Kinder in Grenz- und Asylverfahren: Push-Backs von Migrantenkindern an der Grenze

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Fehlende Bestimmungen hinsichtlich des Problems der Unsichtbarkeit von Kindern in Asylverfahren und ein Zuwanderungsrecht, das auf Erwachsene ausgerichtet ist, resultieren häufig in einem Mangel an Schutz dieser besonders gefährdeten Gruppe. Dies wird an der spanisch-marokkanischen Grenze in Melilla und Ceuta besonders deutlich, wo Migrantenkinder und andere Asylsuchende zurückgewiesen, Opfer von sogenannten „Push-Backs“ werden. Die willkürliche Behandlung von Kindern durch die spanischen Grenzbehörden führt zu mangelhaftem Schutz von Kindern, da sie unter einem unmenschlichen und degradierenden Umgang leiden und zurück in gefährliche und widrige Situationen geschickt werden.

Geografische Lage

Die spanischen Exklaven Melilla und Ceuta befinden sich im Norden des afrikanischen Kontinents und sind trotz ihrer Lage Teil des spanischen Königreichs. Beide Städte teilen die einzige Binnengrenze eines EU-Landes mit Afrika, genauer gesagt mit Marokko in Nordafrika.

Die gesamte spanisch-marokkanische Grenze ist durch einen Stacheldrahtzaun auf dem spanischen Gebiet geschützt. (European Centre for Constitutional and Human Rights, auf Deutsch: Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte, 2018). 1990 begann der Bau und damit auch Schutz der einzigen afrikanisch-europäischen Landesgrenze vor illegaler Einwanderung. Im Laufe der Jahre wurde der Grenzzaun hinsichtlich seiner Höhe verbessert und mit technischer Überwachung ausgestattet, was Spanien mehrere Hundert Millionen Euro kostete (wobei ein Teil dieser Summe aus EU-Mitteln stammte) (Amnesty International, 2015).

Rechtliche Lage

Nationaler Rechtsrahmen                                 

Bis Ende 2014 fehlten Spanien legale und verfügbare Verfahren, um an der Grenze Asyl zu beantragen. Zudem stand keine rechtliche Grundlage für die durchgeführten Zurückweisungsverfahren („Push-Backs“) zur Verfügung, da diese auf Protokollen beruhten, die das Verfahren zwar legitimierten, jedoch nicht legalisierten.

Am 1. April 2015 wurde eine Änderung des spanischen Organgesetzes 4/2015 durch das Hinzufügen der zehnten Zusatzbestimmung über das Sonderregime von Ceuta und Melilla verabschiedet, welche eine rechtliche Grundlage für diese „Push-Backs“ schafft. Diese zehnte Zusatzbestimmung erlaubt es den Grenzbeamten, „ausländische Staatsangehörige“ abzuweisen, „die an der  Grenzlinie der territorialen Abgrenzung Ceutas und Melillas beim Versuch entdeckt werden, die Grenzsperrgebietselemente zu überwinden, um die Grenze illegal zu überqueren […], um sie von der illegalen Einreise abzuhalten“ (Organgesetz 4/15, zehnte Zusatzbestimmung).

Abgesehen von einem allgemeinen Verweis auf die internationalen Menschenrechte und internationale Schutzstandards sieht das Sonderregime von Ceuta und Melilla keine spezifischen Bestimmungen vor, die eine differenzierte Behandlung von Kindern umsetzen oder fordern und deren einzigartige Schutzbedürftigkeit anerkennen, nicht einmal im Falle einer illegalen Einreise in das spanische Hoheitsgebiet.

Spanisch-marokkanisches Rückübernahmeabkommen

1992 wurde mit dem Rückübernahmeabkommen zwischen Marokko und Spanien ein bilaterales Abkommen zur Zusammenarbeit bei der Rückübernahme von illegal von Marokko nach Spanien kommenden Migranten geschlossen. Dieses Abkommen machte Marokko zum Torwächter der europäischen Außengrenze.

Das Rückübernahmeverfahren, verankert in den Artikeln 1 bis 5 des Abkommens, sieht vor, dass Spanien einen formellen Antrag auf Rückübernahme der Migranten durch Marokko stellen kann, sofern diese das spanische Hoheitsgebiet illegal betreten haben. Zudem versäumt es das Rückübernahmeabkommen, Bestimmungen zu implementieren, die die Schutzbedürftigkeit von Kindern berücksichtigen und eine Verpflichtung für Staaten zu schaffen, angemessene Maßnahmen einzuführen, um dieser gerecht zu werden.

