Die Diskriminierung von Roma-Kindern im Bildungsbereich

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Roma-Kinder werden wegen ihrer Zugehörigkeit zu zwei Randgruppen, Kindern und Roma, diskriminiert. Als Mitglieder der Roma-Gemeinschaft sind sie überall in Europa systematischen diskriminierenden Praktiken und Politik ausgesetzt, die sie allein aufgrund ihrer ethnischen Gruppe beeinträchtigen. Als Kinder werden ihre Stimmen und Bedürfnisse übersehen, manchmal zugunsten der Rechte ihrer Eltern und manchmal zugunsten der Interessen von Nicht-Roma.

Roma-Kinder in Europa

Roma sind die größte und am stärksten marginalisierte ethnische Minderheitengruppe in Zentral- und Osteuropa (EuropäischeKommission, 2004). Die geschätzte Roma-Population in Europa (EU) ist unklar: Einerseits treibtdie Angst vor Stigmatisierung und Diskriminierung Hunderttausende Menschen dazu, sich nicht als Roma zu identifizieren (Peleg, 2018), und andererseits umfasst der Oberbegriff ,,Roma“verschiedene Gruppen, darunter Roma, Sinti, Kale, Romanichels, Boyash/Rudari, Ashkali, Ägypter, Yenish, Dom, Lom, Rom und Abdal sowieReisende (gens du voyage, Zigeuner, Camminantiusw.) (Lecerf, 2021).

Davon abgesehen leben etwa 10 bis 12 Millionen Roma in Europa, von denen ungefähr 6 MillionenBürgeroder Bewohner der EU sind (Webseite des Europarats). Bulgarien, Rumänien und Ungarn sind die drei Länder mit den höchsten Anteilen (9,94 Prozent, 8,63 Prozent bzw. 7,49 Prozent der Gesamtbevölkerung) (Europarat, 2012).

Die Menschenrechte von Roma werden tagtäglich verletzt (Kostadinove, 2011). In den meisten Fällen leben Roma in armen und benachteiligten Gemeinschaften, die durch hohe Arbeitslosenquoten (Ringold et al., 2011), schlechte Hygienezustände, Trinkwassermangel und Knappheit oder Mangel an sozialpädagogischen Diensten gekennzeichnet sind. Im Bildungsbereich sind die Zahlen ebenso alarmierend. Laut der Weltbank beträgt die durchschnittliche Lücke bei der Einschulung in die Grundschule für Roma-Kinder ein Viertel der von Nicht-Roma-Kinder, und nur 64 Prozent der Roma-Mädchen besuchen die Schule im Vergleich zu 96 Prozent der Mädchen, die einen ähnlichen sozioökonomischen Hintergrund anderswo in Zentral- und Osteuropa aufweisen (Peleg, 2018). 

Roma-Kinder werden in den Schulsystemen Osteuropas ethnisch diskriminiert, hauptsächlich durch eine von drei Maßnahmen: Zuweisung in “Sonderschulen”, Segregation von Klasseninnerhalb der Schule, oder Segregation des Internats, bei der Nicht-Roma-Eltern ihre Kinder innerhalb einer von Roma besiedelten Gegend nicht zur Schule schicken (European Roma Rights Centre, 2004). 

Im Laufe der Jahre hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mehrere Fälle entschieden, die die Diskriminierung von Roma-Kindern in Bildungsangelegenheiten betrafen. Der folgende Abschnitt verweist auf einige der wichtigsten Prozesse in diesem Bereich der Menschenrechtsgesetzgebung.

Die Unsichtbarkeit von Roma-Kindern im Narrativ des EGMR

Die Rechtsprechung des EGMR zu Bildungund Diskriminierung von Roma-Kindern lässt sich auf den Belgian Linguistics Casevon 1968 zurückdatieren. An dem Gerichtsverfahrenwar eine Gruppe von Eltern beteiligt, die die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes herausforderten, dasvorsah, dass die Unterrichtssprache aufNiederländisch in den niederländischsprachigen Belgiens, auf Französisch in den französischsprachigen Regionen und auf Deutsch in den deutschsprachigen Gebieten des Landes sein sollte (Peleg, 2018).

Die Eltern waren französischsprachig und behaupteten, dass es in ihrer niederländischsprachigen Region keine angemessenen Schulen gebe, die Unterricht in der französischen Sprache anböten, und dass die Behörden sie davon abhielten, ihre Kinder zu Schulen außerhalb ihres Wohngebiets zu schicken. Dies zwang sie, ihre Kinder an örtlichen Schulen anzumelden, in denen die Unterrichtssprache Niederländisch war. Aus diesen Gründen meldeten die Eltern eine Verletzung ihres Rechts auf Familienleben (Artikel 8) an und des Rechts auf Erziehung in Verbindung mit dem Recht auf Nichtdiskriminierung (Artikel 2 Protokoll 1, Artikel 14).

