Kinder in Dschibuti

Die Verwirklichung der Kinderrechte in Dschibuti

Dschibuti hat seit den letzten Empfehlungen des Kinderrechtsausschusses aus dem Jahr 2008 Anstrengungen unternommen, insbesondere was die Gesetzesgebung anbelangt. Dies geht aus dem Bericht des Landes hervor, welcher 2020 an den Ausschuss für Menschenrechte (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2020) übermittelt wurde.

Es ist jedoch mit vielen Problemen konfrontiert, die immer noch die uneingeschränkte Wahrnehmung der Rechte der Kinder aus Dschibuti beeinträchtigen, insbesondere aufgrund knapper Ressourcen (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2008), starker Migrationsströme und Menschenhandel sowie der starken Präsenz von Traditionen, welche nicht mit Kinderrechten vereinbar sind.

Index der Realisierung von Kinderrechten: 6,68/10
Rote Stufe : Schwierige Lage

Bevölkerung: 973 560
Bev. 0-14 Jahren: 29 %

Lebenserwartung: 67 Jahre
Kindersterblichkeit : 58 ‰

Dschibuti auf einen Blick

Die Republik Dschibuti ist ein kleines afrikanisches Land mit einer Fläche von 25.030 km2, welches sich am Horn von Afrika befindet. Der Großteil der Bevölkerung lebt in der Hauptstadt Dschibuti (PopulationData.net, 2020). Dieses Land ist mit seinem geringen HDI (0,495 im Jahr 2018) (Atlasocio.com, 2020) als armes Land zu verzeichnen.

Dschibuti ist eine ehemalige französische Kolonie. Bevor dieses Land diesen Namen annahm, als es am 27. Juni 1977 seine Unabhängigkeit erlangte, war es von 1896 bis 1967 als Französische Somaliküste und schließlich von 1967 bis 1977 als Französisches Afar- und Issa-Territorium bekannt (Schraeder, 2021). Aufgrund seiner kolonialen Vergangenheit unterhält Dschibuti enge Beziehungen zu Frankreich, welches es wirtschaftlich unterstützt, sowie zu den Vereinigten Staaten, die dort eine Militärpräsenz aufweisen. (Universität von Sherbrooke, o.D.).

Dieses Land profitiert vom Entwicklungsrahmenprogramm der Vereinten Nationen (UNDAF) von 2018 – 2022, um das Zusammenwirken der verschiedenen Programme (Vereinte Nationen Dschibuti und Republik Dschibuti, o. D.) zu maximieren und sicherzustellen. Die erwarteten Ergebnisse dieses Programms berücksichtigen die Herausforderungen, denen die Kinder dieses Landes entgegenblicken, insbesondere was den Zugang aller Kinder und speziell von Mädchen, zu Bildung betrifft.(Dschibuti der Vereinten Nationen und Republik Dschibuti, o. D.).

Die Republik Dschibuti ist durch die Einrichtung von Flüchtlingslagern starken Migrationsströmen ausgesetzt (Menschenrechtsausschuss, 2013). Es ist daher wichtig, die Situation dieser Kinder und den fragilen Schutz ihrer Rechte in Flüchtlingslagern zu berücksichtigen, ganz besonders wegen des starken Migrationsdrucks (Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, 2011).

Stand der Kinderrechte [1]

Auf internationaler Ebene hat Dschibuti große Anstrengungen unternommen, um den Empfehlungen des Kinderrechtsausschusses zu folgen. So hat Dschibuti mehrere grundlegende Maßnahmen hinsichtlich der Kinderrechte ratifiziert (Kinderrechtsausschuss, 2020).

Diese Ratifizierungen ergänzen die Konvention über die Rechte des Kindes. Um Letztere besser anzuwenden, hat der Staat dank der Unterstützung der Entwicklungspartner die öffentlichen Abteilungen, die für die wichtigsten sozialen Dienste für Kinder zuständig sind (Bildung, Gesundheit, Sozialschutz), mit mehr personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet (Kinderrechtsausschuss, 2020). Um diese Konvention zu vervollständigen, wurden Fakultativprotokolle entworfen. Ihre Verbindlichkeiten können fordernder sein als die der ursprünglichen Konvention.

Daher müssen die Staaten unabhängig voneinander entscheiden, ob sie an sie gebunden sein sollen oder nicht (UNICEF, 2020). Fakultativprotokolle sind eigenständige Übereinkommen und können zur Unterzeichnung zur Ratifizierung oder zum Beitritt aufliegen (UNICEF, 2020). Daher muss Dschibuti seit dem 27. April 2011 das Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und das Zusatzprotokoll zur Kinderrechts-Konvention betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie anwenden.

