Kinderrechte in Österreich verwirklichen


Trotz seiner starken Sozialpolitik steht Österreich vor erheblichen Herausforderungen bei der vollständigen Anerkennung und Umsetzung der Kinderrechte. Armut und eingeschränkter Zugang zu Bildung betreffen Kinder mit Behinderungen, Kinder aus Minderheiten und Kinder mit Migrationshintergrund. Fälle von Gewalt gegen Kinder, auch in institutionellen Einrichtungen, verdeutlichen zudem Lücken in den Schutzmaßnahmen.
Bevölkerung: 9,2 Millionen
Bevölkerung im Alter von 0–14 Jahren: 14,5 %
Lebenserwartung: 81,5 Jahre
Sterblichkeitsrate unter 5 Jahren: 3 ‰
Österreich auf einen Blick
Österreich ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa und grenzt an Deutschland, die Tschechische Republik, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, die Schweiz und Liechtenstein. Als parlamentarische Republik und Mitglied der Europäischen Union verfügt Österreich über eine stabile Wirtschaft, die sich durch einen starken Dienstleistungssektor und umfassende soziale Sicherungssysteme auszeichnet.
Historisch gesehen war Österreich bis 1806 Teil des Heiligen Römischen Reiches und später der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, die 1918 zerfiel (Office of the Historian, Foreign Service Institute, o.D.). Das Land wurde 1919 zur Republik, wurde aber 1938 von Nazi-Deutschland annektiert. Nach dem Zweiten Weltkrieg erlangte Österreich 1955 seine Unabhängigkeit zurück und erklärte seine dauerhafte Neutralität (Roider & Holzner, 2025).
Österreich ist ein föderales parlamentarisches demokratisches Land und genießt politische Stabilität (Europäische Union, o.D.). Darüber hinaus setzt sich das Land stark für Nachhaltigkeit ein und möchte bis 2040 – zehn Jahre vor dem EU gesetztem Ziel – CO2-Neutralität erreichen (Jensen & Ronige, 2024).
Status der Kinderrechte [1]

Österreich ratifizierte 1992 die UN-Kinderrechtskonvention (UNCRC) und schloss sich damit internationalem Kinderschutzstandards an. Ebenfalls ratifizierte Österreich das Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (OPAC) in 2002 und in 2004 das Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie (OPSC) (Österreichische Botschaft Washington, o.D.).
Die Kinderrechte werden durch ihre Integration in das österreichische Bundesverfassungsgesetz von 2011 weiter gestärkt. Dieses garantiert Schutz, Fürsorge, elterlichen Kontakt und eine gewaltfreie Kindheit. Österreich ist auch führend bei der Jugendbeteiligung und hat das Wahlalter im Jahr 2007 auf 16 Jahre gesenkt (Europäische Kommission, o.D.-b).
Darüber hinaus erfüllt Österreich regionale Verpflichtungen durch die Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die wichtige Bestimmungen zu Kinderrechten enthält (International Justice Resource Center, 2019). Die Fortschritte des Landes werden durch regelmäßige Überprüfungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes (CRC) überwacht. Die letzte Überprüfung fand 2020 statt (Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte [OHCHR], 2020).
Auf die Bedürfnisse von Kindern eingehen
Recht auf Bildung

Österreich bietet Kindern zwischen 6 und 15 Jahren kostenlose und obligatorische Schulbildung (Work in Austria, o.D.). Die Verwirklichung inklusiver Bildung für alle Kinder bleibt jedoch schwierig. Das Kinderrechtskomitee (KRK) empfiehlt Österreich, ein stärker integriertes und inklusives Bildungssystem für Kinder mit Behinderungen zu schaffen und drängt auf die Abschaffung von Sonderschulen (OHCHR, 2012). Ein besonderer Schwerpunkt inklusiver Bildung liegt auf der Desegregation und Inklusion von Roma- und Traveller-Kindern (Europarat, 2024).
Der österreichische Lehrplan umfasst vom Kindergarten bis zur Hochschulbildung Aufklärung zu sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck (SOGIE). Dieses umfassende Programm fördert den Respekt vor Vielfalt und Menschenrechten durch einen rechtebasierten Ansatz. Regierungsmaterialien unterstützen Diskussionen zu SOGIE (Sexual Orientation, Gender Identity, Expression) und ermutigen Lehrkräfte, externe Ressourcen zu nutzen, um Toleranz und Verständnis zu fördern (IGLYO, 2018).