In ihren Ausführungen bezogen sich die Eltern auf die Rechte ihrer Kinder und argumentierten, dass es ein Ziel der Bildung sei, den Intellekt und die Kultur von Kindern zu entwickeln, was sprachliche Fähigkeiten miteinschließe (Peleg, 2018). Andererseits argumentierte die belgische Regierung, dass das Recht auf Bildung in der eigenen Sprache nicht durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) oder ihreProtokolle geschützt sei. Außerdem könnte Artikel 14 nicht angewendet werden, da die Eltern keiner nationalen Minderheit angehörten.

Das Gericht entschied, dass Artikel 2 Protokoll 1 zwar negativformuliert sei, aberdennoch ein positives Recht verankere. Tatsächlich wäre das Recht auf Bildung ohne die Einführungpositiver Verpflichtungen, einschließlich der Pflicht, den Zugang zur Bildung zu gewährleisten, im Wesentlichen bedeutungslos. Die Gewährleistungdes Zugangs von Kindern zu Bildung begründet daher eine entsprechende Verpflichtung des Staates, die Sprachpräferenzen der Eltern zu respektieren. Das Gericht fügte hinzu, dass es absurd wäre, diese Verpflichtung nicht anzuerkennen und bestimmten Schüler*innen aufgrund ihres Wohnorts den Unterricht in der Sprache ihrer Wahl zu verbieten(Belgian Linguistics Case, 1968). 

Obwohl Kinder in der Einreichung der Antragstellerals Rechteinhaber genannt wurden, wurden die Sichtweisen der Kinder in dieser Angelegenheit nicht berücksichtigt. Natürlichwirken sich die Entscheidungen der Eltern auf die Bildung der Kindern aus, aber wenn es um Bildungsangelegenheiten geht, liegt die Hauptverantwortungbeim Staat. In diesem Fall verpasste dasGericht die Gelegenheit, die Kinder als Rechteinhaber zu identifizieren, aber zumindest erwähnte das Gericht, dass der Prozess ,,die Rechte oder Freiheiten eines Kindes” umfasste (Belgian Linguistics Case, 1968).

Eine Bewegung zur Bekämpfung der Diskriminierung von Roma-Kindern

Die Verabschiedung der UN-Konvention über die Kinderrechte durch die UN-Generalversammlung 1989 markierte einen Wendepunkt für die Anerkennung der Kinderrechte und für den Kampf gegen die Diskriminierung von Roma-Kindern im Bereich der Bildung. Tatsächlich entspricht diese Veränderung dem Aufstieg einer ,,Europäischen Bewegung“zur Bekämpfung der Diskriminierung, einem größeren Bewusstsein für die Marginalisierung der Roma (Declour and Hustinx, 2015) und dem Beitritt osteuropäischer Staaten zum Europarat, was mehr Roma unter die Rechtsprechung des EGMR brachte (Peleg, 2018).

Ein Gerichtsverfahren,das einen radikalen Wechsel in der Behandlung der Rechte von KinderausMinderheiten markiert, ist der ProzessDH gegen Czech Republic (2007). Der Fall betraf achtzehn Roma-Kinder, tschechische Staatsangehörige, die argumentierten, sie seien einer Segregationspolitik ausgesetzt, bei der Roma-Kinderin Schulen für Kinder mit besonderen Bedürfnissengeschickt werden.

In diesem Fall waren die Kinder die Antragsteller, und sie argumentierten, dass die Politik ihr individuelles Recht auf Bildung verletze. Die Tschechische Republik bestritt die Existenz jeglicher Segregationspolitik und behauptete, dass alle Entscheidungen aus pädagogischen Gründen getroffen worden seien.

Im ersten Urteilstellte die Kammer mit einer Mehrheit von 6:1 fest, dass es keine Verletzung der Kinderrechte gebe (Prozess DH, 2007), aber auf Antrag entschied die Große Kammer mit einer Mehrheit von 13:4, dass die Kinderrechte verletzt worden seien und dass sie einer Diskriminierungspolitik ausgesetzt gewesen seien, die das einzige Ziel habe, Kinder aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit und Rasse zu trennen. Unter Bezugnahme auf statistischen Daten entschied die Große Kammer, dass es eine Politik gebe, die Roma-Kinder unverhältnismäßig in Sonderschulen schicke.

Zudem betonte die Große Kammer die Verpflichtung  des Staates, die Identität und Lebensweise von Roma-Kindern zu schützen, da sie Teil einer Minderheitengruppe sind. Die Große Kammer wies auch die Behauptung ab, es sei die richtige Reaktion auf ihren schlechten Bildungsergebnisse, Roma-Kinder in Sonderschulen zu schicken, und erklärte, dass für diese Kinder (als Angehörige einer Minderheitengruppe, die unteranhaltender institutioneller Vernachlässigung und Diskriminierung leiden) schlechte Schulleistungen unvermeidlich sind. Ihre schlechten Noten waren jedoch kein Indiz für besondere Lernschwächen, sondern relevant für die Pflicht des Staates, ihr Recht auf Bildung ohne Diskriminierung angemessen zu schützen (Prozess DH, 2007). 

