Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland


1992 ratifizierte Deutschland die Kinderrechtskonvention (KRK) und hat seitdem seine Kinderschutzbestimmungen an den Vertrag angepasst. Dennoch gibt es nach wie vor Herausforderungen, die die vollständige Verwirklichung der Kinderrechte behindern, insbesondere in Bezug auf Kinderarmut, sexuellen Missbrauch von Kindern, Diskriminierung von Kindern aus Minderheiten und Jugendstrafrecht.
Bevölkerung: 83,6 Millionen
Bevölkerung im Alter 0-14 Jahren: 5,9 %
Lebenserwartung: 80,5 Jahre
Sterblichkeitsrate unter 5 Jahren: 3,4 ‰
Deutschland im Überblick
Die Bundesrepublik Deutschland liegt im Norden Mitteleuropas. Mit der Verfassung von 1949 wurde ein föderales System geschaffen, das den sechzehn Bundesländern weitreichende Zuständigkeiten überträgt, beispielsweise in den Bereichen Kultur und Bildung. Deutschland grenzt an Dänemark, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, die Schweiz, Österreich, Tschechien und Polen (Britannica, 2025).
Deutschland hat mit rund 83,6 Millionen Einwohnern die größte Bevölkerung unter den Ländern der Europäischen Union (EU) und macht etwa 19 % der Gesamtbevölkerung der EU aus. Die Bevölkerung Deutschlands ist deutlich größer als die der nächstgrößten EU-Länder Frankreich und Italien. Zusammen machen diese drei Länder fast die Hälfte der Gesamtbevölkerung der EU aus (47 %) (EUROSTAT, 2025). Rund 78 % der Bevölkerung leben in städtischen Gebieten, etwa 22 % in ländlichen Gemeinden (SOS-Kinderdorf, k. D.).

Deutschland wurde 1871 vereinigt, als der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck zahlreiche deutschsprachige Staaten zum Deutschen Reich zusammenschloss, das sich schnell zu einer europäischen Großmacht mit Überseekolonien in Afrika, Asien und im Pazifikraum entwickelte. Nach seiner Niederlage im Ersten Weltkrieg brach das Reich zusammen und machte Platz für die instabile Weimarer Republik. Wirtschaftliche Krisen und politische Unruhen führten zum Aufstieg Adolf Hitlers und des Nazi-Regimes, das das Dritte Reich errichtete und eine brutale Expansions- und Völkermordagenda verfolgte.
Nach der Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg 1945 teilten die Alliierten das Land in vier Zonen auf, aus denen schließlich zwei Staaten hervorgingen: die Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) und die Deutsche Demokratische Republik (Ostdeutschland). Diese Teilung, symbolisiert durch die Berliner Mauer, dauerte über 40 Jahre, bis zu ihrem Fall im Jahr 1989. Das Land wurde 1990 wiedervereinigt, wobei Berlin wieder zur Hauptstadt wurde (Britannica, 2025).
In den letzten Jahren stand Deutschland vor der Herausforderung, eine große Zahl von Flüchtlingen (mehr als eine Million Migranten) zu integrieren, insbesondere nach dem Arabischen Frühling und dem Bürgerkrieg in Syrien. Dies hat zu ethnischen Spannungen geführt, welche in der Folge nationalistische Parteien gestärkt haben, insbesondere in den östlichen Regionen, wo die Arbeitslosigkeit doppelt so hoch war wie im Westen (Britannica, 2025). Die ehemalige DDR hat den Abstand zur ehemaligen BRD in den letzten Jahrzehnten jedoch erheblich verringert. Anfang der 2000er Jahre lag die Arbeitslosenquote im ehemaligen Osten um etwa 10 % höher als im ehemaligen Westen – fast fünfmal so hoch wie der Abstand im Jahr 2018 (Gramlich, 2019).
