Die Kinder von El Salvador

Die Durchsetzung der Kinderrechte in El Salvador

El Salvador ist ein komplexes Land, das von Bandengewalt geprägt ist, welche die Kinder und die Wahrung ihrer Grundrechte stark beeinträchtigt. Dies verschärft die Herausforderungen, die in dem Land bereits bestehen. Dennoch hat das Land Fortschritte gemacht, insbesondere in Bezug auf die Gesetzgebung, die Lebensqualität und die Versorgungsleistungen, was zu einem Rückgang der Kindersterblichkeitsrate geführt hat (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 1).

Es ist anzumerken, dass es aufgrund von Herausforderungen bei der Datenerhebung schwierig ist, die Fortschritte bei der Umsetzung und Einhaltung der Kinderrechte zu verfolgen. Das steht wiederum im Widerspruch zur Allgemeinen Bemerkung Nr. 5 des Ausschusses für die Rechte des Kindes aus dem Jahr 2003 (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 3). 

Index der Realisierung von Kinderrechten: 7,41/10
Rote Stufe:
Schwierige Lage

Bevölkerung: 6.4 Millionen
Bev. 0-14 Jahren: 27 %

Lebenserwartung: 75 Jahre
Kindersterblichkeit: 22 ‰

El Salvador auf einen Blick

El Salvador ist das kleinste Land in Mittelamerika und dennoch das am dichtesten besiedelte, insbesondere in der Hauptstadt (CIA, o. D.). Obwohl es sich um die viertstärkste Volkswirtschaft Mittelamerikas handelt, ist die Armutsquote sehr hoch. Dies geht mit erheblichen strukturellen Fehlentwicklungen einher (Generaldirektion des Schatzamtes, 2019), die insbesondere mit Korruption (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 2) und Gewalt zusammenhängen. 

Aufgrund der Bandenaktivitäten, die ganze Landstriche kontrollieren, verzeichnet das Land eine der höchsten Mordraten der Welt (CIA, o. D.). Diese Gruppen erpressen die Einwohner, wenn sie nicht gerade Kinder zwangsrekrutieren oder sexuell missbrauchen. Laut Human Rights Watch „töten, verschleppen, vergewaltigen oder vertreiben die Gangs diejenigen, die Widerstand leisten“. Dies wirkt sich stark auf die Beachtung der Rechte von Kindern aus (Human Rights Watch, o. D.).

Die Stellung der Kinderrechte [1]

Auf internationaler Ebene hat El Salvador mehrere grundlegende Kinderrechtsübereinkommen ratifiziert, darunter :

Der Kinderrechtsausschuss hat das Land nachdrücklich aufgefordert, weiterhin Konventionen zu ratifizieren, um das System zum Schutz der Kinderrechte zu stärken, wie etwa das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen von 2006, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 2002 (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 3). Der Bericht der Arbeitsgruppe für die allgemeine regelmäßige Überprüfung stellt in seinem Report von 2020 das Gleiche fest (Menschenrechtsrat, 2020, S. 10). 

Auf nationaler Ebene hat El Salvador mehrere Maßnahmen zur besseren Umsetzung des Übereinkommens eingeführt, darunter:

  • Das Allgemeine Jugendgesetz, das 2012 verabschiedet wurde.
  • Die Nationale Politik für den umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen (2013-2023), der Plan „El Salvador Educado“ (El Salvador aufgeklärt) (2016-2026).
  • Die Änderung des Zivilgesetzbuches zur Beendigung der Kinderehe. 
  • Die Umstrukturierung des Salvadorianischen Instituts für die ganzheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und des Nationalen Rates für Kinder und Jugendliche.
  • Die Einführung von Kommunikationskampagnen zur Prävention von Kindesmisshandlung und sexueller Gewalt.
  • Die Änderung des Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2017, das nun jegliche Form von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in allen Arten von Bildungseinrichtungen verbietet (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 1 / Menschenrechtsrat, 2020, S. 2-3).

Damit diese Maßnahmen jedoch ihre volle Wirkung entfalten können, muss El Salvador ausreichende finanzielle, personelle und technische Ressourcen bereitstellen können. Dies ist allerdings nicht immer der Fall, entgegen der nationalen Politik (2012-2023) zum umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 2).

Auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen

Das Recht auf Bildung

Der Mangel an Ressourcen erstreckt sich auch auf ganze Sektoren, die mit der Umsetzung der Kinderrechte in Zusammenhang stehen, insbesondere auf das Recht auf Bildung. Das Bildungssystem ist stark unterfinanziert. Mit nur 3,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2018 werden die international anerkannten Mindestinvestitionsniveaus nicht erreicht (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 2). 

Dieser Finanzierungsmangel wirkt sich auf die Qualität der schulischen Infrastruktur aus: Viele Schulen haben keinen Zugang zu Wasser, Strom und hygienischen sanitären Einrichtungen. Der Zugang zu Einrichtungen wie Bibliotheken oder zu Computern und Internet, die in vielen Schulen der Nordhalbkugel zu den üblichen Ressourcen gehören, wird nicht einmal in Betracht gezogen, während gleichzeitig ein akuter Mangel an Lehrkräften herrscht. Der Zugang zur Schule selbst ist schwierig, da in vielen Gegenden Unsicherheit aufgrund von Bandenaktivitäten herrscht (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 12).

All diese Faktoren begünstigen den Schulabbruch, der in El Salvador vor allem in der Sekundarstufe eine echte Herausforderung darstellt (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 12). Zwei Kategorien von Minderjährigen werden vom Kinderrechtsausschuss besonders hervorgehoben: Zum einen jugendliche Mütter und zum anderen Kinder, die innerhalb des Landes migrieren oder vertrieben werden. So werden beispielsweise keine Maßnahmen ergriffen, um die Rückkehr von Teenagermüttern nach der Entbindung zu fördern (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 12).

Positiv ist zu vermerken, dass El Salvador ein nationales Alphabetisierungsprogramm umgesetzt hat, welches von der internationalen Gemeinschaft begrüßt wurde. Darüber hinaus haben alle Schüler öffentlicher Schulen Schulmaterial erhalten und einige Schulen verfügen nun über eine Kantine (Menschenrechtsrat, 2020, S. 11). 

Das Recht auf Leben

Das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung ist nicht nur in der Konvention über die Rechte des Kindes enthalten, sondern stellt auch eines der Leitprinzipien dieses Vertrags dar. Es bedeutet unter anderem, dass ein Kind das „Recht hat, vor Handlungen und Unterlassungen geschützt zu werden, deren Zweck oder erwartetes Resultat ein unnatürlicher oder vorzeitiger Tod ist“ (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2017, S. 12).

Derzeit wird dieses Recht in diesem Land jedoch nicht eingehalten. Die Mordrate ist sehr hoch und betrifft insbesondere Jungen. Innerhalb von sieben Jahren wurden mehr als 4000 Todesfälle registriert. 

Wie bereits erwähnt, ist diese Situation jedoch auch an einen erheblichen Mangel an zugänglichen Informationen über Ermittlungen und Strafverfolgung gekoppelt (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 4). Auch Waffen stellen in diesem Land eine große Problematik dar.  Die Regierung unternimmt wenig, um die Verfügbarkeit von Waffen und den leichten Zugang zu ihnen zu kontrollieren, um somit gegen die Waffenproblematik vorzugehen (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 4).

Das Recht auf Gesundheit

Ein Recht, das einhergeht mit dem vorherigen Recht, ist das Recht auf Gesundheit – ein Recht, das salvadorianischen Kindern nicht garantiert wird. Ähnlich wie der Bildungssektor leidet auch der Gesundheitssektor unter unzureichend bereitgestellten Budgets (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 2).

Die Abhängigkeit von Alkohol, Tabak und Drogen stellt beispielsweise eine große Herausforderung für die öffentliche Gesundheit dar und betrifft insbesondere junge Minderjährige. Die Bereitstellung von Ressourcen für die Einrichtung von Gesundheitszentren, die auf Suchtkrankheiten spezialisiert sind, und für Sensibilisierungskampagnen ist in diesem Land von entscheidender Bedeutung (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 10). 