Migrantenkinder an der Grenze

Zugang zu Migrantenschutz

Wegen des Fehlens offizieller und anerkannter Aufnahmezentren für Asylsuchende leben viele Migrantenkinder in informellen Lagern und Siedlungen in Marokko (Human Rights Watch, 2014). Die Mehrheit der Kinder in diesen Lagern stammt aus Ländern südlich der Sahara, da laut dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (Englisch: United Nations High Commissioner for Refugees, UNHCR) für diese Länder der Zugang zu etablierten, legalen und sicheren Antragsverfahren auf internationalen Schutz praktisch unmöglich ist (UNHCR, 2018). Die marokkanischen Behörden kontrollieren den Zugang zu legalen Asylbüros an der Grenze. Laut Veröffentlichungen des UNHCR beantragten zwischen 2014 und 2017 nur 35 Menschen aus Ländern südlich der Sahara (im Vergleich zu 11.150 Menschen aus dem Nahen Osten und Nordafrika) Asyl (UNHCR, 2018).

Der fehlende Zugang zu regulären Grenzverfahren treibt Kinder aus Ländern südlich der Sahara dazu, die existierenden Verfahren zu umgehen. Sie nähern sich den Grenzen illegal, in der Hoffnung, in den rechtlichen Verantwortungsbereich Spaniens zu fallen und somit die spanische Verpflichtung zur Überprüfung ihrer Schutzbedürftigkeit auszulösen (European Council on Refugees and Exiles, 2020). Verglichen mit den regulären Wegen sind die illegalen Routen extrem gefährlich und mit einem hohen Risiko für Leben und Wohlbefinden dieser Menschen verbunden (La Sexta, 2020).

Zugang zu Kindesschutz

Trotz der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) unterscheidet die marokkanische Regierung nicht zwischen besonders gefährdeten Gruppen, speziell Kindern (Human Rights Watch, 2014). Die marokkanischen Behörden, vertreten durch die „Moroccan Auxiliary Forces“ (MAF, auf Deutsch etwa: Marokkanische Hilfstruppen), setzen die Kinder in den informellen Lagern regelmäßig willkürlicher Gewalt aus (Humans Rights Watch, 2014).

Laut Nils Melzer, UN-Sonderberichterstatter über Folter, und dem Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (Englisch: Office of the High Commissioner on Human Rights, OHCHR) kommt diese Behandlung der Kinder in informellen Lagern nahe den Städten Nador und Oujda Misshandlung und einem Verstoß gegen das Verbot von Folter, unmenschlicher und degradierender Behandlung gleich (OHCHR, 2018). Zudem ist der KRK-Ausschuss besorgt über die Umsetzung der Verfahrensgarantien, welche im Grundsatz „des besten Interesses des Kindes“ verankert sind. Auch betrachtet der Ausschuss den Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, den sich verschlechternden Gesundheitszustand von Kindern in Auffanglagern für Migranten und die Festnahme von geflüchteten und asylsuchenden Kindern mit Sorge.

Spaniens Push-Backs (Hot Returns)

Definition

„Hot Returns“ oder sogenannte „Push Backs“ beschreiben Ausweisungen auf einer de facto-Basis und ohne verfahrensrechtliche Garantien und Schutz jedweder Person, die illegal in ein Land einreist. Insbesondere „Ausweisungen ohne individuelle Überprüfung der Schutzbedürftigkeit sind ein dokumentiertes Phänomen an europäischen Grenzen sowie auf den Hoheitsgebieten weiter inländisch gelegener Mitgliedsstaaten geworden. Da diese Praktiken weit verbreitet und in manchen Ländern systematisch sind, können diese „Push Backs“ als Teil nationaler Politik statt als gelegentliche Handlungen betrachtet werden. Das größte mit Push-Backs verbundene Risiko ist das der Abschiebung.“ (Parlamentarische Versammlung des Europarates, 2019)

Vorgehensweise

„Die Guardia Civil hat mich zwei Mal ausgewiesen. Es gab keine Möglichkeit einer Befragung, oder meine Geschichte zu erzählen. Sie fragen dich nicht nach deinem Alter oder sonst was, sie weisen dich nur aus. Die Guardia Civil übergab mich dem marokkanischen Militär, das mich überall [auf meinem Körper] mit Holz geschlagen hat.“

Loïc E., 2012

Die Menschen werden willkürlich festgenommen, oft gewaltsam und durch die Tore der Zaunstruktur zurück in das marokkanische Gebiet gedrängt oder an die marokkanischen Sicherheitskräfte übergeben, welche häufig exzessive Gewalt anwenden (Human Rights Watch, 2014). Diese Vertreibungen werden ohne Registrierung oder Überprüfung der Identität und Gefährdung des Migranten oder der Migrantin durchgeführt, da die spanischen Behörden diese Menschen nicht als auf ihrem Hoheitsgebiet oder in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlich betrachten (Human Rights Watch, 2014).

