliche wie außereheliche, den gleichen sozialen Schutz genießen sollen“ (Vereinte Nationen, 1948). Diese Anerkennung der Notwendigkeit eines besonderen Schutzes für Kinder war ein bedeutender Fortschritt und legte den Grundstein für nachfolgende internationale Verträge und Konventionen, die sich auf die Rechte von Kindern konzentrierten.

Im Jahr 1959 verabschiedete die UNO die Erklärung der Rechte des Kindes, die die Grundsätze der Genfer Erklärung von 1924 weiter ausbaute. Diese neue Erklärung bestand aus zehn Grundsätzen, darunter das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit, das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz vor Vernachlässigung und Ausbeutung und das Recht, in einer Atmosphäre der Liebe und des Verständnisses aufzuwachsen.

Wie ihre Vorgängerin war die Erklärung von 1959 jedoch nicht rechtsverbindlich und ihre Wirkung war durch das Fehlen von Durchsetzungsmechanismen begrenzt. Sie ebnete jedoch den Weg für die UNO-Kinderrechtskonvention, das bis heute das umfassendste und am meisten ratifizierte internationale Abkommen über Kinderrechte ist.

Die Kinderrechtskonvention (KRK)

In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wurden erhebliche Verbesserungen erzielt, war die Verabschiedung der Kinderrechtskonvention (KRK) durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 der bedeutendste Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte. Die KRK wurde bis 2024 von 196 Ländern ratifiziert und legt eine Reihe verbindlicher Verpflichtungen für Staaten zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Kindern fest (United Nations Treaty Collections, 2024).

Die KRK basiert auf vier Grundsätzen: Nichtdiskriminierung, das Wohl des Kindes, das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung sowie die Achtung der Meinung des Kindes. Sie umfasst eine Vielzahl von Rechten, darunter zivile, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Zu den wichtigsten Bestimmungen der Kinderrechtskonvention gehören das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, das Recht auf medizinische Versorgung, das Recht auf ein Familienleben und das Recht, in Angelegenheiten, die sie betreffen, gehört zu werden.

Einer der wichtigsten Aspekte der Kinderrechtskonvention ist die Anerkennung von Kindern als aktive Teilnehmer an ihrem eigenen Leben. Zudem wird Kindern die Fähigkeit zugestanden, ihre Ansichten zu äußern und diese Ansichten bei Entscheidungen, die sie betreffen, zu berücksichtigen (Vereinte Nationen, 1989).

Dies stellt eine deutliche Abkehr von früheren Vorstellungen von Kindern als passive Empfänger von Fürsorge und Schutz dar. Die Kinderrechtskonvention richtete auch den Ausschuss für die Rechte des Kindes ein, ein Gremium unabhängiger Experten, das für die Überwachung der Umsetzung der Konvention zuständig ist.

Nach der Annahme der KRK

Die Afrikanische Charta für die Rechte und das Wohlergehen des Kindes, die 1990 von der Organisation für Afrikanische Einheit angenommen wurde, befasst sich mit spezifischen Fragen afrikanischer Kinder. Sie trat 1999 in Kraft und wurde von fünfzig Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union ratifiziert, fünf Mitgliedstaaten haben sie bis 2024 nicht ratifiziert (ACERWC, 2024).

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Kinderrechte war die Verabschiedung der Konvention über die schlimmsten Formen von Kinderarbeit im Jahr 1999. Ziel des Übereinkommens war es, fünf schlimmste Formen der Kinderarbeit festzulegen, die beseitigt werden sollen. Auf diese Weise soll eine Priorisierung bei der Bekämpfung der Kinderarbeit erreicht werden (International Labour Office und Inter-Parliamentary Union, 2002).

Darüber hinaus wurde im Jahr 2000 das Fakultativprotokoll zur Internationalen Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten ratifiziert. Es trat 2002 in Kraft und verbietet die Teilnahme von Minderjährigen an bewaffneten Konflikten.

Fortlaufende Bemühungen erforderlich

Von der Betrachtung als Besitz bis hin zum heutigen Status hat sich die Stellung von Kindern im Laufe der Geschichte drastisch verändert. Trotz der bedeutenden Fortschritte, die insbesondere bei der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen und internationaler Verträge erzielt wurden, besteht nach wie vor eine erhebliche Kluft zwischen diesen Standards und ihrer Umsetzung vor Ort.

Viele Kinder sind nach wie vor mit Verletzungen ihrer Rechte konfrontiert. Globale Krisen, vor allem zahlreiche anhaltende Kriege, führen zu Vertreibung und Migration. Dadurch werden Millionen von Kindern in prekäre Situationen gezwungen und der Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sicherheit ist ihnen verwehrt.

Vertriebene Kinder werden oft ausgebeutet, missbraucht oder werden Opfer von Menschenhandel. In Regionen, die von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) betroffen sind, sind viele Mädchen dieser schädlichen Praxis ausgesetzt, die ihre körperliche Autonomie verletzt und langfristige körperliche und emotionale Schäden verursacht. 

Auch die Kinderarbeit ist nach wie vor ein immenses Problem, da schätzungsweise 160 Millionen Kinder weltweit davon betroffen sind (ILO, 2020). Zudem führt der Klimawandel vermehrt zu Vertreibungen von Bevölkerungsgruppen, der Zerstörung von Lebensgrundlagen und Ernährungsunsicherheit. Kinder sind davon unverhältnismäßig stark betroffen und können ihr Grundrecht auf eine gesunde und sichere Zukunft nicht wahrnehmen.

Um die Rechte der Kinder zu fördern, sollten bestehende Gesetze und internationale Verträge besser durchgesetzt werden. Regierungen sollten in umfassende Kinderschutzsysteme investieren, einschließlich spezieller Schulungen für Strafverfolgungs- und Justizbeamte in Kinderrechten.

Die Gesellschaft als Ganzes sollte eine Kultur der Rechenschaftspflicht und Fürsprache fördern und sicherstellen, dass die Stimmen der Kinder gehört und ihre Rechte sowohl in der Politik als auch in der Praxis gewahrt werden. Obwohl bereits viel getan wurde, ist der Weg zur vollständigen Verwirklichung der Kinderrechte noch lange nicht abgeschlossen.

Verfasst von Zeljka Mazinjanin

Intern lektoriert von Aditi Partha

Übersetzt von Daria Hagemann

Korrigiert von Katrin Glatzer

Zuletzt aktualisiert am 11. September 2024

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