Der Kinderrechtsausschuss hat sich besonders mit dem Fall schwangerer Teenager befasst, da dies eine wiederkehrende Situation darstellt (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 2) und mit extremer Gewalt einhergeht. Tatsächlich „betrifft ein Drittel aller Schwangerschaften Mädchen im Alter von 10 bis 18 Jahren und […] eine hohe Anzahl von Mädchen wird nach einer Vergewaltigung oder einem sexuellen Übergriff auf Minderjährige schwanger“ (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 9). 

Generell steht der Zugang zu Verhütungsmitteln und sexuellen Gesundheitsdiensten für Teenager nur sehr beschränkt zur Verfügung (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 9), doch die beklagenswerte Situation von Teenagermüttern geht noch darüber hinaus. Die häufigste Todesursache bei dieser Bevölkerungsgruppe ist Selbstmord.

Eine Abtreibung ist nicht möglich, selbst wenn die Schwangerschaft das Ergebnis von Vergewaltigung oder Inzest ist, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder der Fötus nicht lebensfähig ist. Ein solches Verbot führt zu gefährlichen Praktiken. El Salvador ist sich dieser Situation jedoch bewusst und hat eine sektorübergreifende nationale Strategie zur Verhinderung von Teenagerschwangerschaften für den Zeitraum 2017 bis 2027 sowie Sensibilisierungsprogramme eingeführt (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 10).

Das Recht auf Schutz

Gewalt steht für Kinder in El Salvador an der Tagesordnung. Körperliche Züchtigung gehört zu den Sitten des Landes (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 7). Das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verbietet nun jegliche Form von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in allen Arten von Bildungseinrichtungen (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 1 / Menschenrechtsrat, 2020, S. 2-3). 

Dennoch sind häusliche Fälle von Gewalt zu Erziehungszwecken immer noch üblich, was im Widerspruch zur Allgemeinen Bemerkung Nr. 8 von 2006 über das Recht des Kindes auf Schutz vor körperlicher Züchtigung und anderen grausamen oder erniedrigenden Formen der Bestrafung steht (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2007). Der Kinderrechtsausschuss hatte im Übrigen bereits in früheren Schreiben auf diese Situation hingewiesen. El Salvador muss diese Art der Bestrafung verbieten, aber vor allem muss es mehr Anstrengungen unternehmen, um eine positive Erziehung zu fördern (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 7).  

Zugleich werden den Institutionen des Landes zahlreiche Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung zur Anzeige gebracht. Zwischen 2012 und 2015 wurden den Schutzkommissionen fast 46.000 Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung gemeldet, die 52.065 Kinder betrafen. Mehr als 13.000 Fälle wurden 2016 vor den Nationalen Rat für Kinder und Jugendliche gebracht.

Es ist anzumerken, dass es nur wenige Daten über die Auswirkungen dieser Meldungen gibt (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 7). Darüber hinaus werden auch Kinder, welche in Heimen untergebracht sind, misshandelt, was bereits ein vom Kinderrechtsausschuss angesprochenes Problem war (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 8).

Risikofaktoren → Landesspezifische Herausforderungen

Gewalt

Wie eingangs erwähnt, gehört Gewalt zum Alltag der salvadorianischen Jugend. Jugendbanden oder sogenannte Maras haben in vielen Stadtvierteln ihre eigenen Gesetze. Jugendliche, sowohl Mädchen als auch Jungen, werden bereits im Alter von 12 Jahren rekrutiert (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 5-6) und sexuell missbraucht (Human Rights Watch, o. D.).

El Salvador hat den Plan „El Salvador Seguro“ (Sicheres El Salvador) verabschiedet, um die Probleme zu bekämpfen, aber es sind noch viele Anstrengungen nötig (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 5-6), insbesondere weil es auch hier an finanziellen, technischen und personellen Ressourcen mangelt (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 6). 

Die Mord- und Vermisstenrate bei Kindern ist nach wie vor sehr hoch, insbesondere aufgrund der Maras. Dieses Gefühl der Unsicherheit hat starke Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder (Hernández, 2018). Die Straffreiheit für Verbrechen, die von diesen Banden begangen werden, macht es schwierig, die Situation zu verbessern und auch das Bekämpfen struktureller Ursachen der Gewalt findet wenig Beachtung (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 5-6). 

