Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) in Somalia: Eine harte tägliche Realität für viele Mädchen

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Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) bleibt in Somalia weit verbreitet; fast alle Frauen und Mädchen sind betroffen. Sie ist tief in kulturellen, sozialen und religiösen Traditionen verwurzelt mit starkem Druck von Familien und Gemeinschaften, besonders auf die Ehe bezogen. Einige regionale Gesetze und Lobbyarbeit fordern die Praktik heraus, aber die Durchsetzung ist uneinheitlich, und es gibt noch kein nationales Gesetz, das alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung voll kriminalisiert.

Das Ausmaß der weiblichen Genitalverstümmelung in Somalia

Somalia hat eine der höchsten Raten von weiblicher Genitalverstümmelung weltweit, 2025 waren 99 % der Frauen und Mädchen zwischen 15 bis 49 Jahren von der Praktik betroffen (UNFPA, n.d.-a; UNICEF, 2025). Die meisten Mädchen erfahren weibliche Genitalverstümmelung in der Kindheit üblicherweise zwischen 5 und 14 Jahren, mit vielen Eingriffen die auch bei 10- bis 14-Jährigen durchgeführt werden (Ibrahim, 2025; ReliefWeb, 2023).

Eine Studie von 2023 im Banadir Krankenhaus in Mogadischu ergab, dass 78 % von 144 weiblichen Gesundheitsdienstleisterinnen weibliche Genitalverstümmelung erfahren haben. Fast alle (96,5%) stimmten zu, dass diese Praktik medizinisch schädlich ist und waren gegen ihre Legalisierung und ihre Medikalisierung (Mehriban et al., 2023).

Die kulturelle Verankerung weiblicher Genitalverstümmelung

In Somalia wird weibliche Genitalverstümmelung durch sozialen Druck, kulturelle Traditionen und religiöse Fehlinterpretationen angetrieben. Sie wird oft als Übergangsritus angesehen, der den Übergang eines Mädchens ins Erwachsenenalter markiert und Familien, besonders Mütter und ältere Frauen, spielen eine zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung dieser Praktik. Die Prozedur ist üblicherweise Teil traditioneller Rituale, die Zeremonien, Perioden der Isolation und lokale Heilpraktiken einschließen können. Manche Gemeinschaften rechtfertigen weibliche Genitalverstümmelung auch mit religiösen Gründen.

Manche Familien und Älteste sehen in der Genitalverstümmelung einen Weg, Keuschheit, Sauberkeit und Jungfräulichkeit zu bewahren und gesellschaftliche Akzeptanz sicherzustellen. Mädchen, die sich keiner Genitalverstümmelung unterzogen haben, sind oft Ausgrenzung und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt. Eltern, besonders in ländlichen Gebieten, fühlen sich unter Druck gesetzt, ihre Töchter einer Genitalverstümmelung zu unterziehen, um ihre Zukunft zu sichern. An den Zeremonien nehmen häufig die Ältesten der Gemeinde teil, die soziale Normen verstärken.

Die Perspektive der Frauen, die in einer kürzlich durchgeführten qualitativen Studie zum Ausdruck kam, zeigt, dass weibliche Genitalverstümmelung nicht schwarz und weiß ist. Die 20 interviewten somalischen Frauen waren sich des Schmerzes und der gesundheitlichen Schäden bewusst, die weibliche Genitalverstümmelung verursacht, wollen aber keinen völligen Verzicht. Sie lehnen die schwerste Form der Genitalverstümmelung stark ab, viele unterstützen weiterhin eine „mildere“ Variante. Für diese Mütter geht es bei diesem Fortbestehen nicht um Unwissenheit, sondern ums Überleben.

„Warum würde ich sie nicht beschneiden lassen? Es ist in unser aller Herzen. Es ist eine verpflichtende Sache in unseren Herzen. Wenn wir unsere Kinder nicht beschneiden lassen, würden wir uns für sie schämen. Schon als wir jung waren, waren wir stolz darauf.“

– Ali et al., 2025

Sie werden von intensivem gesellschaftlichem Druck getrieben, haben Angst vor der Ausgrenzung ihrer Töchter und glauben, dass die Praktik notwendig sei, damit ihre Mädchen heiratsfähig werden. Das zeigt, dass die Kernherausforderung nicht nur ein Mangel an Wissen ist, sondern die tiefe kulturelle Verpflichtung, sich anzupassen und ihren Töchtern eine Zukunft zu sichern.