Deutschland ist seit 1955 Mitglied der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) und war Gründungsmitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (heute Europäische Union). Der rasante wirtschaftliche Aufschwung Westdeutschlands in den 1950er Jahren (Wirtschaftswunder) brachte dem Land eine führende Position unter den Wirtschaftsmächten der Welt ein, die es bis heute innehat (Britannica, 2025).
Status der Kinderrechte [1]
Deutschland hat die Kinderrechtskonvention (KRK) am 6. März 1992 ratifiziert. Die Ratifizierung war ursprünglich mit Vorbehalten verbunden, die die Grundsätze der KRK dem Ausländerrecht und dem Eltern-/Familienrecht unterordneten (ProNATs, 2020). Die Beibehaltung dieser Vorbehalte wurde vor allem dadurch gestützt, dass die Bundesländer nicht bereit waren, eine Rücknahme dieser zu akzeptieren.
Im Jahr 2004 empfahl der Ausschuss für die Rechte des Kindes Deutschland, den Prozess zur Rücknahme der Vorbehalte zu beschleunigen und seine Bemühungen zu verstärken, die Länder von der Notwendigkeit der Rücknahme zu überzeugen (CRC, Abschließende Bemerkungen, 2004). Am 15. Juli 2010 hob Deutschland den bei der Ratifizierung geltend gemachten Vorbehalt auf. Die KRK gilt somit in Deutschland uneingeschränkt mit dem Rang eines Bundesgesetzes (KRK, Abschließende Bemerkungen, 2019).
Seit Deutschland die Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, wird über die Aufnahme spezifischer Kinderrechte in das Grundgesetz diskutiert. Im Januar 2021 verabschiedete das deutsche Kabinett einen Gesetzentwurf, der die ausdrückliche Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz durch eine Erweiterung von Artikel 6 vorsieht. Damit sollen die Kinderrechte sichtbarer gemacht und sichergestellt werden, dass das bestmögliche Interesse des Kindes stets berücksichtigt wird. Diese Initiative ist allerdings noch nicht abgeschlossen (Bundesregierung, 2021). Bis 2025 wurde jedoch noch keine Änderung verabschiedet, und es wurden keine konkreten Fortschritte in dieser Hinsicht erzielt.
Deutschland hat 2004 das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (OPAC) ratifiziert, 2009 das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie (OPSC) im Jahr 2009 und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Individualbeschwerdeverfahren (OPIC) im Jahr 2013 (UN Treaty Collection, k. D.).
Im Jahr 2015 wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Förderung, Unterstützung und Überwachung der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland beauftragt und richtete zu diesem Zweck den Nationalen Überwachungsmechanismus zur Kinderrechtskonvention ein.
Der Überwachungsmechanismus trägt dazu bei, das Bewusstsein für Kinderrechte zu schärfen, politische Entscheidungsträger auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sowie Gerichte, allgemein das gesamte Rechtswesen und die Zivilgesellschaft bei der Auslegung der Kinderrechtskonvention zu beraten und dem Ausschuss für die Rechte des Kindes über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland Bericht zu erstatten (Nationaler Überwachungsmechanismus zur Kinderrechtskonvention, k. D.).
Die Bedürfnisse von Kindern in Deutschland
Recht auf Bildung

In Deutschland ist die Zuständigkeit für das Bildungssystem zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Das Grundgesetz legt die Zuständigkeiten des Bundes im Bildungsbereich fest. Sofern das Grundgesetz keine Gesetzgebungsbefugnisse dem Bund überträgt, haben die Länder das Recht, Gesetze im Bereich der Schulbildung, der Hochschulbildung, der Erwachsenenbildung und der Weiterbildung zu erlassen. Die Verwaltung des Bildungssystems in diesen Bereichen obliegt fast ausschließlich den Ländern (Eurydice, 2025).