Die spanischen Behörden wenden eine operative Auslegung von Grenzen an, die ihnen die Möglichkeit gibt, die Grenzlinien mit der Position der Grenzbeamten zu verschieben. Das Ergebnis dieser Interpretation ist es, dass Spanien von den Menschen verlangt, die Reihe der Grenzbeamten physisch zu durchqueren, um rechtlich geltend machen zu können, sich auf spanischem Boden zu befinden (Human Rights Watch, 2014).

Diese Auffassung erlaubt es den spanischen Behörden, die Grenzlinie je nach Einzelfall zu bewegen (Jesuit Migrant Service, o.D.), und bestreitet jegliche rechtliche Verantwortung für Migrantinnen und Migranten, die sich durch Überqueren der Territorialgrenzen auf spanischem Hoheitsgebiet befinden und effektiv unter Kontrolle der spanischen Behörden stehen (UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2019). Diese Rechtsauffassung steht im Konflikt mit der allgemein akzeptierten und verbindlichen Auffassung von rechtlicher Zuständigkeit, welche der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seiner Jurisprudenz als das Ausüben effektiver Kontrolle über eine Person oder ein Gebiet – de facto or de jure – definiert hat (Al-Skeini u.A. GB, 2011).

Sichtweise des UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes

In seinem Gutachten über D. D. gegen Spanien im Jahr 2019 hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zum Ausdruck gebracht, dass das oben beschriebene, von Spanien durchgeführte Verfahren an der Grenze zu Marokko einen Verstoß gegen die Artikel 3, 20 und 37 der UN-Kinderrechtskonvention darstellt (UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2019).

D. D. ist ein malischer Staatsbürger, geboren am 10. März 1999. Am 02. Dezember 2014 erreichte er Spanien als unbegleitetes Kind. Nachdem er illegalerweise versucht hatte, die Grenze durch Erklimmen des Grenzzauns zu überqueren, und dort mehrere Stunde verweilte, ohne irgendwelche Hilfe von den spanischen Behörden zu erhalten, wurde er verhaftet und sofort Marokko überstellt. Zuvor hatte er keinerlei rechtliche oder sprachliche Unterstützung erhalten, und es fanden auch weder eine erste Einschätzung seines Status als unbegleitetes Kind, noch eine Identitätsprüfung, eine Befragung oder irgendeine Prüfung seiner spezifischen persönlichen Umstände und Vulnerabilität statt (UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2019).

In seinem Gutachten hebt der Ausschuss hervor, dass ein Vertragsstaat, „die Verpflichtung hat, ein Kind keinem Land zu überstellen, in dem ernstliche Gründe für die Annahme bestehen, dass das Kind dort dem realen Risiko unwiederbringlicher Schäden ausgesetzt wird“ (UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2019). Im Falle von D. D. waren die spanischen Behörden einer solchen Verpflichtung durch Unterlassen des Überprüfens der Identität, der persönlichen Umstände und Gefährdungslage sowie des Risikos der Verfolgung und irreparabler Schäden, nicht nachgekommen (UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2019).

Spanien hat darüber hinaus, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Verhältnisse, denen ein Flüchtlingskind im Grenzbereich ausgesetzt ist, der Misshandlungen und Gewalt sowie der Art und Weise, in der D. D. ausgewiesen wurde, gegen die Artikel 3 und 37 der Konvention verstoßen. Die nicht erfolgte Identitäts- und Situationsüberprüfung im Fall D. D. verstößt zudem gegen Artikel 3 und 20 der Konvention (UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2019). Trotz dieser vom KRK-Ausschuss vertretenen Auffassung und der Verpflichtung gemäß Artikel 11 des Fakultativprotokolls über ein Kommunikationsverfahren von 2014 behält Spanien die implementierten Verfahren bei und verletzt somit weiterhin systematisch das Recht des Kindes in Grenzverfahren (UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2019).

Der letzte gut dokumentierte Bericht über einen Push-Back an der spanisch-marokkanischen Grenze wurde im Januar 2020 bestätigt, als 42 Menschen, darunter zwei Kinder, in schlechtem Gesundheitszustand von der Guardia Civil willkürlich von den spanischen Chafarinas Inseln in den marokkanischen Hafen Ras El Mar zurückgewiesen wurden (Cadenaser, 2020). Die spanische Regierung leugnete diesen Vorfall ungeachtet eindeutiger und stichhaltiger Beweise, die das Geschehen in Form von Fotos und GPS-Standorten dokumentieren. Die Regierung stellte diesen „Push-Back“ als eine Rettungsaktion der marokkanischen Behörden ohne jegliche Beteiligung der Guardia Civil dar.

Lassen Sie uns jetzt handeln!