Darüber hinaus können medizinisches Personal und Hebammen Genitalverstümmelung aufrechterhalten, indem sie sie durchführen oder sich nicht dagegen aussprechen. Über Generationen hinweg wurde weibliche Genitalverstümmelung mit Reinheit, Schönheit, ehelicher Eignung und vermeintlicher religiöser Pflicht gerechtfertigt.

Weibliche Genitalverstümmelung ist eng mit dem Patriarchat verbunden und wird durch Versuche motiviert, die weibliche Sexualität zu kontrollieren, und die Bildungs- und Arbeitschancen von Mädchen und Frauen einzuschränken. Weibliche Genitalverstümmelung besteht deswegen weiter, weil Mädchen, die sich ihr nicht unterziehen, als promiskuitiv, unrein oder unerwünscht gelten (UNFPA, n.d.-b).

Die körperlichen, psychischen und sozialen Folgen weiblicher Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung verursacht verheerende und oft irreversible Schäden welche das körperliche, soziale und emotionale Wohlbefinden der Betroffenen beeinträchtigen. Körperlich können Betroffene unter starken Schmerzen, exzessiven Blutungen, chronischen Infektionen, Menstruationsschwierigkeiten, sexuellen Funktionsstörungen und Komplikationen bei der Geburt leiden.

Dazu gehört ein erhöhtes Sterberisiko, das oft auf unhygienische oder unsachgemäße Eingriffe zurückzuführen ist für Mütter und Neugeborene. Die Praktik verletzt auch die körperliche Unversehrtheit eines Kindes, da sie irreversibel ist und selten mit informierter Zustimmung durchgeführt wird.

In sozialer Hinsicht beeinträchtigt weibliche Genitalverstümmelung die Bildung von Mädchen und schränkt ihre Möglichkeiten im Leben ein. Eltern nehmen ihre Töchter während der Erholungsphase oft von der Schule, und manche Mädchen kehren aufgrund von Trauma oder sozialem Druck nie wieder in die Schule zurück.

Dies kann zu früher Heirat und gezwungener Mutterschaft führen. Mädchen, die nicht verstümmelt sind, sind möglicherweise Stigmatisierung, Ausgrenzung und eingeschränkten Heiratsaussichten ausgesetzt.

Auch die psychischen Folgen sind schwerwiegend. Weibliche Genitalverstümmelung setzt Kinder Gewalt und Trauma aus, die zu posttraumatischer Belastungsstörung, Depressionen, Angst, Schlaflosigkeit, Albträumen und einem verminderten Selbstwertgefühl führen können. Frauen und Mädchen, die einer Infibulation, die häufigste und schwerwiegendste Form der weiblichen Genitalverstümmelung, unterzogen wurden, tragen oft sowohl körperliche als auch seelische Narben davon, die ihre Gesundheit, ihre Beziehungen und ihr tägliches Leben beeinträchtigen.

Eine Überlebende berichtete, wie Genitalverstümmelung ihr Leben immer noch beeinflusst. Diese Frau aus Kismayo beschrieb ihre Tortur als „die schmerzhafteste und schrecklichste“ Erfahrung, die sie je gemacht habe. Jahrzehnte nach der Genitalverstümmelung im Alter von sieben Jahren kämpft sie noch immer mit chronischen Schmerzen und Eheproblemen.

„Ich spüre den Schmerz immer noch jeden Tag. Diese Momente sind noch immer in meinem Kopf, wo es passiert ist und wer mich festgehalten hat.“

– UNOCHA, 2025

Gesetzliche Rahmenbedingungen in Somalia zum Schutz von Mädchen vor weiblicher Genitalverstümmelung

Somalias provisorische Verfassung von 2012 (Artikel 15) verurteilt weibliche Genitalverstümmelung als „grausame und erniedrigende kulturelle Praktik“, die „gleichbedeutend mit Folter ist“. Folglich heißt es darin: „Die Beschneidung von Mädchen ist verboten“ (Orchid Project, 2025).