Der DH-Prozess ist aus zwei Hauptgründen ein seltenes Beispiel in der Rechtsprechung des EGMR zur Angelegenheit der Roma-Kinder im Bildungswesen: erstens, weil die vom Gericht verwendeten Argumente hinsichtlich der Rechte der Antragsteller formuliert wurden (das Gericht bezog sich auf die Artikel 28 und 30 des UNCRC , um seine Schlussfolgerung zu unterstützen, dass die Kinderrechte verletzt worden seien) (Prozess DH, 2007), und zweitens, da das Gericht ethnische Diskriminierung in Schulen direkt aus der Perspektive von Kinderrechten ansprach und sie als Rechteinhaber berücksichtigte. In vielen anderen Fällen zum Thema Diskriminierung von Roma-Kindern im Bildungswesen zeigte der EGMR nicht das gleiche Bewusstsein und den gleichen Ehrgeiz bei der Anerkennung der Kinderrechte.

Beispielsweise betraf der Prozess Sampanis gegen Greece (2008) elf Antragsteller, Erwachsene griechischer Staatsangehörigkeit mit Roma-Ursprung. Trotz einer offiziellen Regierungspolitik, die Roma-Kinder ermutigte, sich in das nationale Bildungssystem einzuschreiben, behaupteten die Antragsteller, dass ihre Kinder einer Segregationspolitik ausgesetzt seien. Zunächst sei den Eltern zwar die Möglichkeit verweigert worden, ihre Kinder an örtlichen Schulen anzumelden.

Als dieses Hindernis beseitigt war, begannen die Eltern von Nicht-Roma-Kindern, den Unterricht von Roma-Kinder zu boykottieren. Der Direktor entschied daher, die Kinder der Antragsteller in einem separaten Gebäude neben der Schule unterzubringen, wo sie von weniger qualifizierten Lehrern und nach einem anderen, niedrigeren Lehrplan unterrichtet wurden. Die griechische Regierung rechtfertigte das Verfahren mit der Behauptung, dass die Motivation zur TrennungderAntragsteller nicht ethnisch, sondern eher pädagogisch gewesen sei und argumentierten, dass die getrennten Bildungsmaßnahmen sie besser für die Zukunft vorbereiten würden.

Der EGMR befand, dass es keine objektiven oder vernünftigen Rechtfertigungen für die Diskriminierung der Kinder der Antragsteller gebe, und dassdie fragliche Politik daher das Recht auf Nichtdiskriminierung in Verbindung mit dem Recht auf Bildung verletze. Anders als im Fall DH bezog sich das Urteilnicht auf die Kinder als Rechteinhaber, sondern konzentriere sich vielmehr auf die Verletzung der Rechte der Eltern (Kosko, 2010).

Die Wichtigkeit der Anerkennung der Intersektionalität von Roma-Kindern

Die im vorherigen Abschnitt analysierten Fälle heben hervor, dass die Trennung von Roma-Kindern von ihren Gleichaltrigen eine Verletzung ihres Rechts auf Bildung in Verbindung mit dem Recht auf Nichtdiskriminierungdarstellt. Nichtsdestotrotz scheint sich das Gericht mehr mit den Rechten der Eltern und der sozialen Positionierung von Roma-Gemeinschaften zubefassen (Peleg, 2018).

Diese Art von Ansatz übersieht die einzigartige Gefährdung von Kinder aus ethnischen Minderheiten,die in ihrer Zugehörigkeit zu zwei Randgruppen verwurzelt ist: Kinder und Roma. Anstatt die Intersektionalität der Marginalisierung von Roma-Kindern anzuerkennen und zuzugestehen, dass ihre Rechte auf Grund dieser Doppelzugehörigkeit verletzt werden, werden diese Kinder auf zweifache Weise diskriminiert: einmal durch die Regierung des Landes aufgrund ihrer ethnischen Herkunft und ihrer Rasse und einmal durch den EGMRaufgrund ihres Alters.

Die Erfahrungen von Roma-Kindern bezüglich ihrer Bildungsollten im Lichte ihrer sich überschneidenden sozialen Positionen sowohl als Roma als auch als Kinder verstanden werden. Wie zuvor erwähnt, sind Roma-Kinder als Mitglieder der Roma-Minderheit systematischen Diskriminierungspraktiken -und Politik in ganz Europa ausgesetzt, die nicht auf den Bildungsbereich beschränkt sind. Zudem werden ihre Stimmen als Kinderkaum respektiert oder berücksichtigt, und ihre Menschenrechte werden von den nationalen Regierungen und dem EGMR konsequentnicht geachtet.

Die Anerkennung derIntersektionalität von Roma-Kindern ist für die Förderung ihrer Rechtevon wesentlicher Bedeutung, und wir bei Humanium engagieren uns stark für dieses Ziel. Treten SieHumanium bei, indem Sie eine Patenschaft für ein Kind übernehmen, eine Spende machen, Mitglied werden oder ehrenamtlich tätig werden!

Verfasst von Arianna Braga

Übersetzt von Patrick R.

Korrektur gelesen von Hettie M-J

Quellenverzeichnis:

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