Verwirklichung der Rechte von Kindern in Albanien 


Seit seiner Integration in die Europäische Union im Jahr 2014 hat Albanien wichtige Schritte unternommen, um seinen kinderschutzrechtlichen Rahmen an internationale Standards anzugleichen. Die Regierung ratifizierte 1991 die UN-Kinderrechtskonvention (CRC), gefolgt vom Fakultativprotokoll zu dieser Konvention im Jahr 2013. Das Land hat jedoch noch immer Mühe, diesen Schutz auch für die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten, darunter ethnische Minderheiten und Asylsuchende.

Index der Realisierung von Kinderrechten: 8,49/10
Stufe Gelb: Befriedigende Situation
Bevölkerung: 2,8 Millionen 
Bev. 0-14 Jahren: 16%
Lebenserwartung: 76,4 Jahre 
Kindersterblichkeit: 9.4‰
Albanien auf einen Blick
Die Republik Albanien (Republika e Shqipërise) mit der Hauptstadt Tirana (Tiranë) ist ein Land in Südeuropa, im westlichen Teil der Balkanhalbinsel. Albanien liegt an der Straße von Otranto und seine Küsten am Adriatischen und Ionischen Meer. Es grenzt im Nordwesten an Montenegro, im Nordosten an den Kosovo, im Süden an Griechenland und im Osten an Nordmazedonien (Britannica, 2024).
Geografisch gesehen ist Albanien gebirgig, etwa drei Viertel des Landes bestehen aus Bergen und Hügeln mit einer durchschnittlichen Höhe von 200 Metern über dem Meeresspiegel. Der nördliche Teil des Landes ist von den Nordalbanischen Alpen bedeckt, einer bewaldeten und unterbevölkerten Verlängerung der Dinarischen Alpen.
Die zentrale Bergregion, die sich vom Fluss Drin bis zum Fluss Osum erstreckt, ist dicht besiedelt. Im Gegensatz dazu sind die Gebirgszüge im Süden Albaniens weniger bewaldet und mit dünnen mediterranen Sträuchern bewachsen. Ähnlich wie in anderen Mittelmeerländern gibt es in Albanien warme und trockene Sommer und feuchte Winter (Britannica, 2024).
Nach 47 Jahren der Isolation unter kommunistischer Herrschaft wurde Albanien im März 1992 zur parlamentarischen Republik und gliederte sich in 12 Bezirke. Die wichtigste ethnische Gruppe ist die albanische, ergänzt durch neun offiziell anerkannte Minderheitengruppen, darunter Griechen, Mazedonier, Aromunen, Roma, Balkan-Ägypter, Montenegriner, Bosnier, Serben und Bulgaren. Das Volk der Roma wurde 2017 offiziell als ethnische Minderheit in Albanien anerkannt (ECPAT, 2020).
Status der Kinderrechte [1]
Albanien hat sich zu mehreren internationalen Instrumenten zum Schutz der Rechte von Kindern verpflichtet. Im Jahr 1992 ratifizierte die Regierung die UN-Kinderrechtskonvention. Das Fakultativprotokoll hierzu, betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, und das Fakultativprotokoll betreffend den Kinderhandel, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie, wurden beide 2008 ratifiziert.
Albanien hat auch andere internationale Menschenrechtsinstrumente ratifiziert, nämlich den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Jahr 1991, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung im Jahr 1994.
Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern in Albanien
Recht auf Bildung
Artikel 57 der albanischen Verfassung sieht vor, dass jeder das Recht auf einen Zugang zu Bildung hat und dass die Grundbildung für alle obligatorisch ist. Das albanische Bildungssystem umfasst vier Schlüsselbereiche: voruniversitäre Bildung, Hochschulbildung, berufliche Bildung und Ausbildung. Die Schulpflicht beginnt im Alter von sechs Jahren und endet mit dem sechzehnten Lebensjahr.
Die Schulpflicht umfasst die Grundschulbildung und die untere Sekundarstufe. Die Bildungsstufen werden anhand der Codes 0, 1, 2 und 3 klassifiziert, die sich auf die internationalen Bildungsstandards beziehen, wie sie 1997 von der UNESCO-Generalkonferenz festgelegt wurden (Europäische Kommission, 2024).