Dschibuti hat jedoch das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Individualbeschwerdeverfahren, welches jedem Kind ermöglicht, eine individuelles Mitteilung an den Kinderrechtsausschusses zu richten, immer noch nicht ratifiziert. Es gilt zu beachten, dass Dschibuti seit dem 28. Februar 2005 auch das Übereinkommen über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit von 1999 (Nr. 182) ratifiziert hat.

Aus regionaler Sicht ist Dschibuti Mitglied der Afrikanischen Charta der Rechte und des Wohlergehens des Kindes aus dem Jahr 2009, dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dessen Fakultativprotokolls vom 3. Januar 2010 sowie der Konvention zum Schutz von Binnenvertriebenen oder der Kampala Konvention vom 3. Januar 2011.

Auf nationaler Ebene hat Dschibuti zahlreiche Gesetze verabschiedet, insbesondere um die Empfehlungen der verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen umzusetzen und seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Es gibt unter anderem die Reform des Familiengesetzbuchs aus dem Jahr 2002, mit der das Mindestalter für die Eheschließung von Frauen und Männern auf 18 Jahre festgesetzt wurde. Ausnahmen hiervon sind jedoch vorgesehen ((Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau, 2011). Die Verabschiedung des Gesetzes für den rechtlichen Schutz Minderjähriger durch das Gesetz Nr. 95 / AN / 15 / 7ème L vom 18. Mai 2015 ist laut der Regierung von Dschibuti „eine umfassende Reform der Verwaltung der Jugendgerichtsbarkeit und bekräftigt die auf 13 Jahre festgelegte Strafmündigkeit“ (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2020).

Auf die Bedürfnisse eines Kindes eingehen

Recht auf Bildung

Für dschibutische Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren ist seit dem Jahr 2000 und dem Gesetz über das Bildungssystem der Schulbesuch obligatorisch. Trotz der vom Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte anerkannten Fortschritte ist das Recht auf Grundbildung nicht für alle gewährleistet (Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 2013). Dschibuti leidet unter einer sozialen Kluft zwischen städischen und ländlichen Gebieten, zwischen Bürgern und Migranten sowie zwischen sesshaften und nomadischen Personen. Daher ist der Zugang zu Bildung für Nomaden, Migranten und Menschen, die in oft isolierten und abgelegenen ländlichen Gebieten leben, sehr eingeschränkt (Ausschuss zur Beseitigung von Rassendiskriminierung, 2017).

Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat ein Pilotprojekt für mobile Schulen ausgerufen, das eine Reaktion auf die zweistufige Anwendung dieses Grundrechts sein könnte (Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 2013). Über den Zugang zur Bildung hinaus sind deren Qualität sowie eine hohe Schulabbruchrate besonders besorgniserregend. Es gibt eine hohe Rate an Schulversagen, insbesondere aufgrund eines Schulsystems und eines Bildungsprogramms, das nicht an die Gegebenheiten des Landes und an die besonderen Situationen angepasst ist, beispielsweise im Fall von Nomadentum und der Präsenz von Stammesstämmen, die ihre eigenen Traditionen haben, die respektiert werden müssen (Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 2013).

Nach Angaben der Regierung von Dschibuti „stieg die Schulbesuchsrate im Zeitraum 2006-2015 um 11,2% von 57,8% auf 79%“, wobei die Schulbesuchsquote für Mädchen niedriger ausfiel (Aussschuss der Kinderrechte, 2020). Laut UNICEF hat „1 von 5 Kindern die Schule nicht besucht. Am stärksten betroffen sind Nomaden-, Migranten- und Flüchtlingskinder, behinderte Kinder und Mädchen. ”(UNICEF, 2018).

Recht auf Gesundheit

Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist in Dschibuti problematisch und zeigt sich vor allem anhand der hohen Müttersterblichkeitsrate (Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 2013). Dies ist ein Zeichen für das umfassendere Problem des Zugangs zur Gesundheit der gesamten Bevölkerung, wobei es eine starke Ungleichheit bei der Wahrnehmung des Rechts auf Gesundheit, insbesondere aufgrund von budgetären Einschränkungen (Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 2013) gibt. Dies betrifft insbesondere besonders marginalisierte ländliche Gebiete (Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 2013). Die Kindersterblichkeit bleibt weiterhin hoch. Laut UNICEF „gibt es von 14 Kindern ein Kind, das vor seinem fünften Geburtstag aufgrund von vermeidbaren Gründen sein Leben verlieren könnte.“ (UNICEF, 2018).