Es gibt jedoch kein nationales Gesetz, das alle Formen von weiblicher Genitalverstümmelung ausdrücklich kriminalisiert, und die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs sind unzureichend. 2024 erließ der Bundesstaat Galmudug ein spezielles Gesetz zum Verbot von FGM/C (Equality Now et al., 2025). Bemühungen um die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes stießen auf sozialen und politischen Widerstand, darunter Druck von religiösen- und Clanführern.

Somalias internationale Verpflichtungen zur Beendigung der weiblichen Genitalverstümmelung

Somalia hat das Maputo Protokoll, den Frauenrechtsvertrag der Afrikanischen Union (AU), zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Der Vertrag verpflichtet Staaten auch zur Abschaffung schädlicher Praktiken wie weibliche Genitalverstümmelung. Durch die Nichtratifizierung umgeht Somalia rechtlich bindende Verpflichtungen im Rahmen des AU-Systems und lässt Frauen und Mädchen ohne den regionalen Schutz, den der Vertrag bietet.

Somalias internationale Verpflichtungen – darunter die Afrikanische Charta der Rechte und des Wohlergehens des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention und die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung – verpflichten das Land, weibliche Genitalverstümmelung zu verhindern und zu bestrafen. Die Durchsetzung der Vorschriften ist jedoch nach wie vor inkonsistent, und Straflosigkeit ist weit verbreitet. Politische Instabilität und mangelndes Bewusstsein bremsen den Fortschritt zusätzlich. Überlebende und die Zivilgesellschaft fordern weiterhin strengere Gesetze, regelmäßige Strafverfolgung und wirksame Überwachung (Storey, 2025).

Die 2024 vorgeschlagenen Verfassungsänderungen bedrohten die Kinderrechte, indem sie das Volljährigkeitsalter senkten, bestimmte Formen der weiblichen Genitalverstümmelung erlaubten und das Erwachsenenalter anhand der körperlichen Entwicklung statt anhand der emotionalen oder intellektuellen Reife definierten, was im Widerspruch zu internationalen Standards ist (Human Rights Watch, 2025).

Obwohl Somalias Verfassungsrevision 2024 das Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung bekräftigte, fehlt dem Land immer noch ein landesweites Gesetz, um das Verbot durchzusetzen. Im föderalen System ist die regionale Regierungsführung unterschiedlich, sodass Mädchen und Frauen uneinheitlich geschützt sind. In einigen Regionen haben Meinungsverschiedenheiten über Definitionen den Fortschritt verlangsamt, und Teilverbote haben dazu geführt, dass mildere Formen der weiblichen Genitalverstümmelung nicht angegangen wurden, was den Fortschritt hin zu einer vollständigen Ausrottung behindert (UNICEF, 2025).

Kürzlich erschienene internationale Berichte kritisieren Somalias langsame Fortschritte scharf und betonen, dass weibliche Genitalverstümmelung das Recht der Kinder auf Gesundheit, Schutz vor schädlichen Praktiken und Freiheit von Gewalt und Ausbeutung verletzt. UN-Menschenrechtsorgane haben das Land wiederholt aufgefordert, robuste Gesetze zu erlassen und durchzusetzen, die alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung kriminalisieren (Human Rights Watch, 2024).

Bemühungen zur Beendigung weiblicher Genitalverstümmelung und zur Stärkung der Reaktionen des Gesundheitssystems

Anfang 2025 verabschiedete das somalische Bundesparlament Verfassungsänderungen, die ein vollständiges Verbot aller Formen der weiblichen Genitalverstümmelung bekräftigen und den Schutz von Frauen und Mädchen stärken. Die Änderungen verurteilen weibliche Genitalverstümmelung ausdrücklich als Verletzung der Rechte von Frauen und Mädchen und legen ein klares Regierungsmandat für deren Abschaffung fest.