Nach dem Klassifizierungssystem beginnt die Vorschulbildung(Arsimi Parashkollor), ISCED 0, mit der Geburt und dauert bis zum sechsten Lebensjahr. Diese Stufe der Bildung ist nicht obligatorisch. Die Einrichtungen der Vorschulerziehung werden in zwei Kategorien eingeteilt:
- Krippen (çerdhet), die von den lokalen Regierungen abhängig sind und Kinder von der Geburt bis zum Alter von drei Jahren betreuen;
 - Kindergärten (kopshtet), die dem Ministerium für Bildung, Sport und Jugend unterstehen und Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren betreuen.
 
Die Grundbildung (Arsimi Bazë), ISCED 1, ist obligatorisch und beginnt im Alter von sechs Jahren und dauert bis zum Alter von zehn Jahren. Die untere Sekundarstufe (Arsimi i Mesëm), ISCED 3, besteht aus vier Klassen, VI-XI. Für Kinder mit Behinderungen wird die Grundbildung in spezialisierten Klassen innerhalb der Regelschulen organisiert.
Der Besuch der Sekundarstufe II (Arsimi i Mesëm i lartë), ISCED 3, ist fakultativ und beginnt im Alter von sechzehn Jahren. Sie umfasst drei Schulformen:
- Die allgemeinbildende Oberstufe (Gjimnazet), die drei Jahre dauert;
 - Gymnasium (Shkollat e Mesme Profesionale), das zwei bis vier Jahre dauert und auf dem albanischen nationalen Qualifikationsrahmen beruht;
 - Fachschulen (Shkolla të arsimit të orientuar), bei denen es sich um spezialisierte Schulen wie Kunstschulen, Sportschulen oder Fremdsprachenschulen handelt. Die Aufnahme in diese spezialisierten Schulen erfolgt auf der Grundlage spezifischer Kriterien, die durch einen Beschluss des Ministerrats festgelegt werden (Europäische Kommission, 2024).
 
In Albanien fallen der Zugang zu Bildung und die Bildungsergebnisse für ethnische Minderheiten wie Roma und Kinder aus der balkan-ägyptischen Minderheit tendenziell geringer aus. Der Nationale Plan zur Integration von Roma und Balkan-Ägyptern (2015-2020) und der Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen (2021-2025) wurden jedoch entwickelt, um diese Ungleichheiten zu beseitigen und Bildungshemmnisse für marginalisierte Gruppen abzubauen.
Trotz dieser Bemühungen und der Gesetze, die es Kindern ohne Geburtsurkunde erlauben, sich an öffentlichen Schulen anzumelden, stoßen Kinder aus ethnischen Minderheiten und Flüchtlinge beim Zugang zur Bildung immer noch auf Hindernisse, weil die Dokumentation ihrer Geburt nicht nachvollziehbar ist.
Darüber hinaus sind Kinder, die einer Minderheit angehören, häufig mit systematischer Diskriminierung in den Schulen konfrontiert. Dazu gehören Segregation, d. h. die Unterbringung in getrennten Klassenräumen, und eine unzureichende Schulinfrastruktur. Unzureichende Verkehrsangebote hindern sie zusätzlich am Schulbesuch, während Sprachbarrieren ihre Bildungserfahrung noch weiter erschweren (US Department of Labor, 2023).
Neben diesen Herausforderungen bestehen noch weitere Hindernisse für den Zugang zu Bildung wie: schlechte Infrastruktur, Unmöglichkeit des Zugangs zu Schulen aufgrund schlechter Straßen oder Transportmittel, Migration und Ressourcenverteilung (UNICEF, 2021).
Recht auf Gesundheit
Das albanische Gesundheitssystem ist ein kombiniertes öffentlich-privates System, auch wenn die Regierung den größten Teil der Gesundheitsleistungen bereitstellt. Nach albanischem Recht verfügen alle Bürgerinnen und Bürger über den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung, und der Gesundheitsschutz wird durch ein gesetzliches Krankenversicherungssystem gewährleistet, das über den obligatorischen Krankenversicherungsfonds (KVF) abgewickelt wird.