Die PISA-Ergebnisse von 2022 zeigen einen Anstieg der Leistungsschwäche in Grundkompetenzen, insbesondere bei Schülern aus benachteiligten Familien und mit Migrationshintergrund. So erreichten beispielsweise im Jahr 2022 45,1 % der Schüler aus sozial schwachen Familien nicht das Mindestniveau in Mathematik, verglichen mit 35,1 % im Jahr 2012 (Europäische Kommission, 2024).
Recht auf Gesundheit
Die KRK fordert Österreich dringend auf, die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Diensten und Programmen im Bereich der psychischen Gesundheit zu verbessern. Die Bereitstellung ausreichender personeller, technischer und finanzieller Ressourcen für psychische Gesundheitsdienste ist dringend erforderlich, um einen gleichberechtigten Zugang zu qualifiziertem medizinischem Fachpersonal zu gewährleisten (Vereinte Nationen, 2020). Die Priorisierung präventiver Maßnahmen und umfassender Betreuungsmodelle für psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen ist unerlässlich, um psychische Gesundheitsprobleme frühzeitig zu adressieren (Wagner et al., 2017).
Dennoch gibt es bereits verschiedene Modelle zur Prävention und Versorgung psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Initiativen wie die der Diakonie Österreich konzentrieren sich auf ganzheitliche Ansätze zur Inklusion im Bereich der psychischen Gesundheit. Zu diesen Initiativen gehören Spezialkliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und innovative Programme wie „Im Zirkuswagen“, die durch kreative und therapeutische Interventionen Wohlbefinden und Inklusivität fördern (Eurodiaconia, 2023).
Recht auf Schutz
Österreich hat bedeutende Fortschritte beim Schutz der Kinderrechte und der Sicherung ihres Wohlergehens erzielt. Das Engagement des Landes zeigt sich im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie. Diese zielt darauf ab, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem bedürftigen Kindern der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen garantiert wird (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, 2024).
Im Bildungsbereich hat Österreich Reformen zur Verbesserung des Kinderschutzes an Schulen umgesetzt. Die Regierung hat verbindliche Kinderschutzkonzepte für jede Schule eingeführt, die Elemente wie einen Verhaltenskodex, eine Risikoanalyse und definierte Verfahren zum Umgang mit potenziellen Gefahren umfassen (Eurydice, 2025).
Darüber hinaus hat Wien eine ehrgeizige Kinder- und Jugendstrategie für 2020–2025 verabschiedet, die 193 Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen umfasst, um die Stadt kinder- und jugendfreundlicher zu gestalten (Stadt Wien, 2020).
Risikofaktoren –> Länderspezifische Herausforderungen
Armut
Im Jahr 2023 lebten rund 336.000 Österreicherinnen und Österreicher in Armut. Das entspricht 3,7 % der Bevölkerung – der höchste Wert der letzten fünf Jahre. Kinder und Jugendliche sind überproportional betroffen: Rund 5,3 % der unter 18-Jährigen (88.000 Kinder) sind von erheblichen materiellen und sozialen Benachteiligungen betroffen (Kirez, 2024). Viele leben in beengten und feuchten Verhältnissen, was langfristige Auswirkungen auf ihr Wohlbefinden und ihre Entwicklung haben kann (Caritas Stiftung Österreich, o.D.).
Darüber hinaus hängen Bildungschancen in Österreich nach wie vor stark vom Haushaltseinkommen ab, was den Teufelskreis der Armut fortsetzt. Nur 24 % der Kinder aus armutsgefährdeten Haushalten besuchen die Sekundarstufe I, verglichen mit 60 % der Kinder aus einkommensstarken Familien (Caritas Stiftung Österreich, o.D.).
Aktuelle Daten deuten zudem darauf hin, dass sich die Situation möglicherweise verschärft. Das Armutsrisiko ist leicht auf 14,9 % gestiegen und betrifft in Österreich rund 1,3 Millionen Menschen. Bestimmte Gruppen sind besonders gefährdet: 41 % der Alleinerziehenden und 31 % der Familien mit mindestens drei Kindern sind von Armut bedroht (Kirez, 2024).
Ausbeutung

Die digitale Landschaft in Österreich hat neue Möglichkeiten für die Ausbeutung von Kindern geschaffen und einen florierenden Markt für Kinderpornografie angetrieben. Der einfache Zugang zu Online-Plattformen hat die schnelle Produktion und weite Verbreitung von Missbrauchsmaterial erleichtert (Europäische Kommission, o.D.-a). Im Jahr 2023 identifizierten Ermittler 464 Tatverdächtige und 35 Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet, was das Ausmaß des Problems verdeutlicht (Bundesministerium der Republik Österreich, 2024).