Frühkindliche Bildung wird für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren angeboten, dann fangen sie in der Regel mit der Schule an. Schulpflichtige Kinder, die entwicklungstechnisch noch nicht so weit sind, um eine Schule zu besuchen, haben in einigen Bundesländern eine weitere Option, nämlich Schulkindergärten und Vorklassen. Diese Einrichtungen werden je nach Bundesland entweder dem frühkindlichen oder dem Grundschulbereich zugeordnet (Eurydice, 2025).
In der Regel beginnt die allgemeine Schulpflicht für alle Kinder in Deutschland in dem Jahr, in dem sie das sechste Lebensjahr vollenden, und umfasst neun Jahre Vollzeitschulunterricht. Alle Schüler in Deutschland besuchen die Grundschule, die in fast allen Bundesländern die Klassenstufen eins bis vier (in Berlin und Brandenburg die Klassenstufen eins bis sechs) umfasst (Eurydice, 2025).
Nach der Grundschulzeit, nach der vierten Klasse (in Berlin und Brandenburg nach der sechsten Klasse), erfolgt eine frühe Aufteilung in Bildungswege, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen (Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Allgemeine Hochschulreife). Die berufliche Bildung erfolgt im dualen System. Die Ausbildung wird an zwei Lernorten durchgeführt: am Arbeitsplatz und in einer Berufsschule (Eurydice, 2025).
Jugendliche, die nach Abschluss der allgemeinen Schulpflicht keine Vollzeitschule der Sekundarstufe II oder Berufsschule besuchen, müssen dennoch eine Teilzeitausbildung absolvieren (Berufsschulpflicht), die in der Regel drei Jahre dauert (Eurydice, 2025).
Recht auf Gesundheit
Die Gesundheitsversorgung für Kinder in Deutschland ist kostenlos, sofern sie über die Krankenversicherung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten mitversichert sind. In Deutschland gibt es zwei Formen der Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch, deren Jahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Etwa 90 % der Bevölkerung sind Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) (Health for all, 2018).
Kinder als solche sind nur bis zu einem bestimmten Alter mitversichert, abhängig von ihrem Bildungsstatus. Jedoch sind Kinder mit Behinderungen ohne Altersbeschränkung (mit-)versichert, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu verdienen (Health for all, 2018).
Nach der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern einen Gesundheitspass für ihr Kind, in dem die Termine für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen aufgeführt sind. Im Allgemeinen umfasst dieser Terminplan zehn Vorsorgeuntersuchungen, die als U1 bis U9 bezeichnet werden, einschließlich U7a. Das „U“ steht für „Untersuchung“. Die Untersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die erste Vorsorgeuntersuchung (U1) findet unmittelbar nach der Geburt statt.
Die Vorsorgeuntersuchung U2 findet zwischen dem 3. und 10. Lebenstag im Krankenhaus oder in einer Kinderarztpraxis statt. Die Vorsorgeuntersuchungen U3 bis U9 werden in einer Kinderarztpraxis im Zeitraum bis zum 64. Lebensmonat durchgeführt. Die Jugendvorsorgeuntersuchung J1 findet ebenfalls dort zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr statt (Gesundheit für alle, 2018).
Recht auf Schutz
Der Kinderschutz wird von öffentlichen Behörden überwacht. Örtliche Institutionen müssen ein Jugendamt einrichten, während die überörtliche Institution ein regionales oder staatliches Jugendamt (Landesjugendamt) einrichtet. Jedes Bundesland muss dieses Landesjugendamt einrichten (Nunes, k. D.).
Das Jugendamt ist für alle in Deutschland lebenden Familien zuständig, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus, und hat insbesondere die Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Familien zu unterstützen und zu schützen. Das Landesjugendamt fungiert als Aufsichts- und Beratungsbehörde für Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (z. B. Jugendarbeit, Heimerziehung), organisiert Fortbildungsprogramme für Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe, richtet landesweite Förderinitiativen ein, erarbeitet fachliche Standards und hat damit allgemeinen Einfluss auf die Struktur der Kinder- und Jugendhilfe (Youth Wiki, Youth policy decision-making, 2025).

