Kinder in Malaysia

Kinder in Malaysia

Kinderrechte in Malaysia durchsetzen

Die malaysische Regierung präsentiert ihr Land als eines, in dem unterschiedliche ethnische Gruppen friedlich und harmonisch zusammenleben. Die Realität sieht aber leider anders aus. Kinder ethnischer oder religiöser Minderheiten stehen vor vielen Hindernissen, aber auch sonst wird den Kinderrechten viel zu wenig Beachtung geschenkt.

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Index der Realisierung von Kinderrechten : 7.73/10
Orange Stufe : Wahrnehmbare Probleme

Bevölkerung: 29,95 M.
Bev. 0-14 Jahren: 29,1 %

Lebenserwartung: 75 Jahre
Kindersterblichkeit: 9 ‰

Hauptprobleme mit denen Kinder in Malaysia konfrontiert sind:

Armut

Viele Kinder in Malaysia leiden unter Armut. Obwohl die Regierung einiges an Bemühungen unternommen hat, um die Situation zu verbessern, schätzt die UNICEF die Zahl der Kinder unter 15, die unter schwierigen Bedingungen leben und deren Grundbedürfnisse nicht gedeckt sind, auf mehr als 72.000.

Die Organisation arbeitet eng mit der Regierung zusammen, um die Armut und deren Folgen für Kinder zu bekämpfen.

Recht auf Bildung

Recht auf Bildung In Malaysia gilt eine Schulpflicht für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren, und der Besuch öffentlicher Schulen ist kostenlos. Der Unterricht findet hauptsächlich auf Malaiisch und Englisch statt, aber auch Chinesisch und Tamil sind nicht selten Unterrichtssprache.

Ungefähr 90% der Kinder gehen zur Schule. Dabei gibt es aber enorme Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Gegenden. Kinder auf dem Land, zumeist indigener Abstammung, besuchen oft keine Schule. Und nur ein Viertel der 90% beendet die Grundschule.

Nicht-Staatsbürger müssen extra Gebühren zahlen, um ihre Kinder zur Schule schicken zu können.

Mädchen ist der Zugang zu Schulbildung manchmal aus rein kulturellen Gründen gänzlich verwehrt. Doch zum Glück verbessert sich die Bildungspolitik sowie im allgemeinen auch die Geschlechtergleichstellung.

Recht auf Identität

Kindern von Einwanderern oder Asylsuchenden ist es durch die Malaysischen Behörden untersagt, sich registrieren zu lassen. Asylbewerber riskieren eine Haftstrafe wegen illegaler Einwanderung, wenn sie versuchen, ihre Kinder registrieren zu lassen.

Auch Eheschließungen zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen werden nicht anerkannt. Eltern, die in einer solchen Mischehe leben, haben ebenfalls Probleme, ihre Kinder registrieren zu lassen.

Ohne Geburtsurkunde sind die Kinder staatenlos und es ist ihnen nicht erlaubt, eine Schule zu besuchen. Damit ist sowohl ihr Recht auf eine eigene Identität als auch ihr Recht auf Bildung nicht gewahrt.

Recht auf Gleichbehandlung

Diskriminierung von Kindern ethnischer Minderheiten

Die Bevölkerung in Malaysia setzt sich hauptsächlich aus drei Ethnien zusammen: 60% Malaien, 25% Chinesen und 10% Inder.

Vor einigen Jahren haben die Malaysischen Behörden ein ethnisches Diskriminierungsprogramm entwickelt, welches Malaien begünstigt. Die Regierung befürchtete, dass ethnische Minderheiten eine Vereinheitlichung des Landes verhindern. Also versuchten sie, den Malaien bessere Möglichkeiten zu bieten, zum Nachteil der Minderheiten.

Diese Politik hat es Kindern von Chinesen, Indern und anderen Minderheiten unmöglich gemacht, die gleichen Leistungen zu erhalten wie malaiische Kinder, insbesondere Bildung.