Die Verbreitung gewalttätiger Online-Pornografie steht auch im Zusammenhang mit einem beunruhigenden Rückgang des Alters von Tätern sexueller Gewalt (Expertengruppe gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt, 2024). Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben die österreichischen Behörden fortschrittliche Instrumente eingeführt, wie beispielsweise das Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC), das die Bearbeitung und Priorisierung von Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet effizienter gestaltet (Bundesministerium der Republik Österreich, 2024).
Kinderhandel
Österreich ist sowohl Ziel- als auch Transitland für Kinderhandel. Kinder, insbesondere aus Ost- und Südosteuropa, werden zu sexuellen Zwecken nach Österreich verschleppt (ECPAT, o.D.). Im Jahr 2022 wurden acht weibliche Opfer unter 18 Jahren von LEFÖ-IBF, einem spezialisierten Interventionszentrum, identifiziert und unterstützt (UN Women, 2024).
Das von der EU und dem Europarat mitfinanzierte Projekt Verbesserung der Unterstützungsdienste für Kinderopfer von Menschenhandel in Österreich (Januar 2025–Dezember 2026) zielt darauf ab, eine bundesweite Schutzeinrichtung für Kinderopfer einzurichten, die Leitlinien für deren Identifizierung und Überweisung zu überarbeiten und die Kapazitäten der nationalen und Länderbehörden zu stärken. Darüber hinaus wird es technische Unterstützung leisten und einen multidisziplinären Ansatz verfolgen, um Identifizierung, Unterstützung und Rehabilitation zu verbessern (Europarat, 2025).
Gewalt gegen Kinder
In einigen österreichischen Familien wird weiterhin körperliche Bestrafung praktiziert, und nur 30 % der Österreicher sind sich der verfügbaren Präventionsmaßnahmen bewusst (OHCHR, 2020). Österreich hat sich verpflichtet, die Verbreitung von Gewalt gegen Kinder sowie die Einstellung von Eltern und der Bevölkerung gegenüber körperlicher Bestrafung weiterhin zu beobachten (Global Initiative to End All Corporal Punishment of Children, o.D.).
Im Jahr 2023 führte die Regierung außerdem eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes ein, um den Kinderschutz in Bildungseinrichtungen zu verbessern (OHCHR, 2020). Diese Änderung zielt darauf ab, den Schutz vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt an Schulen zu verbessern.
Kinder von Minderheiten
Roma- und Traveller-Kinder in Österreich erfahren weiterhin erhebliche Diskriminierung und Ausgrenzung, was zu Barrieren in Bezug auf Bildung, Gesundheitsversorgung und andere wichtige Dienstleistungen führt (Europarat, 2024). Trotz einiger Fortschritte nimmt die Segregation an Schulen zu.
Viele Roma- und Traveller-Kinder besuchen seltener Vorschul- und frühkindliche Bildungsprogramme und weisen hohe Abbruchquoten und niedrige Abschlussquoten in der Sekundarstufe auf. Direkte und implizite diskriminierende Praktiken erschweren ihre Bildung zusätzlich, während mangelndes kulturelles Verständnis und mangelnder Respekt für die Traditionen der Roma in den Schulen die Situation verschlimmert (Byrne, 2024).
Darüber hinaus sind Roma- und Traveller-Kinder überproportional von Armut und Entbehrung betroffen, was ihre Chancen und ihren Zugang zu Ressourcen einschränkt (Byrne, 2024). Diese systemischen Ungleichheiten tragen zu ihrer anhaltenden Ausgrenzung aus der österreichischen Mehrheitsgesellschaft bei (Europarat, 2024).
Vertriebene Kinder
Im Jahr 2022 beantragten 13.276 unbegleitete Minderjährige in Österreich Asyl. Besorgniserregende 11.613 dieser Kinder brachen das Asylverfahren jedoch ab, die meisten innerhalb der ersten Woche nach Antragstellung (Europäischer Rat für Flüchtlinge und im Exil lebende Menschen, 2024). Diese Zahl verdeutlicht die Schwachstellen im Aufnahme- und Integrationsprozess.
Die Integration von Migrantenkindern in österreichische Schulen bleibt eine Herausforderung und erfordert maßgeschneiderte Ansätze, um ihre Bedürfnisse zu unterstützen und Inklusion zu fördern. Österreich bemüht sich, die Teilnahme von Migrantenkindern an frühkindlicher Bildung und Betreuung (FBBE) zu erhöhen und Leistungsunterschiede zwischen Schülern aus benachteiligten Familien oder mit Migrationshintergrund und ihren Altersgenossen zu verringern (Europäische Kommission, 2024).
Die Bildungsergebnisse von Schülern mit Migrationshintergrund sind im Vergleich zu Schülern ohne Migrationshintergrund deutlich schlechter, mit höheren Klassenwiederholungsraten (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, 2023).