Das deutsche Bundeskinderschutzgesetz enthält Bestimmungen für den Einsatz von Frühförderung (Frühe Hilfen) durch Frühförderungsnetzwerke und -dienste. Diese Interventionen umfassen Lotsendienste und Hausbesuche durch Gesundheitsfachkräfte und zielen darauf ab, Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren zu unterstützen und diejenigen, die sich in einer schwierigen Situation befinden, zusätzlich zu fördern (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2025).
Seit Januar 2018 besteht im Rahmen dieses Gesetzes die Bundesstiftung Frühe Hilfen. Die Stiftung hat das Ziel, Familien dabei zu unterstützen, zu einer gesunden Erziehung ihrer Kinder beizutragen und sie vor Gewalt zu schützen. Mit der Einrichtung der Bundesstiftung Frühe Hilfen wurde die Finanzierung früher Interventionen durch den Bund verpflichtend. Die Bundesregierung hat rund 51 Millionen Euro pro Jahr zugesagt, um die Mittel der Länder und Kommunen aufzustocken (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2025).
Das deutsche Jugendschutzgesetz dient einerseits dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum. Es regelt den Verkauf und Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol sowie den Zutritt zu Nachtclubs und Bars. Das Jugendschutzgesetz richtet sich an Einzelhändler, das Gastgewerbe und die Veranstalter öffentlicher Veranstaltungen und verpflichtet sie, Kinder und Jugendliche vor potenziellen Risiken zu schützen. Gleichzeitig bietet es Eltern wertvolle Orientierungshilfen für die Erziehung und den Schutz ihrer Kinder (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2025).
Darüber hinaus verpflichtet das Jugendschutzgesetz Film- und Spieleplattformen dazu, ihre Inhalte mit Altersfreigaben zu kennzeichnen. Die Bundesanstalt für Kinder- und Jugendmedienschutz überwacht die Maßnahmen der Plattformanbieter. Diese sind gemäß dem Gesetz über digitale Dienste verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Dienste für Minderjährige sicher sind. Dazu gehören wirksame Präventionsmaßnahmen wie Meldesysteme oder unabhängige Beratungs- und Unterstützungsdienste. Darüber hinaus ist die Altersüberprüfung ein wichtiger Bestandteil der Kindersicherheit auf Online-Plattformen (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2025).
Recht auf Freiheit
Das ultimative Recht auf Teilhabe an einer Demokratie kommt durch das Wahlrecht zum Ausdruck. Seit 1972 dürfen Menschen in Deutschland ab 18 Jahren wählen – zuvor lag das Wahlalter bei 21 Jahren. Die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre für die Wahlen zum Europäischen Parlament und zum Deutschen Bundestag ist war eines der zentralen Wahlversprechen der Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode (Youth Wiki, Youth participation, 2023).
Im Gegensatz dazu können die Bürger in allen 16 Bundesländern über aktuelle Themen auf Landesebene abstimmen. Die Abstimmungsprozesse werden durch Landesgesetze geregelt, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Das Wahlalter für die Teilnahme an Volksinitiativen (in Sachsen als Volksanträge bezeichnet) und Volksabstimmungen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Brandenburg und Berlin liegt das Mindestwahlalter beispielsweise bei 16 Jahren, während es in Bayern und Nordrhein-Westfalen bei 18 Jahren liegt (Youth Wiki, Youth participation, 2023).
Was die Beteiligung junger Menschen angeht, gibt es in Deutschland kein staatliches Jugendparlament oder eine ähnliche Struktur auf nationaler Ebene. Auf Bundesebene gibt es verschiedene Beteiligungsformate wie die Bundesjugendkonferenzen oder die JugendPolitikTage (im jährlichen Wechsel) (Youth Wiki, Youth representation, 2023).