Recht auf Schutz

Im Allgemeinen sind Gewalt und sexueller Missbrauch gegen dschibutische Kinder weit verbreitet (Ausschuss für Menschenrechte, 2013) und verletzen somit das Recht auf Schutz. Die körperliche Züchtigung von Kindern ist nicht eindeutig verboten. Kein Gesetz verbietet diese Praktiken durch Eltern oder durch andere Autoritätspersonen eindeutig. Trotz der Bestimmungen zur Regulierung der körperlichen Züchtigung (d. h. Folter ist verboten, sowie auch der Entzug von Nahrung (Globale Initiative zur Beendigung aller körperlichen Züchtigung von Kindern, 2018)) gibt es beispielsweise keine Verbote für Prügel (Globale Initiative zur Beendigung aller körperlichen Bestrafung von Kindern, 2018).

Darüber hinaus wird körperliche Züchtigung in Familienkreisen insbesondere aufgrund der Tradition toleriert (Human Rights Committee, 2013). Außerdem ist die Situation in den Flüchtlingslagern problematisch, zumal dort körperliche und sexuelle Gewalt gegen Kinder ausgeübt wird (Menschenrechtsausschuss, 2013; Ausschuss zur Beseitigung von Rassendiskriminierung, 2017). Dasselbe gilt für das Justizsystem in Dschibuti, wo es „Vorwürfe sexueller Gewalt gegen jugendliche Straftäter in Gefängnissen gibt, die zu keinen Ermittlungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen geführt haben“ (Ausschuss für die Menschenrechte, 2013).

Minderjährige werden nicht systematisch von Erwachsenen getrennt und Inhaftierung ohne Bewährungsmaßnahmen ist die am weitesten verbreitete Strafe (Ausschuss für Menschenrechte, 2013). Laut dem von Dschibuti hinsichtlich Artikel 44 der Konvention vorgelegten Bericht, der für 2012-2020 erwartet wird, erwähnte die Regierung jedoch, dass in ihrem Kodex für den rechtlichen Schutz Minderjähriger alternative Strafen hervorgehoben werden (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2020).

Recht auf Identität

Es gibt ein echtes Problem bei der Registrierung von Geburten in Dschibuti. Fast ein Viertel der Geburten bleibt nicht registriert. Obwohl seit Juli 2013 Geburtsurkunden für in Flüchtlingslagern geborene Kinder ausgestellt wurden (Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 2013), werden Flüchtlingskinder, die außerhalb der Lager geboren werden, nicht systematisch registriert. Darüber hinaus können Kinder ausländischer Eltern nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von Dschibuti als staatenlos angesehen werden (Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 2013) und befinden sich somit ohne Schutz. Die Registrierung von Geburten garantiert Kindern den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheit, Sozialschutz und Bildung und bewahrt Kinder vor Kinderarbeit, Ausbeutung, Menschenhandel und Kinderehe (UNICEF, 2020).

Im Jahr 2012 wurden laut EDSF / PAPFAM-Umfrage 92,6% der Geburten von Kindern unter fünf Jahren im Personenstandsregister eingetragen. Es wurden jedoch nur 79,1% der Geburten in ländlichen Gebieten eingetragen (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2020). Nahezu 7% der dschibutischen Kinder unter fünf Jahren hatten laut dieser Studie keine Geburtsurkunde (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2020).

Risikofaktoren -> Länderspezifische Herausforderungen

Nahrungsmittelversorung und Zugang zu Trinkwasser

Der Zugang zu Wasser und Nahrungsmitteln stellt in Dschibuti ein Problem dar, insbesondere im Hinblick auf die globale Erwärmung und den starken Migrationszufluss. Nahrungsmittelunsicherheit sowie ein erschwerter Zugang zu Trinkwasser stellen in diesem Land eine Realität dar , ganz besonders für die ländliche Bevölkerung. Dies wird durch die bestehende Armut der Familien verstärkt. Die Regierung ist sich dessen bewusst und hat  besonders seit 2009 eine umfassende Politik zur Verringerung der Nahrungsmittelunsicherheit und Unterernährung sowie der nachhaltigen ländlichen und sozialen Entwicklung eingeführt (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2020).

Um den Mangel an finanziellen Ressourcen zu bewältigen, wird das Land von Entwicklungspartnern unterstützt, wie beispielsweise bei der Umsetzung des Nationalen Programms für Ernährungssicherheit von 2012 bis 2017 (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2020). Das jüngste grenzüberschreitende Wasserversorgungsprojekt zwischen Dschibuti und Äthiopien ist ein weiteres Beispiel hierfür (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2020).

Nach Angaben der Regierung von Dschibuti hat die Ernährungsunsicherheit seit 2013 abgenommen. Tatsächlich ging die Anzahl der Haushalte, die in einer unsicheren Ernährungsituation leben, zwischen Oktober 2016 und Mai 2018 um 26% zurück. Ernährungsunsicherheit besteht in zur Hälfte dezimierten ländlichen Gebieten, da 60% der Haushalte in dieser Situation in diesen isolierten Gebieten leben (Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2020).