Trotz quasi universeller Anerkennung der Kinderrechte und des Kindes als individuellem Rechtsinhaber in der UN-Kinderrechtskonvention, ist der Weg zu ihrer Umsetzung und Anerkennung im Schnittpunkt von Kinderschutzrechten und Flüchtlings- sowie Zuwanderungsrecht noch weit. Die Staaten müssen den existierenden Rahmen des internationalen Flüchtlings- und Zuwanderungsrechts erweitern, um einen effektiven und altersgerechten Schutz von Migrantenkindern zu gewährleisten.

Humanium setzt sich als Mitglied von Child Rights Connect, der Organisation, die die UN-Kinderrechtskonvention ausarbeitete, stark für den Schutz gefährdeter Kinder weltweit ein. Humanium engagiert sich für eine Welt, in der Kinderrechte weltweit und effektiv respektiert, geschützt und in allen Situationen, in denen ein Kind betroffen ist, durchgesetzt werden. Sie können dabei helfen, auf die Anliegen von Kindern aufmerksam zu machen, indem Sie Humanium unterstützen – durch eine Patenschaft für ein Kind, eine Spende, indem Sie Mitglied werden oder sich ehrenamtlich engagieren.

Geschrieben von Alexander Weihrauch

Übersetzt von Sidonie Rüschkamp

Korrektur gelesen von Rebecca Richter

Für mehr Informationen:

El Diario (n.d.), “The deaths from Ceuta”, translated from: El Diario, ‘Las muertes de Ceuta’, available in Spanish.

Bibliografie:

2014 Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on a communications procedure

Amnesty International (2015), „Fear and Fences – Europe´s approach to keeping refugees at bay “.

Cadenaser (3 January 2020), “The Guardia Civil returns “hot” the 42 persons who arrived on the Chafarinas Islands this morning”, translated from: Cadenaser, “La Guardia Civil expulsa „en caliente“ a Marruecos a las 42 personas que habían llegado esta madrugada a las Islas Chafarinas; available in Spanish.

Committee on the Rights of the Child (1 February 2019), “Advisory opinion on D.D. vs. Spain”, CRC/C/80/D/4/2016.

Committee on the Rights of the Child (October 2014), “Concluding observations on the combined third and fourth periodic reports of Morocco”, CRC/C/MAR/CO/3-4.

ECtHR (13 February 2020), N.D and N.T. v. Spain, Judgement, Appl. no. 8675/15 and 8697/15.

ECtHR (7 July 2011), Al-Skeini and others v the United Kingdom, Judgement, Appl. no. 55721/07.

Entre Pueblos (2020), “Communication about the hot returns from Chafarinas on 3 January”; translated from: Entre Pueblos, “Comunicado sobre la devolución en caliente de Chafarinas del 3 de enero”. 

European Centre for Constitutional and Human Rights (September 2018), “Case Report Melilla”.

European Council on Refugees and Exiles (2020), “Spain: Access to the territory and push backs”, Asylum Information Database.

Human Rights Watch (February 2014), “Abused and Expelled – Ill-treatment of Sub-Saharan African Migrants in Morocco”.

Human Rights Watch interview with Loïc E., Nador, December 9 2012, in: Human Rights Watch (February 2014), “Abused and Expelled – Ill-treatment of Sub-Saharan African Migrants in Morocco”.

Jesuit Migrant Service Spain (n.d.); University Institute of Studies on Migration; “No protection at the border: Human Rights at the southern frontier: between Nador and Melilla”.

La Sexta (16 January 2020), “17-year-old migrant rescued from car dashboard in Melilla”, translated from: La Sexta, “Rescatan a una migrante de 17 años oculta en el salpicadero de un coche en Melilla”.

Ministry of Interior (16 March 2015), press release “Jorge Fernández Díaz stresses that the opening of the International Protection Offices reaffirms Spain’s commitment to the defence of human rights” , translated from: Ministerio del Interior, “Jorge Fernández Díaz subraya que la apertura de las Oficinas de Protección Internacional reafirma el compromiso de España con la defensa de los derechos humanos„.

OHCHR (March 2018), “Migration policies can amount to ill-treatment and torture, UN rights expert warns”, Geneva.

Organic law 4/2015, of 30 March, on the Protection of the Public Security, p. 27242 (Ley Orgánica 4/2015, de 30 de marzo, de protección de la seguridad ciudadana, pag. 27242).

Parliamentary Assembly of the Council of Europe (28 June 2019), Resolution 2299, “Pushback policies and practice in Council of Europe member States”, para. 1.

The Agreement between the Kingdom of Spain and the Kingdom of Morocco on the movement of people, the transit and the readmission of foreigners who have entered illegally entered into force on 21 October 2012. It had been provisionally applied since 13 February 1992, date of its signature.

UNHCR (3 April 2018), “Supplementary observations by the Office of the United Nations High Commissioner for Refugees in the cases of N.D. and N.T. v. Spain before the Grand Chamber of the European Court of Human Rights”. UNHCR (February 2019), “Fact Sheet – Morocco”, p. 3.