Kinder- und Jugendbeiräte gibt es auf allen Ebenen. Sie unterstützen politische Entscheidungsträger, indem sie Beiträge zum Thema Nachhaltigkeit leisten, die Perspektiven junger Menschen vertreten und Vorschläge zur Stärkung der Interessen junger Menschen unterbreiten. Jeder Beirat/Rat hat seine eigene Art, Delegierte zu wählen und zu arbeiten (Youth Wiki, Youth representation, 2023). Hier sind zwei Beispiele:
- Bundesebene: Der Jugendbeirat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) setzt sich dafür ein, die deutsche Entwicklungspolitik kinder- und jugendfreundlicher zu gestalten. Der Beirat nimmt an einer Reihe von Veranstaltungen teil. Er macht auch Vorschläge, wie Kinder und Jugendliche stärker in die Entwicklungspolitik einbezogen werden können, und verfasst Strategiepapiere, um dies zu erreichen. Seine Mitglieder treffen sich mehrmals im Jahr. Der Jugendbeirat plant auch Treffen mit Kindern und Jugendlichen aus Partnerländern (Youth Wiki, Youth representation, 2023).
- Landesebene: Der Landesjugendring Nordrhein-Westfalen vertritt Kinder und Jugendliche in Angelegenheiten, die sie betreffen, indem er an Entscheidungen zur Landespolitik mitwirkt. Er setzt sich aus Delegierten aller Kinder- und Jugendausschüsse in Nordrhein-Westfalen zusammen. Zu Beginn der Legislaturperiode wählt jeder dieser Ausschüsse zwei Delegierte und zwei Stellvertreter in den Rat. Die Delegierten wählen aus ihrer Mitte fünf Sprecher des Kinder- und Jugendrates. Diese Sprecher leiten die Ratssitzungen und vertreten den Rat in der Öffentlichkeit. Das Sprecherteam wird für eine Legislaturperiode von zwei Jahren gewählt (Youth Wiki, Youth representation, 2023).
Risikofaktoren –> Länderspezifische Herausforderungen
Kinderarmut
Obwohl Deutschland nach den Vereinigten Staaten und China und knapp vor Japan die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt ist, sind 22,9 % der Kinder von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht (AROPE), womit das Land im unteren Drittel Europas liegt (Eurostat, 2024). Das ist jedes fünfte Kind, was 2,9 Millionen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren entspricht (Hoffmann, 2024). In Berlin wächst jedes vierte Kind in Armut auf.
Diejenigen, die im östlichen Stadtteil Marzahn-Hellersdorf leben, sehen sich in ihrem Leben oft mit vielen Hindernissen konfrontiert, wie Krankheit, eingeschränktem Zugang zu nahrhaften Lebensmitteln und Freizeitaktivitäten, einschließlich Sport, was es besonders schwierig macht, den Kreislauf der Armut zu durchbrechen (DW, 2025).
Eine der größten Herausforderungen liegt in der begrenzten finanziellen Belastbarkeit der Haushalte. Mit 31,9 % der Bevölkerung, die unerwartete finanzielle Ausgaben nicht bewältigen können, liegt das Land auf Platz 19, was darauf hindeutet, dass fast jeder Dritte nicht über die notwendigen finanziellen Reserven verfügt, um zusätzliche Kosten zu bewältigen.
Die Haushalte haben Schwierigkeiten, Ausgaben zu tätigen, die zwar nicht lebensnotwendig, aber Teil der sozialen Normen in einem bestimmten Land sind: 20,5 % geben an, sich keinen einwöchigen Jahresurlaub leisten zu können, und 15,1 % sind nicht in der Lage, abgenutzte Möbel zu ersetzen, womit das Land bei diesen beiden Indikatoren jeweils den 11. und 12. Platz einnimmt (UNICEF, 2025).