Während die Ansprüche und Leistungen des KVF an die Zahlung von Beiträgen geknüpft sind, sind Kinder unter achtzehn Jahren kostenlos geschützt (UNICEF, 2021). Trotz der durchschnittlichen Infrastruktur zeigen Studien zur Wahrnehmung der Qualität des Gesundheitssystems des Landes aus dem letzten Jahrzehnt, dass qualifizierte Arbeitskräfte einen hohen Standard an Dienstleistungen bieten (Gabrani, Schindler und Wyss, 2020).
Recht auf Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen
Im Jahr 2022 bekundete Albanien sein Interesse an einer Selbsteinschätzung. Diese Einschätzung stützt sich auf die Scorecard für gerechten Zugang der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) im Rahmen des Protokolls über Wasser und Gesundheit, die darauf abzielt, einen gleichberechtigten Zugang zu Trinkwasser und Abwasserentsorgung zu gewährleisten und geografische oder sozioökonomische Ungleichheiten zu verringern (UNECE, 2013).
Im Jahr 2016 wurde in einem EU-Evaluierungsbericht über Albanien festgestellt, dass zu dessen größten Herausforderungen die begrenzten Abwassernetze, die unregelmäßige Wasserversorgung, die mangelnde Funktionsfähigkeit vieler Versorgungseinrichtungen und die hohe Zahl illegaler Wasseranschlüsse gehören. Aus diesem Grund wird Albanien seine Rechtsvorschriften und seine Politik im Bereich der Wasserressourcen an die EU-Wasserrahmenrichtlinie anpassen.
Seit 2016 hat Albanien die Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 des Europäischen Parlaments über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch übernommen. Mit Stand 2024 nutzen 71 % der Bevölkerung sicher bewirtschaftetes Trinkwasser und 56 % eine sicher bewirtschaftete Abwasserentsorgung (The Water Diplomat, 2024).
Recht auf Identität

Albanien arbeitet seit 2023 an der Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften, um die Zahl der Staatenlosen zu verringern und den Schutz des Rechts auf Identität zu gewährleisten. Dazu gehört die Anordnung eines 180-tägigen Verfahrens zur Feststellung der Staatenlosigkeit, das allen Personen im Land die Möglichkeit einräumt, ihre Identität anhand von Nachweisen zu bestätigen. Dieses Verfahren befindet sich im Einklang mit international bewährter Praxis, und Albanien hat drei der vier wichtigsten Übereinkommen über Staatenlosigkeit unterzeichnet.
Trotz der Verbesserungen bestehen jedoch weiterhin Lücken. Die Volkszählungsdaten des Landes zu Einwanderung und Asylsuchenden enthalten keine Kategorie für Staatenlose und Personen, die sich derzeit in Untersuchungshaft befinden, sodass es schwierig ist, die Wirksamkeit des Feststellungsverfahrens zu beurteilen. Außerdem erfordert es einen hohen Dokumentationsaufwand.
Dies birgt besondere Risiken für Kinder, die Schwierigkeiten haben können, ihre Geburt ordnungsgemäß registrieren zu lassen, wenn die Unterlagen ihrer Eltern Unregelmäßigkeiten oder Widersprüche zu den innerstaatlichen Vorschriften aufweisen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Gemeinschaften der Roma und Balkan-Ägypter in dieser Hinsicht besonders gefährdet sind. Darüber hinaus stoßen Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern auf systematische Hürden, da die Ehen ihrer Eltern nach albanischem Recht nicht anerkannt werden (Statelessness Index, n.d).
Risikofaktoren – Länderspezifische Herausforderungen
Kinderarbeit

Albanien hat alle wichtigen internationalen Übereinkommen zum Thema Kinderarbeit ratifiziert, darunter das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über das Mindestalter, 1973 (Nr. 138), das Übereinkommen über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999 (Nr. 182) und das Palermo-Protokoll über den Menschenhandel. Trotz dieser Ratifizierungen sind Kinder in Albanien in der Landwirtschaft, in der Industrie (Baugewerbe, Bekleidungsindustrie, Schuhindustrie und Bergbau) und im Dienstleistungssektor (Betteln, Autowaschen, Arbeit in Hotels und Callcentern) den schlimmsten Formen der Kinderarbeit ausgesetzt.