Im selben Jahr erließ der Bundesstaat Galmudug als erster somalischer Bundesstaat ein Gesetz, das alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung unter Strafe stellte. Das Gesetz verbietet die Praxis nicht nur vollständig, sondern legt auch Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung fest und bietet Unterstützung für Betroffene. Das Gesetz dient seitdem als Vorbild für andere Bundesstaaten (United Nations Assistance Mission in Somalia, 2024).

Am 11. Februar 2025 beging Somalia den Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung mit einer Versammlung in Mogadischu. Überlebende, Regierungsvertreter und führende Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft, darunter die Ministerin für Frauen, Familie und Menschenrechtsentwicklung, bekräftigten ihr Engagement für ein Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung und riefen zu gesellschaftlicher Solidarität auf, um Schutzgesetze durchzusetzen (UNFPA, 2025).

Allmählich zeigen sich Anzeichen eines gesellschaftlichen Wandels. Jüngere, städtische und gebildete Bevölkerungsgruppen hinterfragen diese Praktik zunehmend, und die Interessenvertretung und der Aktivismus von Überlebenden – oft unterstützt von NGOs und UN-Organisationen – gewinnen an Fahrt (UNOCHA, 2025). Jugendliche engagieren sich aktiv in der Sensibilisierung. So beschrieb beispielsweise ein 20-jähriger Mann aus dem Dorf Wadajir in Baidoa, wie er Eltern über die Gefahren der weiblichen Genitalverstümmelung aufklärt und das Bild „unvollständiger Mädchen“ in Frage stellt (ReliefWeb, 2022).

Parallel dazu tragen Persönlichkeiten aus der Gemeinde dazu bei, das Bewusstsein zu schärfen und die Menschen zu ermutigen, schädliche Traditionen zu hinterfragen. Gleichzeitig beginnen jüngere Generationen, insbesondere gebildete Jugendliche, diese Praktik zu hinterfragen. Die somalische Demografie- und Gesundheitsstudie (2020) zeigt zudem, dass die Rate weiblicher Genitalverstümmelung bei Töchtern im Vergleich zu ihren Müttern niedriger ist, was darauf hindeutet, dass sich langsam ein Wandel vollzieht (Farih et al., 2024).

Darüber hinaus erweitern zivilgesellschaftliche Gruppen, Jugendorganisationen und Frauenkollektive ihre Reichweite durch Aufklärung, die Ausbildung religiöser Führungspersönlichkeiten und die Unterstützung von Überlebenden. Initiativen wie die Kampagne „Dear Daughter“ des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) und der Ifrah Foundation schärfen das Bewusstsein und mobilisieren Gemeinschaften.

Überlebende teilen ihre Erfahrungen in Workshops und Radiosendungen, was 2022 100 Mütter dazu inspirierte, sich zu verpflichten, ihre Töchter nicht der Genitalverstümmelung zu unterziehen (UNFPA, 2022). Diese Aktivitäten helfen Frauen, sich über die Schäden durch weibliche Genitalverstümmelung zu informieren, ihre Geschichten zu teilen und andere zu ermutigen, Stellung zu beziehen und die Botschaft in den Gemeinschaften zu verbreiten.

Gesundheitspersonal in Krankenhäusern und Kliniken wird außerdem darin geschult, Verletzungen durch weibliche Genitalverstümmelung zu behandeln, Beratung anzubieten und Betroffene an psychiatrische und soziale Dienste zu überweisen. Einige setzen sich sogar diskret gegen weibliche Genitalverstümmelung ein, obwohl sie damit Gefahr laufen, Widerstand von traditionalistischen Gruppen zu erfahren (World Health Organization, 2021).