Und doch gehört Gewalt zu den Hauptursachen für Vertreibung innerhalb des Landes (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 6). Dies wird durch „anhaltende Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und das Verschwindenlassen von Kindern durch die Polizei und der Streitkräfte, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung des organisierten Verbrechens“ verstärkt (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 6).  

Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Gewalt nicht nur ein Gefühl der Unsicherheit schafft, sondern auch Auswirkungen auf die Verwirklichung und den Schutz der Kinderrechte hat. So befinden sich beispielsweise viele Schulen in Gebieten, die von den Maras kontrolliert werden, oder in Gebieten, in denen Drogen- und Waffenhandel besonders stark verbreitet sind.

Es wurden Fälle von sexueller Gewalt und Kinderhandel in Schulen gemeldet und es gibt viele Morde an Lehrern und Schülern (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 11). Im Jahr 2017 befand sich fast die Hälfte aller öffentlichen Einrichtungen in Vierteln, in denen Banden das Sagen haben (Hernández, 2018). 

Diskriminierung

Die Geschlechterdiskriminierung ist eine der Herausforderungen, mit denen El Salvador konfrontiert ist. Die Diskriminierung betrifft Jungen und Mädchen auf unterschiedliche Weise. Mädchen werden besonders beim Zugang zu Bildung und sexuellen Gesundheitsdiensten diskriminiert.

Sie sind auch häufiger von sexueller Gewalt betroffen. Jungen hingegen leiden stärker unter den Stereotypen, die mit Gewalt verbunden sind. Ganz zu schweigen von der globalen Diskriminierung, von der indigene Kinder, Kinder mit Behinderungen und/oder Kinder aus der LGBTQI2+-Gemeinschaft betroffen sind (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 4). 

Die Maras verüben außerdem vor allem Taten, die einen homophoben Charakter aufweisen (Human Rights Watch, o. D.). Um Veränderungen herbeizuführen, hat El Salvador das Nationale System zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung und den Nationalen Plan für Gleichstellung (2016-2020) eingeführt (Menschenrechtsrat, 2020, S. 7).

Sexueller Missbrauch

Die sexuelle Gewalt gegen Mädchen nimmt in El Salvador in einer Atmosphäre völliger Straflosigkeit immer größere Ausmaße an. Zwischen Januar und August 2017 wurden 1029 Sexualstraftaten gegen Mädchen im Alter von 13 bis 17 Jahren verübt, darunter 769 Vergewaltigungen. Die Maras spielen bei diesen Taten eine große Rolle, da insbesondere Mädchen ab 12 Jahren als „zukünftige Ehefrauen“ angesehen werden (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 7). 

Es gibt jedoch auch Programme, um Mädchen zu helfen und sexuelle Gewalt zu bekämpfen, wie das Projekt „Ciudad Mujer Joven“ (Stadt der jungen Frauen) (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 7). Auf nationaler Ebene hat das Bildungsministerium eine nationale Umfrage zu geschlechtsspezifischer Gewalt und sexueller Orientierung gestartet, welche einhergeht mit der Gründung eines Ministerkabinetts von 2019 bis 2024, das Maßnahmen in diesen Bereichen umsetzen soll (Menschenrechtsrat, 2020, S. 7). Darüber hinaus berücksichtigt ein Teil des Plans für die nationale Sicherheit die Gewalt gegen Kinder (Menschenrechtsrat, 2020, S. 7). 

Armut

El Salvador ist ein Land, in dem große Ungleichheiten herrscht. Vor der Pandemie gab es eine leichte Verbesserung, denn zwischen 2012 und 2016 sanken die Armutsraten und die Ungleichheit (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 11).

Aufgrund der Pandemie und ihren Folgen geht die Weltbank jedoch davon aus, dass die Armutsquote von 29 % auf 40 % der Haushalte ansteigen und damit 600.000 Menschen betreffen wird.  Da fast 70 % der Erwerbstätigen in der Schattenwirtschaft arbeiten, würde dies die Einkommensungleichheit erhöhen (Direction générale du Trésor, 2021). Zu erwähnen ist auch, dass es starke Ungleichheiten zwischen städtischen und ländlichen Gebieten gibt (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 11).