Im Jahr 2023 veröffentlichte die albanische Regierung im Rahmen der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen als EU-Beitrittskandidat ihre erste Opferschutzstrategie 2024-2023. Diese Strategie zielt darauf ab, Schutzmechanismen und soziale Dienste für Überlebende der schlimmsten Formen von Kinderarbeit zu sichern und zu stärken (US Department of Labor, 2023).
Kinder im Alter von fünf bis vierzehn Jahren arbeiten zu 87,5 % in der Landwirtschaft, zu 2,9 % in der Industrie und zu 9,6 % im Dienstleistungssektor. Kinder aus den Gemeinschaften der Roma und der Balkan-Ägypter sind besonders stark von den schlimmsten Formen der Kinderarbeit betroffen. So sind sie beispielsweise gezwungen, Wertstoffe zu sammeln, auf der Straße zu betteln und in gefährlichen Minen Chromerz zu schürfen (US Department of Labor, 2023).
Sexuelle Ausbeutung von Kindern

Die hohe Armutsquote und die niedrige Bildungsbeteiligung machen Kinder besonders anfällig für sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel, vor allem Kinder aus den Gemeinschaften der Roma und der Balkan-Ägypter. Kinder in Albanien sind extrem gefährdet, zum Zweck der sexuellen Ausbeutung verkauft oder gehandelt zu werden, und werden häufig als Opfer von Menschenhandel in Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Italien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Griechenland und identifiziert.
In Italien wurde 2018 berichtet, dass sich neunzehn albanische Kinder, die Opfer von Menschenhandel geworden waren, im Kinderschutzsystem befanden. Ebenso wurde im Juni 2020 berichtet, dass sich 1.393 unbegleitete Minderjährige aus Albanien in Italien befanden (ECPAT, 2020).
ECPAT Albanien (ein Zweig des weltweiten ECPAT International Network, einer Organisation, die sich der Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern widmet) berichtete, dass allein im Jahr 2018 etwa 5.000 albanische Kinder Opfer des internationalen Kinderhandels wurden, oft unter Beteiligung ihrer Familien. Roma-Kinder sind besonders gefährdet, Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung zu werden.
Zwischen dem Risiko des Menschenhandels und sexueller Gewalt und Ausbeutung gibt es starke Überschneidungen. Die nationale Gesetzgebung stellt Prostitution unter Strafe, aber es gibt kein ausdrückliches Verbot des Kaufs oder der Anbahnung sexueller Dienstleistungen von Kindern. Diese fehlende Unterscheidung zwischen Erwachsenen und Kindern erhöht das Risiko, dass Kinder, die Opfer von Sexualstraftaten werden, als Straftäter behandelt werden (ECPAT, 2020).
Sicherheit für Kinder im Internet
Im Jahr 2019 ergab eine Umfrage des albanischen Instituts für Statistik, dass 82,2 % der albanischen Haushalte Zugang zum Internet haben und 88,9 % das Internet über Mobiltelefone nutzen. Der Zugang zu Technologie ist zwar weitgehend vorteilhaft, kann aber auch verschiedene Gefahren mit sich bringen.
Eine ähnliche Umfrage ergab, dass von 1.000 Kindern 10 % irgendeine Form unerwünschter sexueller Annäherungsversuche über das Internet erlebt hatten, 16 % hatten jemanden persönlich getroffen, den sie ursprünglich online kennengelernt hatten, und 25 % hatten online Kontakt mit einer Person, die sie nie persönlich getroffen hatten (ECPAT, 2020).
In Berichten von iSIGURT.al (der Nationalen Plattform für ein sichereres Internet in Albanien) und ECPAT Albanien wurde im Jahr 2020 festgestellt, dass von 6.129 gemeldeten Fällen 6.054 Videos, Seiten und Profile waren, die irgendeine Form von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern enthielten. Trotz dieser wachsenden Besorgnis über die Sicherheit von Kindern im Internet gibt es Gesetzeslücken, da das albanische Recht „Material über sexuellen Kindesmissbrauch“ und andere Straftaten wie „Child Grooming“ (gezielte Kontaktaufnahme und Vertrauensaufbau zu Kindern in Missbrauchsabsicht; Anm. d. Übersetzerin) und die sexuelle Erpressung von Kindern nicht definiert oder unter Strafe stellt. In Albanien sind die Anbieter von Internetdiensten nicht gesetzlich verpflichtet, Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet zu blockieren, zu melden oder zu filtern, sofern es sich nicht um kommerzielle Inhalte handelt (ECPAT, 2020).