Der Spracherwerb stellt ein erhebliches Problem dar, da viele Schüler mit Migrationshintergrund selbst nach neun Schuljahren Schwierigkeiten haben, fließend Deutsch zu sprechen (Nusche et al., 2016). Der Zugang zu Bildung ist für asylsuchende Kinder eingeschränkt, da sie erst nach dem regulären Asylverfahren zur Schule gehen können. Für Kinder über 15 Jahren besteht keine Schulpflicht (European Council on Refugees and Exiles, 2024).
Kinder mit Behinderung

Österreich kämpft weiterhin mit hohen Institutionalisierungsraten für Kinder mit Behinderungen. Im Jahr 2020 äußerte sich die KRK besorgt über die hohe Zahl von Kindern mit Behinderungen in institutioneller Betreuung. Dem Land fehlt eine kohärente Strategie zur Deinstitutionalisierung und zur Verhinderung der Trennung von Kindern mit Behinderungen von ihren Familien (Flieger, 2023). Trotz Fortschritten in der inklusiven Bildung bleiben einige Herausforderungen bestehen.
Das österreichische Bildungssystem betreibt nach wie vor zehn verschiedene Arten von Sonderschulen, was die Segregation potenziell verstärkt. Es fehlen einheitliche Definitionen von Behinderung, und die Zuständigkeiten für Inklusion in den Bundesländern sind unklar, was zu einer inkonsistenten Umsetzung inklusiver Praktiken führt (Flieger, 2023).
Kinder mit Behinderungen haben oft Schwierigkeiten, Zugang zu regulärer Bildung zu erhalten, und viele besuchen weiterhin segregierte Sonderschulen (Imtiayz, 2024). Darüber hinaus führt der Mangel an familiären Unterstützungsdiensten oft dazu, dass Eltern aufgrund des enormen Drucks eine institutionelle Betreuung für ihr behindertes Kind wählen (Flieger, 2023).
Klimawandel und Umweltrechte
Österreich verabschiedete 2011 das Bundesklimaschutzgesetz (KSG), das Treibhausgasemissionshöchstgrenzen für sechs Sektoren festlegte: Energie und Industrie (außerhalb des EU-Emissionshandelssystems), Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und fluorierte Gase. Diese Ziele wurden für die Jahre 2008–2012 und 2013–2020 definiert (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, o.D.).
Die CO2-Emissionen sind nach wie vor hoch, und das Fehlen verbindlicher Reduktionspfade schränkt die staatliche Rechenschaftspflicht ein. Die aktuelle Gesetzgebung basiert stärker auf Verhandlungen als auf Durchsetzung, was Österreichs Fähigkeit zur Umsetzung wirksamer Klimapolitik schwächt. Diese verzögerten Maßnahmen belasten die jüngeren Generationen überproportional, da sie die künftigen Umweltkosten tragen und mit weniger Ressourcen und stärkeren Einschränkungen ihrer Freiheiten konfrontiert sind (Sabin Center for Climate Change Law, 2023).
Im Februar 2023 reichten zwölf österreichische Kinder im Alter von 5 bis 16 Jahren Klage gegen die nationale Klimapolitik ein (Fridays for Future Austria, o.D.). Das Verfassungsgericht erklärte ihre Klage jedoch für unzulässig und verwies damit auf die eingeschränkte Rechtsstellung junger Menschen in Klimaklagen (University College Cork, 2024).
Kinder in Österreich sind zudem besonders anfällig für umweltbedingte Gesundheitsrisiken. Laut einem Bericht der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahr 2023 stehen 15 % der Todesfälle durch Schlaganfall und ischämische Herzkrankheit in Österreich im Zusammenhang mit Luftverschmutzung (Europäische Umweltagentur, 2024). Umweltverschmutzungsbedingte Vergiftungen und Atemwegserkrankungen sind weiterhin vorhanden, was die dringende Notwendigkeit einer stärkeren Politik unterstreicht, die die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern in den Vordergrund stellt.
Verfasst von Or Salama
Übersetzt von Deborah Moser
Korrektur gelesen von Marie Podewski
Zuletzt aktualisiert am 7. März 2025
Quellenverzeichnis:
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[1] Dieser Artikel erhebt in keiner Weise den Anspruch, einen vollständigen oder repräsentativen Überblick über die Kinderrechte in Österreich zu geben; vielmehr besteht eine der zahlreichen Herausforderungen im Mangel an aktuellen Informationen über Kinder in Österreich, von denen ein großer Teil unzuverlässig, nicht repräsentativ, veraltet oder schlichtweg nicht vorhanden ist.