Kinderarbeit und Kinderhandel

Kinderarbeit in Dschibuti und insbesondere in ihren schlimmsten Formen ist ein echtes Übel (Bureau of International Affairs, 2019). Die Regierung hatte beim Versuch sie auszurotten, Anstrengungen unternommen, wie mehr Beihilfen für die Polizei durch die Gründung einer Jugendbrigade und für das Arbeitsministerium. Wie das Büro für internationale Angelegenheiten der Vereinigten Staaten von Amerika berichtet, üben viele Minderjährige die schlimmsten Formen von Arbeit aus, im Speziellen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung oder auf der Straße. Dabei handelt es sich um viele informelle Berufe, bei denen gesetzliche Standards wie das Mindestalter selbstverständlich nicht gelten (Bureau of International Affairs, 2019).

Mädchen werden regelmäßig als Hausangestellte ausgebeutet (Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau, 2011). Der normative Einfluss von Arbeitsaufsichtsbeamten ist nicht vorhanden. Die Bemühungen der Regierung reichen aufgrund mangelnder personeller und finanzieller Ressourcen nicht aus (Bureau of International Affairs, 2019). Dies wirft die Frage der Gesetzesanwendung auf. 

Darüber hinaus arbeiten viele Kinder nicht nur auf der Straße, sondern leben auch dort und können keine Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft erhalten, aufgrund von deren begrenzter Kapazität angesichts des Umfangs dieser Fälle. (Economic Rights Committee, Social and Cultural, 2013). Es ist notwendig, dass das Land die Führung übernimmt, um die Wiedereingliederung dieser Kinder in das Schulsystem sicherzustellen und ebenso um sicherzugehen, dass ihre Grundbedürfnisse wie eine Unterkunft und Nahrung erfüllt werden (Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 2013).

Dschibuti ratifizierte 2005 das Protokoll zur Verhinderung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere von Frauen und Kindern, und verabschiedete Durchführungsgesetze, darunter das Gesetz Nr. 210 / AN / 07/5 L von 2007 zur Bekämpfung des Menschenhandels (Menschenrechtsausschuss, 2013) und das Gesetz Nr. 133 von 2016 zur Bekämpfung des Menschenhandels. Menschenhandel stellt jedoch eine traurige Realität im Land dar. Dschibuti gilt sogar als „Drehpunkt“ (Ausschuss zur Beseitigung von Rassendiskriminierung, 2017) und es sind hauptsächlich Frauen und Kinder betroffen, insbesondere aus dem Ausland, die auf diese Weise sexuell ausgebeutet werden.

Weibliche Genitalverstümmelungen

Dschibuti ist ein Land, in dem die traditionelle Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung weit verbreitet ist, mehr als die Verheiratung von Mädchen, die trotz allem besteht, (UNICEF, 2021) und dies trotz der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 55 / AN / 09 / 6 L bezüglich Gewalt gegen Frauen, einschließlich Genitalverstümmelung von Frauen (Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 2013). Diese Praxis wurde sogar seit 1995 unter Strafe gestellt (Ausschuss gegen Folter, 2011).

Es stellt sich erneut die Frage nach der wirksamen Anwendung der Bestimmungen zum Verbot der Genitalverstümmelung von Frauen, die der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in seinen abschließenden Bemerkungen von 2013 (Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 2013) angesprochen hat, sowie sogar Dschibuti in dessen Bericht an den Ausschuss gegen Folter (Ausschuss gegen Folter, 2011). Laut UNDAF in Dschibuti wurden 2018 41.000 Menschen in weiblicher Genitalverstümmelung geschult (UNDAF, 2019).

Geschrieben von Juliette Bail

Übersetzt von Nathalie Gschliesser

Korrektur gelesen von Andrea Wurth

Stand vom 1. März 2021

Verweise:

Comité des droits de l’enfant. (2020, Janvier 27). Rapport valant troisième à cinquième rapports périodiques soumis par Djibouti en application de l’article 44 de la Convention, attendu en 2012 . Récupéré sur OHCHR.

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Comité des droits de l’enfant. (2020). Rapport valant troisième à cinquième rapports périodiques soumis par Djibouti en application de l’article 44 de la Convention, attendu en 2012.

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[1] Dieser Artikel gibt in keiner Weise vor, einen vollständigen oder repräsentativen Bericht über die Rechte des Kindes von Dschibuti zu geben. In der Tat ist eine der vielen Herausforderungen der Mangel an aktuellen Informationen über Kinder. Dieser Artikel basiert hauptsächlich auf Quellen der Vereinten Nationen, die es verdienen, mit Ressourcen anderer Organisationen bestätigt zu werden.