Diskriminierung von Kindern religiöser Minderheiten

Die Staatsreligion in Malaysia ist der Islam und 60% der Bevölkerung sind Muslime. Auch wenn es keine Verfolgung religiöser Minderheiten gibt, werden sie dennoch diskriminiert. Religiöse Freiheit existiert auf Grund der Radikalisierung des Landes nur in der Theorie. Christliche Kinderbücher, zum Beispiel, wurden von Malaysischen Behörden konfisziert mit der Begründung, die Abbildungen der Propheten Moses und Abraham verletzen das islamische Recht (Scharia).

Hindus, Christen, Buddhisten und andere Religionsgruppen fühlen sich mehr und mehr ins Visier genommen, da ihre Rechte auf freie Religionsausübung immer weiter eingeschränkt werden.

Diskriminierung von Mädchen

Die Gleichstellung von Mann und Frau ist in Malaysia nicht selbstverständlich. Um Mädchen wird sich nicht in gleicher Weise gekümmert wie um Jungs. Beachtliche Fortschritte hat es aber bereits im Bereich Bildung für Mädchen gegeben.

Weibliche Genitalverstümmelung
Unter malaysischen Muslimen ist die weibliche Genitalverstümmelung (auch Beschneidung genannt) weit verbreitet. Der Eingriff wird üblicherweise von Ärzten oder Hebammen durchgeführt, wenn die Mädchen ein paar Monate alt sind.

Und auch wenn diese Genitalverstümmelungen unter weitaus hygienischeren Umständen durchgeführt werden als in einigen afrikanischen Ländern, stellt der Eingriff eine Gefahr für die Gesundheit und sogar das Leben der Mädchen dar. Weibliche Beschneidung wird als kulturelle Tradition von Generation zu Generation weitergegeben, ungeachtet der Grausamkeit und der Schmerzen, die den Mädchen dadurch zugefügt werden.

Eheschließung von Kindern

Nach islamischem Recht liegt das Mindestalter zum Heiraten für Jungs bei 18 und für Mädchen bei 16 Jahren. Muslime unter 16 müssen sich vor einem religiösen Gericht die Erlaubnis zur Hochzeit geben lassen.

Jeder Muslim, der heiraten möchte, muss sich obligatorisch einem vorehelichen HIV/AIDS-Test unterziehen. Diese Untersuchung nutzt die Regierung dazu, Kinder, die heiraten möchten, zu erfassen. Es macht aber den Anschein, dass die Regeln, nach denen die religiösen Gerichte handeln, strenger werden und weniger Genehmigungen für Kinderehen gegeben werden als in den Jahren zuvor.

Nach einer öffentlichen Hochzeitsfeier eines 14-jährigen Mädchens mit einem 23-jährigen Lehrer im Dezember 2010 entbrannte in dem Land eine Diskussion zu diesem Thema. Das Ministerium für Frauen, Familie und Gemeinschaftsentwicklung hat eine Erklärung veröffentlicht, wonach die Eheschließung von Kindern moralisch und gesellschaftlich inakzeptabel ist.

AIDS

Einiger Anstrengungen zur Vorbeugung zum Trotz nimmt die Zahl von HIV/AIDS-Infektionen in Malaysia zu. Es gibt einfach nicht genügend Mittel, um effizient gegen alle Probleme vorgehen zu können.

Das UN-Komitee für Kinderrechte macht besorgt auf die steigende Zahl von AIDS-Waisen aufmerksam und unterstützt das Land darin, Schutzprogramme zu organisieren uns so Abhilfe zu schaffen.

Hilfreich wären aber auch nationale Aufklärungsprogramme, die die Bevölkerung über Möglichkeiten zum Schutz gegen den Virus informieren. Leider ist AIDS in Malaysia aber noch immer ein heikles Thema, was die effektive Verbreitung von Vorbeugungsinformationen sowohl unter Erwachsenen als auch bei Kindern sehr schwierig macht.

Kinder – Opfer von Gewalt

In Malaysia ist Folter nicht verboten. Das Strafrecht sieht Schläge und Peitschenhiebe durchaus auch als Alternative zu einer Gefängnisstrafe vor. Diese Strafe wird üblicherweise bei erwachsenen Männern und Jungs ab einem Alter von zehn Jahren ausgeübt, selbst wenn ihre Straftat kein Gewaltdelikt war. Die Jungs erhalten dann meist zehn Hiebe. In einigen Staaten bleiben Frauen und Mädchen von solchen Maßnahmen verschont.