Trotz ständiger Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft gibt es in Albanien derzeit keine nationalen Aktionspläne zur Beseitigung der sexuellen Ausbeutung von Kindern, der Kinderheirat und der Ausbeutung von Kindern im Zusammenhang mit Reisen und Tourismus.
Gewalt gegen Kinder
In Albanien sind Jungen und Mädchen von Gewalt gegen Kinder unterschiedlich betroffen. Dies ist teilweise auf die patriarchalischen Traditionen in der Gesellschaft zurückzuführen, von denen vor allem Mädchen betroffen sind. 88,8 % der Mädchen und Frauen wurden Opfer von Gewalt. Im Jahr 2018 ergab eine nationale Umfrage, dass etwa 22 % der Kinder mindestens einmal Mobbing in einem schulischen Umfeld erlebt haben, wobei Jungen (24 %) häufiger von Mobbing betroffen waren als Mädchen (20 %).
Darüber hinaus zeigten Polizeidaten im Jahr 2017, dass 61 % aller Fälle von sexuellem Missbrauch in Albanien gegen Kinder begangen wurden, wobei besonders Mädchen betroffen waren (UNICEF, 2021). Im Jahr 2018 wurde in einer Umfrage unter 5.371 Kindern im Alter von 2-14 Jahren festgestellt, dass 48 % dieser Kinder mindestens einer Form von physischer oder psychischer Aggression ausgesetzt waren (ECPAT, 2020).
Verfasst von Vanessa Cezarita Cordeiro
Intern Korrektur gelesen von Aditi Partha
Übersetzt von Katharina Wilhelm
Korrektur gelesen von Rebecca Richter
Letztes Update am 12. Januar 2025
Literaturverzeichnis:
Britannica. (2024, December 23). “Albania.” Retrieved from Britannica Encyclopedia, accessed on 28 December 2024.
Committee on the Rights of the Child. (2023, October 17). “Concluding observations on the combined fifth and sixth periodic reports of Albania.” CRC/C/ALB/CO-5-6. Retrieved from United Nations Convention on the Rights of the Child, accessed on 7 January 2025.
ECPAT. (2020, August 10). “Sexual exploitation of children in Albania.” Retrieved from ECPAT, accessed on 28 December 2024.
ECPAT. (2020, August). “Albania ECPAT country overview: A report on the scale, scope and context of the sexual exploitation of children.” Retrieved from ECPAT International, accessed on 7 January 2025.
Euro Child. (2024, April). “Children’s rights in Albania.” Retrieved from Euro Child, accessed on 28 December 2024.
European Commission. (2024, December 4). “Key features of the education system Albania.” Retrieved from European Commission, accessed on 7 January 2025.
Gabrani, J., Schindler, C., Wyss, K. (2020, November 26). “Perspectives of public and private primary healthcare users in two regions of Albania on non-clinical quality of care.” Retrieved from National Library of Medicine, accessed on 8 January 2025.
Statelessness Index. (n,d). “Albania.” Retrieved Statelessness Index, accessed on 8 January 2025.
The Water Diplomat. (2024, April 22). “Albania to pilot UNECE’s scorecard for equitable access to water and sanitation.” Retrieved from The Water Diplomat, accessed on 21 January 2025.
UNICEF. (2021, June). “Situation analysis of children and adolescents in Albania.” Retrieved from UNICEF, accessed on 28 December 2024.
UNECE. (2013, November). “The equitable access score-card: supporting policy processes to achieve the human right to water and sanitation.” Retrieved from UNECE, accessed on 21 January 2025.
US Department of Labor. (2023). “2023 findings on the worst forms of child labor.” Retrieved from Bureau of International Labor Affairs, accessed on 9 January 2025. 
[1]  Dieser Artikel erhebt keineswegs den Anspruch, einen vollständigen oder repräsentativen Überblick über die Rechte der Kinder in Albanien zu geben; eine der vielen Herausforderungen besteht darin, dass es nur wenige aktuelle Informationen über die Kinder in Albanien gibt, von denen viele unzuverlässig, nicht repräsentativ oder veraltet sind oder diese schlichtweg nicht vorhanden sind. 