Haushalte mit Kindern sind überproportional von Armut betroffen. Wirtschaftliche Not hat jedoch starke Auswirkungen auf die Verwirklichung der Kinderrechte. Beispielsweise ist sie eine der Ursachen für die starke Unterernährung von Kindern, von der Kinder in armen Haushalten besonders betroffen sind (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 11). Dies führt dazu, dass Kinder arbeiten und auf der Straße leben müssen (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2018, S. 14). 

Geschrieben von Juliette Bail

Übersetzt von Karolina Hofman

Korrektur gelesen von Dilan Martyson

Zuletzt aktualisiert am 26. Mai 2022

Quellen :

Comité des droits de l’enfant. (2017, juin 21). Observation générale no 21 (2017) sur les enfants des rues. Récupéré sur Convention relative aux droits de l’enfant: https://digitallibrary.un.org/record/1304490, consulté le 3 mai, 2022.

CIA. (s.d.). El Salvador. Récupéré sur The world factbook: https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/el-salvador/,  consulté le 3 mai 2022.

Comité des droits de l’enfant. (2007, mars 2). Observation générale n°8 – Le droit de l’enfant à une protection contre les châtiments corporels et les autres formes cruelles ou dégradantes de châtiments. Récupéré sur Nations Unies, consulté le 6 mai, 2022.

Comité des droits de l’enfant. (2018, novembre 29). Observations finales concernant le rapport d’El Salvador valant cinquième et sixième rapports périodiques. Récupéré sur Base de données relative aux organes conventionnels de l’ONU: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRC%2FC%2FSLV%2FCO%2F5-6&Lang=en, consulté le 3 mai, 2022.

Conseil des droits de l’homme. (2020, janvier 2). Rapport du Groupe de travail sur l’Examen périodique universel – El Salvador. Récupéré  sur Assemblée générale des Nations Unies: https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G20/000/16/PDF/G2000016.pdf?OpenElement, consulté le 6 mai 2022.

Direction générale du Trésor. (2019, mai 22). Situation économique et financière du Salvador – Mai 2019. Récupéré sur Direction générale du Trésor: https://www.tresor.economie.gouv.fr/Articles/2019/05/22/situation-economique-et-financiere-du-salvador-mai-2019, consulté le 3 mai 2022.

Direction générale du Trésor. (2021, décembre 15). Salvador : Le gouvernement met en place un plan économique d’envergure pour faire face à la pandémie. Récupéré sur Ministère de l’économie, des finances et de la relance – France: https://www.tresor.economie.gouv.fr/Pays/SV/situation-economique-et-financiere, consulté le 3 mai, 2022.

Hernández, R. (2018, septembre 14). Vivre dans la peur : le sort des enfants déplacés à cause de l’extorsion des gangs en El Salvador. Récupéré sur UNICEF: https://www.unicef.org/fr/recits/vivre-dans-la-peur-le-sort-des-enfants-déplacés-à-cause-de-lextorsion-des-gangs-en-el, consulté le 3 mai 2022.

Human Rights Watch. (2019). El Salvador. Récupéré sur Human Rights Watch: https://www.hrw.org/world-report/2020/country-chapters/el-salvador, consulté le 3 mai, 2022.

Human Rights Watch. (s.d.). El Salavador – events 2019. Récupéré sur Human Rights Watch: https://www.hrw.org/world-report/2020/country-chapters/el-salvador, consulté le 3 mai, 2022.

Human Rights Watch. (s.d.). El Salvador – Events of 2019. Récupéré  sur Human Rights Watch: https://www.hrw.org/world-report/2020/country-chapters/el-salvador, consulté le 3 mai, 2022.


 [1]  Dieser Artikel ist nicht als umfassende oder repräsentative Darstellung der Kinderrechte in El Salvador gedacht, da eine der vielen Herausforderungen darin besteht, dass es nur wenige aktuelle Informationen über Kinder gibt, insbesondere solche, die ins Englische oder Französische übersetzt wurden. Dieser Artikel stützt sich größtenteils auf Quellen der Vereinten Nationen, die durch Ressourcen anderer Organisationen untermauert werden sollten.