Auch Formen sozialer Benachteiligung geben Anlass zur Sorge: 12,4 % der Menschen können nicht regelmäßig Freizeitaktivitäten nachgehen (Platz 21) und 8,9 % können sich keine monatlichen gesellschaftlichen Zusammenkünfte leisten (Platz 22 von 29 Ländern). Das Land schneidet schlecht ab, was den Zugang zu proteinreichen Mahlzeiten mindestens jeden zweiten Tag angeht (Platz 23 im Ranking). Im Jahr 2024 konnten sich rund 11 % der Bevölkerung nicht jeden zweiten Tag eine ausgewogene Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder einer vegetarischen Alternative leisten (UNICEF, 2025).

Die Kinder, die in Deutschland am stärksten von Armut bedroht sind, sind Kinder mit Migrationshintergrund, insbesondere Flüchtlingskinder, Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten und Kinder aus Familien mit mehr als zwei Kindern (Eurochild, 2022). Das Kindergrundsicherungsprogramm war ein in der ehemaligen Bundesregierung diskutiertes Gesetzesvorhaben, mit dem eine Reform der sozialen Geldtransfers angestrebt wurde. Die Frage, inwieweit Geldtransfers für einkommensschwache Familien Kinderarmut beseitigen könnten, war und bleibt umstritten. 2023 befürwortete ein Teil der damaligen Bundesregierung langfristige Lösungen für Kinderarmut und sah die Integration junger Eltern in Erwerbstätigkeit als wichtigste Grundlage dafür.
Der im September 2023 dann verabschiedete Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung enthielt jedoch keine Aussagen zu Maßnahmen, die dazu beitragen würden, junge arbeitsfähige Eltern zu ermutigen, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und Erwerbstätigkeit anzustreben (Hoffmann, 2024). Schlussendlich kann dieser Entwurf nach der Neuwahl des deutschen Bundestages 2025 und dem damit verbundenen Regierungswechsel nun allerdings als gescheitert betrachtet werden.
Kindesmissbrauch
Im Jahr 2022 wurden in der Polizeikriminalstatistik 15.520 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch und 42.075 Fälle von Verbreitung, Beschaffung, Besitz und Herstellung von „Kinderpornografie” erfasst. Die Dunkelziffer ist jedoch um ein Vielfaches höher. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass bis zu eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland bereits sexuelle Gewalt durch Erwachsene erlebt haben oder erleben. Das sind etwa ein bis zwei Kinder pro Schulklasse (Unabhängiger Bundesbeauftragter gegen Kindesmissbrauch, k. D.).
Die in der Kriminalstatistik aufgeführten Zahlen steigen seit mehreren Jahren stetig an. Dies könnte auf eine erhöhte Anzeigebereitschaft zurückzuführen sein. Die Zahl der im Internet veröffentlichten Missbrauchsbilder hat sich zwischen dem Jahr 2020 (21.868 Fälle) und dem Jahr 2022 (48.821 Fälle) verdoppelt. Da nur ein kleiner Teil der Straftaten angezeigt oder in den Betreuungssystemen dokumentiert wird, werden viele Straftaten nicht statistisch erfasst und bleiben somit verborgen (Unabhängiger Bundesbeauftragter gegen Kindesmissbrauch, k. D.).
Das zuständige Bundesministerium hat in enger Zusammenarbeit mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Strategien und Programme zur Prävention sexueller Gewalt und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen entwickelt. Diese richten sich auch an Personen im unmittelbaren Umfeld von Kindern, insbesondere Eltern und Lehrkräfte, die einbezogen, sensibilisiert und geschult werden sollen, um als Teil eines robusten und zuverlässigen Netzwerks zu agieren (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2025).
Im Jahr 2025 trat das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft. Das Gesetz institutionalisiert das Amt des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und führt eine Berichtspflicht des Unabhängigen Bundesbeauftragten über das Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ein (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2025).