Todesstrafe für Kinder

Die Todesstrafe ist in diesem Land leider auch für Kinder erlaubt, was im Gegensatz zu ihrem Recht auf Leben steht. Die Möglichkeit der Todesstrafe gibt es aber nur für eine bestimmte Reihe von Straftaten, die meist in irgendeiner Art und Weise die nationale Sicherheit gefährden. Dazu zählt zum Beispiel die Benutzung von Schusswaffen, Munition oder Sprengstoffe, die Störung der internen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung sowie Terrorismus. Seit einigen Jahren ist die Todesstrafe jedoch nicht an Minderjährigen ausgeübt worden.

Lebenslange Haft

In Fällen, wo die Straftaten die Todesstrafe nicht zulassen, ist die lebenslange Haft ein alternatives Urteil gegen Kinder.

Prinzipiell ist aber lebenslange Haft für Kinder unter 14 Jahren nicht erlaubt. Allerdings greift diese Regelung nicht bei Menschen, die Schusswaffen oder Sprengstoffe besitzen, die die interne Sicherheit oder die öffentliche Ordnung stören oder die in Verbindung mit Terrorismus stehen.

Sexuelle Ausbeutung

Kinderprostitution

In ländlichen Gebieten ist sexuelle Ausbeutung von Kindern nicht unüblich. Kinder, die auf der Straße leben oder arbeiten, fallen dem häufig zum Opfer. Malaysia ist für viele Frauen und Mädchen aus Indonesien, Thailand, den Philippinen, Kambodscha, Vietnam, Myanmar, der Mongolei und China Zielland. Sie kommen mit der Hoffnung auf ehrliche Arbeit und einem besseren Leben, landen dann aber häufig in der Prostitution.

Auch Kinderhandel spielt in dem Land eine Rolle; sexuelle Ausbeutung aus kommerziellen Gründen.

Kinder, die in der Prostitution gelandet sind, werden als Verbrecher oder illegale Einwanderer wahrgenommen und nicht als das, was sie eigentlich sind: Opfer.

Sexueller Missbrauch

In Malaysia werden Kinder häufig in ihren eigenen Familien sexuell missbraucht, auch Inzest genannt.

Inzest wiederum wird mit einer Gefängnisstrafe von 6-20 Jahren und Prügel bestraft. Aussagen der Kinder werden allerdings nur akzeptiert, wenn es stichhaltige Beweise gibt. Doch meistens ist das Kind der einzige Zeuge dieses Verbrechens.

Kinderarbeit

Für Kinder unter 14 Jahren ist das Arbeiten verboten, sie dürfen aber in Familienbetrieben aushelfen. Auch im Entertainment, für die Regierung, in Schulen oder als Lehrlinge dürfen Kinder beschäftigt werden.

In jedem Fall ist es einem Kind jedoch nicht erlaubt mehr als sechs Stunden am Tag und sechs Tage die Woche oder Nachts zu arbeiten. Diese Regelungen sind aber definitiv noch zu locker, um die Interessen von Kindern wahren zu können.

Straßenkinder

In dem Bundesstaat Sabah bringen illegale Einwanderer ca. 15.000 Kinder zur Welt, die dann auf der Straße leben. Diese Kinder werden nicht öffentlich registriert und sind damit auch keine Bürger des Landes.

Sie haben keine Chance auf staatliche Unterstützung und fallen so oft Kinderhandel zum Opfer. Um ihre Grundbedürfnisse zu sichern, sind sie zur Prostitution oder Kinderarbeit gezwungen oder werden Teil krimineller Machenschaften.

Auch Flüchtlingskinder und ihre Familien befinden sich in einer sehr ähnlichen Lage wie Straßenkinder. Sie werden in dem Land nicht willkommen geheißen, bekommen keinerlei Schutz oder Zugang zu Bildung. Auch sie werden oft Opfer von Menschenhandel und Sklaverei.

Malaysia hat weder die Flüchtlingskonvention noch das Protokoll dazu ratifiziert und auch Rechtsschutz gibt es keinen. Flüchtlinge können somit jeder Zeit abgeschoben und in ihr Land zurück geschickt werden auch wenn sie das in Lebensgefahr bringt.