Empfehlungen zur Beseitigung weiblicher Genitalverstümmelung in Somalia

Um den Fortschritt bei der Beseitigung der weiblichen Genitalverstümmelung in Somalia zu beschleunigen, sollten die wichtigsten Akteure koordinierte Maßnahmen in den Bereichen Recht, Soziales, Gesundheit und Überwachung umsetzen:

  1. Rechtliche und politische Reformen: Regierungen und Landesparlamente müssen nationale Gesetze erlassen, die alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung unter Strafe stellen, internationale Verträge wie das Maputoprotokoll ratifizieren und Prävention in Schutzrahmen integrieren.
  2. Engagement und Aufklärung der Bevölkerung: Die Zivilgesellschaft und lokale Entscheidungsträger sollten das Bewusstsein für die Gesundheitsrisiken und Menschenrechtsverletzungen durch weibliche Genitalverstümmelung schärfen, Mythen über die Verbindung von Reinheit und Heiratsfähigkeit hinterfragen und die Gleichstellung der Geschlechter fördern.
  3. Stärkung des Gesundheitssektors: Angehörige der Gesundheitsberufe sollten Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung erkennen, behandeln und melden. Sie sollten zudem psychologische Unterstützung leisten und den Zugang zu rekonstruktiver Chirurgie sowie sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung sicherstellen, mit besonderem Augenmerk auf ländliche Gebiete.
  4. Stärkung der Jugend und der Überlebenden: Überlebende sollten sich für die Betroffenen einsetzen, während Schulen, Jugendorganisationen und NGOs junge Menschen in Bildungs- und Führungsprogramme einbinden sollten.
  5. Monitoring und Forschung: Internationale Organisationen, Spender und nationale Statistikämter sollten die Datenerhebung zur Prävalenz und zu Interventionen bei weiblicher Genitalverstümmelung verbessern und an den lokalen kulturellen Kontext angepasste Studien finanzieren.
  6. Internationale Zusammenarbeit und Finanzierung: Spender, UN-Organisationen und technische Partner sollten sich darauf konzentrieren, Interventionen auszuweiten und sicherzustellen, dass sie auch gefährdete Gemeinschaften erreichen. Sie sollten zudem die Bemühungen zwischen Regierungen, der Zivilgesellschaft und globalen Akteuren koordinieren.

Bei Humanium arbeiten wir unermüdlich daran, Kinder vor schädlichen Praktiken wie weiblicher Genitalverstümmelung zu schützen und ihre Rechte auf Gesundheit, Bildung und Schutz zu wahren. Indem Sie unsere Bemühungen durch Spenden, Ehrenamt oder eine Mitgliedschaft unterstützen, können Sie uns helfen, weibliche Genitalverstümmelung zu verhindern und Überlebenden weltweit die dringend benötigte Unterstützung zukommen zu lassen. Unterstützen Sie uns bei unserer Mission, eine Zukunft zu schaffen, in der jedes Mädchen frei von Angst und Schaden aufwachsen kann.

Geschrieben von Or Salama

Übersetzt von Kathrin Lukas

Korrektur gelesen von Marie Podewski

Quellen:

Ali, Z. I. A., Alhaffar, M., & Howard, N. (2025, July 9). “I just wanted to be like everyone else…”: Qualitative exploration of women’s perspectives on female genital mutilation/cutting and its potential abandonment in Somalia. Retrieved from PLOS Global Public Health at https://journals.plos.org/globalpublichealth/article?id=10.1371%2Fjournal.pgph.0004571, accessed on September 11, 2025. 

Equality Now, End FGM European Network, & U.S. End FGM/C Network. (2025, February). The time is now: End female genital mutilation/cutting (FGM/C). An urgent need for global response. Retrieved from End FGM European Network at https://www.endfgm.eu/editor/files/2025/02/The_Time_is_Now_End_Female_Genital_MutilationCutting_An_Urgent_Need_for_Global_Response_2025_ENGLISH.pdf, accessed on September 9, 2025.

Farih, O. A., Ali, A. O., Abokor, A. H., Ali, M. A., Muse, A. H., & Aw Egge, A. A. (2024, November). Prevalence and factors associated with female genital mutilation among daughters using Somalia Demographic Health Survey Data, SDHS 2020. Retrieved from PubMed Central at https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC11570726/, accessed on August 19, 2025.

Human Rights Watch. (2024, March 29). Somalia: Constitutional proposals put children at risk. Retrieved from Human Rights Watch at https://www.hrw.org/news/2024/03/29/somalia-constitutional-proposals-put-children-risk, accessed on September 6, 2025.

Human Rights Watch. (2025). World report 2025: Somalia. Retrieved from Human Rights Watch at https://www.hrw.org/world-report/2025/country-chapters/somalia, accessed on September 6, 2025.