Kinderhandel
Das Bundeskriminalamt (BKA) meldete für das Jahr 2024 insgesamt 576 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels, was einem Anstieg von 13 % gegenüber 2023 entspricht und den höchsten Stand seit Beginn der Datenerhebung durch das BKA im Jahr 2000 darstellt. Der größte Teil der Fälle (364) betraf sexuelle Ausbeutung, der höchste Stand, den das Bundeskriminalamt (BKA) seit zehn Jahren verzeichnet hat (Shelton, 2025).
Eine solche Ausbeutung findet zunehmend in Privathaushalten statt, einem Umfeld, das schwer zu überwachen ist. Dies veranlasst das Bundeskriminalamt (BKA) zu der Schlussfolgerung, dass die tatsächliche Zahl der begangenen Straftaten weitaus höher ist, als sie ermitteln können. Opfer und Verdächtige kommen häufig aus anderen europäischen Ländern, wobei die Zahl der chinesischen und kolumbianischen Opfer besonders stark angestiegen ist (Shelton, 2025).
Minderjährige sind besonders gefährdet: Mehr als 200 Fälle betreffen Kinder und Jugendliche, fast alle im Zusammenhang mit kommerzieller sexueller Ausbeutung. Der Kontakt wird oft online über die sogenannte „Lover-Boy-Methode” hergestellt, bei der Menschenhändler falsche Liebesversprechen als Waffe einsetzen, um ihre Opfer zu ködern und zu manipulieren. Sobald sie ihre Opfer unter ihrem Einfluss gebracht haben, beuten sie sie aus, beispielsweise in der Sexindustrie oder für andere illegale Aktivitäten. Oft werden sie durch Zwangskontrolle in dieser Situation gehalten, unter anderem durch eine Kombination aus Zuneigung, Gewalt und/oder anderen Drohungen gegen sie und ihre Familien (IOM, 2024).
Diskriminierung
Das Bildungssystem in Deutschland ist nach wie vor von Ungleichheit geprägt. Seit Jahrzehnten zeigen Studien, dass Schüler aus einem höheren sozioökonomischen Umfeld trotz identischer kognitiver Fähigkeiten bessere Leistungen erzielen als ihre Mitschüler aus einem niedrigeren sozioökonomischen Umfeld.
Außerdem werden sie eher für die höchsten Bildungswege in Deutschland empfohlen und nehmen häufiger ein Studium auf. Schüler mit Migrationshintergrund und aus einkommensschwachen Haushalten haben ebenfalls geringere Chancen auf einen höheren Bildungsabschluss, da die Bildung in ländlichen Gebieten Deutschlands hinter der in den Städten zurückbleibt.
Es gibt Daten, die zeigen, dass Kinder mit türkischem, kurdischem oder arabischem Hintergrund, die in Deutschland als „Migrantenkinder” bezeichnet werden, selbst wenn sie Einwanderer der zweiten oder dritten Generation sind, überproportional häufig in der Hauptschule mit dem niedrigsten Niveau vertreten sind. Sie besuchen doppelt so häufig die Hauptschule wie Kinder mit ähnlichem sozioökonomischem Hintergrund. Trotz einiger Fortschritte sind Migrantenkinder in den Gymnasien mit dem höchsten Niveau nach wie vor unterrepräsentiert (Selekisho, k. D.).
Mehrere Grund- und weiterführende Schulen in Berlin isolieren Migrantenkinder von einheimischen deutschen Schülern, indem sie sie in separate Klassen einteilen. Als Grund wird angegeben, dass ihre Deutschkenntnisse für den regulären Unterricht nicht ausreichen. Tatsächlich sind ihre Sprachkenntnisse, obwohl sie Deutsch als Zweitsprache sprechen, in der Regel für den regulären Unterricht ausreichend, aber sie dienen als Vorwand für Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder anderer fragwürdiger Merkmale.
Die Bildung, die in diesen segregierten Klassenräumen vermittelt wird, ist derjenigen in Regelschulen weit unterlegen. Diskriminierende Praktiken stigmatisieren Migrantenschüler, behindern ihre Fähigkeit, sich richtig zu integrieren und einen Beitrag zur deutschen Gesellschaft zu leisten (Selekisho, k. D.).