Ibrahim, A. (2025, February 7). FGM in Somalia: A consequence of culture? Retrieved from Intersect Digest at https://www.intersectdigest.com/post/fgm-in-somalia-a-consequence-of-culture, accessed on August 19, 2025.

Mehriban, N., Ullah, A. N. Z., Haque, M. I., Harun, M. G. D., Isse, D. M., Muhammad, F., Chowdhury, A. A., Chowdhury, M., Hasan, M. Z., & Dessoffy, T. (2023, September 21). Knowledge, attitudes, and practices of female health care service providers on female genital mutilation in Somalia: A cross-sectional study. Retrieved from PubMed Central at https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC10515518/, accessed on August 10, 2025.

Orchid Project. (2025). FGM/C in the Horn of Africa: Signs of Change. Retrieved from FGM/C Research Initiative at https://www.fgmcri.org/media/uploads/Region%20Research%20and%20Resources/HoA/signs_of_change.pdf, accessed on August 19, 2025.

ReliefWeb. (2022, February 4). Sharing knowledge in communities to protect girls from Female Genital Mutilation. Retrieved from ReliefWeb at https://reliefweb.int/report/somalia/sharing-knowledge-communities-protect-girls-female-genital-mutilation, accessed on August 19, 2025.

ReliefWeb. (2023, February 6). Female Genital Mutilation: A daily grim reality for girls in Somalia. Retrieved from ReliefWeb at https://reliefweb.int/report/somalia/female-genital-mutilation-daily-grim-reality-girls-somalia, accessed on August 19, 2025.

Storey, A. (2025). The United Nations’ Universal Periodic Review and female genital mutilation in Somalia: The value of civil society recommendations. Retrieved from African Human Rights Law Journal at https://www.ahrlj.up.ac.za/images/ahrlj/2025/volume_1/STOREY.pdf, accessed on August 19, 2025.

United Nations Assistance Mission in Somalia. (2024, May 13). Somalia / Galmudug Anti-FGM Law [Video]. Retrieved from UNifeed at https://media.un.org/unifeed/en/asset/d320/d3206311, accessed on August 19, 2025.

United Nations Children’s Fund (UNICEF). (2025, June 3). Breaking the silence: Somalia’s legislative journey to end female genital mutilation. The rise of legal and social reform to end FGM in Somalia. Retrieved from UNICEF at https://www.unicef.org/somalia/blog/breaking-silence-somalias-legislative-journey-end-female-genital-mutilation, accessed on August 19, 2025. 

United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (UNOCHA). (2025, February 6). Turning the tide against female genital mutilation in Somalia. Retrieved from UNOCHA at https://www.unocha.org/news/turning-tide-against-female-genital-mutilation-somalia, accessed on August 19, 2025.

United Nations Population Fund (UNFPA). (n.d.-a). Female Genital Mutilation Dashboard (FGM) Somalia. Retrieved from UNFPA at https://www.unfpa.org/data/fgm/SO, accessed on August 19, 2025.

UNFPA. (n.d.-b). Female genital mutilation. Retrieved from UNFPA at https://somalia.unfpa.org/en/topics/female-genital-mutilation-0, accessed on September 27, 2025. 

UNFPA. (2022, January 31). In Somalia, 100 mothers pledge not to subject daughters to female genital mutilation. Retrieved from UNFPA at https://www.unfpa.org/news/somalia-100-mothers-pledge-not-subject-daughters-female-genital-mutilation, accessed on September 11, 2025. 

UNFPA. (2025, February 11). Mogadishu marks International Day for Zero Tolerance for FGM 2025. Retrieved from UNFPA at https://somalia.unfpa.org/en/news/mogadishu-marks-international-day-zero-tolerance-fgm-2025, accessed on August 19, 2025.World Health Organization. (2021, February 4).

In Somalia, health workers, girls and women are experts in preventing female genital mutilation. Retrieved from WHO at https://www.who.int/news-room/feature-stories/detail/in-somalia-health-workers-girls-and-women-are-experts-in-preventing-female-genital-mutilation, accessed on September 11, 2025.