Roma- und Sinti-Kinder sind weiterhin Diskriminierung und Feindseligkeiten seitens Lehrern und anderen Kindern in der Schule ausgesetzt. Der Bericht „Antiziganismus im Bildungsbereich am Beispiel Schule und Kitas“ aus dem Jahr 2024 sammelte mehrere Erfahrungen mit Diskriminierung von Roma-Kindern in der Schule. In einem Fall mobbten einige Grundschüler ihren Sinti-Mitschüler so sehr, dass er sich nicht mehr traute, zur Schule zu gehen. Die Lehrer drohten daraufhin seinen Eltern, die häufigen Fehlzeiten ihres Kindes dem Jugendamt zu melden, einer Behörde, die das Kind aus seiner Familie herausnehmen könnte (Pieper, 2025).
In einem anderen Fall stellte eine Kindertagesstätte fest, dass ein fünfjähriges, dreisprachiges Sinti-Kind eine Entwicklungsverzögerung hatte. Sie wollte ihn in einen Sonderkindergarten schicken, obwohl ein Kinderarzt keine Entwicklungsprobleme feststellen konnte. Es gibt mehrere Fälle, in denen Schulen Sinti- und Roma-Kindern die Aufnahme verweigerten oder sie in Sonderschulen versetzen wollten, weil sie der Meinung waren, dass Sinti- und Roma-Familien generell Probleme verursachen (Pieper, 2025).
Jugendgerichtsbarkeit
Kriminalitätsstatistiken für Deutschland zeigen einen Anstieg der Kriminalität unter Kindern und Jugendlichen. Laut den vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten Statistiken wurden im Jahr 2022 in Deutschland insgesamt 5,6 Millionen Straftaten registriert, was einem Anstieg von 11,5 % gegenüber 2021 entspricht. Die Zahlen zeigen auch einen allgemeinen Anstieg der Kriminalität um 3,5 % im Vergleich zu 2019, dem letzten Jahr ohne COVID-19-Beschränkungen (Whittle, 2023).
Die Zahl der minderjährigen Verdächtigen unter vierzehn Jahren ist auf 93.095 gestiegen, was einem Anstieg von 35,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Rund 189.149 Verdächtige waren zwischen vierzehn und achtzehn Jahre alt. Im Jahr 2019 lag diese Zahl bei 177.082. Die häufigste Straftat, die von Kindern und Jugendlichen begangen wird, ist Diebstahl, gefolgt von Körperverletzung, Sachbeschädigung und Drogendelikten (Whittle, 2023).
Im Laufe der Jahre wurden in Deutschland mehrere innovative Strategien zur Prävention von Kriminalität bei Kindern und Jugendlichen entwickelt und erprobt. So wurde beispielsweise 1997 die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention eingerichtet, um innovative und bewährte Ansätze in der Präventionsarbeit zu fördern, Qualitätsstandards in der Jugendkriminalitätsprävention zu etablieren und die Zusammenarbeit zwischen den in diesem Bereich tätigen Institutionen und Personen zu fördern (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2025).
Verfasst von Arianna Braga
Intern Korrektur gelesen von Aditi Partha
Übersetzt von Samuel Aldersey-Williams
Korrektur gelesen von Katharina Wilhelm
Zuletzt aktualisiert am 19. Januar 2026
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[1] Dieser Artikel erhebt keineswegs den Anspruch, einen vollständigen oder repräsentativen Überblick über die Rechte von Kindern in Deutschland zu geben. Tatsächlich besteht eine der vielen Herausforderungen darin, dass es nur wenige aktuelle Informationen über Kinder in Deutschland gibt, von denen viele unzuverlässig, nicht repräsentativ, veraltet oder schlichtweg nicht vorhanden sind.

